Deutsche Welle, Standort BerlinBerlin
Konzessionsvertrag für die Bewirtschaftung der Kantine und Bewirtungsleistungen in der Deutschen Welle - Standort Berlin
Deutsche Welle (DW) sucht für Standort Berlin (Voltastr. 6) einen Betreiber für gastronomische Versorgung: Betrieb der Kantinenflächen und Bewirtungsleistungen (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagsgeschäft) für Mitarbeitende und Gäste, inkl. Konferenzen/Veranstaltungen. Leistungszeitraum: 01.05.2027-30.04.2032.
Catering, Kantinenbetrieb
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Inhalt auf einen Blick
Deutsche Welle (DW) sucht für Standort Berlin (Voltastr. 6) einen Betreiber für gastronomische Versorgung: Betrieb der Kantinenflächen und Bewirtungsleistungen (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagsgeschäft) für Mitarbeitende und Gäste, inkl. Konferenzen/Veranstaltungen. Leistungszeitraum: 01.05.2027-30.04.2032.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Deutsche Welle, Standort Berlin
- Veröffentlicht:
- 21. Juni 2026
- Frist:
- 13. Juli 2026
- Thema:
- Catering
Ausschreibungsbeschreibung
Deutsche Welle (DW) sucht für Standort Berlin (Voltastr. 6) einen Betreiber für gastronomische Versorgung: Betrieb der Kantinenflächen und Bewirtungsleistungen (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagsgeschäft) für Mitarbeitende und Gäste, inkl. Konferenzen/Veranstaltungen. Leistungszeitraum: 01.05.2027-30.04.2032.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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Konzession Gastronomie Deutsche Oper Berlin
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sechs Wochen geregelt, wodurch der Spielbetrieb unterbrochen wird. Während der Saison (September bis Juli) finden wöchentlich 4-7 Vorstellungen statt; im Dezember gibt es häufig Doppelvorstellungen. 3.2. Mitarbeiterbereich / Kantine Der Mitarbeiterbereich mit Kantine stellt eine verlässliche Versorgung für rund 630 Mitarbeitende der Deutschen Oper Berlin sowie des Staatsballetts sicher. Die Öffnungszeiten sind an den Vorstellungs- und Probenbetrieb angepasst und gewährleisten eine Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Aus den Probepausen ergeben sich besondere Anforderungen. Diese dauern in der Regel 30 Minuten, in denen stoßartig bis zu 200 Personen zeitgleich mit Getränken und Speisen zu versorgen sind. Das Restaurant verfügt über 80 Plätze, die Kantine über 120 Plätze und der Terrassenbereich über ca. 100 Plätze. Darüber hinaus ist das Angebot auch für Unternehmen, Büros und Anwohner*innen aus der Nachbarschaft attraktiv. 3.3. Besucherbetrieb in Foyers und Tischlerei Der Besucherbetrieb erstreckt sich über die Foyers sowie die Spielstätte Tischlerei und ist durch einen intensiven Vorstellungsbetrieb geprägt. In der Saison 2024/25 fanden auf der Hauptbühne 193 Vorstellungen statt, ergänzt durch 31 Veranstaltungen im Foyer und 71 in der Tischlerei. Hinzu kommen 50 Vorstellungen des Staatsballetts Berlin am Haus. Insgesamt wurden damit rund 340.000 Besucher*innen gezählt. Die Hauptbühne verfügt über 1.865 Plätze, das Foyer über etwa 250 Plätze und die Tischlerei 150 bis 400 Plätze. Das Haus öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die etwa 30-minütigen Pausen während der Aufführungen führen zu einem besonders intensiven Stoßgeschäft mit ca. 1.000 Gästen, das eine schnelle, zugleich elegante und reibungslose Logistik erfordert. Dabei ist größtmögliche Rücksicht auf den Vorstellungsbetrieb zu nehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geräusche aus dem gastronomischen Betrieb in den Saal dringen. In den Foyers stehen insgesamt vier Bars zur Verfügung. Drei davon befinden sich in den Seitenfoyers (zwei auf Parkettebene und eine im Rangfoyer links) und verfügen über Wasseranschlüsse; eine weitere Bar befindet sich im Parkettfoyer. Darüber hinaus dienen die Foyers regelmäßig als Veranstaltungsorte für kleinere Formate wie Liederabende, Konzerte, Einführungsveranstaltungen und Matineen sowie Vorträge. Nach gesonderter Absprache findet zusätzlich zum regulären Vorstellungsbetrieb die gastronomische Publikumsbewirtung auf Sonderveranstaltungen, beispielsweise für den Förderkreis, den Bereich Partnership & Sponsoring, Eröffnungsfeste oder Gastspielproduktionen, statt. Auch in der Spielstätte Tischlerei, in der nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind kreative gastronomische Lösungen erforderlich. 