Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)BerlinTED
Nachtragsmanagement für Infrastrukturmaßnahmen der DB AG
Prüfung, Verhandlung und Dokumenation von Nachträgen der Höhe nach für den Bereich Hochbau, GU und Baubetrieblichkeit mit Schwerpunkt Bau für die Regionen Nord, Ost, Südost
Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
Prüfung, Verhandlung und Dokumenation von Nachträgen der Höhe nach für den Bereich Hochbau, GU und Baubetrieblichkeit mit Schwerpunkt Bau für die Regionen Nord, Ost, Südost
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
- Veröffentlicht:
- 25. Mai 2026
- Frist:
- 08. Juni 2026
- Thema:
- Projektsteuerung Bau
Ausschreibungsbeschreibung
Prüfung, Verhandlung und Dokumenation von Nachträgen der Höhe nach für den Bereich Hochbau, GU und Baubetrieblichkeit mit Schwerpunkt Bau für die Regionen Nord, Ost, Südost
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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IFM - Vergabe von Reinigungsleistungen in den Bereichen von Industrie, Gleis, Gebäude und Verkehrsstationen, sowie Winterdienstleistungen in Verkehrsstationen und Grünpflege in verschiedenen Objekten, Liegenschaften für die DB AG und Dritter, für die Regionen Nord, Nordost, Ost und Südost der DB Services GmbH mit Laufzeit bis 2031 zzgl. Verlängerungsoption
Vergabe von Reinigungsleistungen (Industrie, Gleis, Gebäude, Verkehrsstationen), Winterdienst in Verkehrsstationen und Grünpflege für DB AG und Dritte in den Regionen Nord, Nordost, Ost und Südost. Laufzeit bis 2031 zzgl. Verlängerungsoption. Voraussetzung: gültige DB-Präqualifikation in den Kategorien 41501100, 41501200, 41501300, 41501400. Anträge auf Präqualifikation müssen bis 10.07.2026 über SMART eingereicht sein; sonst Ausschluss vom jeweiligen Los. - DB Services GmbH (Bukr 2L)BerlinFrist: 19. Juni
IFM - Vergabe von Reinigungsleistungen in den Bereichen von Industrie, Gleis, Gebäude und Verkehrsstationen, sowie Winterdienstleistungen in Verkehrsstationen und Grünpflege in verschiedenen Objekten, Liegenschaften für die DB AG und Dritter, für die Regionen Nord, Nordost, Ost und Südost der DB Services GmbH mit Laufzeit bis 2031 zzgl. Verlängerungsoption
Vergabe von Reinigungsleistungen (Industrie, Gleis, Gebäude, Verkehrsstationen), Winterdienst an Verkehrsstationen und Grünpflege für DB AG und Dritter in den Regionen Nord, Nordost, Ost und Südost, Laufzeit bis 2031 zzgl. Verlängerungsoption. Voraussetzung: gültige DB-Präqualifikation für die Kategorien Reinigungsleistungen Verkehrsstationen, Gebäude und Flächen, Winterdienst an Verkehrsstationen und sonstige Flächen (Warengruppen 41501100/41501200/41501300/41501400). Antrag bis 10.07.2026 möglich; fehlende Präqualifikation bei Angebotsfrist führt zum Ausschluss. - Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch: BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH
Los 3 Anlagengruppen nach § 53 Abs.2 Nr. 6
Der Auftraggeber plant über zeitlich begrenzte Rahmenverträge Leistungen entsprechend HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe nach § 53 Abs.2 Nr. 6 HOAI (hier überwiegend LPh 1-3 und 5- 9) für den Bauunterhalt (BUN) und für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KLB) an den i.d.R. BA-eigenen Liegenschaften gem. beiliegender Karte in der Region Nord-Ost zu vergeben. Der Rahmenvertrag hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren und beinhaltet das Optionsrecht für den AG auf eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Region Nord-Ost ist wiederum in 7 Gebiete aufgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, sich in dem jeweiligen Fachlos für ein, mehrere oder alle 7 Gebiete zu bewerben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem, auf entsprechenden Abruf die besonderen Leistungen wie Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung auszuführen. Eine exakte Angabe zur Gesamtmenge bzw. en kann nicht genannt werden, da der Bedarf jährlich neu festgestellt wird und unvorhergesehene Maßnahmen aus Havarien und Störungen jeglicher Art hinzukommen können. Das Groß der Einzelmaßnahmen ist kleinteilig und bewegt sich im Bereich bis 150.000 EUR (ca. 60% der Maßnahmen). Gesucht werden Fachplanungsbüros, die aufgrund Ihrer Kompetenz und Erfahrung mit den Regelwerken des öffentlichen Bauens vertraut sind und die Maßnahmen - KLB bis 6 Mio.