Gemeinde Papenhagen über Amt Franzburg-RichtenbergTED
Ingenieursdienstleistungen: Abbruch und Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Los 3 - Technische Ausstattung
Erneute Ausschreibung der Ingenieursleistungen für Los 3 (Technische Ausrüstung - Elektro-Planung) für den Abbruch und Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in 18510 Papenhagen, Dorfstraße 9. Die Umsetzung des Vorhabens ist für den Zeitraum 2025 bis 2027 bei einer geplanten Bauzeit von 1,5 Jahren vorgesehen. Ein positiver Bauvorbescheid lieg...
Elektroplanung
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Inhalt auf einen Blick
Erneute Ausschreibung der Ingenieursleistungen für Los 3 (Technische Ausrüstung - Elektro-Planung) für den Abbruch und Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in 18510 Papenhagen, Dorfstraße 9. Die Umsetzung des Vorhabens ist für den Zeitraum 2025 bis 2027 bei einer geplanten Bauzeit von 1,5 Jahren vorgesehen. Ein positiver Bauvorbescheid l...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Papenhagen über Amt Franzburg-Richtenberg
- Veröffentlicht:
- 28. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Elektroplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Erneute Ausschreibung der Ingenieursleistungen für Los 3 (Technische Ausrüstung - Elektro-Planung) für den Abbruch und Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in 18510 Papenhagen, Dorfstraße 9. Die Umsetzung des Vorhabens ist für den Zeitraum 2025 bis 2027 bei einer geplanten Bauzeit von 1,5 Jahren vorgesehen. Ein positiver Bauvorbescheid liegt vor. Die Lose 1, 2, 4 und 5 wurden bereits vergeben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung (Elektro-Planung) im Rahmen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in Papenhagen. Beauftragt werden die Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß HOAI 2021 (§§ 53, 55, Anlage 15), Honorarzone III. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Papenhagen, der Gemeinde Papenhagen und dem Amt Franzburg-Richtenberg. - Gemeinde Papenhagen über Amt Franzburg-Richtenberg
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Beauftragte Grundleistungen nach Maßgabe der angeführten Leistungs-phasen gem. § 3 HOAI 2021 § 53 und § 55 HOAI der Anlage 15 zur HOAI, der Leistungsphasen 2 bis 8. Die Honorierung erfolgt nach § 56 HOAI Honorarzone: III, Basishonorar. - Los 3 - Technische Ausrüstung - "Elektro-Planung" Die Planung zur Ausführung der Bauleistungen erfolgt in Abstimmung mit dem Nutzer Freiwillige Feuerwehr Papenhagen und dem Eigentümer Gemeinde Papenhagen über das Amt Franzburg-Richtenberg. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad EssenOsnabrück
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern in Rabber (4 Stellplätze, ca. 60 Personen), Lintorf und Linne (je 5 Stellplätze, ca. 85 Personen). Vergabe in drei Losen: Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (HLS/ELT). Planung ab 2026, Baubeginn 2027, Fertigstellung 2028. Die Umsetzung erfolgt nach einheitlichem Konzept und Raumprogramm. Die Leistungen sind für alle Standorte zeitgleich zu erbringen. - Saale-Holzland-Kreis
Ersatzneubau Schulsporthalle GS "Novalis" in Schlöben - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung
Der Saale-Holzland-Kreis plant den Ersatzneubau einer Turnhalle als Einfeld-Sporthalle an der Grundschule "Novalis" in Schlöben, unmittelbar benachbart zum Standort der noch bestehenden Sporthalle. Eine Kostenberechnung (08/2025) geht für das Bauvorhaben von Gesamtkosten i.H.v. ca. 4,05 Mio Euro brutto aus. Dieser Kostenrahmen ist einzuhalten. Der Saale-Holzland-Kreis beabsichtigt, die folgenden Planungsleistungen im Rahmen von VgV-Verfahren zu vergeben: - Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-5, 8+9 (HLS und ELT), LP 1-4 (optional 5-9) - (sowie Fachplanung Tragwerk, LP 1-6 und Objektplanung Gebäude, LP 4-9). Weitere für das Vorhaben erforderliche Planungs- und ggf. gutachterliche Leistungen wie z.B. Objektplanung Freianlagen, Brandschutz, Wärmeschutz und Energiebilanzierung etc. werden unterschwellig auf der Grundlage von Planerauswahlverfahren durch den Saale-Holzland-Kreis vergeben. Die Planungsleistungen beginnen umgehend nach Abschluss des VgV-Verfahrens. Die Leistungsphasen 1-3 (Los 1) werden durch den AG als bereits erbracht bewertet. Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 4 im Zeitraum bis 06/2026 zu erbringen und abzuschließen. Anschließend: bis 08/2026 Ausführungsplanung, bis 11/2026 Ausschreibung und Vergabe, 03/2027 Baubeginn, 04/2028 Abschluss Baufertigstellung, bezugsfertig. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
