Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBerlinTED
Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sucht eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer, die/der ab dem 01.01.2027 entlang der politischen Schwerpunktsetzung des BMBFSFJ die konzeptionelle Entwicklung familienpolitischer Vorhaben (ca. 70 Prozent des Auftrags) sowie von Maßnahmen zur Vereinbarkeit v...
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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sucht eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer, die/der ab dem 01.01.2027 entlang der politischen Schwerpunktsetzung des BMBFSFJ die konzeptionelle Entwicklung familienpolitischer Vorhaben (ca. 70 Prozent des Auftrags) sowie von Maßnahmen zur Vereinbarkei...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Veröffentlicht:
- 28. Juni 2026
- Frist:
- 27. Juli 2026
- Thema:
- Projektmanagement
Ausschreibungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sucht eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer, die/der ab dem 01.01.2027 entlang der politischen Schwerpunktsetzung des BMBFSFJ die konzeptionelle Entwicklung familienpolitischer Vorhaben (ca. 70 Prozent des Auftrags) sowie von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit (ca. 30 Prozent des Auftrags) auf hohem fachlichen Niveau wissenschaftlich unterstützt, den Dialog mit gesellschaftspolitischen Akteuren praktisch und strategisch begleitet und zu ausgewählten Fragen demoskopische Erhebungen durchführt und die Ergebnisse anwendungsbereit aufbereitet. Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeit sollen sowohl für interne Zwecke als auch für die Veröffentlichung aufbereitet werden. Ausdrücklich werden Bietergemeinschaften eingeladen, sich zu bewerben, um die vielseitigen Anforderungen arbeitsteilig, jedoch in enger Kooperation zu erfüllen. Die/Der gesuchte Auftragnehmerin/Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen erbringen: a) Wissenschaftliche Begleitung b) Demoskopische Begleitforschung c) Prozess- und Projektmanagement d) Wissensbasierte Öffentlichkeitsarbeit e) Optionale Leistungen - Für den Fall, dass die Auftragnehmerin Expertisen für bestimmte Fragestellungen, die nicht vom BMBFSFJ oder von dem Dienstleister/der Dienstleisterin fachlich hinreichend bearbeitet werden können, benötigt, können (unter Einhaltung haushalts- und wettbewerblicher Bestimmungen) externen Expertisen als optionale Leistung beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. - Für den Fall, dass eigene empirische international vergleichende Analysen und Studien, deren Arbeitsgrundlagen im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin benötigt werden und deren Wert 23.800,00 Euro brutto überschreitet, können selbige als optionale Leistung beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. - Für den Fall, dass im Rahmen des Kompetenzbüros Dialogprozesse mit gesellschaftspolitischen Akteuren zu zentralen Vorhaben entwickelt werden und die Umsetzung von einzelnen Veranstaltungen mit Fachpublikum im größeren Rahmen (größer als Expertenworkshops) erforderlich ist, können die Kosten für die Durchführung (Räume, Technik, Caterings, Moderationskosten, etc. als optionale Leistungen beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. Weitergehende Informationen zu der genauen Ausgestaltung der Auftragsleistung entnehmen Sie bitte Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sucht eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer, die/der ab dem 01.01.2027 entlang der politischen Schwerpunktsetzung des BMBFSFJ die konzeptionelle Entwicklung familienpolitischer Vorhaben (ca. 70 Prozent des Auftrags) sowie von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit (ca. 30 Prozent des Auftrags) auf hohem fachlichen Niveau wissenschaftlich unterstützt, den Dialog mit gesellschaftspolitischen Akteuren praktisch und strategisch begleitet und zu ausgewählten Fragen demoskopische Erhebungen durchführt und die Ergebnisse anwendungsbereit aufbereitet. Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeit sollen sowohl für interne Zwecke als auch für die Veröffentlichung aufbereitet werden. Ausdrücklich werden Bietergemeinschaften eingeladen, sich zu bewerben, um die vielseitigen Anforderungen arbeitsteilig, jedoch in enger Kooperation zu erfüllen. Die/Der gesuchte Auftragnehmerin/Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen erbringen: a) Wissenschaftliche Begleitung b) Demoskopische Begleitforschung c) Prozess- und Projektmanagement d) Wissensbasierte Öffentlichkeitsarbeit e) Optionale Leistungen - Für den Fall, dass die Auftragnehmerin Expertisen für bestimmte Fragestellungen, die nicht vom BMBFSFJ oder von dem Dienstleister/der Dienstleisterin fachlich hinreichend bearbeitet werden können, benötigt, können (unter Einhaltung haushalts- und wettbewerblicher Bestimmungen) externen Expertisen als optionale Leistung beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. - Für den Fall, dass eigene empirische international vergleichende Analysen und Studien, deren Arbeitsgrundlagen im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin benötigt werden und deren Wert 23.800,00 Euro brutto überschreitet, können selbige als optionale Leistung beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. - Für den Fall, dass im Rahmen des Kompetenzbüros Dialogprozesse mit gesellschaftspolitischen Akteuren zu zentralen Vorhaben entwickelt werden und die Umsetzung von einzelnen Veranstaltungen mit Fachpublikum im größeren Rahmen (größer als Expertenworkshops) erforderlich ist, können die Kosten für die Durchführung (Räume, Technik, Caterings, Moderationskosten, etc. als optionale Leistungen beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. Weitergehende Informationen zu der genauen Ausgestaltung der Auftragsleistung entnehmen Sie bitte Anlage2_Leistungsbeschreibung. - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBerlinFrist: 29. Juli
Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sucht eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer, die/der ab dem 01.01.2027 entlang der politischen Schwerpunktsetzung des BMBFSFJ die konzeptionelle Entwicklung familienpolitischer Vorhaben (ca. 70 Prozent des Auftrags) sowie von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit (ca. 30 Prozent des Auftrags) auf hohem fachlichen Niveau wissenschaftlich unterstützt, den Dialog mit gesellschaftspolitischen Akteuren praktisch und strategisch begleitet und zu ausgewählten Fragen demoskopische Erhebungen durchführt und die Ergebnisse anwendungsbereit aufbereitet. Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeit sollen sowohl für interne Zwecke als auch für die Veröffentlichung aufbereitet werden. Ausdrücklich werden Bietergemeinschaften eingeladen, sich zu bewerben, um die vielseitigen Anforderungen arbeitsteilig, jedoch in enger Kooperation zu erfüllen. Die/Der gesuchte Auftragnehmerin/Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen erbringen: a) Wissenschaftliche Begleitung b) Demoskopische Begleitforschung c) Prozess- und Projektmanagement d) Wissensbasierte Öffentlichkeitsarbeit e) Optionale Leistungen - Für den Fall, dass die Auftragnehmerin Expertisen für bestimmte Fragestellungen, die nicht vom BMBFSFJ oder von dem Dienstleister/der Dienstleisterin fachlich hinreichend bearbeitet werden können, benötigt, können (unter Einhaltung haushalts- und wettbewerblicher Bestimmungen) externen Expertisen als optionale Leistung beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. - Für den Fall, dass eigene empirische international vergleichende Analysen und Studien, deren Arbeitsgrundlagen im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin benötigt werden und deren Wert 23.800,00 Euro brutto überschreitet, können selbige als optionale Leistung beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. - Für den Fall, dass im Rahmen des Kompetenzbüros Dialogprozesse mit gesellschaftspolitischen Akteuren zu zentralen Vorhaben entwickelt werden und die Umsetzung von einzelnen Veranstaltungen mit Fachpublikum im größeren Rahmen (größer als Expertenworkshops) erforderlich ist, können die Kosten für die Durchführung (Räume, Technik, Caterings, Moderationskosten, etc. als optionale Leistungen beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. Weitergehende Informationen zu der genauen Ausgestaltung der Auftragsleistung entnehmen Sie bitte Anlage2_Leistungsbeschreibung. - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendBerlinFrist: 27. Juli
Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sucht eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer, die/der ab dem 01.01.2027 entlang der politischen Schwerpunktsetzung des BMBFSFJ die konzeptionelle Entwicklung familienpolitischer Vorhaben (ca. 70 Prozent des Auftrags) sowie von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit (ca. 30 Prozent des Auftrags) auf hohem fachlichen Niveau wissenschaftlich unterstützt, den Dialog mit gesellschaftspolitischen Akteuren praktisch und strategisch begleitet und zu ausgewählten Fragen demoskopische Erhebungen durchführt und die Ergebnisse anwendungsbereit aufbereitet. Erkenntnisse und Ergebnisse der Arbeit sollen sowohl für interne Zwecke als auch für die Veröffentlichung aufbereitet werden. Ausdrücklich werden Bietergemeinschaften eingeladen, sich zu bewerben, um die vielseitigen Anforderungen arbeitsteilig, jedoch in enger Kooperation zu erfüllen. Die/Der gesuchte Auftragnehmerin/Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen erbringen: a) Wissenschaftliche Begleitung b) Demoskopische Begleitforschung c) Prozess- und Projektmanagement d) Wissensbasierte Öffentlichkeitsarbeit e) Optionale Leistungen - Für den Fall, dass die Auftragnehmerin Expertisen für bestimmte Fragestellungen, die nicht vom BMBFSFJ oder von dem Dienstleister/der Dienstleisterin fachlich hinreichend bearbeitet werden können, benötigt, können (unter Einhaltung haushalts- und wettbewerblicher Bestimmungen) externen Expertisen als optionale Leistung beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. - Für den Fall, dass eigene empirische international vergleichende Analysen und Studien, deren Arbeitsgrundlagen im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin benötigt werden und deren Wert 23.800,00 Euro brutto überschreitet, können selbige als optionale Leistung beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. - Für den Fall, dass im Rahmen des Kompetenzbüros Dialogprozesse mit gesellschaftspolitischen Akteuren zu zentralen Vorhaben entwickelt werden und die Umsetzung von einzelnen Veranstaltungen mit Fachpublikum im größeren Rahmen (größer als Expertenworkshops) erforderlich ist, können die Kosten für die Durchführung (Räume, Technik, Caterings, Moderationskosten, etc. als optionale Leistungen beauftragt werden. Auftraggeberin und Auftragnehmer/Auftragnehmerin stellen einvernehmlich eine entsprechende Notwendigkeit spätestens bis zum 30.09.2029 vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel fest. Weitergehende Informationen zu der genauen Ausgestaltung der Auftragsleistung entnehmen Sie bitte Anlage2_Leistungsbeschreibung. - Naturtheater Reutlingen e.V.ReutlingenFrist: 20. Aug.