€, BUN auch darüber (brutto inkl. NK) - unter Einhaltung aller Vorgaben des AG, den vereinbarten Qualitäten, Kosten und Terminen zuverlässig abwickeln und betreuen können. Die Projektsteuerung und Bauherrenvertretung (im Rahmen der übertragenen Vollmachten) erfolgt über die BA-Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH. Die Ansprechpartner vor Ort für Themen z.B. Baufreiheit, Gebäudezutritt usw. sind MA des RIM (RIM = Regionales Infrastrukturmanagement - eine Organisationseinheit der BA). Ein Anspruch auf ein Umsatzvolumen in bestimmter Höhe und ausschließliche Beauftragung innerhalb des Loses/der Lose besteht nicht (kein Exklusivitätsverhältnis). - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 14. Juli
A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ für Ersatzneubau BW 3713804
Allgemeines Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschluss-stelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Eine Übersicht über die gesamte Ausbaumaßnahme der BAB A 1 zwischen Münster und Osnabrück ist in der Anlage 1 der LB dargestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen für den Ersatzneubau des Bauwerkes 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße (L 501) im Bereich der A 1 nördlich des Autobahnkreuzes Lotte (BAB A 1/BAB A 30) durchzuführen, siehe Anlage 2. Da die L 501 in diesem Abschnitt Teil der Bedarfsumleitung der BAB ist, wird eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke vorgesehen. Der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA1) des Ausbaus der BAB A 1 behandelt den Abschnitt zwischen der AS Lengerich (m) und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück von Bau-km 13+020,00 bis Bau-km 00+342,00 mit einer Streckenlänge von ca. 9 km. Der Ersatzneubau des BA 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Autobahnkreuzes Lotte der BAB A 30 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 21.05.2026 veröffentlicht. Beschreibung der Verkehrsanlage Als Maßnahme zu diesem anstehenden 6-streifigen Ausbau soll das Überführungsbauwerk 3713 804 bei Bau-km 00+550 im Bereich des PFA1 ersatzneugebaut werden. Das neue Überführungsbauwerk ASB-Nr. 3713804 ist ein flachgegründeter Durchlaufträger in Stahlverbundbauweise über zwei Felder mit Einzelstützweiten von 31,04 m. Die Lagerungsbedingungen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Auf der Südseite des Bauwerks wird ein Radweg angeordnet. Der Radweg ist bei der Konstruktion der Behelfsbrücke ebenso zu berücksichtigen. Die Widerlager der neuen Brücke und die Widerlager der Behelfsbrücke werden so angeordnet, dass der 6-streifige Ausbau der BAB A 1 ermöglicht wird. Für das Ü-Bauwerk 3713 804 liegt eine Referenzplanung und eine Bauwerksskizze vor. Für die anschließenden Straßenrampen liegt eine Entwurfsplanung vor. Für die Behelfsbrücke liegt ebenfalls eine Referenzplanung vor. Der Auftraggeber hat bereits ein Vergabeverfahren für die Ersatzneubaumaßnahme als funktionale Ausschreibung in die Wege geleitet. Der Auftraggeber hat Ziele und Mindestanforderungen formuliert. Hauptbestandteile dieser funktionalen Ausschreibung sind: - Die Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanung in Anlehnung an die Unterlagen des AG - Neubau der Behelfsbrücke einschließlich der bauzeitlichen Umfahrung - Die Erstellung von Rückbauplanung und die Durchführung des Rückbaus - Neubau des Bauwerks 3713 804 - Streckenbau mit Anpassung an den vorhandenen Straßenverlauf - Erschließung der Entwässerung an den Bestand - Erdbau und Bodenmanagement Während der Bauarbeiten ist vorgesehen, den Verkehr auf der A1 grundsätzlich vierstreifig (2+2) aufrechtzuerhalten. Für den Abbruch der Bestandsbauwerke, die Montage und Demontage der Behelfsbrücke und das Auflegen neuer Träger werden kurzzeitige Wochenendsperrungen erforderlich. Die folgenden Termine wurden im Vorfeld mit der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt: • 05.02.2027 bis 08.02.2027 Montage der Behelfsbrücke •19.02.2027 bis 22.02.2027 Abbruch des Bestandsbauwerks • 09.07.2027 bis 12.07.2027 Aufleger der VFT-Träger • 15.10.2027 bis 18.10.2027 Demontage der Behelfsbrücke Zum Leistungsumfang dieser Ausschreibung (BOL/BÜ) gehören unter anderem: • Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Vermessungstechnische Bauüberwachung (Kontrollmessungen, Überprüfung der Bauvermessung). • Überwachung Erdbau, Boden-/Aufbereitungs- und Wiederverwendungs-Management • Überwachung der Bauausführung hinsichtlich Einhaltung von Planläufen, Vorschriften und Qualitätsstandards etc. • Dokumentation des Baufortschritts in Form von Protokollen, Bautagebüchern und Mängellisten. • Prüfung von Aufmaßblättern gemeinsam mit dem Auftragnehmer (unter Berücksichtigung des funk-tionalen Charakters der Ausschreibung). • Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten/Stakeholdern, einschließlich Erstellung von von Abstimmungsprotokollen. Die Abstimmungsprotokolle werden durch die BOL und/oder die BÜ erstellt und dem Auftraggeber zur Voransicht und Prüfung vor der Freigabe zur Verfügung gestellt. • Prüfung und Freigabe sämtlicher Arten von Rechnungen (Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen) die im Zusammenhang mit den oben genannten Losen stehen. • Mitwirkung bei Nachträgen, insbesondere bei Nachtragsverhandlungen, Nachtragsbegründung und -prüfung (Die Abwicklung der Nachträge erfolgt über EPLASS.) • Beteiligung an der Abnahme nach Aufforderung des Auftragnehmers. • Zusammenstellung aller für die Übergabe der Verkehrsanlage an den Baulastträger benötigten Unterlagen in digitaler und analoger Form entsprechend dem Übergabehandbuch • Objektbetreuung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. - Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnFrist: 14. Juli
BLB NRW / NL DO / JVA Iserlohn (WE1384) / Haftmauer / Abbruch & Neubau / 010-26-00189
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Dortmund beabsichtigt für den Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Iserlohn einen vorgezogenen Neubau der umlaufenden Haftmauer. Das Baugrundstück befindet sich in Nordrhein-Westfalen, im Märkischen Kreis, Stadt Iserlohn, Ortsteil Drüpplingsen, Gemarkung Hennen, Flur 25. Die Adresse lautet: Heidestraße 41, 58640 Iserlohn. Die Gebäude der freigezogenen Anstalt wurden im Jahr 1972 errichtet und entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Sie sollen im Rahmen des Justizvollzugs-Modernisierungsprogrammes (JVMoP) erneuert werden, um zeitgemäße Arbeits- und Haftbedingungen zu realisieren. Das Gesamtprojekt "Neubau JVA Iserlohn" mit 320 Haftplätzen besteht aus einzelnen Funktionsgebäuden, der umlaufenden Haftmauer, sowie übergeordneten Maßnahmen (Außenanlagen, technische Anlagen). Um den gesamten Projektablauf zu beschleunigen, wird eine vorgezogene Realisierung der Haftmauer angestrebt, welche Bestandteil dieser Maßnahme ist. Diese Baumaßnahme umfasst den Rückbau der bestehenden Gefängnismauer sowie den Neubau der Haftmauer als vorgezogene Maßnahme auf dem Sondergebiet inkl. Baustraßen. Der Rückbau der auf dem Grundstück bereits bestehenden Anstaltsgebäude, ist vorgezogen beantragt bei der Stadt Iserlohn und erfolgt parallel. Das Grundstück ist westlich, südlich und östlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Es grenzt an ein nördlich gelegenes Wohngebiet an. Die Hauptzufahrtsstraße "Heidestraße" befindet sich auf der Westseite des Grundstücks, südlich liegt die Straße "Zum Schmerbruch", die sich im Besitz des Landes NRW befindet. Östlich des Grundstücks grenzt hinter einer temporär bauseitig vorhanden Baustraße, direkt eine Ackerfläche, an die weiter im Osten der "Abbabach" angrenzt. Im Norden wird das Grundstück durch den "Gemarkenweg" abgeschlossen. Das Grundstück fällt von West nach Osten und Norden nach Süden innerhalb der Haftmauer um ca. 2 m ab. Der Neubau der Haftmauer von ca. 950lfm verläuft zum überwiegenden Teil ca. 10m nach innen versetzt zum bisherigen abzubrechenden Verlauf der Bestandsmauer und wird den gesamten Sicherungsbereich der Justizvollzugsanstalt umgeben. Um