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Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. - Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG
Planungsleistungen Neubau des Aviation Innovation Centers (AIC) - Los 3 – Technische Ausrüstung
Die Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG plant den Neubau des Aviation Innovation Center (AIC) am Forschungsflugplatz Würselen-Aachen (FWA) in Würselen. Das Vorhaben umfasst die Planung und Errichtung eines innovativen Forschungs- und Unternehmenscampus mit thematischem Schwerpunkt auf zukunftsweisender Flugtechnik und Mobilität. Das Aviation Innovation Center ist als Impulsprojekt für die Entwicklung eines technologieorientierten Gewerbestandorts konzipiert und dient der räumlichen sowie inhaltlichen Vernetzung von Start-ups, wachstumsstarken Unternehmen und Forschungsakteuren aus den Bereichen Luftfahrt, Leichtbau, Sensorik und autonome Mobilität. Das Gebäude wird an einem städtebaulich exponierten Standort des neuen Gewerbegebiets errichtet, unmittelbar angrenzend an den geplanten Mobility Hub. Es verfügt über eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 11.300 m² und soll sich in das bestehende Umfeld des Standorts Merzbrück einfügen und zugleich einen identitätsstiftenden Ort für Innovation und Technologietransfer schaffen. Vorgesehen ist eine flexible Gebäudestruktur mit Büro-, Forschungs-, Werkstatt- und Gemeinschaftsflächen, die unterschiedliche Nutzungsanforderungen abbilden kann. Darüber hinaus soll das Gebäude die Durchführung von Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen ermöglichen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (im Sinne von Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI) für das Projekt „Planungsleistungen Neubau des Aviation Innovation Center (AIC)“. Neben der Planungsleistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung sind weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen erforderlich, die in mehreren Vergabeverfahren (Losen) vergeben werden. Die Beschaffung erfolgt im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Der Auftraggeber fordert interessierte Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Die Bieter geben auf der Grundlage der Auftragsbekanntmachung sowie der auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ihre förmlichen Angebote ab. Alle fristgerecht abgegebenen Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen auf Vollständigkeit sowie in Bezug auf den Nachweis der geforderten Eignung (Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen) geprüft und anhand des in Ziff. 9 der Bewerbungsbedingungen dargestellten Bewertungsverfahrens bewertet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (vgl. Vergabeunterlagen Teil C). Los 3: Carlo-Mierendorff Schule
Beschreibung der Planungs- und Bauaufgabe Im Rahmen der Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung sind Umbaumaßnahmen in den folgenden drei Schulen notwendig: Los 1: Helen-Keller Schule Los 2: Robert-Schumann Schule Los 3: Carlo-Mierendorff Schule Zur Deckung des Bedarfs müssen Mensa-Räume zur Einnahme der Mittagessen in Schichten geschaffen werden. In allen Schulen sind die Küchen nicht ausreichend, um die notwendige Zahl an Essen im Cook & Chill-Verfahren bereit zu stellen. Es besteht keine Trennung zwischen Zubereitung und Spülküche. Die notwendigen Sozialbereiche Umkleide, WC für das Küchenpersonal sowie Lagerbereiche fehlen. Die Kücheneinrichtung muss von Grund auf geplant und der Bereich mit den notwendigen Nebenräumen baulich (Stellen von Trockenbauwänden, Türen, Fliegenschutz an Außenfenstern) hergestellt werden. In allen Maßnahmen muss die technische Infrastruktur vorrangig im Bereich der Küche erweitert und angepasst werden. Die Maßnahmen in den Speiseräumen