Projektsteuerung "Naturtheater Reutlingen"
Leistungsumfang: Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (Ausgabe 2025). Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der unten aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Leistungen der 1. Stufe (fest zur Beauftragung vorgesehen): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D der Vergabeunterlagen, Projektstufen 1-2. Leistungen der 2. Stufe (optionale Beauftragung): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D, Projektstufen 3-5. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Vertragsbeginn: 10/2026 Vertragsende bei Beauftragung der optionalen Leistungen: 12/2029 zzgl. Abschluss Fördermittelmanagement. Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung folgender weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren (Leistungen SiGeKo, Beweissicherung, Artenschutz/ökologische Baubegleitung). Die Kostensteuerung beinhaltet u. a. das Erfassen und Freigeben sämtlicher Aufträge und Rechnungen. Dabei ist zu beachten, dass gemäß AHO und HOAI eine Prüfung der Baurechnungen durch die jeweilige Fachplanung erfolgt. Von der Projektsteuerung wird eine Plausibilitätsprüfung gemäß AHO unter Berücksichtigung der jeweils zu beachtenden Vertragskonditionen erwartet. Dem Auftraggeber ist mindestens einmal monatlich eine Auftrags- und Abrechnungsübersicht mit Prognoseansatz über das Gesamtvorhaben zur Verfügung zu stellen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und entfallen aus dem Leistungsumfang der Projektsteuerung: siehe Anlage D. Zu berücksichtigen sind folgende Terminvorgaben: JourFix vor Ort mit AG und Planungs- bzw. Baubeteiligten alle 3 Wochen für die Projektstufen 1 bis 5 während der Planungs- und Bauphase über den Zeitraum von 10/2026 bis 12/2029. Die Jour Fix sind durch die Projektsteuerung vorzubereiten, zu koordinieren und dokumentieren. Die Mitwirkung bei Planungs- und Bauberatungen erfolgt taggleich an den noch zu vereinbarenden JourFix-Terminen und ist nicht als gesonderter Termin vorzusehen. Die Protokollierung der Planungsrunden und Bauberatungen erfolgt durch die Fachplanung. Besondere Leistungen Aufgrund der finanziellen Unterstützung des Vorhabens durch Fördermittel sollen zur Einhaltung der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Leistungen der Projektsteuerung inkl. Fördermittelmanagement in Anspruch genommen werden. Als besondere Leistung sind zwingend anzugeben: Fördermittelmanagement: Zur umfassenden Unterstützung des AG hat die Projektsteuerung eine umfassende Betreuung im Bereich Fördermittelmanagement und -abrechnung vorzunehmen. Hierzu gehören die Beantragung, Buchung und digitale Sicherung aller Fördermittelauszahlungen und Fördermittelbescheide, die Erarbeitung von Anträgen zur Kostenabweichung bzw. Kostenerhöhung, die Unterstützung des Auftraggebers bei förderrechtlichen Fragen, die Prüfung aller Rechnungen und Belege auf Förderfähigkeit, die Zusammenstellung von Auszahlungsunterlagen und ggf. erforderlicher Zwischenverwendungsnachweise sowie die Unterstützung bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises nach den Vorgaben des Bundes, bzw. angegliederter Förderbehörden. Auch ist zur Transparenz für die Dauer der Auftragserbringung ein passwortgeschützter Online-Zugang zur Projekt-, Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs- Datenbank des Auftragnehmers erforderlich. Vergabestelle VgV: Die Projektsteuerung hat die unter Punkt 4 genannten Leistungen vollumfänglich inhaltlich zusammen zu stellen (Verwendung der vorliegenden Unterlagen), und für die Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten. Der Leistungsumfang ergibt sich entsprechend AHO Heft Nr. 35. Vergabestelle VOB/A, VOB/A-EU: Die Projektsteuerung hat die erforderlichen Bauleistungen nach inhaltlicher Zuarbeit (u.a. Planungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse etc.) zusammen zu stellen und für die jeweilige Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten (u.a. Erstellung der Formblätter, Begleitung auf der Vergabeplattform, Submission, Erstellung der Vergabedokumentation). Rückabwicklung der bestehenden Verträge: Aufgrund der Fördermittelbestimmungen sind die bestehenden Verträge der Planungsleistungen (siehe Losangabe unter Punkt 4) einvernehmlich aufzuheben. Es wird von der Projektsteuerung erwartet, dass neben der Schadensminimierung eine Risikoabschätzung pro Auftrag erfolgt und die Verhandlungen aktiv geführt werden. Leistungen nach RDG sind nicht umfasst. Im Einzelfall kann sich der AG einen Rechtsberater zur Unterstützung heranziehen. Hinweis: Für die monetäre Zahlungsabwicklung, das heißt sämtliche Ein- wie Auszahlvorgänge, ist der AG zuständig. Zur Gewährleistung einer ordentlichen Abrechnung sowie Abruf von Fördermitteln ist das als Besondere Leistung beschriebene Management durch die Projektsteuerung zuständig. Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf 7,519 Mio. EUR brutto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerungsleistungen betragen gerundet 6.005.000,00 Euro netto (KG 200 bis 700, ohne KG 711 und 713). Grundlage ist die fortgeschriebene Kostenberechnung vom 18.01.2024 entsprechend Anlage A der Vergabeunterlagen. - Naturtheater Reutlingen e.V.ReutlingenFrist: 20. Aug.
