Bezirksamt Spandau von BerlinBerlinTED
Leistungen der Verkehrsanlagen-, Freianlagen- und technische Ausrüstungsplanung für die Umgestaltung des Marktplatzes in Spandau
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, Freianlagen und technische Ausrüstung zur Umgestaltung des Marktplatzes in Spandau. Gesamtauftrag über Leistungsphasen 5-8 (teils ab LPh 1/2). Basis: geprüfte Entwurfsplanung (LPh 3). Ziel: multifunktionaler, barrierefreier Platz mit flexibler Marktnutzung, Veranstaltungen, Klimaschutz und nachhalti...
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Inhalt auf einen Blick
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, Freianlagen und technische Ausrüstung zur Umgestaltung des Marktplatzes in Spandau. Gesamtauftrag über Leistungsphasen 5-8 (teils ab LPh 1/2). Basis: geprüfte Entwurfsplanung (LPh 3). Ziel: multifunktionaler, barrierefreier Platz mit flexibler Marktnutzung, Veranstaltungen, Klimaschutz und nachha...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bezirksamt Spandau von Berlin
- Veröffentlicht:
- 14. Mai 2026
- Frist:
- 12. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, Freianlagen und technische Ausrüstung zur Umgestaltung des Marktplatzes in Spandau. Gesamtauftrag über Leistungsphasen 5-8 (teils ab LPh 1/2). Basis: geprüfte Entwurfsplanung (LPh 3). Ziel: multifunktionaler, barrierefreier Platz mit flexibler Marktnutzung, Veranstaltungen, Klimaschutz und nachhaltiger Regenwasserbewirtschaftung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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10- Bezirksamt Spandau von BerlinBerlinFrist: 10. Aug.
162-2026_Markt_Spandau Leistungen der Verkehrsanlagen-, Freianlagen- und technische Ausrüstungsplanung für die Umgestaltung des Marktplatzes in Spandau
Planungsleistungen nach HOAI für Umgestaltung des Marktplatzes Spandau zu multifunktionalem, barrierefreiem und klimaangepasstem Stadtraum. Basis: vorliegende Entwurfsplanung (LPh 3). Leistungen: integrale Planung, Koordination, Beteiligungsverfahren, Baustellenmanagement. Baukosten: ca. 6 Mio. € brutto (KG 100-600). Baubeginn 2028, Fertigstellung 2032. Beauftragung stufenweise bis LPh 5 mit Option. - Bezirksamt Spandau von BerlinBerlin
Leistungen der Verkehrsanlagen-, Freianlagen- und technische Ausrüstungsplanung für die Umgestaltung des Marktplatzes in Spandau
Der Auftrag umfasst Leistungen der Verkehrs-, Freianlagen- und technischen Ausrüstungsplanung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 2 Freianlagen (§ 39 HOAI) und Abschnitt 4 Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) sowie Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI), einschließlich besonderer Leistungen. Die Leistungen werden als Gesamtauftrag vergeben. Es können sich u. a. Unternehmen, Gesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften am Verfahren beteiligen. Eine Vergabe von Teilleistungen ist nicht vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 5 bis 8 zu vergeben; für einzelne Leistungsbausteine und Objekte erfolgt die Beauftragung bereits ab der LPh 1 bzw. 2. Eine abgestimmte Entwurfsplanung (LPh 3) liegt vor. Der Marktplatz bildet den zentralen Bereich der Altstadt und stellt die historische Mitte sowie den Kern der Fußgängerzone dar. Neben seiner Funktion als Handelsplatz dient er ganzjährig als Veranstaltungsort für Märkte und weitere öffentliche Nutzungen. Der Platz weist derzeit städtebauliche, funktionale und gestalterische Defizite auf. Ziel des Projektes ist die Neugestaltung und nachhaltige Entwicklung eines zeitgemäßen, multifunktionalen und barrierefreien Stadtplatzes mit hoher Aufenthaltsqualität. Dabei sind insbesondere die Anforderungen an eine flexible Marktnutzung, die Durchführung von Veranstaltungen sowie Aspekte des Klimaschutzes und der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung zu berücksichtigen. Im Rahmen der bisherigen Planung wurde eine geprüfte Entwurfsplanung (BPU) bis Leistungsphase 3 erarbeitet. Diese bildet die Grundlage für die weitere Planung und ist in den folgenden Leistungsphasen zu konkretisieren und fortzuschreiben. Vorliegende Stellungnahmen und Rückmeldungen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen. Das Projekt umfasst mehrere miteinander verzahnte Leistungsbausteine und unterschiedliche Objekte, die gesamtheitlich zu bearbeiten und zu koordinieren sind. Gegenstand der Leistung ist insbesondere die Weiterentwicklung