3.4. Restaurant & Bar Im gastronomischen Konzept ist eine zeitgemäße, international ausgerichtete Küche vorgesehen, die zugleich Raum für eine individuelle kulinarische Handschrift lässt. Ergänzend ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bar denkbar und ausdrücklich wünschenswert, um somit das Angebot zu erweitern. Die räumliche und inhaltliche Nähe zu Künstler*innen sowie zum Probenbetrieb verleiht dem Standort ein besonderes Flair und schafft eine lebendige Verbindung zwischen Gastronomie und künstlerischem Geschehen. Ziel ist es, dass sich das Restaurant als eigenständiger kulinarischer Treffpunkt für den Kiez sowie für die City West etabliert und damit bewusst über den reinen Opernbetrieb hinaus wirkt. Gäste sind ausdrücklich eingeladen, das Restaurant auch unabhängig von einem Vorstellungsbesuch zu nutzen. Eine besondere Chance liegt dabei in der möglichen Mehrfachbelegung der Tische durch unterschiedliche Gästeströme im Verlauf eines Abends. So können Opernbesucher*innen bis etwa 19:30 Uhr ein gastronomisches Angebot in Form eines "schnellen Operntellers" wahrnehmen, während in der Zeit von etwa 19:30 - 22:00 Uhr verstärkt Restaurantgäste angesprochen werden, die das Restaurant unabhängig vom Spielbetrieb besuchen. Ab etwa 22:00 Uhr verschmilzt das Publikum im Rahmen einer After-Show-Atmosphäre im Restaurant, wenn Operngäste und Gäste aus der Nachbarschaft zusammenkommen. Darüber hinaus bietet der Standort ein erhebliches Potenzial für Veranstaltungen, etwa für Brunchformate mit künstlerischem Programm, Sponsoren-Dinner oder After-Show-Events. 3.5. Außengastronomie Der hauseigene Götz-Friedrich-Platz liegt unmittelbar an der U-Bahn- Station "Deutsche Oper" und wird von Gästen sowie Mitarbeitenden genutzt. Kreative Außen- und Saisonangebote für die Gastronomie sind willkommen. 3.6. Vertragliche Eckpunkte Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, beginnend ab dem Sommer 2027, konkret für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2032 mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Der Vertrag wird in Form eines Pachtmodells mit Nebenkostenpauschale geschlossen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Anfangsinvestition für Inventar, Räumlichkeiten etc. (u.a. Mobiliar, Anstrich, Beleuchtung usw.) im sechsstelligen Bereich gefordert. Die Investitionsbereitschaft ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Bereits vorhandene Ausstattung steht zur Verfügung und kann genutzt werden. Erfahrung in Veranstaltungs- und Eventgastronomie ist erwünscht. - Stiftung Oper in Berlin - Deutsche Oper BerlinBerlin
Konzession Gastronomie Deutsche Oper Berlin
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sechs Wochen geregelt, wodurch der Spielbetrieb unterbrochen wird. Während der Saison (September bis Juli) finden wöchentlich 4-7 Vorstellungen statt; im Dezember gibt es häufig Doppelvorstellungen. 3.2. Mitarbeiterbereich / Kantine Der Mitarbeiterbereich mit Kantine stellt eine verlässliche Versorgung für rund 630 Mitarbeitende der Deutschen Oper Berlin sowie des Staatsballetts sicher. Die Öffnungszeiten sind an den Vorstellungs- und Probenbetrieb angepasst und gewährleisten eine Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Aus den Probepausen ergeben sich besondere Anforderungen. Diese dauern in der Regel 30 Minuten, in denen stoßartig bis zu 200 Personen zeitgleich mit Getränken und Speisen zu versorgen sind. Das Restaurant verfügt über 80 Plätze, die Kantine über 120 Plätze und der Terrassenbereich über ca. 100 Plätze. Darüber hinaus ist das Angebot auch für Unternehmen, Büros und Anwohner*innen aus der Nachbarschaft attraktiv. 3.3. Besucherbetrieb in Foyers und Tischlerei Der Besucherbetrieb erstreckt sich über die Foyers sowie die Spielstätte Tischlerei und ist durch einen intensiven Vorstellungsbetrieb geprägt. In der Saison 2024/25 fanden auf der Hauptbühne 193 Vorstellungen statt, ergänzt durch 31 Veranstaltungen im Foyer und 71 in der Tischlerei. Hinzu kommen 50 Vorstellungen des Staatsballetts Berlin am Haus. Insgesamt wurden damit rund 340.000 Besucher*innen gezählt. Die Hauptbühne verfügt über 1.865 Plätze, das Foyer über etwa 250 Plätze und die Tischlerei 150 bis 400 Plätze. Das Haus öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die etwa 30-minütigen Pausen während der