Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.N/ATED
Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter für den Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) an der DGUV Akademie
Für die Durchführung der Qualifizierungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden für die Jahre 2027 bis 2030 bis zu 40 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht. Details zum Auftragsgegenstand sind dem Dokument B1. Leistungsbeschreibung samt Anlagen zu entnehmen.
Berufliche Qualifizierung, Sicherheitsschulung, Seminare
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Für die Durchführung der Qualifizierungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden für die Jahre 2027 bis 2030 bis zu 40 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht. Details zum Auftragsgegenstand sind dem Dokument B1. Leistungsbeschreibung samt Anlagen zu entnehmen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
- Veröffentlicht:
- 14. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Berufliche Qualifizierung
Ausschreibungsbeschreibung
Für die Durchführung der Qualifizierungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden für die Jahre 2027 bis 2030 bis zu 40 Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gesucht. Details zum Auftragsgegenstand sind dem Dokument B1. Leistungsbeschreibung samt Anlagen zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
5- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
Callcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Präventionsarbeit werden von der VBG digitale Angebote (DIAdrei-Portal und KPZ-Portal) zur alternativen Betreuung zur Verfügung gestellt. Damit wird Mitgliedsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der VBG ein Zugang zu der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzten erleichtert. Die Wahl einer dieser alternativen Betreuungsmodelle nach den Anlagen 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2 steht jedem Unternehmen in der Zuständigkeit der VBG frei, soweit es allen Voraussetzung nach DGUV Vorschrift 2 insbesondere hinsichtlich der Beschäftigtenzahl und Branchenzugehörigkeit entspricht. Durch Nutzung des Betreuungsangebotes mit dem jeweiligen Portal kann die Unternehmerin/der Unternehmer ihrer/seiner gesetzlichen Pflicht zur Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachkommen und hat ihre/seine Verpflichtung zu deren schriftlicher Bestellung erfüllt (Siehe DGUV-Regel 100-002: Erstes Kapitel, § 2 "Bestellung"). Die Beratung der Unternehmerinnen bzw. Unternehmer und deren Beschäftigten im Rah-men dieser Portalangebote wird durch eine CallCenter-Hotline erbracht, die den Nutzen-den ausschließlich über die Kontaktmöglichkeiten des Portals zur Verfügung steht. Diese Portal-Hotline wird vom beauftragten DL betrieben und erbringt die Beratung gemäß den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung. Die Hotline des DL ist erste Anlaufstelle für Portalnutzende und verfügt unmittelbar über fachkundige Personen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Die Call-Center-Hotline bearbeitet die Anfragen zur Nutzung der VBG-Portale im Auftrag der VBG und unterstützt die Unternehmen beim betrieblichen Arbeitsschutz im Rahmen der Portalnutzung durch eine weisungsunabhängige fachkundige Beratung am Telefon (E-Mail). Die Dienstleistung wird vom DL in einem von der VBG festgelegten Verfahren ausgeführt und dokumentiert, um eine nachvollziehbare Leistungsabrechnung und eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Die Bearbeitung und Dokumentation der Beratungsleistungen wird mit einem Ticketsystem umgesetzt. Dabei ist/sind verpflichtend und ausschließlich die von der VBG festgelegte(n) Software-Anwendung(en) zu nutzen, die die Abwicklung und Dokumentation der Telefon- und E-Mail-Kontakte bewerkstelligt und gleichzeitig die Datenbankverwaltung für alle Profile der Portalnutzenden umsetzt. Die Dokumentation wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beratungsanlässe nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung durchgeführt. Mögliche CallCenter-Hotline-DL müssen die räumlichen, technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung aller Beratungsaufgaben, die in dieser Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt sind, erfüllen. Die mit der Ausführung der Beratungstätigkeit betrauten Mitarbeiter des DL müssen die Voraussetzungen erfüllen, dass sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte im Rahmen einer Bestellung gemäß den Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 tätig werden dürfen. Der