der Entwurfsplanung für den gesamten Marktplatz in den Leistungsphasen 5 bis 8 für Freianlagen und Verkehrsanlagen unter Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen gestalterischer Qualität, Aufenthaltsfunktion, Marktnutzung und klimatischen Anforderungen. Ergänzend sind eine Spielfläche sowie ein ebenerdiges Wasserspiel einschließlich technischer Anlagen in den Leistungsphasen 2 bis 8 zu planen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Beleuchtungsplanung einschließlich möglicher Anpassungen u.a. von Beleuchtungsstandorten und lichttechnischer Neuberechnung der bestehenden Anlagen sowie die Planung eines ergänzenden Beleuchtungskonzeptes für die stimmungsvolle indirekte Beleuchtung des Platzes. Weiterhin ist ein integriertes System von unterirdischen Versorgungseinrichtungen zu konzipieren und zu planen, um die Infrastruktur für Markt- und Veranstaltungsnutzungen zu verbessern und bestehende Barrieren zu reduzieren. - Leistungsbaustein 1: Objektplanung Marktplatz, LPh 5 - 8 - Leistungsbaustein 2: Objektplanung Spielfläche, LPh 2 - 8 - Leistungsbaustein 3: Objektplanung Wasserspiel, LPh 2 – 8 - Leistungsbaustein 4: Beleuchtungsplanung, LPh 2 – 8 - Leistungsbaustein 5: Objektplanung Versorgungseinrichtungen, LPh 1 – 8 - Leistungsbaustein 6: Beteiligung / Baustellenmanagement (optional) relevante Anlagengruppen für die Technische Ausrüstung gemäß HOAI: - ALG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Wasserspiel) - ALG 4: Starkstromanlagen (Beleuchtung und Versorgung des Wasserspiels) - ALG 7: Nutzungsspezifische Anlagen / verfahrenstechnische Anlagen (Wasserspiel) - ALG 8: Gebäudeautomation (Steuerung Wasserspiel und Effektbeleuchtung) Ein weiterer Bestandteil der Leistung ist die Teilnahme und Durchführung an unterschiedlichen Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ein aktives Baustellenmanagement. Dies umfasst insbesondere die Abstimmung mit Fachämtern, die Einbindung der Öffentlichkeit und politischer Gremien sowie die Organisation und Steuerung eines transparenten Kommunikationsprozesses während der Bauphase mit dem Ziel, einen reibungslosen Bauablauf unter Berücksichtigung der Belange von Anliegern und Gewerbetreibenden sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat die Gesamtkoordination aller Planungs- und Ausführungsleistungen zu übernehmen. Hierzu gehören insbesondere die Integration sämtlicher Fachplanungen, die Sicherstellung eines funktionierenden Bauablaufs unter Aufrechterhaltung der angrenzenden Nutzungen, die enge Abstimmung mit allen beteiligten Dritten, insbesondere mit den Ver- und Entsorgungsträgern, Fachämtern, sowie die Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Abstimmungs- und Beteiligungstermine. Zudem ist der vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen einzuhalten. Für das Projekt ist ein zentraler Ansprechpartner mit qualifizierter Vertretung zu benennen. Die Baukostenobergrenze für die Baumaßnahme gemäß DIN 276, in den Kostengruppen 100 bis 600 betragen rund 5,05 Mio. EUR (brutto) und sind zwingend einzuhalten. Der Baubeginn ist für das Jahr 2028 vorgesehen, bei einer geplanten Bauzeit von etwa drei Jahren. Aufgrund der Finanzierung aus Mitteln der Städtebauförderung müssen sämtliche Leistungen einschließlich der Bauausführung bis spätestens 2032 abgeschlossen werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional in Stufen beauftragt (Stufe 2: Leistungsphasen 6–7, Stufe 3: Leistungsphase 8). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster in den Vergabeunterlagen. - Stadt AugsburgAugsburg
Neugestaltung Georg-Käß-Platz Augsburg-Haunstetten, Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen gem. Paragraph 38 ff und Paragraph 45 ff der HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung
Neugestaltung des Georg-Käß-Platz in Augsburg-Haunstetten. Beauftragt werden Objektplanungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen nach HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9, stufenweise beauftragt (zunächst LPH 1-3). Ein Planungsabschnitt mit voraussichtlich zwei Bauabschnitten. Ziele: mehr Aufenthaltsqualität, Flächenzugewinne für Klimawandelanpassung und kleinere Veranstaltungen. - Stadt WuppertalWuppertalFrist: 29. Juni
