Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeld
Nachsanden von 4 Kunstrasensportplätzen im Stadtgebiet Bielefeld im Zeitraum vom 07.09.2026 bis zum 23.10.2026
Art der Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Nachbesandung von vier Kunstrasensportplätzen im Stadtgebiet Bielefeld für den Leistungszeitraum vom 07.09.2026 bis zum 23.10.2026. Die Nachbesandung dient der Erhaltung der sport- und schutzfunktionellen Eigenschaften der Kunststoffrasenbelege. Umfang der Leistung Die...
Gebäudewartung, Hausmeisterdienste
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
- Veröffentlicht:
- 19. Juli 2026
- Frist:
- 10. August 2026
- Thema:
- Gebäudewartung
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Nachbesandung von vier Kunstrasensportplätzen im Stadtgebiet Bielefeld für den Leistungszeitraum vom 07.09.2026 bis zum 23.10.2026. Die Nachbesandung dient der Erhaltung der sport- und schutzfunktionellen Eigenschaften der Kunststoffrasenbelege. Umfang der Leistung Die Dienstleistung umfasst die Durchführung der Nachbesandung auf insgesamt vier Kunststoffrasensportplätzen innerhalb des Stadtgebietes Bielefeld. Die im Rahmen dieser Ausschreibung zu bearbeitenden Sportanlagen befinden sich in den 4 Grünpflegebezirken Brackwede, Schildesche, Dornberg und Sennestadt.
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Auftraggeber
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Lose
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Talsperre Dossespeicher Kyritz: Drainageleitung 2.2 Leistungen des Auftragnehmers 2.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die im Leistungsverzeichnis ( wird bei der Angebotsaufforderung versendet) beschriebenen Leistungen. 2.3 Pflichten des Auftragnehmers 2.3.1 Die Sicherheit der Anlagen ist zu gewährleisten. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. 2.3.2 Alle benötigten Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Verschmutzungen (der Verkehrsflächen) sind unverzüglich zu beseitigen. 2.3.3 Das für die Ausführung benötigte Betriebswasser kann nur aus dem angrenzenden Gewässer zur Verfügung gestellt werden. 2.3.4 Beschädigungen an Leitungen/ Rohren, Schächten oder sonstigen Teilen der Anlage sind zu vermeiden. Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Schäden, Verstopfungen, Undichtigkeiten oder sonstige Mängel, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er unverzüglich dem Beauftragten des AG (dieser wird dem AN namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten genannt) zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den im Leistungsverzeichnis und in Nr. 2.2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen. zur Verfügung. 2.5 Ausführung der Leistungen 2.5.1 Nach jedem Einsatz sind Art und Umfang der ausgeführten Tätigkeiten in Bezug auf das Leistungsverzeichnis in einem Protokoll zu dokumentieren Datenblätter von verwendeten Hilfsstoffen sind beizufügen. Weiterhin muss die Dokumentation alle erforderlichen Angaben zum Prüfzeitraum, zu Durchführenden bzw. zur Firma enthalten. Defizite sind fotografisch zu dokumentieren. Die Dokumente sind von den Durchführenden zu unterzeichnen. Die Dokumentation ist für den Auftraggeber nachvollziehbar aufzuarbeiten. Die Bestätigung der Durchführung der Arbeiten durch den Beauftragten des Auftraggebers erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung. 2.5.2 Die Reinigungsarbeiten sind jährlich im Herbst beziehungsweise bei Erreichen des jährlichen Absenkziels im Speicherbecken ausgeführt werden. Die Fertigstellung und Abnahme der Leistung hat bis spätestens 1. November zu erfolgen. Der genaue Zeitraum der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit den Beauftragten des Auftraggebers zu vereinbaren. Dieser wird dem Auftragnehmer namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten benannt werden. 2.5.3 Die Arbeiten werden im Hochdruckspülverfahren ausgeführt. 2.5.4 Weitere fachspezifische Arbeiten sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf Zeitnachweis durchzuführen. Die Zeitnachweise sind von den Beauftragten des Auftraggebers zu bestätigen. 2.5.5 Das Befahren des luftseitigen Vorlandes am Hauptdamm ist nicht bzw. nur bedingt notwendig. 2.5.6 Das Gewässer ist vor Einträgen von Räumgut, Schmutz und anderen Verunreinigungen zu schützen. 2.5.7 Im Havariefall ist der Umfang der Maßnahmen mit den Beauftragten des Auftraggebers vor Beginn der Beseitigung der Defizite und Mängel abzustimmen und mit einer Grobkosteneinschätzung zu belegen. 2.6 Vergütung 2.6.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis. Pauschalen decken alle Nebenkosten ab. In dieser für alle Positionen vereinbarten Pauschale sind mit abgegolten: Die Spülung und Reinigung der Rohre und Schächte Die Kosten für die Hilfsmittel und -stoffe Bereitstellung und Einsatz aller Arbeitsgeräte und -fahrzeuge Entsorgung . Für die Rechnungserstellung ist eine vorherige schriftliche Bestätigung der Beauftragten des Auftraggebers erforderlich. Weiterhin sind die lückenlose Dokumentation sowie die eventuelle Abklärung von Fragen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den Pauschalen abgegolten. Alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.2.1 und Nr. 2.2.2 und dem Leistungsverzeichnis ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht gesondert vergütet. 2.6.2 Zusätzliche Arbeiten werden nach Stundenpreis abgerechnet Für die erforderlichen An- und Abfahrten erfolgt die Vergütung nach dem angebotenen Stückpreis. Übernachtungspauschalen, Zuschläge, Auslösungen etc. werden nicht gesondert vergütet. Der Austausch von Bauteilen oder Bauteilgruppen ist generell mit den Beauftragten des Auftraggebers im Vorfeld abzustimmen und dafür ein Angebot bzw. im Havariefall ein Grobkostenanschlag einschl. einer Einschätzung des Stundenaufwandes zu unterbreiten. Der Austausch kann erst nach erfolgter Freigabe durch die Beauftragten des Auftraggebers erfolgen. 2.7 Kündigung und Leistungsänderungen 2.7.1 Bei dauerhafter Außerbetriebnahme von Anlagen ist die Vergütung anzupassen 2.7.2 Bei vorübergehender Außerbetriebnahme entfallen Leistungs- und Vergütungspflichten. 3 Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Verschulden verursacht werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Es gelten die einschlägigen Normen und Rechtsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Weiterhin zu beachten sind: DIN 19700 - Stauanlagen Ggf. 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- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.