Aufführungen führen zu einem besonders intensiven Stoßgeschäft mit ca. 1.000 Gästen, das eine schnelle, zugleich elegante und reibungslose Logistik erfordert. Dabei ist größtmögliche Rücksicht auf den Vorstellungsbetrieb zu nehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geräusche aus dem gastronomischen Betrieb in den Saal dringen. In den Foyers stehen insgesamt vier Bars zur Verfügung. Drei davon befinden sich in den Seitenfoyers (zwei auf Parkettebene und eine im Rangfoyer links) und verfügen über Wasseranschlüsse; eine weitere Bar befindet sich im Parkettfoyer. Darüber hinaus dienen die Foyers regelmäßig als Veranstaltungsorte für kleinere Formate wie Liederabende, Konzerte, Einführungsveranstaltungen und Matineen sowie Vorträge. Nach gesonderter Absprache findet zusätzlich zum regulären Vorstellungsbetrieb die gastronomische Publikumsbewirtung auf Sonderveranstaltungen, beispielsweise für den Förderkreis, den Bereich Partnership & Sponsoring, Eröffnungsfeste oder Gastspielproduktionen, statt. Auch in der Spielstätte Tischlerei, in der nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind kreative gastronomische Lösungen erforderlich. 3.4. Restaurant & Bar Im gastronomischen Konzept ist eine zeitgemäße, international ausgerichtete Küche vorgesehen, die zugleich Raum für eine individuelle kulinarische Handschrift lässt. Ergänzend ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bar denkbar und ausdrücklich wünschenswert, um somit das Angebot zu erweitern. Die räumliche und inhaltliche Nähe zu Künstler*innen sowie zum Probenbetrieb verleiht dem Standort ein besonderes Flair und schafft eine lebendige Verbindung zwischen Gastronomie und künstlerischem Geschehen. Ziel ist es, dass sich das Restaurant als eigenständiger kulinarischer Treffpunkt für den Kiez sowie für die City West etabliert und damit bewusst über den reinen Opernbetrieb hinaus wirkt. Gäste sind ausdrücklich eingeladen, das Restaurant auch unabhängig von einem Vorstellungsbesuch zu nutzen. Eine besondere Chance liegt dabei in der möglichen Mehrfachbelegung der Tische durch unterschiedliche Gästeströme im Verlauf eines Abends. So können Opernbesucher*innen bis etwa 19:30 Uhr ein gastronomisches Angebot in Form eines "schnellen Operntellers" wahrnehmen, während in der Zeit von etwa 19:30 - 22:00 Uhr verstärkt Restaurantgäste angesprochen werden, die das Restaurant unabhängig vom Spielbetrieb besuchen. Ab etwa 22:00 Uhr verschmilzt das Publikum im Rahmen einer After-Show-Atmosphäre im Restaurant, wenn Operngäste und Gäste aus der Nachbarschaft zusammenkommen. Darüber hinaus bietet der Standort ein erhebliches Potenzial für Veranstaltungen, etwa für Brunchformate mit künstlerischem Programm, Sponsoren-Dinner oder After-Show-Events. 3.5. Außengastronomie Der hauseigene Götz-Friedrich-Platz liegt unmittelbar an der U-Bahn- Station "Deutsche Oper" und wird von Gästen sowie Mitarbeitenden genutzt. Kreative Außen- und Saisonangebote für die Gastronomie sind willkommen. 3.6. Vertragliche Eckpunkte Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, beginnend ab dem Sommer 2027, konkret für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2032 mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Der Vertrag wird in Form eines Pachtmodells mit Nebenkostenpauschale geschlossen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Anfangsinvestition für Inventar, Räumlichkeiten etc. (u.a. Mobiliar, Anstrich, Beleuchtung usw.) im sechsstelligen Bereich gefordert. Die Investitionsbereitschaft ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Bereits vorhandene Ausstattung steht zur Verfügung und kann genutzt werden. Erfahrung in Veranstaltungs- und Eventgastronomie ist erwünscht. - Stiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den LindenFrist: 19. Mai
Konzession Gastronomie Deutsche Oper Berlin