DL muss über Beschäftigte beider Gruppen (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte) verfügen. Eine Unterauftragnahme ist statthaft. Diese Erfordernisse sind grundsätzlich für den gesamten Vertragszeitraum zu erfüllen. Das Online-Angebot mit dem KPZ-Portal steht gemäß den Festlegungen der DGUV Vorschrift 2 Kleinstunternehmen mit bis zu 20 Beschäftigen (Vollzeitäquivalent) offen. Das DIAdrei-Portal wird kleinen Unternehmen mit bis zu 50 (Vollzeitäquivalent) Beschäftigen beziehungsweise Betrieben mit besonderer Branchenzugehörigkeit nur bis zu 30 Beschäftigten angeboten. Die alternativen Betreuungsmodelle mit den beiden VBG-Portalen können von allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der VBG - unabhängig von der Branchenzugehörigkeit - gewählt werden, wenn sie die gültigen Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl gemäß DGUV Vorschrift 2 einhalten. Potenziell kann das KPZ-Portal von rund 700.000 Unternehmen genutzt werden. Das DIAdrei-Portal kann etwa eine Teilnehmendenzahl von 90.000 Unternehmen erreichen. Derzeit sind rund 1.500 Nutzende im DIAdrei-Portal und etwa 9.200 im KPZ-Portal (Stand: November 2025) registriert. Die Nutzendenzahlen wachsen stetig. Aufgrund von laufenden Bestrebungen kleine Unternehmen bei der Gestaltung ihres Arbeitsschutzes zu unterstützen, soll die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von kleinen Unternehmen unter Nutzung alternativer Betreuungsangebote gesteigert werden. Unternehmen, die als Neumitglieder in die Zuständigkeit der VBG aufgenommen werden, sollen gezielt über die Möglichkeit der alternativen Betreuung informiert werden. Nach einer Konsolidierungsphase er-folgt unter den noch aktiven Betrieben mit Beschäftigten eine Abfrage, wie sie ihrer Betreuungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 2 nachkommen. Die Betriebe sind verpflichtet die Durchführung der Betreuung an die VBG zurückzumelden. Daher wird im Laufe der nächsten Jahre, beginnend mit dem 2. Quartal 2027, mit einer erheblichen Steigerung (jährlich ca. 20.000 gesamt) der Nutzendenzahlen für die beiden Betreuungsangebote gerechnet. Dem DL wird die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb eines Zeitraums vom 01.06. bis 30.06.2026 in die Portale und Software-Anwendungen einzuarbeiten. Zur Einarbeitung erfolgt eine Schulung durch die VBG. Für Test- und Schulungszwecke kann eine Testumgebung der Portale und Anwendungen verwendet werden, die auch über die Einführung hinaus permanent genutzt werden kann. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - vor allem der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen. - Stadt QuerfurtQuerfurtFrist: 22. Juni
Machbarkeitsstudie / Planung zur energetischen Optimierung der Kläranlage Querfurt
Die Anlagen zur Abwasserbehandlung der Stadt Querfurt umfassen aktuell den Betrieb der mechanischen Vorreinigung am historischen Standort der Kläranlage Querfurt sowie eine 20 Jahre alte Abwasserüberleitung zur Kläranlage Karstdorf. Dort finden die biolo-gische Reinigung und die weitergehende Klärschlammbehandlung statt. Die Überleitung zur Kläranlage Karsdorf ist stark geschädigt und der Energieaufwand für den Transport ist unverhältnismäßig hoch. Daher soll eine Planung zur Optimierung der Abwasserbe-handlung erarbeitet werden. Bisherige Voruntersuchungen haben gezeigt, dass der Er-satz der Überleitung und der Bau einer biologischen Reinigungsstufe die energetisch günstigste Variante sind. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie in der Leistungsphase 2 ist eine Sanierung der Überleitung als zusätzliche Variante zu betrachten. Ziel der Planung ist die energetische Optimierung der vorhandenen Abwasserbehand-lung sowie der anschließenden Überleitung nach Karsdorf unter Berücksichtigung aller relevanten Rahmenbedingungen. Dafür sind Planungsleistungen nach HOAI in den Be-reichen Gebäude, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, EMSR sowie Tragwerks-planung erforderlich. Bei Bedarf sind zusätzlich verschiedene Ausbaustufen zu betrach-ten. Die verschiedenen Maßnahmen und die exakte Zielstellung sind in den Vergabeun-terlagen (D1_Leistungsbeschreibung) zu entnehmen. Auf Basis der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist die zu planende Kläranlage so zu konzipieren, dass - der Anteil an Eigenstromerzeugung bei mindestens 70 % beträgt, -der spezifische Energieverbrauch der Anlage max. 23 kWh/EWa beträgt, -die Anlage imstande ist, die vorgegebenen Überwachungswerte im Ablauf sicher einzuhalten. Die zu erbringenden Planungsleistungen (Aufschlüsselung der Leistungsbilder und Leistungsphasen) sind ebenfalls im Detail in der Leistungsbeschreibung (D1) zusammengefasst. Für die Durchführung der ausgeschriebenen Planungsleistungen sind folgende Termine vorgesehen: Planungsbeginn: 09/2026 LPH 2: Lesefassung Vorplanung 12/2026 LPH 2: Fertigstellung und Übergabe der vollständigen Vorplanung 01/2027 - Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, HochbauamtWiesbaden