Städtebauliche Neugestaltung Aue und Kreuzungsumbau B7 Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Freianlagen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen. Dabei ist zu beachten, dass durch die Stadt Wuppertal im Falle der Verkehrsanlagen zum Teil bereits Teilleistungen erbracht wurden, auf die durch den Bieter / AN aufzubauen ist. Die angefragten Leistungen umfassen insbesondere: Objektplanung Freianlagen: Grünanlagen (Bestand und Neugestaltung), grün-blaue Maßnahmen, ggf. Möblierung. Objektplanungen Verkehrsanlagen: Aue-Ost: Neuplanung Straßenquerschnitt (Entwurfsplanung weitgehend vorliegend), Anpassung von Entwässerungseinrichtungen, Bauüberwachung. Aue-West: Neugestaltung Straßenraum / Straßenraumaufwertung, Anpassung von Entwässerungseinrichtungen, Bauüberwachung. Parkplatz Aue: verkehrsplanerische Optimierung unter Entwicklung von multifunktionalen Planungsansätzen im Kontext grün-blauer Maßnahmen bei weitgehender Aufrechterhaltung des Parkraumangebotes; räumliche Integration von Flächenbedarfen Trafostation und Ladeinfrastruktur. Kreuzungsbereich B7: Ausführungsplanung liegt bereits vor! Planungsleistungen ab Lph. 6 und Integration in Gesamtablauf. Mitwirkung bei der Erstellung von Fördermittelberichten und Verwendungsnachweisen. Berücksichtigung von Anforderungen des Fördermittelgebers bei Ausschreibung der Bauleistung und deren Abrechnung. Abstimmung mit Anliegern, Behörden, weiteren Projektbeteiligten und Berücksichtigung paralleler Maßnahmen. Sicherstellung der Erreichbarkeit und regelmäßige Teilnahme an Abstimmungsterminen (digital und vor Ort). Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei zunächst die Leistungen bis einschließlich LPH 3 als 1. Stufe beauftragt werden. Die LPH 5 + 6 werden optional als Stufe 2 beauftragt ebenso wie die LPH 7 + 8 als Stufe 3. Ein Anspruch seitens des AN auf die Beauftragung / den Abruf der 2. und/oder 3. Stufe besteht nicht. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - NRW.URBAN GmbH & Co.KGDüsseldorfFrist: 31. Juli
Münster Apostelgarten - Objektplanung Freianlagen
Gegenstand des Vergabeverfahren sind freiberufliche Leistungen als Objektplanungsleistung Freianlagen, die für die Entwicklung einer innerstädtischen Freifläche zum Quartiersplatz, dem Apostelgarten, erforderlich werden. Der Apostelgarten liegt im Kiepenkerl-Viertel inmitten der Altstadt und in direkter Nachbarschaft zur historisch bedeutenden Apostelkirche. Ziel des Auftraggebers ist die zukunftsgerechte Entwicklung der heute eher unbekannten und durch Stellplätze geprägten Freifläche zum Platz mit vielfältiger Aufenthaltsqualität mit Quartiersidentität. Die laufende Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind bei der Planung umfassend zu berücksichtigen. Zentrale, im Projekt zu bearbeitende Themen sind unter anderem: 1) Umgestaltung und -nutzung des bisherigen Parkplatzes hin zu einem neuen, vielfältigen Aufenthaltsort mit Quartiersidentität 2) funktionale und gestalterische Verbindung von (heutigem) Parkplatz und Apostelkirchenumfeld zum gesamtheitlichen Apostelgarten 3) Integration der Gastronomie in den Platz 4) mehr Grün und Klimagerechtigkeit durch Erhalt der Bäume, Neupflanzung und Ergänzung von insektenfreundlicher Vegetation 5) einladender, von Drubbel und Bogenstraße aus sichtbarer Entreebereich mit Wasserspiel in Verbindung mit der Modernisierung des Neubrückenstraßenbrunnens 6 ) Ausstattung mit verschiedenen Sitzmöglichkeiten und einigen Tischen, zum nicht-kommerziellen Aufenthalt, Spielen und für Quartiersveranstaltungen 7) "Kirchgarten" mit Schatten- und Sonnenbereichen und niedriger Hecke als Rahmung 8) Sicherstellung der verkehrlichen Erschließungsfunktion und des Lieferbereichs Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst die Planungsleistungen in den Leistungsbildern "Objektplanung Freianlagen" (Teil 3 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 11) sowie "Fachplanung Technische Ausrüstung" im Rahmen der Kostengruppe 550 gemäß DIN 276 (Teil 4 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 15). Die Objektplanung Freianlagen ist der Honorarzone IV zugeordnet, die Technische Ausrüstung der Honorarzone II. Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung: Mit Vertragsabschluss werden zunächst lediglich die Leistungsphasen 1 bis 3 vergeben. Die weiteren Leistungsphasen 4 bis 7 (Stufe 2) sowie 8 bis 9 (Stufe 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert abgerufen und beauftragt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Bezirksamt Spandau von Berlin.
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