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sechs Wochen geregelt, wodurch der Spielbetrieb unterbrochen wird. Während der Saison (September bis Juli) finden wöchentlich 4-7 Vorstellungen statt; im Dezember gibt es häufig Doppelvorstellungen. 3.2. Mitarbeiterbereich / Kantine Der Mitarbeiterbereich mit Kantine stellt eine verlässliche Versorgung für rund 630 Mitarbeitende der Deutschen Oper Berlin sowie des Staatsballetts sicher. Die Öffnungszeiten sind an den Vorstellungs- und Probenbetrieb angepasst und gewährleisten eine Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Aus den Probepausen ergeben sich besondere Anforderungen. Diese dauern in der Regel 30 Minuten, in denen stoßartig bis zu 200 Personen zeitgleich mit Getränken und Speisen zu versorgen sind. Das Restaurant verfügt über 80 Plätze, die Kantine über 120 Plätze und der Terrassenbereich über ca. 100 Plätze. Darüber hinaus ist das Angebot auch für Unternehmen, Büros und Anwohner*innen aus der Nachbarschaft attraktiv. 3.3. Besucherbetrieb in Foyers und Tischlerei Der Besucherbetrieb erstreckt sich über die Foyers sowie die Spielstätte Tischlerei und ist durch einen intensiven Vorstellungsbetrieb geprägt. In der Saison 2024/25 fanden auf der Hauptbühne 193 Vorstellungen statt, ergänzt durch 31 Veranstaltungen im Foyer und 71 in der Tischlerei. Hinzu kommen 50 Vorstellungen des Staatsballetts Berlin am Haus. Insgesamt wurden damit rund 340.000 Besucher*innen gezählt. Die Hauptbühne verfügt über 1.865 Plätze, das Foyer über etwa 250 Plätze und die Tischlerei 150 bis 400 Plätze. Das Haus öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die etwa 30-minütigen Pausen während der Aufführungen führen zu einem besonders intensiven Stoßgeschäft mit ca. 1.000 Gästen, das eine schnelle, zugleich elegante und reibungslose Logistik erfordert. Dabei ist größtmögliche Rücksicht auf den Vorstellungsbetrieb zu nehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geräusche aus dem gastronomischen Betrieb in den Saal dringen. In den Foyers stehen insgesamt vier Bars zur Verfügung. Drei davon befinden sich in den Seitenfoyers (zwei auf Parkettebene und eine im Rangfoyer links) und verfügen über Wasseranschlüsse; eine weitere Bar befindet sich im Parkettfoyer. Darüber hinaus dienen die Foyers regelmäßig als Veranstaltungsorte für kleinere Formate wie Liederabende, Konzerte, Einführungsveranstaltungen und Matineen sowie Vorträge. Nach gesonderter Absprache findet zusätzlich zum regulären Vorstellungsbetrieb die gastronomische Publikumsbewirtung auf Sonderveranstaltungen, beispielsweise für den Förderkreis, den Bereich Partnership & Sponsoring, Eröffnungsfeste oder Gastspielproduktionen, statt. Auch in der Spielstätte Tischlerei, in der nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind kreative gastronomische Lösungen erforderlich. 3.4. Restaurant & Bar Im gastronomischen Konzept ist eine zeitgemäße, international ausgerichtete Küche vorgesehen, die zugleich Raum für eine individuelle kulinarische Handschrift lässt. Ergänzend ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bar denkbar und ausdrücklich wünschenswert, um somit das Angebot zu erweitern. Die räumliche und inhaltliche Nähe zu Künstler*innen sowie zum Probenbetrieb verleiht dem Standort ein besonderes Flair und schafft eine lebendige Verbindung zwischen Gastronomie und künstlerischem Geschehen. Ziel ist es, dass sich das Restaurant als eigenständiger kulinarischer Treffpunkt für den Kiez sowie für die City West etabliert und damit bewusst über den reinen Opernbetrieb hinaus wirkt. Gäste sind ausdrücklich eingeladen, das Restaurant auch unabhängig von einem Vorstellungsbesuch zu nutzen. Eine besondere Chance liegt dabei in der möglichen Mehrfachbelegung der Tische durch unterschiedliche Gästeströme im Verlauf eines Abends. So können Opernbesucher*innen bis etwa 19:30 Uhr ein gastronomisches Angebot in Form eines "schnellen Operntellers" wahrnehmen, während in der Zeit von etwa 19:30 - 22:00 Uhr verstärkt Restaurantgäste angesprochen werden, die das Restaurant unabhängig vom Spielbetrieb besuchen. Ab etwa 22:00 Uhr verschmilzt das Publikum im Rahmen einer After-Show-Atmosphäre im Restaurant, wenn Operngäste und Gäste aus der Nachbarschaft zusammenkommen. Darüber hinaus bietet der Standort ein erhebliches Potenzial für Veranstaltungen, etwa für Brunchformate mit künstlerischem Programm, Sponsoren-Dinner oder After-Show-Events. 3.5. Außengastronomie Der hauseigene Götz-Friedrich-Platz liegt unmittelbar an der U-Bahn- Station "Deutsche Oper" und wird von Gästen sowie Mitarbeitenden genutzt. Kreative Außen- und Saisonangebote für die Gastronomie sind willkommen. 3.6. Vertragliche Eckpunkte Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, beginnend ab dem Sommer 2027, konkret für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2032 mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Der Vertrag wird in Form eines Pachtmodells mit Nebenkostenpauschale geschlossen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Anfangsinvestition für Inventar, Räumlichkeiten etc. (u.a. Mobiliar, Anstrich, Beleuchtung usw.) im sechsstelligen Bereich gefordert. Die Investitionsbereitschaft ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Bereits vorhandene Ausstattung steht zur Verfügung und kann genutzt werden. Erfahrung in Veranstaltungs- und Eventgastronomie ist erwünscht. - Stiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den LindenBerlinFrist: 20. Mai
