Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)Marburg
Linienbündel LMR Nord
Linienbündel LMR Nord Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen im Busverkehr auf dem Gebiet des Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Stadt Marburg bzw. dem Lan...
Personenbeförderung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)
- Veröffentlicht:
- 31. August 2026
- Frist:
- 22. Oktober 2026
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
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Linienbündel LMR Nord Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen im Busverkehr auf dem Gebiet des Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Stadt Marburg bzw. dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Linie MR-61 Linie MR-62 Linie MR-63 Linie MR-64 Linie MR-65 Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Kalenderjahr 2028 insgesamt ca. 0,557 Mio. Nutzwagenkilometer (Nwkm). Linienbündel LMR Nord Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen im Busverkehr auf dem Gebiet des Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Stadt Marburg bzw. dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Linie MR-61 Linie MR-62 Linie MR-63 Linie MR-64 Linie MR-65 Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Kalenderjahr 2028 insgesamt ca. 0,557 Mio. Nutzwagenkilometer (Nwkm).
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Stadt LahrLahrFrist: 04. Sept.Die zu vergebene Leistung umfasst die öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Lahr. Linie 100: Schlüssel – Bahnhof/ZOB – Einsteinallee – Zalando Linie 101: Herzzentrum – Schlüssel – Schwarzwaldstraße – Bahnhof/ZOB – Lahr West Linie 102: Schlüssel – Mietersheim – Bahnhof/ZOB – Industriegebiet West Linie 103: Gartenhöfe– Bahnhof – Schwarzwaldstraße – Schlüssel – Münchtal Linie 105: Langenhard – Sulz – Schlüssel – Schwarzwaldstraße – Bahnhof/ZOB Linie 107: Bahnhof / ZOB – Lammstraße – Urteilsplatz – Klinikum – Bergfriedhof Linie 108: Kippenheimweiler – Langenwinkel – Bahnhof/ZOB – Schwarzwaldstraße – SchlüsselBeschaffung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadverkehr Memmingen auf den Linien 1 - 8
Stadt MemmingenMemmingenFrist: 03. Sept.Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 durch Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Auftrag umfasst die Durchführung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und des Verkehrsvertrags. Zum Leistungsumfang gehört auch die Verpflichtung des Auftragnehmers, die für die Durchführung der Verkehrsleistungen erforderlichen Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) rechtzeitig zu beantragen, zu erlangen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, den öffentlichen Personennahverkehr im Aufgabengebiet der Stadt Memmingen zu sichern und weiterzuentwickeln. Auf Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplans soll unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit ein attraktiver, zuverlässiger und den verkehrlichen, sozialen, umweltpolitischen sowie landesplanerischen Anforderungen entsprechender ÖPNV gewährleistet werden. Zu diesem Zweck schließt der Auftraggeber einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den vertragsgegenständlichen Linien. Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung, dem Verkehrsvertrag sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Angaben zu Optionen Der Erwerber (Auftraggeber) behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Betriebsstufe 3 (pauschalierte Jahresleistung) umfasst einzelne Zusatzleistungen je Linie, die bei Bedarf als Option beauftragt werden. Ein Anspruch auf Bestellung erfolgt nicht und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Memmingen, der betroffenen Gemeinden Heimertingen (Linie 2) bzw. Buxheim (Linie 4) sowie der Abstimmung mit dem Landkreis Unterallgäu als zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger und soll wie folgt mit angeboten werden: 3.3.1. Linie 1: keine zusätzliche Option 3.3.2. Linie 2: ca. 34.752,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verlängerung Linie 2 von Steinheim nach Heimertingen 3.3.3. Linie 3: keine zusätzliche Option 3.3.4. Linie 4: ca. 044.255,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verlängerung Linie 4 von Klinikum (neu) nach Buxheim 3.3.5. Linie 5: ca. 032.880,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verdichtung Linie 5 auf 30-Minuten-Takt 3.3.6. Linie 6: keine zusätzliche Option 3.3.7. Linie 7: keine zusätzliche Option 3.3.8. Linie 8: keine zusätzliche Option.Linienbündel FREUND Linie 220 Lörrach - EuroAirport
Landratsamt Lörrach, FB Planung & BauLörrachFrist: 26. Sept.Der Landkreis Lörrach beabsichtigt gem. Art 5 Abs. 3 VO EG 1370/2007 ein wettbewerbliches Vergabeverfahren für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) in Form eines Dienstleistungsauftrags im Busverkehr gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (V0 (EG) 1370/2007) durchzuführen. Die im Rahmen des zu schließenden Vertrags zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung auf der grenzüberschreitenden Buslinie zwischen Lörrach und dem EuroAirport, zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich u.a aus den Festsetzungen des Nahverkehrsplans des Landkreis Lörrach (Stand Juli 2026). Die Linie wird in einem ein 1 Stundetakt zw 5 Uhr und 24 Uhr von Mo - So mit Anbindung des SPNV und eine 30 Minutentakt Früh - Morgens und Abends betrieben. Grundlage bildet der aktuell gefahrene Fahrplan welcher hier, https://rvl-online.de/liniennetz-fahrplan/linien/ eingesehen werden kann. Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 30/11/2026Subunternehmerleistungen „Alter Flughafen“ im Stadtverkehr Gießen
