Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT Stolpe
KRITIS: A7 ELT Erweiterung LWL IBH-BGN FV-HH-AP0513002769
Die öffentliche Vergabebekanntmachung beinhaltet die Erweiterung der A7 ELT (Electronic License Plate) im LWL (Landesverwaltung Westfalen-Lippe) IBH-BGN (Ingenieurbüro für Bau- und Gewerbeplanung) FV-HH-AP0513002769. Die Leistungen umfassen das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, die Eigenerklärung zur Eignung, Unterauftrag-/Nachunter...
Glasfaserausbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Veröffentlicht:
- 08. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
Die öffentliche Vergabebekanntmachung beinhaltet die Erweiterung der A7 ELT (Electronic License Plate) im LWL (Landesverwaltung Westfalen-Lippe) IBH-BGN (Ingenieurbüro für Bau- und Gewerbeplanung) FV-HH-AP0513002769. Die Leistungen umfassen das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, die Eigenerklärung zur Eignung, Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen und die Erklärung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften. Die Arbeiten sollen im Bereich der HVA (Hoch- und Verkehrsbau) B-StB (Bau- und
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4 Datenbereiche verfügbar
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Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordDeutschlandLeistungsverzeichnis/Leistungsprogramm X HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung X HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen X HVA B-StB Erklärung Bieter-/ArbeitsgemeinschaftA7 ELT KRITIS-Erweiterung SRA, SRB und FMT FV-HH-A0753700216
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Stadt Oberursel (Taunus)Oberursel (Taunus)Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Oberursel (Taunus) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ================================================== Die Stadt Oberursel (Taunus) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Konzession über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen beauftragt. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.Auswahlverfahren Gollhofen - Gigabit-RL 2.0
Gemeinde GollhofenGollhofenDer Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen Netzes für das Erschließungsgebiet. Hierfür plant, errichtet und betreibt der bezuschlagte Bieter die erforderlichen passiven und aktiven Netzinfrastruktur mit allen nach Regeln der Technik anzuwendenden Tiefbauleistungen und Komponenten, die zur Erschließung der unterversorgten Teilnehmer mit einem hochleistungsfähigen Gigabitnetz erforderlich sind. Details zum Erschließungsgebiet: 65 Adressen gem. AdresslisteBetrieb von Gigabit-Netzen in Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann, Sonnenbühl
OEW Breitband GmbHEhingenFrist: 04. Sept.Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die OEW BB als Auftraggeberin (AG) erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend § 3 Nr. 61 TKG) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend § 3 Nr. 61 TKG auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF – Programm „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtline 2.0) erfolgt. In einzelnen Kommunen werden parallel dazu Adresspunkte über das „weiße Flecken“ und „hellgraue Flecken“ Programm erschlossen bzw. sich in der Erschließung befinden. Diese Adresspunkte sind in einem anderen Netzbetriebsvertrag enthalten und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Zuwendungsbescheid E-Az.: 832.6/10-25 11BW20199 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.6/182 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.Kreis Olpe - Dunkelgraue Flecken
Kreis OlpeOlpeBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Kreises Olpe im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.Kreis Warendorf - Dunkelgraue Flecken
Kreis WarendorfWarendorfBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Kreises Warendorf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell als Dienstleistungskonzession.Ausbau der passiven Breitband-Netz-Infrastruktur in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland - Bauleistungen
Breitbandfördergesellschaft Friesland mbHJeverZur Versorgung unterversorgter Teilnehmer im Landkreis Friesland wird die Breitbandfördergesellschaft mbH unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und NBank ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten und damit Verpächter des passiven Netzes werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes inkl. Materiallieferungen und Erstellung der benötigten Dokumentationen werden hiermit ausgeschrieben, nämlich: - Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, Bohrleistungen) - LWL-Kabelmontage - Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - jeweils einschließlich benötigter fördermittelrechtlich-konformer Materialien und - Erbringung der fördermittelrechtlich erforderlichen Dokumentationen sowie weiterer Nebenleistungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie über „die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) Erl. d. MW vom 25.06.2019 – DIG-3074/0103 -. Nds. MBl. Nr. 25/2019 S. 953 bzw. Erl. d MW v. 23.12.2020 – DIG-3074/0103, Nds. MBl. Nr. 7/2020 S. 1655. Die Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das Los 1 – weiße Flecken [832.5/3-19 09NI200322] vom 13.07.2020 und 11.12.2023 mit den Nebenbestimmungen und Anlagen (LV-A-12 ), insbesondere die GIS- Nebenbestimmungen in der Version 4.1 vom 16.03.2020, das einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 02.04.2019, sowie die Zuwendungsbescheide der NBank für Los 1 vom 12.10.2021 und 29.08.2024 sind zu beachten. Die Rahmenvereinbarung für das Los 1 hat folgende Höchstmengen/-wert: Auftragswert: 13 Mio. Euro Hausanschlüsse: 730 Stück Verlegestrecke: 96,5 km Ein Anspruch auf die Höchstmengen/-wert besteht nicht.Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Stadt Schwäbisch Gmünd Süd
Stadt Schwäbisch GmündSchwäbisch GmündFrist: 14. Aug.Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Schwäbisch Gmünd unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 43,4 km Verlegestrecke – davon 12,6 km in Bestand und 8,4 km Hausanschluss-Trasse), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 479 Hausanschlüssen und ca. 20 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 14.09.2020 sowie die Änderungsbescheide vom 29.08.2023 und vom 17.11.2025 ist als Anlage A und der vorläufige Förderbescheid des Landes vom 23.08.2021 sowie die Änderungsbescheide vom 04.10.2023 und vom 27.11.2025 als Anlage B beigefügt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.