Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, IV C - Städtebauförderung / StadterneuerungBerlinTED
Markterkundung KI-gestütztes Assistenzsystem für die Wohngeldsachbearbeitung
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich der Durchführung einer unverbindlichen Markterkundung gemäß § 28 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV). Ziel der Markterkundung ist es, den Markt über einen möglichen zukünftigen Beschaffungsbedarf des Landes Berlin zu informieren und Erkenntnisse zur Marktverfügbarkeit, Produktreife, Funktionsabdeckun...
Digitalisierungsberatung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, IV C - Städtebauförderung / Stadterneuerung
- Veröffentlicht:
- 28. Juni 2026
- Frist:
- 29. Juli 2026
- Thema:
- Digitalisierungsberatung
Ausschreibungsbeschreibung
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Diese Bekanntmachung dient ausschließlich der Durchführung einer unverbindlichen Markterkundung gemäß § 28 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV). Ziel der Markterkundung ist es, den Markt über einen möglichen zukünftigen Beschaffungsbedarf des Landes Berlin zu informieren und Erkenntnisse zur Marktverfügbarkeit, Produktreife, Funktionsabdeckung, Integrationsfähigkeit und Referenzlage von Softwarelösungen zur KI-gestützten Unterstützung der Wohngeld-Sachbearbeitung zu gewinnen. Gegenstand der Markterkundung ist die Prüfung, ob am Markt Softwarelösungen verfügbar sind, die als eigenständiges Modul vor einem bestehenden Wohngeld-Fachverfahren, insbesondere DiWo, und/oder vor einer elektronischen Akte betrieben werden können, ohne das Fachverfahren selbst zu ersetzen oder strukturell zu verändern. Im Fokus stehen insbesondere folgende Funktionen: Entgegennahme und Vorbereitung eingehender elektronischer Wohngeldanträge einschließlich Anlagen bis zur Vorlage bei der Sachbearbeitung bzw. Übergabe/Ablage in Richtung Fachverfahren oder elektronischer Akte; KI-gestützte Analyse und Auswertung eingereichter Antragsunterlagen, insbesondere Prüfung auf Vollständigkeit und Erzeugung von Hinweisen für die Sachbearbeitung; Erstellung von Entwürfen für Schreiben an Bürgerinnen und Bürger, insbesondere zur Nachforderung fehlender oder unklarer Unterlagen. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich ausdrücklich weder um eine Auftragsbekanntmachung noch um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Durch die Durchführung der Markterkundung wird kein Vergabeverfahren eingeleitet. Das Land Berlin ist nicht verpflichtet, auf Grundlage der Markterkundung ein Vergabeverfahren durchzuführen, und ist an deren Ergebnisse nicht gebunden. Die Teilnahme begründet keinerlei Rechtsansprüche, insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf Beteiligung an einem etwaigen späteren Vergabeverfahren. Interessierte Unternehmen werden gebeten, den bereitgestellten Fragekatalog auszufüllen und ihre Rückmeldung bis zum 07.07.2026, 12:00 Uhr elektronisch an [email protected] zu übermitteln. Es werden keine verbindlichen Angebote, keine vollständigen Lösungskonzepte und keine Preisblätter erwartet. Ausreichend sind kurze, belastbare Angaben zur Produktverfügbarkeit, Funktionsabdeckung, Integrationsfähigkeit, Produktreife, Referenzlage und zum möglichen Betriebsmodell. Ergänzende Produktunterlagen, Datenblätter oder öffentlich benennbare Referenzen können beigefügt oder verlinkt werden. Sofern einzelne Angaben aus Sicht des Unternehmens vertraulich zu behandeln sind, sind diese entsprechend zu kennzeichnen. Die eingehenden Rückmeldungen werden ausschließlich zur Auswertung der Marktlage im Zusammenhang mit dem beschriebenen Beschaffungsbedarf verwendet und im Rahmen der vergaberechtlichen Dokumentation berücksichtigt. Sofern auf Grundlage der Ergebnisse der Markterkundung ein Vergabeverfahren eingeleitet werden sollte, wird das Land Berlin geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Gleichbehandlung und zur Vermeidung einer Wettbewerbsverfälschung ergreifen.