Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, IV B - Förderung im QuartierTED
LZ Geschäftsstraßenmanagement 2026
Gesucht wird ein Geschäftsstraßenmanagement für das Fördergebiet Zehlendorf-Mitte ab Mitte 2026. Ziel ist die Umsetzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) zur Aufwertung des Stadtteilzentrums. Aufgaben umfassen die Weiterentwicklung des Geschäftsstraßenkonzepts, Maßnahmen zur Förderung des Einzelhandels und Gewer...
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Inhalt auf einen Blick
Gesucht wird ein Geschäftsstraßenmanagement für das Fördergebiet Zehlendorf-Mitte ab Mitte 2026. Ziel ist die Umsetzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) zur Aufwertung des Stadtteilzentrums. Aufgaben umfassen die Weiterentwicklung des Geschäftsstraßenkonzepts, Maßnahmen zur Förderung des Einzelhandels und Ge...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, IV B - Förderung im Quartier
- Veröffentlicht:
- 22. Februar 2026
- Frist:
- 23. März 2026
- Thema:
- Verwaltungsberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Gesucht wird ein Geschäftsstraßenmanagement für das Fördergebiet Zehlendorf-Mitte ab Mitte 2026. Ziel ist die Umsetzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) zur Aufwertung des Stadtteilzentrums. Aufgaben umfassen die Weiterentwicklung des Geschäftsstraßenkonzepts, Maßnahmen zur Förderung des Einzelhandels und Gewerbes, Vernetzungsaktivitäten sowie ein Baustellenmanagement, unter Berücksichtigung von Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
3- Gemeinde Lindlar - Der Bürgermeister
ISEK Lindlar Hauptort - Management-/Beratungsleistung (Ortsteilmanagement)
Die Gemeinde Lindlar setzt im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Maßnahmen zur Aufwertung des historischen Ortskerns sowie weiterer Schlüsselbereiche (Schul- und Kulturzentrum, Park Plietz, Marktplatz) mit Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und Landes Nordrhein-Westfalen um. Mit dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister für das Ortsteilmanagement gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektkommunikation und Projektkoordination in enger Abstimmung mit der kommunalen Projektleitung übernehmen. Das Ortsteilmanagement soll als Schnittstelle zwischen Bürgerschaft, Politik, Verwaltung und Fachplanern wirken und die Umsetzung der baulichen und nichtinvestiven Maßnahmen kommunikativ, organisatorisch und inhaltlich begleiten. Zentrale Aufgaben und Tätigkeiten sind: - Begleitung der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Ortskern ("Lindlarer Freiräume") unter besonderer Berücksichtigung von zirkulärem Bauen und Klimaanpassung - Aufbau und Betrieb eines Ortsteilbüros als niedrigschwellige Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokale Akteure mit regelmäßigen Öffnungszeiten - Erfassung und Aktualisierung von Problemlagen, Darstellung von Lösungsmöglichkeiten - Konfliktmanagement zwischen den beteiligten öffentlichen und privaten Akteuren im Hinblick auf die Verfolgung und Realisierung von Projektzielen - Kontinuierliche Gespräche mit Schlüsselpersonen aus der Verwaltung - Aktivierung lokaler Akteure und Stärkung der Mitwirkungskultur - Umsetzung und Betreuung von Fassaden- und Hofprogramm sowie Verfügungsfonds - Durchführung einer zielgruppengerechten Öffentlichkeitsarbeit - Sicherstellung der kontinuierlichen Projektkommunikation (online/offline) - Information kommunaler Gremien ISEK Oberilp/Nonnenbruch - O/N 1 Stadtteilmanagement mit Quartiersarchitekt*in für 2 Jahre
Für die Umsetzung des Stadtentwicklungs-konzeptes für den Stadtteil Nonnenbruch soll die Stadt Heiligenhaus von fachlich geeigneten Dienstleistern*innen aus dem Bereich Stadtent-wicklung, Architektur und Soziales unterstützt werden. Daher wird die Dienstleistung "Stadt-teilmanagement mit Quartiersarchitekt*in" vergeben. Zu den wesentlichen Aufgabenschwer-punkten des Stadtteilmanagements zählen u.a. die Umsetzung und Begleitung der ISEK-Maßnahmen, Netzwerkarbeit, die Durchführung von Beteiligungen, die Vermittlung von Beratungsstellen für Anliegen der Bewohner*innen des Stadtteils, Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung von Verstetigungsprozessen sowie die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und Projekte. Das Stadtteilmanagement soll insbesondere als Ansprechpartner vor Ort bzw. als Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit und der Stadtverwaltung fungieren. Die Aufgabenschwerpunkte der/des Quartiersarchitekten*in liegen in der Beratung von Eigentümer*innen sowie in der Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms. Die Federführung liegt beim Stadtteilmanagement. Da das Stadtteilmanagement eine zentrale Anlaufstelle für Anliegen von Bürger*innen, Immo-bilieneigentümer*innen und weiteren Institutionen und Akteur*innen darstellen soll, wird eine gewisse Vor-Ort-Präsenz gefordert, um zu festen Sprechzeiten Beratungen durchzuführen und Bürgeranliegen bearbeiten zu können. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der bereits bestehenden städtisch organisierten Stadtteilsozialarbeit sowie mit vor Ort aktiven sozialen Trägern vorgesehen. Ziel ist die Stärkung des Gefühls der Zusammengehörigkeit, die Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie der Zukunftsfähigkeit der Immobilien. Neben organisatorischen, vorbereitenden und nachbereitenden Aufgaben sowie Verwaltungs-tätigkeiten, die in enger Abstimmung mit der Stadt Heiligenhaus durchgeführt werden, zählt insbesondere die Umsetzungsbegleitung der ISEK-Maßnahmen, wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit zu Baumaßnahmen sowie die Organisation und Begleitung der Förderprogramme Verfügungsfonds und Hof- und Fassadenprogramm, mit punktueller Unterstützung durch eine*n Quartiersarchitekt*in. Der inhaltliche Aufgabenbereich umfasst dabei zwei wesentliche Themenschwerpunkte, die sozialräumliche Ebene und die städtebauliche Ebene. Beide Aufgabenbereiche sind vom Stadtteilmanagement zu berücksichtigen und im Rahmen des gesamten Prozesses zu verbessern.Stadt Wunstorf - Städtebauliche Sanierung "Innenstadt Wunstorf" - Vergabe der Sanierungsträgerleistungen
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, für die städtebauliche Sanierung der Innenstadt die Sanierungsträgerleistungen sowie das Innenstadtmanagement zu vergeben. Umfasst ist ein Sanierungsgebiet von rd. 19 ha, welches die Fußgängerzone mit ihren wichtigen Einzelhandelsfunktionen im Wesentlichen den zentralen Versorgungsbereich sowie die angrenzenden Bereiche beinhaltet. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige städtebauliche Aufwertung der Innenstadt bzw. Fußgängerzone, die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität. Die Attraktivität der Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, soll insgesamt erhöht werden. Dafür soll der Sanierungsträger die erforderlichen Aufgaben im Treuhandverhältnis übernehmen. Dazu zählen insbesondere der Entwurf und die Fortschreibung von Kosten- und Finanzierungsübersichten nach § 149 BauGB, Verwaltung des Treuhandvermögens, die Koordination und Steuerung von Planungs- und Umsetzungsprozessen, die Erarbeitung von Konzepten, das Fördermittelmanagement sowie die Dokumentation und Abrechnung der Maßnahmen gegenüber der Stadt. Die Unterstützung soll ab dem 15.01.2026 erfolgen. Im Jahre 2021 beantragte die Stadt Wunstorf bereits erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm des Landes "Perspektive Innenstadt" in Höhe von über einer Million Euro. Daraus folgten erste Investitionen in neue Sitzelemente und Mülleimer für die Innenstadt. In dem Zuge hat die Stadt Wunstorf zudem in den Jahren 2021/2022 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln sowie eine entsprechende vorbereitende Untersuchung (VU) durchführen lassen. Das Innenstadtkonzept (ISEK und VU) wurde von einem Stadtplanungsbüro im Mai 2022 fertiggestellt. Zudem erfolgte nach einstimmigem Ratsbeschluss am 6. Juli 2022 die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne". Im Jahr 2023 wurde die Stadt Wunstorf in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Weitere Details sind dem Innenstadtkonzept zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Im Mai 2025 wurde zudem die Sanierungssatzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes beschlossen. Seit Mitte Juni 2025 wird ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Fußgängerzone und zum Ville-de-Flers Platz durchgeführt, über den Anfang Oktober 2025 entschieden wird. Parallel wird mit UNterstützung von zwei Planungsbüros der Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Eckdaten des Sanierungsgebietes lauten wie folgt: Lage des Fördergebietes: Innenstadt Wunstorf Gebietsgröße: rd. 19 ha Einwohnerzahl: 41.211 (Gesamteinwohnerzahl Stand Dez. 2024) Durchführungszeitraum: 2023 - 2038 Beantragte Gesamtfinanzierungssumme: 17.194.780 EUR z. Zeit bewilligte Gesamtfinanzierungssumme: 16.709.736 EUR Die Gesamtfinanzierungssumme wurde in der Kosten -und Finanzierungsübersicht des Innenstadtkonzeptes (Stand Jan. 2023, Innenstadtkonzept, Anlage II) auf rd. 11,64 Mio. EUR geschätzt. Die veranschlagten Kosten werden zu je 1/3 von Bund, Land und Kommune getragen und auf einen Sanierungszeitraum von bis zu 14 Jahren verteilt (Anteil der Stadt Wunstorf rd. 3.878.340,00 EUR). Die förderfähigen Sanierungsträgerleistungen machen nach der Städtebauförderrichtlinie 6% der Gesamtsumme (ohne Grunderwerb) aus, sogenannte Vergütungsobergrenze. Weitere Details und Einzelheiten, auch zu dem Kosten des Innenstadtmanagements, können dem beiliegenden Innenstadtkonzept inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (vgl. Anlage II) sowie den weiteren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 23. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, IV B - Förderung im Quartier.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.