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume und Interimscontaineranlage, LPH 1 - 9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Aus diesen Gründen wurde im Jahr 2022 eine Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Studie wurden zwei Varianten untersucht. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden auch Baumgutachten, statische Untersuchungen, der konstruktive Brandschutz sowie die Schadstoffbelastung untersucht. Es ist vorgesehen während der Umbaumaßnahmen den Schulbetrieb und die erforderliche Mensa in eine Containeranlage auszulagern bzw. zu errichten. Die anzubietenden Planungsleistungen beinhalten die Planungsleistungen Sanierung, Umbau und Erweiterung und die Planungsleistungen der Containerstellung (1.ter und 2.ter Bauabschnitt). Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Gebäude und Innenräume für Interimscontaineranlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 1, § 33-37, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d) aufgeführten Besonderen Leistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Bei der Angebotserstellung ist die bereits erfolgte planerische Abstimmung / Vorleistung aus der Machbarkeitsstudie sowie eine reduzierte Ausführungsplanung aufgrund der Container-Bauweise zu berücksichtigen. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten einer Fachfirma für Container-Modulbauten zu vergeben. Eine funktionale Leistungsbeschreibung für die geplante Containeranlage als Interimsmaßnahme in Zusammenarbeit mit den Fachplanern wird erforderlich sein. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Containeranlage: 2. Bauabschnitt Schulcontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Optional Containeranlage: 1. Bauabschnitt Mensacontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: keine Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. Juli 2027 Abschluss LPH 6/7:ca. August 2028 Baubeginn:11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung:ca. August 2030 Containeranlage: (1.Bauabschnitt Mensacontainer (optional), 2. Bauabschnitt Schulcontainer) Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. August 2026 Abschluss LPH 6/7:ca. März 2027 Baubeginn Container Mensa (1.BA):ca. April 2027 Bezugsfertige Fertigstellung Container Mensa (1.BA):06.08.2027 Baubeginn Container Schule (2.BA):ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule (2.BA):03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann. - Landkreis RegensburgRegensburg
TNW_TWP_Landkreis Regensburg_Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung der Realschule samt Dreifachsporthalle ergab sich, dass ein Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der damaligen Planung beigefügt, welche den ersten Entwurfsstand aus dem Jahr 2018 dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun den Neubau des Schulgebäudes mit Herstellung einer Verbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das Raumprogramm liegt den Vergabeunterlagen bei. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Die Barrierefreiheit und der Inklusionsgedanke haben einen besonderen Stellenwert und sind in der gesamten Planungs- sowie Bauphase zu berücksichtigen. Die Verwendung von nachhaltigen, schadstofffreien Baustoffen und Bauteilen wird erwartet. Der Baustoff Holz soll bei Planung und Bauausführung besonders im Innenbereich im besonderen Maße Berücksichtigung finden. Der Neubau ist zudem mindestens im KfW 40 Standard zu planen und zu realisieren. Das zu entwickelnde Energiekonzept soll die CO2 - Neutralität und eine positive Energiebilanz zum Ziel haben. Es muss zudem die Option für eine PV-Anlage auf dem Dach gegeben sein. Das Gebäude ist mit einer Außenentwässerung auszustatten und muss eine Dachneigung aufweisen. Die Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf wird als Teil des Schulzentrum Regenstauf durch einen aus einer Hackschnitzelheizanlage mit Spitzenlastkesseln in den einzelnen Schulgebäuden bestehenden Heizverbund mit Wärme versorgt. Der Heizverbund wird vom Markt Regenstauf betrieben. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-WestfaleneriumDüsseldorfFrist: 28. Aug.