eine harmonische Eingliederung in das Erscheinungsbild zu den angrenzenden Wohngebieten zu gewährleisten, sollen die Außenseiten West und Nord der Mauer mit einem Verblender-Riemchen verkleidet werden, was in einer separaten späteren Maßnahme erfolgt. Die entsprechenden Vertiefungen sind im Zuge dieser Maßnahme herzustellen. Die Haftmauer wird entsprechend den Vorgaben des "Technischen Raumbuchs der Justiz NRW" sowie den statischen Anforderungen errichtet. Sie besteht aus Betonfertigteilen (Einzelbreite Tafel ca. 2,5m/ Höhe ca. 6,5 - 9,0m) und Mauerstärke von 25-30cm. Hinweis: Aufgrund von unterschiedlichen Geländehöhen zwischen Innen- und Außenbereich wird stets das jw. höhere Bezugsmaß genommen. Im Bereich der Haftmauerelemente mit Klinkerriemchenverblendung ist Mauerstärke auf 25cm verringert. Die Sichtbetonflächen der Haftmauer sind durchgängig in Sichtbeton SB3, schalungsglatt ausgeführt. Die abgerundete Mauerkrone (d=52cm) ein nach innen ausladendes Rucksackprofil als Übersteigsicherung. Am obersten Punkt des Rucksackprofils ist im Bereich der Fugenausbildung längs zum Mauerverlauf in einer beidseitigen Aussparung der Kuppe ein massives Edelstahlrohr eingebracht, als Maßnahme gegen den Missbrauch der Dehnungsfuge. Preisbildende Massen: Ca 1.100lfm Konstruktiver Rückbau der bestehenden Haftmauer aus STB Fertigteilen inkl. Fundamente Ca. 950lfm Haftmauertafeln aus Betonfertigteilen inkl. Sonderteile je Standard- Stück ca. 2,50m Länge Ca. 950lfm Schlitzfundamente je Standard-Stück 2,50 m Länge Ca. 313 St Haftmauerelemente Standard je Stück 2,50 m Länge u. 6,685 m Gesamthöhe - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 14. Juli
A1, VKE D113, 6-streifiger Ausbau zwischen Münster und Osnabrück - BOL/BÜ für Ersatzneubau BW 3713804
Allgemeines Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt die BAB 1 von der Anschluss-stelle (AS) Münster/Nord bis zum Autobahnkreuz (AK) Lotte/Osnabrück auf einer Länge von ca. 40,7 km 6-streifig auszubauen. Der auszubauende Streckenabschnitt der A 1 ist in insgesamt sechs Planfeststellungsabschnitte (PFA 1 bis 5) unterteilt worden. Die Planfeststellungsabschnitte 3, 5 und ein Teilbereich (3 Talbrücken; km 7+120 bis km 9+900) des Planfeststellungsabschnittes 1 sind bereits fertiggestellt. Eine Übersicht über die gesamte Ausbaumaßnahme der BAB A 1 zwischen Münster und Osnabrück ist in der Anlage 1 der LB dargestellt. Es sind Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung (BOL/BÜ) sowie die notwendigen SiGeKo-Leistungen im Zusammenhang mit den Bauleistungen für den Ersatzneubau des Bauwerkes 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße (L 501) im Bereich der A 1 nördlich des Autobahnkreuzes Lotte (BAB A 1/BAB A 30) durchzuführen, siehe Anlage 2. Da die L 501 in diesem Abschnitt Teil der Bedarfsumleitung der BAB ist, wird eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke vorgesehen. Der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA1) des Ausbaus der BAB A 1 behandelt den Abschnitt zwischen der AS Lengerich (m) und dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück von Bau-km 13+020,00 bis Bau-km 00+342,00 mit einer Streckenlänge von ca. 9 km. Der Ersatzneubau des BA 3713 804 im Zuge der Osnabrücker Straße wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Autobahnkreuzes Lotte der BAB A 30 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 21.05.2026 veröffentlicht. Beschreibung der Verkehrsanlage Als Maßnahme zu diesem anstehenden 6-streifigen Ausbau soll das Überführungsbauwerk 3713 804 bei Bau-km 00+550 im Bereich des PFA1 ersatzneugebaut werden. Das neue Überführungsbauwerk ASB-Nr. 3713804 ist ein flachgegründeter Durchlaufträger in Stahlverbundbauweise über zwei Felder mit Einzelstützweiten von 31,04 m. Die Lagerungsbedingungen werden im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Auf der Südseite des Bauwerks wird ein Radweg angeordnet. Der Radweg ist bei der Konstruktion der Behelfsbrücke ebenso zu berücksichtigen. Die Widerlager der neuen Brücke und die Widerlager der Behelfsbrücke werden so angeordnet, dass der 6-streifige Ausbau der BAB A 1 ermöglicht