Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenTED
Leistungen der Termin- und Kostenplanung
Termin- und Kostenplanung für die Erweiterung inklusive vierter Reinigungsstufe des Klärwerk II Gut Marienhof
Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
Termin- und Kostenplanung für die Erweiterung inklusive vierter Reinigungsstufe des Klärwerk II Gut Marienhof
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Veröffentlicht:
- 28. Juni 2026
- Frist:
- 28. Juli 2026
- Thema:
- Projektsteuerung Bau
Ausschreibungsbeschreibung
Termin- und Kostenplanung für die Erweiterung inklusive vierter Reinigungsstufe des Klärwerk II Gut Marienhof
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Objekt- und Tragwerksplanung, Freianlagen, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Abbruchuntersuchung, baukünstlerische Gestaltung, Projektkoordination
Sanierung des Verwaltungsgebäudes und Neubau eines Betriebsgebäudes am Klärwerk II - Gut Marienhof mit Zentralwarte (KRITIS-konform). Umfassende Planung in HOAI-Phasen 1/2: Objektplanung (Gebäude/Innenräume), Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Außenanlagen, Brandschutz, Abbruchuntersuchungen, baukünstlerische Gestaltung und Projektkoordination. Betriebserhaltung während Bauarbeiten erforderlich. - Landeshauptstadt München, BaureferatMünchen
Objekt- und Tragwerksplanung, Freianlagen, Technische Ausrüstung, Brandschutz, Abbruchuntersuchung, baukünstlerische Gestaltung, Projektkoordination
Das Projekt am Klärwerk II - Gut Marienhof umfasst die bauliche Sanierung des bestehenden Verwaltungsgebäudes sowie den Neubau eines modernen Betriebsgebäudes. Eine wesentliche Rahmenbedingung bei der gesamten Planung ist die strikte Aufrechterhaltung des laufenden Anlagenbetriebs, was detaillierte Bauablaufkonzepte und eine vorausschauende Schnittstellenkoordination erfordert. Zudem beinhaltet das Vorhaben die Planung einer neuen Zentralwarte. Da diese Leitstelle das operative Herzstück der Anlage bildet, unterliegt sie den strengen Vorgaben für Kritische Infrastrukturen (KRITIS), wodurch besondere Maßstäbe an die Objektsicherheit, Redundanz und Ausfallsicherheit angelegt werden müssen. Der Leistungsumfang für diese Vergabe erstreckt sich über die Grundlagenermittlung und die Vorplanung, also konkret auf die HOAI-Leistungsphasen 1 und 2. Das Aufgabenpaket umfasst dabei das Leistungsbild der Objektplanung für Gebäude und Innenräume sowie die Fachplanungen in den Bereichen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Darüber hinaus sind die Leistungsbilder für die Außenanlagen und den baulichen Brandschutz Teil des Auftrags. Zusätzlich gehören Untersuchungen für nötige Abbrucharbeiten, die baukünstlerische Gestaltung der Gebäude sowie die übergreifende Projektkoordination mit zu den Aufgaben. - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)
Ziel der Leistung ist die turnusgemäße Wiederholungsuntersuchung bekannter Stichprobenflächen für die Arten der Anhänge II und IV FFH-RL Angelica palustre, Cypripedium calceolus, Jurinea cyanoides für die laufende FFH-Berichtsperiode der Jahre 2025-2030 in Sachsen-Anhalt. Grundlage sind die Monitoringkonzepte des Bundes und Landes.
Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie und damit zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 1 – Jurinea cyanoides • Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) - 20 Untersuchungsflächen Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 1. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 2. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02 - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt München, Baureferat.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.