MIT.BUS GmbHGießenFrist: 31. Aug.Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 1 SektVO i.V.m. § 15 SektVO vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Gießen und der Gemeinde Wettenberg. Im Einzelnen betrifft dies die Linien 16, 17, 800 und die Fahrten der Einsatzwagen 815 und 817 Die Leistungen umfassen die Erbringung von vom Auftraggeber vorgegebenen Fahrzeugumläufen. Die einzelnen Umläufe können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit fünf Fahrzeugen (Gelenkbussen) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 273.000 Nutzwagenkilometern und gerundeten 17.460 Fahrplanstunden erbracht werden. Die Leistungen sind entweder mit A) 5 „sauberen“ Fahrzeugen (zwingender Einsatz von „sauberen“ synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des SaubFahrzeugBeschG), oder B) 4 Elektrofahrzeugen und 1 „sauberen“ Fahrzeug (zwingender Einsatz von „sauberen“ synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des SaubFahrzeugBeschG) im Regelverkehr, vgl. Preisblatt B2, zu erbringen. Bei B) sind die Fahrtleistungen auf den Linien 16 und 17 zwingend mit den Elektrobussen zu erbringen. Bei der nachgelagerten Angebotsabgabe kann ein Bieter/ Bietergemeinschaft ein Angebot für A) und B) abgebenLinienbündel LGI X-Bus Mittelhessen Ost
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbHHofheim am TaunusDurchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LGI X-Bus Mittelhessen Ost auf folgenden Linien zu erbringen: - Regionale Linie X34: Schotten - Laubach - Lich - Gießen; - Regionale Linie X36: Hungen - Laubach - Grünberg - Rabenau - Marburg; - Regionale Linie 363: Hungen – Wölfersheim – (Friedberg). Das o.g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben. Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ in Ziffer 2.1 ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Es handelt sich vorliegend jedoch um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o.g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen auf seiner Internetseite). Dies gilt entsprechend für weitere wesentliche Anforderungen, wie insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne, zur Barrierefreiheit und zur Anwendung des Verbundtarifes. Die vorgenannten Anforderungen sind auf der RMV-Plattform "Ausreichende Verkehrsbedienung" öffentlich zugänglich unter https://avb.rmv.de/s/QQtWweDFjC34zhBPersonenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 5 "Nord/Gammertingen"
Landkreis SigmaringenLeopoldstr. 4Frist: 16. Sept.1. Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt als Wettbewerbsvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. dem vierten Teil des GWB im Rahmen eines offenen Verfahrens nach 3 15 VgV 2. Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG: Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde gestellt werden. Diese Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für die von der beabsichtigten ÖDA-Vergabe umfassten Linien (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. 3. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. 4. Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Gem. § 8a Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden vom Landkreis Sigmaringen als zuständiger Behörde Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese sind in einem ergänzenden Dokument angegeben, welches inklusive seiner Anlagen als Download unter folgendem Link zur Verfügung steht: https://nahverkehrsberatung.de/sharepoint/Sigmaringen/ Das Dokument enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die von der zuständigen Behörde aufgestellten Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Die Zusicherungen sind zusammen mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert der Landkreis, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihnen einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, nicht zwingend vorgegebener Standards, so sind diese in gleicher Weise verbindlich zuzusichern. 5. Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre: Gemäß § 21 Abs. 4 S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für eigenwirtschaftliche Verkehre inklusive der Bestandteile des Genehmigungsantrages, die nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in aller Regel zumutbar. Zumutbar sind insbesondere alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v. a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen und einzukalkulieren. Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des Landkreises Sigmaringen als zuständiger Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. 6. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe, E-Mail: [email protected]
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.