wird. Für das Ü-Bauwerk 3713 804 liegt eine Referenzplanung und eine Bauwerksskizze vor. Für die anschließenden Straßenrampen liegt eine Entwurfsplanung vor. Für die Behelfsbrücke liegt ebenfalls eine Referenzplanung vor. Der Auftraggeber hat bereits ein Vergabeverfahren für die Ersatzneubaumaßnahme als funktionale Ausschreibung in die Wege geleitet. Der Auftraggeber hat Ziele und Mindestanforderungen formuliert. Hauptbestandteile dieser funktionalen Ausschreibung sind: - Die Erstellung von Entwurfs- und Ausführungsplanung in Anlehnung an die Unterlagen des AG - Neubau der Behelfsbrücke einschließlich der bauzeitlichen Umfahrung - Die Erstellung von Rückbauplanung und die Durchführung des Rückbaus - Neubau des Bauwerks 3713 804 - Streckenbau mit Anpassung an den vorhandenen Straßenverlauf - Erschließung der Entwässerung an den Bestand - Erdbau und Bodenmanagement Während der Bauarbeiten ist vorgesehen, den Verkehr auf der A1 grundsätzlich vierstreifig (2+2) aufrechtzuerhalten. Für den Abbruch der Bestandsbauwerke, die Montage und Demontage der Behelfsbrücke und das Auflegen neuer Träger werden kurzzeitige Wochenendsperrungen erforderlich. Die folgenden Termine wurden im Vorfeld mit der Autobahn GmbH des Bundes abgestimmt: • 05.02.2027 bis 08.02.2027 Montage der Behelfsbrücke •19.02.2027 bis 22.02.2027 Abbruch des Bestandsbauwerks • 09.07.2027 bis 12.07.2027 Aufleger der VFT-Träger • 15.10.2027 bis 18.10.2027 Demontage der Behelfsbrücke Zum Leistungsumfang dieser Ausschreibung (BOL/BÜ) gehören unter anderem: • Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. • Vermessungstechnische Bauüberwachung (Kontrollmessungen, Überprüfung der Bauvermessung). • Überwachung Erdbau, Boden-/Aufbereitungs- und Wiederverwendungs-Management • Überwachung der Bauausführung hinsichtlich Einhaltung von Planläufen, Vorschriften und Qualitätsstandards etc. • Dokumentation des Baufortschritts in Form von Protokollen, Bautagebüchern und Mängellisten. • Prüfung von Aufmaßblättern gemeinsam mit dem Auftragnehmer (unter Berücksichtigung des funk-tionalen Charakters der Ausschreibung). • Kommunikation mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten/Stakeholdern, einschließlich Erstellung von von Abstimmungsprotokollen. Die Abstimmungsprotokolle werden durch die BOL und/oder die BÜ erstellt und dem Auftraggeber zur Voransicht und Prüfung vor der Freigabe zur Verfügung gestellt. • Prüfung und Freigabe sämtlicher Arten von Rechnungen (Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen) die im Zusammenhang mit den oben genannten Losen stehen. • Mitwirkung bei Nachträgen, insbesondere bei Nachtragsverhandlungen, Nachtragsbegründung und -prüfung (Die Abwicklung der Nachträge erfolgt über EPLASS.) • Beteiligung an der Abnahme nach Aufforderung des Auftragnehmers. • Zusammenstellung aller für die Übergabe der Verkehrsanlage an den Baulastträger benötigten Unterlagen in digitaler und analoger Form entsprechend dem Übergabehandbuch • Objektbetreuung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlage sowie alle weiteren o.g. Lose. - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Bauvorbereitende und -begleitende Vermessungsleistungen
Beschreibung der Maßnahme Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt die Kapazitätserweiterung von LKW-Stellplätzen auf der BAB 10 für den Abschnitt vom Gambacher Kreuz (km 448,300) bis zum Dreieck Ohmtal (km 409,600) für die Fahrtrichtung Kirchheim. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost einschließlich der umweltfachlichen Kompensationsmaßnahmen. TR Seeberg Ost Die TR-Anlage Seeberg Ost weist im Bestand 44 Lkw-Stellplätze und 90 Pkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um weitere 37 Lkw-Stellplätze im hinteren Teil der Anlage vorgesehen. Hierfür wird eine Rotunde vorgesehen, sodass ein mehrfaches Anfahren für einen Teil der Lkw-Stellplätze möglich sein wird. Ein Teil der bestehenden Verkehrs- und Erholungsanlage wird durch die Erweiterung verdrängt, der verdrängte Erholungsbereich wird im hinteren Teil der Anlage ersetzt, die wegfallenden Pkw-Stellplätze werden im Bereich der Pkw-Rotunde ergänzt. Die