Unterstützung bei der Erarbeitung des neuen Abfallwirtschaftsplans für NRW - Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle
Der "AWP - TP Siedlungsabfälle- sowie Bau- und Abbruchabfälle" wird federführend vom MUNV erstellt. Die Datenbereitstellung erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) sowie durch das Statistische Landesamt (IT.NRW). Zur Erstellung des "AWP - TP Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" wird das MUNV durch die Auftragnehmerin unterstützt, die Teile des o.g. Prozesses in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber konkretisiert, ausarbeitet und verschriftlicht. Folgende Leistungen sind durch die Auftragnehmerin zu erbringen: a) Leistungsbaustein A: Erstellung der Zehnjahresprognosen für (1) Siedlungsabfälle sowie (2) Bau- und Abbruchabfälle hinsichtlich der Entwicklung des Abfallaufkommens und des zukünftigen Bedarfs an Abfallentsorgungsanlagen (z.B. Deponien, Siedlungsabfallverbrennungsanlagen) in NRW. Die beiden Prognosen für (1) Siedlungsabfälle sowie (2) Bau- und Abbruchabfälle sollen - jeweils auf Daten des Jahres 2025 basieren und den Prognosezeitraum bis 2038 abdecken und - jeweils die Entwicklung von zwei Szenarien beinhalten, die auf unterschiedlichen Grundannahmen - z.B. zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung - beruhen. Die Auftragnehmerin stimmt sich zu Beginn der Projektlaufzeit mit dem Auftraggeber über die verwendete Methodik zur Prognoseerstellung ab. Daten (z.B. zu Abfallaufkommen, Deponiekapazitäten und Bevölkerung) für die Jahre bis 2025 sowie Bevölkerungsprognosen werden vom LANUK sowie von IT.NRW in digitaler Form bereitgestellt. Bei den Daten handelt es sich in Teilen um Rohdaten; also um Datentabellen aus denen die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber die für die Prognose erforderlichen Daten ableitet bzw. auswählt. Zur Entwicklung der beiden Prognosen für Siedlungsabfälle sowie für Bau- und Abbruchabfälle führt die Auftragnehmerin zwei Workshops unter Beteiligung u.a. von Fachverwaltung, Verbänden und weiteren Experten durch (sollte ggf. ein zusätzlicher Workshop notwendig sein, wird der Auftraggeber dies frühzeitig der Auftragnehmerin mitteilen). Die Inhalte der Workshops werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin abgestimmt. Die Workshops können dazu dienen, weitere Hinweise zur Datengrundlage zu erhalten oder vorläufige Ergebnisse zu besprechen. Die Auftragnehmerin organisiert und protokolliert die Workshops in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Moderation der Workshops wird gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmerin durchgeführt. b) Leistungsbaustein B: Entwicklung von Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der Abfallhierarchie für die folgenden Abfallströme : - Sperrmüll, - Wertstoffe (d.h. Kunststoff, Holz, Glas, Metall, Papier, Textilien), - kritische Rohstoffe aus Elektroaltgeräten - Bau- und Abbruchabfälle Darüber hinaus sollen Maßnahmenempfehlungen zur Bekämpfung und Verhinderung jeglicher Form von Vermüllung (Littering) sowie zur Reinigung der Umwelt von Abfällen jeder Art entwickelt werden. Die empfohlenen Maßnahmen sollen insbesondere durch das Land NRW sowie durch die öffentlich-rechtlichen Entsorger (örE) bzw. die Kommunen umgesetzt werden können. Sie sollen in Form von fünf drei- bis sechsseitigen Diskussionspapieren als Word-Dokumente verschriftlicht werden, die u.a. als Vorbereitung für fünf Workshops zu abfallstromspezifischen Themen sowie zum Thema Littering dienen. An diesen Workshops nehmen neben Vertreter*innen der Landesverwaltung insbesondere Fachexpert*innen und Verbandsvertreter*innen teil. Der inhaltliche Zuschnitt der Diskussionspapiere wird zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin abgestimmt. Die Workshops finden im Dienstgebäude des MUNV statt und werden durch den Auftraggeber organisiert, durchgeführt und protokolliert. Die oben genannten fünf Diskussionspapiere sind in finaler, d.h. bereits mit dem Auftraggeber abgestimmter, Form dem Auftraggeber spätestens bis zu den folgenden Zeitpunkten vorzulegen: - ein Diskussionspapier bis zum 28. Februar 2027 - zwei weitere Diskussionspapiere bis zum 31. März 2027 - zwei weitere Diskussionspapiere bis zum 30. April 2027 c) Leistungsbaustein C: Entwicklung von Empfehlungen für geeignete qualitative und quantitative Indikatoren und Zielvorgaben für die Menge des anfallenden Abfalls und seine Behandlung bei den folgenden Abfallströmen: - Restmüll, - Sperrmüll, - Wertstoffe (d.h. Kunststoff, Holz, Glas, Metall, Papier, Textilien), - Bio- und Grünabfälle, - kritische Rohstoffe aus Elektroaltgeräten sowie - Bau- und Abbruchabfälle Die Auftragnehmerin erstellt Empfehlungen zu entsprechenden Indikatoren und Zielen für Siedlungsabfälle, die energetisch verwertet oder beseitigt werden. d) Leistungsbaustein D: Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 31 Abs. 2 und § 32 KrWG. Insbesondere erstellt die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Synopse der Rückmeldungen aus dem Verfahren zur Beteiligung von Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten, öffentlich-rechtlichen Entsorgern und allgemeiner Öffentlichkeit. Die Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren leitet das MUNV der Auftragnehmerin in digitaler Form zu. Zudem verfasst die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber Vorschläge zur Einarbeitung der Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren in den AWP-Entwurf. Details zu dem konkreten Leistungsinhalt und den einzelnen Leistungsbausteinen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V..
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.