Konzession Gastronomie Deutsche Oper Berlin
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sechs Wochen geregelt, wodurch der Spielbetrieb unterbrochen wird. Während der Saison (September bis Juli) finden wöchentlich 4-7 Vorstellungen statt; im Dezember gibt es häufig Doppelvorstellungen. 3.2. Mitarbeiterbereich / Kantine Der Mitarbeiterbereich mit Kantine stellt eine verlässliche Versorgung für rund 630 Mitarbeitende der Deutschen Oper Berlin sowie des Staatsballetts sicher. Die Öffnungszeiten sind an den Vorstellungs- und Probenbetrieb angepasst und gewährleisten eine Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Aus den Probepausen ergeben sich besondere Anforderungen. Diese dauern in der Regel 30 Minuten, in denen stoßartig bis zu 200 Personen zeitgleich mit Getränken und Speisen zu versorgen sind. Das Restaurant verfügt über 80 Plätze, die Kantine über 120 Plätze und der Terrassenbereich über ca. 100 Plätze. Darüber hinaus ist das Angebot auch für Unternehmen, Büros und Anwohner*innen aus der Nachbarschaft attraktiv. 3.3. Besucherbetrieb in Foyers und Tischlerei Der Besucherbetrieb erstreckt sich über die Foyers sowie die Spielstätte Tischlerei und ist durch einen intensiven Vorstellungsbetrieb geprägt. In der Saison 2024/25 fanden auf der Hauptbühne 193 Vorstellungen statt, ergänzt durch 31 Veranstaltungen im Foyer und 71 in der Tischlerei. Hinzu kommen 50 Vorstellungen des Staatsballetts Berlin am Haus. Insgesamt wurden damit rund 340.000 Besucher*innen gezählt. Die Hauptbühne verfügt über 1.865 Plätze, das Foyer über etwa 250 Plätze und die Tischlerei 150 bis 400 Plätze. Das Haus öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die etwa 30-minütigen Pausen während der Aufführungen führen zu einem besonders intensiven Stoßgeschäft mit ca. 1.000 Gästen, das eine schnelle, zugleich elegante und reibungslose Logistik erfordert. Dabei ist größtmögliche Rücksicht auf den Vorstellungsbetrieb zu nehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geräusche aus dem gastronomischen Betrieb in den Saal dringen. In den Foyers stehen insgesamt vier Bars zur Verfügung. Drei davon befinden sich in den Seitenfoyers (zwei auf Parkettebene und eine im Rangfoyer links) und verfügen über Wasseranschlüsse; eine weitere Bar befindet sich im Parkettfoyer. Darüber hinaus dienen die Foyers regelmäßig als Veranstaltungsorte für kleinere Formate wie Liederabende, Konzerte, Einführungsveranstaltungen und Matineen sowie Vorträge. Nach gesonderter Absprache findet zusätzlich zum regulären Vorstellungsbetrieb die gastronomische Publikumsbewirtung auf Sonderveranstaltungen, beispielsweise für den Förderkreis, den Bereich Partnership & Sponsoring, Eröffnungsfeste oder Gastspielproduktionen, statt. Auch in der Spielstätte Tischlerei, in der nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind kreative gastronomische Lösungen erforderlich. 3.4. Restaurant & Bar Im gastronomischen Konzept ist eine zeitgemäße, international ausgerichtete Küche vorgesehen, die zugleich Raum für eine individuelle kulinarische Handschrift lässt. Ergänzend ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bar denkbar und ausdrücklich wünschenswert, um somit das Angebot zu erweitern. Die räumliche und inhaltliche Nähe zu Künstler*innen sowie zum Probenbetrieb verleiht dem Standort ein besonderes Flair und schafft eine lebendige Verbindung zwischen Gastronomie und künstlerischem Geschehen. Ziel ist es, dass sich das Restaurant als eigenständiger kulinarischer Treffpunkt für den Kiez sowie für die City West etabliert und damit bewusst über den reinen Opernbetrieb hinaus wirkt. Gäste sind ausdrücklich eingeladen, das Restaurant auch unabhängig von einem Vorstellungsbesuch zu nutzen. Eine besondere Chance liegt dabei in der möglichen Mehrfachbelegung der Tische durch unterschiedliche Gästeströme im Verlauf eines Abends. So können Opernbesucher*innen bis etwa 19:30 Uhr ein gastronomisches Angebot in Form eines "schnellen Operntellers" wahrnehmen, während in der Zeit von etwa 19:30 - 22:00 Uhr verstärkt Restaurantgäste angesprochen werden, die das Restaurant unabhängig vom Spielbetrieb besuchen. Ab etwa 22:00 Uhr verschmilzt das Publikum im Rahmen einer After-Show-Atmosphäre im Restaurant, wenn Operngäste und Gäste aus der Nachbarschaft zusammenkommen. Darüber hinaus bietet der Standort ein erhebliches Potenzial für Veranstaltungen, etwa für Brunchformate mit künstlerischem Programm, Sponsoren-Dinner oder After-Show-Events. 