Projektsteuerungsleistung "Naturtheater Reutlingen"
Leistungsumfang: Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (Ausgabe 2025). Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der unten aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Leistungen der 1. Stufe (fest zur Beauftragung vorgesehen): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D der Vergabeunterlagen, Projektstufen 1-2. Leistungen der 2. Stufe (optionale Beauftragung): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D, Projektstufen 3-5. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Vertragsbeginn: 10/2026 Vertragsende bei Beauftragung der optionalen Leistungen: 12/2029 zzgl. Abschluss Fördermittelmanagement. Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung folgender weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren (Leistungen SiGeKo, Beweissicherung, Artenschutz/ökologische Baubegleitung). Die Kostensteuerung beinhaltet u. a. das Erfassen und Freigeben sämtlicher Aufträge und Rechnungen. Dabei ist zu beachten, dass gemäß AHO und HOAI eine Prüfung der Baurechnungen durch die jeweilige Fachplanung erfolgt. Von der Projektsteuerung wird eine Plausibilitätsprüfung gemäß AHO unter Berücksichtigung der jeweils zu beachtenden Vertragskonditionen erwartet. Dem Auftraggeber ist mindestens einmal monatlich eine Auftrags- und Abrechnungsübersicht mit Prognoseansatz über das Gesamtvorhaben zur Verfügung zu stellen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und entfallen aus dem Leistungsumfang der Projektsteuerung: siehe Anlage D. Zu berücksichtigen sind folgende Terminvorgaben: JourFix vor Ort mit AG und Planungs- bzw. Baubeteiligten alle 3 Wochen für die Projektstufen 1 bis 5 während der Planungs- und Bauphase über den Zeitraum von 10/2026 bis 12/2029. Die Jour Fix sind durch die Projektsteuerung vorzubereiten, zu koordinieren und dokumentieren. Die Mitwirkung bei Planungs- und Bauberatungen erfolgt taggleich an den noch zu vereinbarenden JourFix-Terminen und ist nicht als gesonderter Termin vorzusehen. Die Protokollierung der Planungsrunden und Bauberatungen erfolgt durch die Fachplanung. Besondere Leistungen Aufgrund der finanziellen Unterstützung des Vorhabens durch Fördermittel sollen zur Einhaltung der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Leistungen der Projektsteuerung inkl. Fördermittelmanagement in Anspruch genommen werden. Als besondere Leistung sind zwingend anzugeben: Fördermittelmanagement: Zur umfassenden Unterstützung des AG hat die Projektsteuerung eine umfassende Betreuung im Bereich Fördermittelmanagement und -abrechnung vorzunehmen. Hierzu gehören die Beantragung, Buchung und digitale Sicherung aller Fördermittelauszahlungen und Fördermittelbescheide, die Erarbeitung von Anträgen zur Kostenabweichung bzw. Kostenerhöhung, die Unterstützung des Auftraggebers bei förderrechtlichen Fragen, die Prüfung aller Rechnungen und Belege auf Förderfähigkeit, die Zusammenstellung von Auszahlungsunterlagen und ggf. erforderlicher Zwischenverwendungsnachweise sowie die Unterstützung bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises nach den Vorgaben des Bundes, bzw. angegliederter Förderbehörden. Auch ist zur Transparenz für die Dauer der Auftragserbringung ein passwortgeschützter Online-Zugang zur Projekt-, Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs- Datenbank des Auftragnehmers erforderlich. Vergabestelle VgV: Die Projektsteuerung hat die unter Punkt 4 genannten Leistungen vollumfänglich inhaltlich zusammen zu stellen (Verwendung der vorliegenden Unterlagen), und für die Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten. Der Leistungsumfang ergibt sich entsprechend AHO Heft Nr. 35. Vergabestelle VOB/A, VOB/A-EU: Die Projektsteuerung hat die erforderlichen Bauleistungen nach inhaltlicher Zuarbeit (u.a. Planungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse etc.) zusammen zu stellen und für die jeweilige Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten (u.a. Erstellung der Formblätter, Begleitung auf der Vergabeplattform, Submission, Erstellung der Vergabedokumentation). Rückabwicklung der bestehenden Verträge: Aufgrund der Fördermittelbestimmungen sind die bestehenden Verträge der Planungsleistungen (siehe Losangabe unter Punkt 4) einvernehmlich aufzuheben. Es wird von der Projektsteuerung erwartet, dass neben der Schadensminimierung eine Risikoabschätzung pro Auftrag erfolgt und die Verhandlungen aktiv geführt werden. Leistungen nach RDG sind nicht umfasst. Im Einzelfall kann sich der AG einen Rechtsberater zur Unterstützung heranziehen. Hinweis: Für die monetäre Zahlungsabwicklung, das heißt sämtliche Ein- wie Auszahlvorgänge, ist der AG zuständig. Zur Gewährleistung einer ordentlichen Abrechnung sowie Abruf von Fördermitteln ist das als Besondere Leistung beschriebene Management durch die Projektsteuerung zuständig. Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf 7,519 Mio. EUR brutto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerungsleistungen betragen gerundet 6.005.000,00 Euro netto (KG 200 bis 700, ohne KG 711 und 713). Grundlage ist die fortgeschriebene Kostenberechnung vom 18.01.2024 entsprechend Anlage A der Vergabeunterlagen. - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimFrist: 20. Aug.
Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026 - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimFrist: 20. Aug.
Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026 - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssen
Massariakontrolle und Kronenpflege entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen 2026-2029
Anforderung an den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer übernimmt die komplette Arbeitsplanung und Ausführung der Arbeiten. Er muss sich mit allen notwendigen oben genannten Behörden in Verbindung setzten, um die Baustelle realisieren zu können (u.a. gemeinsame Sitzungen). Die Verantwortung der Baustellenplanung, der Ablauf der Arbeit sowie die korrekte Durchführung der Arbeit liegt bei ihm. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, vier bis fünf Kolonnen gleichzeitig stellen zu können, sowie über die geeignete Technik für Fällungen im Bereich der Ruhrbahn-Oberleitung und Ausleuchtung für Nachtarbeiten verfügen. Die zu leistenden Arbeiten sind in der Regel bei Außerbetriebnahme der Stromversorgung der Oberleitungen und der einhergehenden temporären Stilllegung des Schienenverkehrs durchzuführen. Ist in Sonderfällen eine Außerbetriebnahme der Stromversorgung nicht möglich, wird durch den Netzbetreiber (Ruhrbahn) ein isolierter Hubsteiger und/oder eine Elektrofachkraft gestellt. Ist die Größe des isolierten Hubsteigers der Ruhrbahn GmbH nicht ausreichend, muss durch den Auftragnehmer ein isolierter Hubsteiger in ausreichender Größe gestellt werden. Der Einsatz des isolierten Steigers dient lediglich dem Personenschutz bei unbeabsichtigter Annäherung an die Fahrleitung. In Fällen, in denen keine Stromabschaltung erfolgt, muss isoliertes Arbeitswerkzeug (z.B. Stangensäge) durch den Auftragnehmer gestellt werden. Die Arbeiten am jeweiligen Streckenabschnitt dürfen erst nach protokollierter und unterschriebener Übergabe durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer begonnen werden. Das entsprechende Protokoll ist arbeitstäglich, auch bei gleichem Streckenabschnitt, erstellen zu lassen. Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeugen gem. StVO. Die Arbeitsbühne muss eine Höhe von 30 Meter erreichen. Arbeiten unter Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind ausschließlich von entsprechend geschultem Personal mit gültiger Bedienberechtigung gemäß DGUV-Grundsatz 308-008 auszuführen. Hierbei ist eine funktionierende Rettungskette jederzeit zu gewährleisten. In Sonderfällen (ca. 10 %) können zusätzliche Sonderarbeitsverfahren (z.B. SKT, Iso-Steiger, Kettensteiger) erforderlich sein. Arbeiten in Seilklettertechnik (SKT) dürfen nur nach vorangehender, vom Auftragnehmer dokumentierter Prüfung und ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit gültigem Nachweis (z. B. SKT-A/B nach FLL) ausgeführt werden. Eine durchgehend gewährleistete Rettungskette ist sicherzustellen. Die Ausführung der Arbeiten erfordert ein hohes Maß an Verkehrsabsicherung, sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr. Eine professionelle Verkehrsabsicherung ist zwingend erforderlich. Die Verkehrslärmschutzverordnung § 16 BImSchV findet Anwendung. § 30 Abs. 3 und 4 StVo sind zu beachten. Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen. Alle Mitarbeiter müssen über ein sicheres Verhalten im Gleisbereich von Straßenbahnen, nach "Betriebsanweisung Arbeiten im Bereich von Gleisen" unterwiesen sein. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der BG Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass das Gleisbett sowie die Oberleitung nicht beschädigt werden. Das Schnittgut muss im Rahmen der bestehenden Baustellenabsicherung und ggf. Stromabschaltung am selben Tag vom Auftragnehmer abtransportiert werden. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit des von ihm eingesetzten Personals nach den Richtlinien der BG, bzw. SVLFG, DGUV, insbesondere DGUV-Information 203-033, DGUV- Vorschrift 1 und 3. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen und/oder Objektlisten. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit dem Auftraggeber) vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe setzt die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements seit 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformübergreifende App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH ein. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Für Baumkontrollleistungen und Gutachterleistungen löst das Verfahren die urschriftliche Baumkontroll- und Fachdokumentation gerichtsfest ab. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Infos_Dienstleister_Stadtbaummanagement (essen.de) Der Auftragnehmer haftet für sämtliche durch ihn oder seine Nachunternehmer verursachten Schäden im Rahmen der geltenden Bestimmungen der VOB/B -insbesondere gemäß §?4 Abs.?3 (Schutz von Anlagen) sowie §?13 Abs.?7 (Mängelbeseitigung) -einschließlich der ordnungsgemäßen und fristgerechten Mängelbeseitigung. Alle Maßnahmen entlang der Ruhrbahn-Oberleitung werden durch die zuständige Bauleitung von Grün und Gruga vor Ort begleitet. Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. - LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHHainichenFrist: 11. Aug.
VerMoL 2
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: FBL-26-022-VerMoL2 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Ernst-Thälmann-Straße 5 09661 Hainichen Deutschland Telefonnummer: /- Telefaxnummer: /- E-Mail-Adresse: /- Internet-Adresse: www.list.sachsen.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Bestands- und Stakeholder-Analyse für Güterverkehr & Infrastruktur in der Grenzregion Deutschland - Polen - Tschechien Menge und Umfang: Innerhalb des Projektes VerMoL "Begleitende Vernetzung und Beratung sowie Mitwirkung an einer koordinierten und verkehrsträgerübergreifenden Entwicklung überregional wirksamer Mobilitäts- und Logistikangebote" wurden in den Jahren 2021 bis 2025 durch mehrere Studien und Konzepte Möglichkeiten der Verkehrsverlagerung im Güterverkehr von der Straße auf die Schiene in der Sächsischen Lausitz untersucht. In den kommenden Jahren wird die Ost-West-Relation, u.a. aufgrund ausgedehnter internationaler Handelsbeziehungen und des prognostizierten steigenden Verkehrsaufkommens weiter an Bedeutung gewinnen. Aufbauend auf bisherigen Studienergebnissen des Projektes VerMoL ist eine grenzübergreifende Betrachtung von infrastrukturellen und organisatorischen Aktivitäten, Projekten und geplanten Maßnahmen in Polen und Tschechien im Kontext Güterverkehr durchzuführen. Hierzu zählt eine Bestands- und Stakeholder-Analyse inkl. Benennung von Best Practice-Beispielen und Befragung von Schlüsselakteuren auf polnischer und tschechischer Seite. Die zu erbringenden Leistungen dieser Beschaffung umfassen eine Bestandsanalyse hinsichtlich bestehender rechts- und ordnungspolitischer Pläne und Konzepte, der Untersuchung zur vorhandenen und geplanten Verkehrsinfrastruktur, Logistik- & Transportwirtschaft und nationaler / internationaler Best-Practice-Beispiele eine Stakeholder-Analyse hinsichtlich relevanter kommunaler, regionaler und nationaler Akteure sowie u.a. unter Berücksichtigung definierter Themenschwerpunkten erforderliche Übersetzungsleistungen einen Schlussbericht Der Auftraggeber beabsichtigt, die vereinbarten Leistungen gem. Leistungsbeschreibung stufenweise abzurufen. Dabei handelt es sich zum Teil um optionale Leistungen. Es werden zunächst nur die Leistungen des Hauptvertrages beauftragt. Die als optional gekennzeichneten Leistungen werden dem Auftragnehmer je zu beauftragender Stufe (ggf. auch einzelne Leistungsphasen/Leistungen) rechtzeitig schriftlich übertragen. Bei der Wertung der Angebote werden die optionalen Leistungen mitberücksichtigt, d.h. diese gehen in die Wertungssumme ein. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Ort der Leistung: Grenzregion Deutschland - Polen - Tschechien 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Beginn der Ausführung: Spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung. Weitere Einzelfristen gem. HVA F-StB Vertragsbedinungen und Leistungsbeschreibung Pkt. Zeitplan. 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ef9689f53-2d2dcbe0a5e96b9b Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 11.08.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 11.11.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : /- 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Gem. AVB F-StB, HVA F-StB Vertragsbedingungen Abs. I.3 Ergänzende Vereinbarungen und Hinweise zur Rechnungsstellung in den Anlagen B der Aufforderung zur Angebotsabgabe. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers (§ 35 UVgO): MIT DEM ANGEBOT hat sich jedes Unternehmen mittels Eigenerklärung zur Eignung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in entsprechender Anwendung der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie bei Vorliegen von Ausschlussgründen § 125 GWB zur Selbstreinigung zu erklären. MIT DEM ANGEBOT hat sich der Bieter mittels Eigenerklärung zur Eignung über seine Leistungsfähigkeit (LF) zu erklären. Die Erklärungen (Erkl) beziehen sich dabei jeweils auf den Leistungserbringer. Im Falle der Leistungserbringung durch Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihende sind die Erkl entsprechend der Leistungsteile abzugeben. Der Bieter ist nur geeignet, wenn die von ihm benannten Leistungserbringer den Anforderungen für die übernommenen Leistungen genügen. Die Leistungserbringenden und das gemäß Angebot benannte Personal sind bindend. Werden die gestellten Anforderungen oder Bedingungen nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschossen. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Zum Nachweis (NW) der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung geforderte Erkl über: Eintragung in das zuständige Berufs- oder Handelsregister. Zum NW der wirtschaftlichen und finanziellen LF geforderte Erkl über: den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,50 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio. €, 2fache Maximierung der Ersatzleistungen. Zum NW der technischen und beruflichen LF geforderte Erkl über: die Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten zehn Geschäftsjahren (hier: mindestens eine grenzüberschreitende Analyse über wirtschaftliche oder strukturelle Entwicklungen der Logistik oder Mobilität oder Infrastruktur oder Strukturentwicklung zwischen D-PL oder D-CZ) unter Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Leistungsinhaltes, des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des Auftraggebers die Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, einschließlich namentlicher Benennung sowie Erklärung zur fachlichen Qualifikation (Ausbildungsabschluss abgeschlossene Berufsausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung) und Berufserfahrung (min. 5 Jahre) einschließlich Darstellung der Berufserfahrung anhand einer Übersicht von Tätigkeiten zwischen D-PL oder D-CZ bzw. in PL oder in CZ Teile des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist. Wird beabsichtigt, für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche LF die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ist eine Erkl darüber MIT DEM ANGEBOT im Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) und AUF GESONDERTES VERLANGEN der entsprechende NW über die Verfügbarkeit mittels Verpflichtungserklärung Eignungsleihe vorzulegen. AUF GESONDERTES VERLANGEN sind zu den Erkl Belege beizubringen: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan den Anforderungen entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. NW der Berufshaftpflichtversicherung veröffentlichungspflichtige Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen NW der angegebenen fachlichen Qualifikation in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen. Sofern die benannten Belege nicht beigebracht werden können, sind andere geeignete Unterlagen vorzulegen, welche der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen wird. Der Auftraggeber wird von dem Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder http://www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Einreichung eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und/oder des Zugangscodes angeben. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme darauf, Angaben/Erkl/NW (z.B. vergleichbare Referenzen und deren Anzahl), die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind oder nicht den Mindestanforderungen entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Die PQ-Informationen ergänzende Angaben/Erkl/NW sind zusätzlich MIT DEM ANGEBOT einzureichen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen und in deutscher Sprache zu erbringen. Im Zuge der Angebotsabgabe hat sich der Bieter zu erklären, ob er ein kleines oder mittleres Unternehmen - KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme) ist. Der Auftraggeber verlangt, dass eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform annimmt: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter, gem. ggf. auszufüllender Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft. Nach Zuschlagserteilung erfolgt die Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz gem. § 6 AVB F-StB. Umfragen,Beratung/ Gutachten/ Studie (Verkehr) - Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH
Ausstellungsgestaltung „Konzeption, Gestaltung und Installation einer Dauerausstellung über die Schloss- und Parkgeschichte mit Berücksichtigung der Wasserkunst im Schloss Lichtenwalde (bei Chemnitz)“