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, IV A - Wohnungs- und Mietenpolitik, Wohnungs(bau)förderung, städtische WohnungsbaugesellschaftenBerlinIm Rahmen dieser Markterkundung sollen Informationen zu marktverfügbaren Softwarelösungen erhoben werden, die die Wohngeld-Sachbearbeitung durch ein eigenständiges, dem Fachverfahren vorgelagertes KI-Assistenzmodul unterstützen können. Die Lösung soll vor einem bestehenden Wohngeld-Fachverfahren, insbesondere DiWo, und/oder vor einer elektronischen Akte eingesetzt werden können, ohne das bestehende Fachverfahren selbst zu ersetzen oder strukturell zu verändern. Von Interesse sind insbesondere Lösungen, die eingehende elektronische Wohngeldanträge einschließlich Anlagen verarbeiten, Antragsunterlagen und Nachweise erkennen, trennen und klassifizieren, wohngeldspezifische Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen unterstützen, Hinweise für Sachbearbeitende erzeugen und Entwürfe für Nachforderungsschreiben erstellen können. Die abschließende fachliche Entscheidung über Anspruch, Höhe und Bewilligung von Wohngeld verbleibt vollständig bei der zuständigen Sachbearbeitung. Die Lösung soll daher als Assistenzsystem verstanden werden; erzeugte Hinweise, Prüfergebnisse oder Textvorschläge müssen durch die Sachbearbeitung überprüfbar und bearbeitbar bleiben. Interessierte Unternehmen werden gebeten, den bereitgestellten Fragekatalog auszufüllen und ihre Rückmeldung fristgerecht elektronisch an die in der Bekanntmachung genannte Kontaktadresse zu übermitteln. Es werden keine verbindlichen Angebote, keine Preisblätter und keine vollständigen Lösungskonzepte erwartet. Die Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung zur Marktverfügbarkeit entsprechender Lösungen.KI-gestütztes Assistenzsystem
Technische Universität Bergakademie FreibergFreibergFrist: 23. JuliEntwicklung eines KI-gestützten Assistenzsystems zur Unterstützung von Rekonstruktionsprozessen im Denkmalschutz; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 09599; Ort: Freiberg; Land: DeutschlandKI-gestützte Kodiersoftware
Klinikum Stuttgart gKAöRStuttgartFrist: 23. Aug.Das Klinikum Stuttgart plant die Einführung einer KI-gestützten Software zur fallbegleitenden Unterstützung der medizinischen Kodierung. Die Lösung soll klinische Dokumentationen automatisiert analysieren und während des Behandlungsverlaufs Hinweise auf erlösrelevante ICD-, OPS- und DRG-relevante Sachverhalte sowie Dokumentationspotenziale bereitstellen. Im Rahmen der Markterkundung werden insbesondere Lösungen betrachtet, die auf einem umfangreichen, klinikübergreifenden Machine-Learning-Netzwerk mit einem breiten Erfahrungsschatz aus einer Vielzahl von Kliniken basieren. Darüber hinaus wird eine hohe Marktdurchdringung, insbesondere in Krankenhäusern der Maximalversorgung und Universitätskliniken, vorausgesetzt um eine hohe Reife, Praxiserprobung und kontinuierliche Weiterentwicklung der KI-Modelle sicherzustellen. Die Lösung soll sich in die bestehende IT-Systemlandschaft des Klinikums Stuttgart integrieren lassen und eine fallbegleitende Kodierung im klinischen Routinebetrieb unterstützen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihre Rückmeldung einschließlich aussagekräftiger Unterlagen bis zum 13.08.2026 an [email protected] zu übermitteln.Markterkundung für KI-gestützte Formularerstellung und Formularassistenz gemäß § 20 UVgO
Stadt LandshutFrist: 17. JuliMarkterkundung für KI-gestützte Formularerstellung und FormularassistenzKI-gestütztes Medienmonitoring
DB Global Business Services (Bukr 1S)BerlinFrist: 03. Aug.Die Deutsche Bahn AG (DB) ist die Konzernobergesellschaft des DB Konzerns. Im DB-Konzern erbringen deren Eisenbahnverkehrsunternehmen („EVU“ - insb. DB Regio AG und DB Fernverkehr AG) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen („EIU“ - insb. DB InfraGO AG) Leistungen im Eisenbahnverkehr und damit Sektorentätigkeiten gemäß § 102 GWB. Die EVU planen und erbringen Verkehrsleistungen, indem sie Fahrgäste befördern und dafür Trassen und Stationsleistungen nutzen. Die EIU nehmen Aufgaben im Bereich der Eisenbahninfrastruktur wahr, insbesondere die Bereitstellung, den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Schienenwege und der Personenbahnhöfe sowie die Erbringung von Infrastrukturleistungen für EVU. Die Deutsche Bahn (DB) und ihre Tochtergesellschaften suchen als Auftraggeberin (AG) einen Auftragnehmer (AN) als Rahmenvertragspartner für die Bereitstellung und Betreuung eines KI-gestützten Medienmonitorings. Künstliche