3.5. Außengastronomie Der hauseigene Götz-Friedrich-Platz liegt unmittelbar an der U-Bahn- Station "Deutsche Oper" und wird von Gästen sowie Mitarbeitenden genutzt. Kreative Außen- und Saisonangebote für die Gastronomie sind willkommen. 3.6. Vertragliche Eckpunkte Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, beginnend ab dem Sommer 2027, konkret für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2032 mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Der Vertrag wird in Form eines Pachtmodells mit Nebenkostenpauschale geschlossen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Anfangsinvestition für Inventar, Räumlichkeiten etc. (u.a. Mobiliar, Anstrich, Beleuchtung usw.) im sechsstelligen Bereich gefordert. Die Investitionsbereitschaft ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Bereits vorhandene Ausstattung steht zur Verfügung und kann genutzt werden. Erfahrung in Veranstaltungs- und Eventgastronomie ist erwünscht. - Stiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den LindenBerlinFrist: 05. Juni
Konzession Gastronomie Deutsche Oper Berlin (Kopie)
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sechs Wochen geregelt, wodurch der Spielbetrieb unterbrochen wird. Während der Saison (September bis Juli) finden wöchentlich 4-7 Vorstellungen statt; im Dezember gibt es häufig Doppelvorstellungen. 3.2. Mitarbeiterbereich / Kantine Der Mitarbeiterbereich mit Kantine stellt eine verlässliche Versorgung für rund 630 Mitarbeitende der Deutschen Oper Berlin sowie des Staatsballetts sicher. Die Öffnungszeiten sind an den Vorstellungs- und Probenbetrieb angepasst und gewährleisten eine Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Aus den Probepausen ergeben sich besondere Anforderungen. Diese dauern in der Regel 30 Minuten, in denen stoßartig bis zu 200 Personen zeitgleich mit Getränken und Speisen zu versorgen sind. Das Restaurant verfügt über 80 Plätze, die Kantine über 120 Plätze und der Terrassenbereich über ca. 100 Plätze. Darüber hinaus ist das Angebot auch für Unternehmen, Büros und Anwohner*innen aus der Nachbarschaft attraktiv. 3.3. Besucherbetrieb in Foyers und Tischlerei Der Besucherbetrieb erstreckt sich über die Foyers sowie die Spielstätte Tischlerei und ist durch einen intensiven Vorstellungsbetrieb geprägt. In der Saison 2024/25 fanden auf der Hauptbühne 193 Vorstellungen statt, ergänzt durch 31 Veranstaltungen im Foyer und 71 in der Tischlerei. Hinzu kommen 50 Vorstellungen des Staatsballetts Berlin am Haus. Insgesamt wurden damit rund 340.000 Besucher*innen gezählt. Die Hauptbühne verfügt über 1.865 Plätze, das Foyer über etwa 250 Plätze und die Tischlerei 150 bis 400 Plätze. Das Haus öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die etwa 30-minütigen Pausen während der Aufführungen führen zu einem besonders intensiven Stoßgeschäft mit ca. 1.000 Gästen, das eine schnelle, zugleich elegante und reibungslose Logistik erfordert. Dabei ist größtmögliche Rücksicht auf den Vorstellungsbetrieb zu nehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geräusche aus dem gastronomischen Betrieb in den Saal dringen. In den Foyers stehen insgesamt vier Bars zur Verfügung. Drei davon befinden sich in den Seitenfoyers (zwei auf Parkettebene und eine im Rangfoyer links) und verfügen über Wasseranschlüsse; eine weitere Bar befindet sich im Parkettfoyer. Darüber hinaus dienen die Foyers regelmäßig als Veranstaltungsorte für kleinere Formate wie Liederabende, Konzerte, Einführungsveranstaltungen und Matineen sowie Vorträge. Nach gesonderter Absprache findet zusätzlich zum regulären Vorstellungsbetrieb die gastronomische Publikumsbewirtung auf Sonderveranstaltungen, beispielsweise für den Förderkreis, den Bereich Partnership & Sponsoring, Eröffnungsfeste oder Gastspielproduktionen, statt. Auch in der Spielstätte Tischlerei, in der nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind kreative gastronomische Lösungen erforderlich. 