rückwärtige Anbindung an die Seeberger Str. wird neu hergestellt. Durch die Erweiterung der TR-Anlage verschiebt sich der Einfädelungsstreifen in Fahrtrichtung AD Barnim um ca. 105,50 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,25 m über Fahrbahnoberkante (Fok) hohe und 245 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Das bestehende Regenwasser-Entwässerungssystem leitet das Straßenoberflächenwasser (SOW) von beiden Rastanlagenseiten über Straßenabläufe und Regenwasserkanäle in ein Absetz- und Regenrückhaltebecken (RRB) auf der Ostseite ein. Vom RRB erfolgt eine Einleitung in den Fischpfuhlgraben mit 100 l/s. Mit der Erweiterung der Tank- und Rastanlagen wird das bestehende Regenrückhaltebecken vergrößert und mit einer Schilf-Bepflanzung und einer Umfahrungsmöglichkeit versehen, zusätzlich wird ein Absetzbecken je Rastanlagenseite neu gebaut. Die neu zu errichtenden Kanäle werden an die bestehenden Kanäle angeschlossen. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. TR Seeberg West Die TR-Anlage Seeberg West weist im Bestand 34 Lkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um 43 Lkw-Stellplätze vorgesehen. Die Erweiterung erfolgt durch eine Verlängerung der bestehenden Parkstandsharfen im hinteren Teil der Rastanlage. Durch die Erweiterung der Rastanlage erfolgt auf der Westseite eine Verlegung des Einfädelungsstreifens um 220,00 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,50 m über Fok hohe und 315,00 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Zusätzlich ist zum Schutz der Anwohner eine 5,00 m über Fok hohe und 424,00 m lange Lärmschutzwand entlang des Einfädelungsstreifens vorgesehen. Das SOW wird über Straßenabläufe in Regenwasserkanälen gesammelt und schließt an den bestehenden Regenwasserkanal an. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. Leistungsinhalt Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen der bauvorbereitenden Vermessung sowie Vermessungsleistungen zur Begleitung der Baumaßnahme. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: o Prüfung und Ertüchtigung des Festpunktfeldes, o Detaillierung und Ergänzung der Planungsbegleitenden Vermessung, o Bauvorbereitende Absteckungen, o Kontrollvermessungen auf Anweisung des AG. In Kapitel B der Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen näher beschrieben. Sie sind nicht sofort nach Beauftragung vollständig zu erbringen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller in Kapitel B beschriebenen Leistungen. Insofern ist dieser Vertrag als Rahmenvertrag zu betrachten. Der AG behält sich vor, auf beschriebene Leistungen zu verzichten oder einen Dritten mit den entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Der Abruf der einzelnen Leistungsteile erfolgt durch den AG bei Bedarf mit dem Formular "Auftragsschreiben Abruf zum Vertrag" (Anlage 2 der Sonstigen Anlagen). Nach Eingang des Leistungsabrufes durch den AG hat der AN für alle Leistungen, die im Vertrag nicht mit einem Festpreis vereinbart sind, unverzüglich eine schriftliche Kosten- und Aufwandsabschätzung anhand der in der Honorarermittlung angebotenen Einheitspreise bzw. Stundensätze vorzunehmen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Leistungen sind durch den AN erst zu erbringen, wenn der AG diese Kostenschätzung bestätigt hat. Ohne Anforderung und Genehmigung durch den AG hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung von Vermessungsleistungen. Die zum Leistungsabruf berechtigten Vertreter des AG werden dem AN mit Vertragsabschluss benannt. Der AN hat zu garantieren, o dass die Erbringung notwendiger örtlicher Arbeiten innerhalb von 48 h nach Abruf der Leis-tung am Messobjekt begonnen wird, o dass er an der Verkehrsanlage bzw. dem vertraglichen Bearbeitungsbereich keine vermes-sungstechnischen Leistungen direkt oder als Subunternehmer für den/die späteren AN-Bau erbringen wird. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)Hoppegarten
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)Hoppegarten
L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10).
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