Intelligenz (KI) muss dafür genutzt werden, um Prozesse zu beschleunigen, Inhalte zu aggregieren, Analysen zu automatisieren und den Einbezug größerer Volumina an Medien zu ermöglichen. Als „Media-Intelligence-Berater“ muss der AN im Dialog mit der AG die über das Medienmonitoring generierten Ergebnisse kuratieren, interpretieren und in definierte Analyse-, Redaktions- und Berichtsformate mit konkreten Handlungsempfehlungen überführen und auf Wunsch der AG Ad-hoc Analysen erstellen. Die Auftraggeberin wendet auf das hier bekannt gemachte Vergabeverfahren freiwillig die Vorschriften der Sektorenverordnung an, selbst wenn sie hierzu nicht verpflichtet sein sollte. Denn die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin nach § 99 Nr. 2 GWB (VK Bund, Beschl. v. 14.04.2025 – VK2-19/25), und sie ist auch kein Sektorenauftraggeber, wenn die mit der Ausschreibung beschafften Dienstleistungen keinen hinreichenden Bezug zu Sektorentätigkeiten aufweisen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.01.2026). Sie führt freiwillig ein Verfahren durch, das den Regeln des Sektorenvergaberechts folgt, indem sie ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 15 SektVO durchführt. Da der hier zu vergebende Auftrag wegen seiner Komplexität nicht ohne Verhandlungen vergeben werden kann, wäre ein solches Verfahren auch nach § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV statthaft, wenn diese Verfahrensordnung – wovon die Auftraggeberin nicht ausgeht – anwendbar wäre.NRW.BANK - KI-gestützte Datenextraktion aus Bonitätsunterlagen für den digitalen WRF-Kreditprozess
NRW.BANK AöRMünsterFrist: 31. JuliGegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: KI-gestützte Datenextraktion aus Bonitätsunterlagen für den digitalen WRF-Kreditprozess Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Die drei Förderfelder der NRW.BANK sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Nachhaltigkeit ist dabei ein zentrales Leitmotiv. Die NRW.BANK fördert die notwendige Transformation Nordrhein-Westfalens hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Lebensumgebung. Der Bereich "Öffentliche Wohnraumförderung" stellt dabei eines der zentralen Fördersegmente im Förderfeld "Wohnraum" dar. Zielgruppe sind Selbstnutzer oder Mieter innerhalb definierter Einkommensgrenzen. Bei Selbstnutzern erfolgt die Förderung direkt im Rahmen der Eigentumsförderung, Mieter werden mittelbar gefördert durch die Kreditvergabe an Investoren in der öffentlichen Mietwohnraumförderung. Im Rahmen der Mietwohnraumförderung agiert die NRW.BANK als Darlehensgeber. Dies umfasst die vollständige Kette von der Kreditanalyse über die Kreditbearbeitung, die Immobilienbewertung bis zur Problemkreditbearbeitung. Im Neugeschäft ist dem Kreditprozess die Prüfung der Fördervoraussetzungen und Bedarfslage durch kommunale Bewilligungsbehörden vorgeschaltet, die NRW.BANK trifft nach dieser Drittinitiierung die erforderliche Kreditentscheidung im 1-Votun-Verfahren und agiert durch den Bereich Wohnraumförderung im Sinne der MaRisk als "Marktfolge". Hieran schließt sich im Bestandsgeschäft die Kreditbetreuung und -bearbeitung einschließlich jährlicher Kreditüberwachung über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung an. Das Bestandsportfolio der NRW.BANK in der Mietwohnraumförderung beläuft sich auf rd. 15 Mrd. Euro und umfasst ca. 8.000 Mietinvestoren in heterogener Struktur (insbes. private Mietinvestoren, klassische Wohnungswirtschaft mit kommunalem oder genossenschaftlichem Hintergrund oder Kapitalmarktbezug, Investoren mit karitativem Hintergrund). Pro Jahr fertigt die NRW.BANK rd. 2.500 Kreditvorlagen (= Aggregation zu Risikoeinheiten) im Neugeschäft sowie im Rahmen der jährlichen Kreditüberwachung an. In der Eigentumsförderung erfolgt das Neugeschäft vollständig durch kommunale Bewilligungsbehörden ohne kreditfachliches Votum durch die NRW.BANK. Die Bank nimmt hier die Kreditbetreuung und -sachbearbeitung im Neu- und Bestandsgeschäft bis zur Problemkreditbearbeitung wahr. Das Bestandsportfolio umfasst rd. 2 Mrd. Euro mit über 40.000 Kunden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, IV C - Städtebauförderung / Stadterneuerung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.