3.4. Restaurant & Bar Im gastronomischen Konzept ist eine zeitgemäße, international ausgerichtete Küche vorgesehen, die zugleich Raum für eine individuelle kulinarische Handschrift lässt. Ergänzend ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bar denkbar und ausdrücklich wünschenswert, um somit das Angebot zu erweitern. Die räumliche und inhaltliche Nähe zu Künstler*innen sowie zum Probenbetrieb verleiht dem Standort ein besonderes Flair und schafft eine lebendige Verbindung zwischen Gastronomie und künstlerischem Geschehen. Ziel ist es, dass sich das Restaurant als eigenständiger kulinarischer Treffpunkt für den Kiez sowie für die City West etabliert und damit bewusst über den reinen Opernbetrieb hinaus wirkt. Gäste sind ausdrücklich eingeladen, das Restaurant auch unabhängig von einem Vorstellungsbesuch zu nutzen. Eine besondere Chance liegt dabei in der möglichen Mehrfachbelegung der Tische durch unterschiedliche Gästeströme im Verlauf eines Abends. So können Opernbesucher*innen bis etwa 19:30 Uhr ein gastronomisches Angebot in Form eines "schnellen Operntellers" wahrnehmen, während in der Zeit von etwa 19:30 - 22:00 Uhr verstärkt Restaurantgäste angesprochen werden, die das Restaurant unabhängig vom Spielbetrieb besuchen. Ab etwa 22:00 Uhr verschmilzt das Publikum im Rahmen einer After-Show-Atmosphäre im Restaurant, wenn Operngäste und Gäste aus der Nachbarschaft zusammenkommen. Darüber hinaus bietet der Standort ein erhebliches Potenzial für Veranstaltungen, etwa für Brunchformate mit künstlerischem Programm, Sponsoren-Dinner oder After-Show-Events. 3.5. Außengastronomie Der hauseigene Götz-Friedrich-Platz liegt unmittelbar an der U-Bahn- Station "Deutsche Oper" und wird von Gästen sowie Mitarbeitenden genutzt. Kreative Außen- und Saisonangebote für die Gastronomie sind willkommen. 3.6. Vertragliche Eckpunkte Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, beginnend ab dem Sommer 2027, konkret für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2032 mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Der Vertrag wird in Form eines Pachtmodells mit Nebenkostenpauschale geschlossen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Anfangsinvestition für Inventar, Räumlichkeiten etc. (u.a. Mobiliar, Anstrich, Beleuchtung usw.) im sechsstelligen Bereich gefordert. Die Investitionsbereitschaft ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Bereits vorhandene Ausstattung steht zur Verfügung und kann genutzt werden. Erfahrung in Veranstaltungs- und Eventgastronomie ist erwünscht. - Berliner FeuerwehrBerlin
Markterkundung und Interessenbekundungsverfahren zum Bistrobetrieb auf dem Gelände der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (Ruppiner Chaussee)
Die Berliner Feuerwehr beabsichtigt, auf dem Campus der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) in Berlin-Schulzendorf ein modernes Bistro- und Verpflegungsangebot einzurichten. Der Campus ist der größte Feuerwehrstandort Deutschlands und dient täglich als Ausbildungs- und Arbeitsort für Auszubildende, Lehrkräfte, Mitarbeitende sowie externe Gäste. Das geplante Bistro soll den Alltag am Standort ergänzen und ein attraktives gastronomisches Angebot bereitstellen. Zu diesem Zweck führt die Berliner Feuerwehr ein Interessenbekundungsverfahren durch. Dieses dient dazu, frühzeitig potenzielle Betreiberunternehmen anzusprechen und einen Überblick über deren Ideen, Erfahrungen und Vorstellungen für den Betrieb eines Bistros zu erhalten. Gesucht werden insbesondere Gastronomiebetriebe, Caterer, Bistrobetreiber oder vergleichbare Unternehmen, die Interesse haben, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und umzusetzen. Eine detaillierte oder formale Konzeptausarbeitung ist nicht erforderlich. Im Vordergrund stehen vielmehr grundlegende Angaben zum Unternehmen, bisherige Erfahrungen im gastronomischen Bereich, erste inhaltliche Überlegungen zum Bistroangebot sowie Einschätzungen zu den notwendigen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Betrieb. Das Verfahren ist ausdrücklich als Markterkundung angelegt und stellt keine Ausschreibung dar. Es begründet keinerlei Anspruch auf Zuschlag oder