Krankenhaus Porz am Rhein gGmbHKölnTED
KHP-EKZ2.0-Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 5 - 8 und Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI LPH 5 - 8
Das Krankenhaus Porz am Rhein gGmbH ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Süden der Stadt Köln sowie angrenzender Kreise. Die derzeitigen Bereiche für Geburtshilfe und Neonatologie befinden sich im 4. Obergeschoss des Bestandsgebäudes aus dem Baujahr 1967. Diese Bereiche entsprechen weder funktional noch technisch dem...
Architektur, Landschaftsarchitektur
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Krankenhaus Porz am Rhein gGmbH
- Veröffentlicht:
- 02. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Das Krankenhaus Porz am Rhein gGmbH ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Süden der Stadt Köln sowie angrenzender Kreise. Die derzeitigen Bereiche für Geburtshilfe und Neonatologie befinden sich im 4. Obergeschoss des Bestandsgebäudes aus dem Baujahr 1967. Diese Bereiche entsprechen weder funktional noch technisch dem aktuellen Stand der Anforderungen an moderne Krankenhausstrukturen. Ziel des Projekts ist daher der Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums (EKZ zwei.nulleinhalb) als eigenständige, funktionsgerechte und zukunftsfähige Einrichtung. Der Neubau soll die medizinische Versorgung von Müttern und Neugeborenen verbessern, hygienische Standards optimieren und die organisatorische Zusammenarbeit zwischen Geburtshilfe, Neonatologie und Wöchnerinnenstation räumlich bündeln. Der Neubau des Eltern-Kind-Zentrums entsteht südlich der bestehenden Kinderklinik auf einer freien Fläche zwischen Parkplatz und Intensivstation. Das Gebäude wird eingeschossig in Modulbauweise oder konventioneller Bauweise errichtet und über einen neu zu schaffenden Verbindungsgang an die bestehende Krankenhausstruktur angebunden. Der Neubau umfasst folgende Hauptfunktionen: - Geburtshilfe: fünf Entbindungssäle und ein integrierter Sektio-OP mit Nebenräumen - Neonatologie: acht Behandlungsplätze für Neu- und Frühgeborene in drei offenen, modern ausgestatteten Räumen - Wöchnerinnenstation: zwölf Zweibettzimmer mit eigenem Bad, Gemeinschafts- und Aufenthaltsräumen - Ergänzende Funktions- und Personalbereiche: Untersuchungsräume, Wartezonen, Umkleiden und Aufenthaltsräume für Mitarbeitende
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Gemeinde Pampow über Amt StralendorfStralendorfFrist: 03. JuliAuf dem Flurstück 240/2 ist im südwestlichen Grundstücksabschnitt des Campusgeländes der Grundschule Pampow der Neubau einer Zweifeld-Sporthalle geplant. Das Flurstück ist Teil des Bebauungsplanes Nr. 8 „Bahnhofstraße“ und planungsrechtlich als Mischgebiet ausgewiesen. Die Planung der Zweifeldhalle bildet den Auftakt für die Neuordnung des gesamten Schul- Campusgeländes. Mit der zweigeschossigen Gliederung der Fassaden wird eine flexible Grundordnung und Maßstäblichkeit für die noch folgende Bebauung eingeleitet. Die bestehende Sporthalle soll in diesem Zuge zurückgebaut werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige freiraumplanerische Bearbeitung der Außenanlagen im Bereich zwischen Grundschule, Mensa-Anbau und neuer Zweifeldsporthalle auf dem Schulcampus Pampow einschließlich verkehrlicher Erschließung, Stellplatzanlagen, Feuerwehrflächen, Barrierefreiheit sowie landschaftsplanerischer und genehmigungsrechtlicher Leistungen. Die Leistungen sind entsprechend den Anforderungen der HOAI § 39ff Freianlagen und Entwässerung in Verbindung mit den einschlägigen DIN-, Richtlinien- und Landesvorschriften zu erbringen. Die Beauftragung der Stufe 1 (LPH 1-4) erfolgt sofort, die Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-8) erfolgt nach Bewilligung von Fördermitteln. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.Modernisierung Ausbildungsstätte Marburg - Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-8