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH; Straße, Hausnummer: Schloss 1; Postleitzahl: 09573; Ort: Augustusburg/Sachsen; Land: DE; Telefon: +49 372913800; Fax: +49 3729138024; Internet-Adresse: https://www.asl-schloesser.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: LIWA 01/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : In der 1. Phase des Verfahrens sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie unter Beachtung der Anforderungen gemäß §§ 36, 41 UVgO mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase aufgefordert. Das Format der einzureichenden Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Für die geforderten Auskünfte, Nachweise und Erklärungen sind die nachstehend genannten Formblätter zu nutzen: - Teilnahmeantrag (Formblatt 1) - Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Nachweis der fachlichen Eignung: Referenzliste (Formblatt 3) Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die in der Anlage beigefügten Teilnahmeunterlagen (Formblätter 1 bis 3) auszufüllen. Die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens wird wie folgt durchgeführt: Die Bieter müssen ein erstes Angebot, bestehend aus den Ausführungen zu den nachstehend genannten Kriterien sowie dem Honorarangebot, einreichen. Das erste Angebot muss bereits verbindlich sein. Diesem Angebot sind die Vorgaben für dieses Vergabeverfahren sowie der Anlagen unverändert zugrunde zu legen. Die Angebote, Erst- wie Schlussangebote, werden sodann auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Für die Abgabe des Angebotes ist das Formblatt 4 (Honorar/Preis) zwingend zu verwenden. Dieses wird mit Aufforderung zur 2. Stufe veröffentlicht. Beauftragt werden Leistungen gemäß HOAS über die LPH 1 bis 7. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 7 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 7 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster verwiesen, welches zum Beginn der 2. Stufe des Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt wird, die aufgefordert werden, ein Erstangebot abzugeben. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die zu erbringenden Leistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: C Mitte Anrechenbare Kosten (netto): 600.000,00 Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAS zu berechnen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 15 HOAS. Vertragsmuster: Zum Beginn der Verhandlungsphase (2. Stufe) wird ein Planungsvertrag ausgeliefert. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Schloss Lichtenwalde; Postleitzahl: 09577; Ort: Niederwiesa; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 31.12.2029 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3409766/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 28.07.2026, 11:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erkären, dass dieser Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 30.05.2025 ausgestellt worden sein. 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Anlage B - Vertragsmuster (Auslieferung 2. Stufe) sowie den weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere HOAS und BGB. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i.V. mit § 41 UVgO: Teilnahmeantrag (Formblatt 1): Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2): - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die als Fachplaner oder technische Fachkräfte berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind: - Die Planung der Innenräume erfolgt durch Personen, die folgende Berufsausbildung nachweisen können: Studium der Architektur oder Innenarchitektur, des Kommunikations- oder Ausstellungsdesigns, der Ausstellungsgestaltung oder Szenografie. - Die Lichtplanung erfolgt durch Personen, die lichttechnische und lichtplanerische Kenntnisse nachweisen können, beispielsweise von Architekten/Innenarchitekten mit entsprechender Spezialisierung. - Die Planung von Grafischen Leistungen für Ausstellungen kann erbracht werden durch ausgebildete Grafiker und Kommunikationsdesigner mit entsprechender Erfahrung im musealen Feld. - Medienplanungen erfordern spezielle Kenntnisse zu Medientechnik sowie über Erfahrung in der Entwicklung und im Einsatz von Medien in Ausstellungen. Darüber können Personen verfügen, die Informationsdesign, Interaction Design oder Medieninformatik studiert, vergleichbare Ausbildungen abgeschlossen oder als Quereinsteiger entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung berechtigt ist. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Ausstellungszubehör/ Galerieausstattung/ Museumseinrichtungen,Design/ Gestaltung,Entwurfsplanung,Planung (Innenräume/ Inneneinrichtung)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.