beschränken sich auf Arbeiten an den Oberflächen Boden, Wände, Decke. In Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistungen fanden Begehungen an den drei Schulen statt. Es wurde dabei beispielhaft eine mögliche Lösung für jede Liegenschaft dargestellt und die notwendigen hochbaulichen sowie technischen Ausbaugewerke beschrieben. Die zugehörigen Beschreibungen mit fotografischer Darstellung des Ist-Zustandes liegen der Ausschreibung bei und ergänzen diese Kurzbeschreibung. Kostenobergrenze Aufgrund der Haushaltslage ist es unabdingbar die Herstellkosten im Rahmen eines festgelegten Baubudgets zu halten. Dieses Ziel wird im § 1.1 des Vertrages für das jeweilige Los oder ggf. auch mehrere Lose fixiert. Nach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Rahmenbedingungen gelten für die einzelnen Lose folgende Kostenobergrenzen (brutto, KGR 200-500) Los 1: 590.000 € - Helen-Keller Schule Los 2: 480.000 € - Robert-Schumann Schule Los 3: 510.000 € - Carlo-Mierendorff Schule Projektzeitraum Die Umsetzung je Los soll unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens ca. Dezember 2025/Januar 2026 beginnen und bis Oktober 2026 laufen. Das Ziel ist die Baufertigstellung bis zum Ende der Sommerferien Hessen 2026. Die übrige Laufzeit ist für eventuelle Restarbeiten und Mängelbeseitigung sowie die Abrechnung vorgesehen. 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Los 1-3: Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 7 Küchentechnische Anlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen (aus Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3): LPH 9: Rügen von Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für nach Abnahme festgestellten Mängel (LPH 9) Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Die formale Angebotsprüfung und Erstellung von Preisspiegeln in der LP 7 erfolgt durch die LHW und wird mit 1% bewertet. 3. Zeitplan der Planungsleistungen Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Dezember 2025/Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 5: ca. März 2026 Baubeginn: ca. Juni 2026 Fertigstellung: ca. August 2026 Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung- Gemeindeverwaltung WinterbachWinterbach
.Europaweite Vergabe von Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für die Leistungsphasen 2-3 und 5-9 für den Neubau Bürgerhaus Manolzweiler
Das seither bestehende sog. "Alte Schulhaus", Kaiserstr. 18 in Winterbach-Manolzweiler wird bis Ende Mai 2026 abgebrochen sein. Alle in diesem Bestandsgebäude seither vorhandenen Nutzungen sollen im geplanten Neubau des Bürgerhauses auch wieder unter-kommen. Diese sind: (1) Feuerwehrgerätehaus mit 1 Fahrzeugbox mit den dazugehörigen Umkleidebereichen im EG. und den dazugehörigen Abstellräumen im OG. (2) Bürgersaal (Grundfläche 83,5 m2 für 48 Personen bei Tischbestuhlung) mit dazugehöriger Teeküche für Ortsteilversammlungen, Infoveranstaltungen, Gottesdienste, Gymnastikkurse, etc. und auch mietbar zur privaten Nutzung für Familien- und Geburtstagsfeiern. (3) Kursraum (Grundfläche 26 m2) z.B. für Malkurse und als Besprechungsraum, auch für die Feuerwehr. (4) Öffentliches Bücherregal. (5) Im Außenbereich des Gebäudes soll zusammen mit den Außenanlagen (Kfz-Stellplätze, Fahrradabstellanlage etc.) wieder ein öffentlicher Kinderspielplatz angelegt werden. Die Baugenehmigung für den Neubau des Bürgerhauses Manolzweiler wurde vom Land-ratsamt Rems-Murr-Kreis am 02.12.2025 erteilt. Dieser Baugenehmigung liegt die Planung des Arch.Büros archifaktur Julian Bärlin, Winterbach, zugrunde. Der Gemeinderat der Gemeinde Winterbach hat in seiner Sitzung vom 04.11.2025 den Baubeschluss für den Neubau des Bürgerhauses gefasst und die Kostenberechnung von Brutto 2.768.300 EUR genehmigt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechische Anlage und Gebäudeautomation) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 für die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 9 (Los 3). Die Planungsleistungen sollen gleich im Anschluss an die Beauftragung erfolgen. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung im April 2026 gemäß der Hauptsatzung über die Vergabeentscheidung entscheiden. Somit erfolgt die Beauftragung voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2026. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt im Anschluss an die Durchführung der Planungsleistungen in Einzelgewerken. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich (Sommer/Herbst 2026) angestrebt, damit das Bürgerhaus Ende 2027 bezugsfertig ist. Die Gemeinde Winterbach geht nach derzeitiger Planung von anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 2,76 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Technische Gebäudeausrüstung Elektro werden bislang anrechenbare Herstellkosten von ca. 267.500,00 EUR brutto angenommen. Übergeordnetes Ziel des Projekts ist die kostenbewusste, funktionale und wirtschaftliche Realisierung des Bauvorhabens unter Beachtung des vom Gemeinderat beschlossenen Kostenrahmens. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die Sicherstellung einer fristgerechten Fertigstellung sowohl der Planungsleistungen als auch der Bauausführung zu gewährleisten. - Gemeindeverwaltung WinterbachWinterbachFrist: 14. Juli
Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts und umfasst sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch die Planung der technischen Anlagen für die vorgesehenen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes sind die Anlagen der Wärmeversorgung, Sanitärtechnik und Lüftungstechnik bedarfsgerecht neu zu planen und an die bestehende Infrastruktur des Schulcampus anzubinden. Hierzu gehören insbesondere die Versorgung der neu entstehenden Unterrichts- und Gruppenräume sowie die Einbindung in die vorhandenen technischen Systeme. Darüber hinaus sind die bestehenden Anlagen in den umzubauenden Gebäudebereichen hinsichtlich ihrer technischen, funktionalen und energetischen Eignung zu untersuchen und an die zukünftigen Anforderungen eines modernen Schul- und Betreuungsbetriebs anzupassen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung und Erneuerung von Sanitäranlagen, Leitungsnetzen, Wärmeverteilungssystemen und gegebenenfalls lufttechnischen Anlagen. Im Zuge der Umstrukturierung des Alten Schulhauses sowie der Neuordnung des Mensa- und Küchenbereichs sind die erforderlichen technischen Anlagen für die künftigen Nutzungen zu planen und in die vorhandenen Gebäudestrukturen zu integrieren. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen an die Küchenversorgung, die Trinkwasserhygiene, den Wärmekomfort sowie gegebenenfalls die raumlufttechnische Versorgung zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung wirtschaftlicher, energieeffizienter und nachhaltiger Versorgungskonzepte unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) sowie der Förderbedingungen des Vorhabens. Die Fachplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung, den weiteren Fachplanern sowie dem Bauherrn und unterstützt die zielgerichtete Entwicklung des Projekts unter Berücksichtigung der Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Termin- und Kostensicherheit. Besondere Bedeutung kommt der Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Schul- und Betreuungsbetrieb zu. Hierbei sind die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Nutzer- und Betriebsschutz sowie die abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen sowie die Unterstützung einer termingerechten baulichen Umsetzung sicherzustellen. Außerdem sind im Rahmen der Projektumsetzung die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfordert die Bearbeitung und Dokumentation verschiedener Nachhaltigkeitskriterien über die einzelnen Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Die Projektbeteiligten haben die jeweils erforderlichen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Nachweise und Projektdaten bereitzustellen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise, Doku-mentationen, Prüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messungen sind im weiteren Projektverlauf mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Anforderungen des NBBW sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zu beachten und in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Gemeinde Papenhagen über Amt Franzburg-Richtenberg.
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