Vertragsabschluss. Die eingehenden Rückmeldungen dienen ausschließlich der weiteren Planung und möglichen Ausgestaltung eines späteren Vergabeverfahrens. Der Standort befindet sich in der Ruppiner Chaussee 268 in Berlin. Auf dem Campus sind durchschnittlich etwa 250 Personen tätig, wobei die tatsächliche Anwesenheit je nach Ausbildungs-, Übungs- und Veranstaltungsbetrieb schwanken kann. Zusätzlich befinden sich weitere Einrichtungen auf dem Gelände, deren Mitarbeitende das gastronomische Angebot ebenfalls nutzen könnten. Eine verbindliche Zusicherung von Nutzerzahlen oder Umsätzen erfolgt jedoch nicht. Für den Bistrobetrieb stehen Räumlichkeiten mit einer Fläche von rund 156 Quadratmetern zur Verfügung. Diese umfassen eine Ausgabeküche, sanitäre Einrichtungen sowie Nebenflächen. Eine grundlegende Küchenausstattung ist vorhanden, während weitere benötigte Geräte und Utensilien, wie Kochzubehör, Kaffeemaschinen, ein Kassensystem sowie Kleininventar, durch das Betreiberunternehmen bereitzustellen sind. Besonders attraktiv sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Die Räumlichkeiten werden mietfrei zur Verfügung gestellt und es fallen keine Betriebs- oder Nebenkosten an. Inhaltlich wird ein Bistroangebot erwartet, das sich an den Bedürfnissen der am Standort tätigen Personen orientiert und sowohl die Frühstücks- als auch die Mittagsverpflegung abdeckt. Für die Frühstückszeit sind unter anderem belegte Brötchen, Sandwiches, Kaffee- und Teespezialitäten, Kaltgetränke, Backwaren sowie kleine Snacks und leichte Speisen wie Obst oder Joghurt vorgesehen. Für den Mittagstisch wird ein täglich wechselndes warmes Gericht sowie eine Tagessuppe gewünscht. Mögliche Speisen sind beispielsweise Eintöpfe, Pasta- und Reisgerichte, Aufläufe, Currygerichte oder saisonale Angebote. Ein regelmäßiges vegetarisches Angebot ist wünschenswert. Die konkrete Gestaltung des Speisen- und Getränkeangebots obliegt dem Betreiberunternehmen und kann flexibel erfolgen. Als Öffnungszeiten für den regulären Betrieb werden werktags (Montag bis Freitag) etwa 7:00 bis 15:00 Uhr angestrebt. In dieser Zeit sollen sowohl Frühstücks- als auch Mittagsangebote bereitgestellt werden. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Bistro grundsätzlich geschlossen. Zusätzlich kann eine Schließung an Brückentagen erfolgen sowie eine jährliche zusammenhängende Betriebsschließung von bis zu 14 Kalendertagen. Die genauen Zeiten sind mit der BFRA abzustimmen. Vorschläge für abweichende Öffnungszeiten können im Rahmen der Interessenbekundung eingebracht werden. Unabhängig von den Öffnungszeiten stehen die Räumlichkeiten dem Betreiberunternehmen grundsätzlich durchgehend zur Verfügung, sodass eine flexible Organisation der internen Abläufe möglich ist. Bei der Umsetzung sind sämtliche gesetzlichen Anforderungen im Bereich Lebensmittelrecht, Hygiene und Arbeitsschutz einzuhalten. Dazu zählen insbesondere die relevanten Vorschriften des Lebensmittelrechts, die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie die Umsetzung eines Hygienekonzeptes nach HACCP-Grundsätzen. Eine Orientierung an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird begrüßt. Der Campus befindet sich auf einem gesicherten Behördengelände. Für das Betreiberunternehmen und dessen Personal sind entsprechende Zutrittsberechtigungen erforderlich, die nach einem möglichen Vertragsabschluss beantragt werden müssen. Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel mehrere Wochen und umfasst auch Sicherheitsüberprüfungen. Interessierten Unternehmen wird die Möglichkeit geboten, die Räumlichkeiten sowie die Rahmenbedingungen vor Ort zu besichtigen. Dabei können sie sich ein Bild von den räumlichen Gegebenheiten, der vorhandenen Ausstattung und den betrieblichen Abläufen machen. Besichtigungstermine werden nach vorheriger Abstimmung organisiert und finden üblicherweise während der regulären Dienstzeiten statt. Insgesamt sucht die Berliner Feuerwehr nicht nur einen reinen Betreiber, sondern einen zuverlässigen Partner, der gemeinsam mit ihr ein attraktives, wirtschaftlich tragfähiges und nachhaltiges Verpflegungsangebot für den Standort und die dort tätigen Einsatzkräfte entwickelt. - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 13. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Deutsche Welle, Standort Berlin.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.