Zukunft Bauen e. V.MarburgGeplant ist die energetischen Modernisierung der Berufsbildungsstätte aus dem Baujahr 1982. Das entsprechende Bedarfsgutachten wurde am 31.03.2022 abgeschlossen. Am 02.05.2022 wurde dieses in Folge eines veränderten Sachstands aktualisiert. Im Rahmen einer Konkretisierung wurden die erforderlichen, vorgesehenen baulichen Maßnahme einer Kos-tenschätzung zu hinterlegt. Im Übergang in die nächste Projektphase wur-de im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die geschätzten Kosten einer Modernisierung und den fiktiven Neubaukosten eines flächenopti-mierten Neubaus gemäß Idealraumprogramm gegenübergestellt. Im Er-gebnis wurde die Modernisierung des Bestandsgebäudes als wirtschaftlich betrachtet. Für die notwendige Modernisierung des Bestandsgebäudes sind folgende wesentliche Baumaßnahmen vorgesehen: - Verbesserung des Brandschutzes und der Raumakustik - Energetische Modernisierung durch Erneuerung der Fenster, Außentü-ren und -tore - Modernisierung des Flachdaches einschließlich Attika, Lichtkuppeln, Sheddächern und Blitzschutzanlage - Herstellung eines sommerlichen Wärmeschutzes durch den Einbau von Raffstoreanlagen - Ergänzung der LED-Beleuchtung - Beseitigung von Schadstoffen im Zuge der Modernisierung - Einbau eines barrierefreien WCs. Die vorgesehenen Maßnahmen sind sowohl notwendig als auch zweckmä-ßig, um einen angemessenen und zukunftsorientierten Rahmen für eine moderne, praxisgerechte überbetriebliche Ausbildung zu schaffen. Sie tra-gen dazu bei, die Lernbedingungen nachhaltig zu verbessern und den An-forderungen einer zeigemäßen Qualifizierung gerecht zu werden. Kosten zum Projekt sind aus Anlage 7 - Bestandserfassung der Vergabeun-terlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber misst der fristgerechten Vorlage der Antrags- und Bauunterlage auf Grundlage der Leistungsphase 3 nach RZBau bis November 2026 im Zuge der zu erbringenden Planungsleistungen besondere Bedeutung bei.Objektplanung gem. Par. 34 HOAI Lph 1-9
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenFrist: 02. Sept.Die Landeshauptstadt München plant den Neubau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) als Ausweichquartier für verschiedene Schulen auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33. Das Schulgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer (GU) errichtet werden. Ein BPlan liegt nicht vor. Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer ist ein unbefristeter baurechtlicher Antrag erforderlich. Die Anforderungen zum klimagerechten Bauen sind zu beachten. Der Neubau ist für zwei Schulformen mit unterschiedlichen Nutzungsanforderungen zu konzipieren. Zunächst soll die ortsansässige Grundschule für die Dauer der Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau in das Ausweichquartier ausgelagert werden. Im Anschluss daran ist die temporäre Teil-Auslagerung eines benachbarten Gymnasiums vorgesehen. Nach Möglichkeit sollen Freiflächen der Bestandsschule, z.B. Pausenhof und Parkplatz auch von der MRE genutzt werden. Das Ziel ist es, beim Wechsel der Schulausrichtung nach Möglichkeit ohne Umbaubauerfordernis auszukommen. In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen ist die finale Dimensionierung der MRE abzustimmen. Es wird eine Gestaltung nach Flurschulprinzip angestrebt, ohne Lernhauskonzept. Durch die innerstädtische Lage und Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm ist von besonderen Anforderungen an den Lärmschutz auszugehen. Das Ausweichquartier soll auf dem südlichen Teil des Gesamtgrundstückes entstehen. Dort befinden sich derzeit Außensport- und Rasenspielflächen sowie eine davon abgetrennte, öffentlich zugängliche Grün- und Spielfläche. Der für die MRE vorgesehene Grundstücksbereich ist weitgehend eben und von geschützten Bäumen und Sträuchern umgeben. Die nördlich angrenzende Fläche mit Schulpausenhof und Parkplatz liegt etwas tiefer und ist mittels denkmalgeschützter Einfriedung (Mauer) bzw. Zäunen abgetrennt. Gemäß einer im Jahr 2024 durchgeführten Flächenstudie ist von einem drei-geschossigen Baukörper mit einer BGF von ca. 4.050 m² auszugehen. Die vorgesehene Grundstücksfläche der MRE beträgt ca. 3.550 m² zzgl. ca. 600 m² öffentliche Grün- und Spielfläche. Das Gesamtgrundstück inklusive Gebäude ist ca. 12.870 m² groß.
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- Der Auftraggeber ist Krankenhaus Porz am Rhein gGmbH.
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