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Industriefläche Saarlouis Roden Los 8: Leitungsverlegung
Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu errichte...
Erdarbeiten, Heizung & Klima, Elektroinstallation, Leitungsbau, Kanalbau
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu erric...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbH
- Veröffentlicht:
- 05. Juli 2026
- Frist:
- 03. August 2026
- Thema:
- Erdarbeiten
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu errichtendes Umspannwerk (gebaut durch VSE) welches der zukünftigen Stromversorgung dient, ist gleichsam mit Ver- und Entsorgungsleitungen anzubinden. Die durch den AN in das Backbone einzuführenden Leitungen (Gas, Wasser, Sprinkler und Schmutzwasser) sind 20 cm ins Backbone einzubringen und anschließend zu verschließen. Zusätzlich wird im Rahmen dieser Maßnahme durch den AN ein Leitungsgraben für die Verlegung von Fernwärmeleitungen an der östlichen Achse des Backbones (Ausführungsbereich B) hergestellt. Die Leitungsverlegung erfolgt bauseits durch Iqony. Die Baumaßnahme ist in vier technisch und terminlich differenzierte Ausführungsbereiche (A/B/C/D) untergliedert, deren Fertigstellungsfristen projektbezogen abgestuft definiert sind: Ausführungsbereich A erstreckt sich im Bereich unterhalb der sog. Conveyor-Brücke. Aufgrund bestehender Schnittstellen zu parallel geführten Baumaßnahmen und zur Vermeidung bauablaufbedingter Interferenzen ist für diesen Abschnitt eine verbindliche Fertigstellung bis spätestens 31.12.2026 vorgegeben. Ausführungsbereich B umfasst die Herstellung der Versorgungstrassen zur Anbindung der Firma Vetter bis zum definierten Übergabepunkt (Backbone). Die Ausführung dieses Abschnitts hat spätestens bis zum 28.02.2027 zu erfolgen. Ausführungsbereich C beinhaltet die Leitungsführung entlang des Bahndamms bis zum Umspannwerk sowie die Weiterführung vom Umspannwerk bis zum Übergabepunkt A/C. Dieser Trassenabschnitt ist mit einem Fertigstellungstermin bis spätestens 30.06.2027 vorgesehen. Ausführungsbereich D umfasst die bautechnische Geländeaufbereitung im Bereich der künftig zu errichtenden Gas-Übergabestation. Die Leistungen dieses Abschnitts sind termingerecht bis spätestens 19.10.2026 auszuführen. Die durch die Maßnahmen betroffenen versiegelten Bereiche sowie die darunterliegende Tragschichten (meist aus HO-Schotter) werden zurückgebaut. Auf dem Bahndamm wird der Gleisschotter zur Herstellung der Leitungsgräben abgetragen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
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Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu errichtendes Umspannwerk (gebaut durch VSE) welches der zukünftigen Stromversorgung dient, ist gleichsam mit Ver- und Entsorgungsleitungen anzubinden. Die durch den AN in das Backbone einzuführenden Leitungen (Gas, Wasser, Sprinkler und Schmutzwasser) sind 20 cm ins Backbone einzubringen und anschließend zu verschließen. Zusätzlich wird im Rahmen dieser Maßnahme durch den AN ein Leitungsgraben für die Verlegung von Fernwärmeleitungen an der östlichen Achse des Backbones (Ausführungsbereich B) hergestellt. Die Leitungsverlegung erfolgt bauseits durch Iqony. Die Baumaßnahme ist in vier technisch und terminlich differenzierte Ausführungsbereiche (A/B/C/D) untergliedert, deren Fertigstellungsfristen projektbezogen abgestuft definiert sind: Ausführungsbereich A erstreckt sich im Bereich unterhalb der sog. Conveyor-Brücke. Aufgrund bestehender Schnittstellen zu parallel geführten Baumaßnahmen und zur Vermeidung bauablaufbedingter Interferenzen ist für diesen Abschnitt eine verbindliche Fertigstellung bis spätestens 31.12.2026 vorgegeben. Ausführungsbereich B umfasst die Herstellung der Versorgungstrassen zur Anbindung der Firma Vetter bis zum definierten Übergabepunkt (Backbone). Die Ausführung dieses Abschnitts hat spätestens bis zum 28.02.2027 zu erfolgen. Ausführungsbereich C beinhaltet die Leitungsführung entlang des Bahndamms bis zum Umspannwerk sowie die Weiterführung vom Umspannwerk bis zum Übergabepunkt A/C. Dieser Trassenabschnitt ist mit einem Fertigstellungstermin bis spätestens 30.06.2027 vorgesehen. Ausführungsbereich D umfasst die bautechnische Geländeaufbereitung im Bereich der künftig zu errichtenden Gas-Übergabestation. Die Leist - gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbHSaarbrückenFrist: 07. Aug.
Bauleistungen
Gegenstand der Maßnahme ist die umfassende infrastrukturelle Erschließung des Areals durch die Neuverlegung sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromtrassen. Ziel ist die Sicherstellung der medientechnischen Versorgung der Firma Vetter, der Neuversorgung des FISP, sowie die Stromversorgung des FCSP. Ein im Areal neu zu errichtendes Umspannwerk (gebaut durch VSE) welches der zukünftigen Stromversorgung dient, ist gleichsam mit Ver- und Entsorgungsleitungen anzubinden. Die durch den AN in das Backbone einzuführenden Leitungen (Gas, Wasser, Sprinkler und Schmutzwasser) sind 20 cm ins Backbone einzubringen und anschließend zu verschließen. Zusätzlich wird im Rahmen dieser Maßnahme durch den AN ein Leitungsgraben für die Verlegung von Fernwärmeleitungen an der östlichen Achse des Backbones (Ausführungsbereich B) hergestellt. Die Leitungsverlegung erfolgt bauseits durch Iqony. Die Baumaßnahme ist in vier technisch und terminlich differenzierte Ausführungsbereiche (A/B/C/D) untergliedert, deren Fertigstellungsfristen projektbezogen abgestuft definiert sind: Ausführungsbereich A erstreckt sich im Bereich unterhalb der sog. Conveyor-Brücke. Aufgrund bestehender Schnittstellen zu parallel geführten Baumaßnahmen und zur Vermeidung bauablaufbedingter Interferenzen ist für diesen Abschnitt eine verbindliche Fertigstellung bis spätestens 31.12.2026 vorgegeben. Ausführungsbereich B umfasst die Herstellung der Versorgungstrassen zur Anbindung der Firma Vetter bis zum definierten Übergabepunkt (Backbone). Die Ausführung dieses Abschnitts hat spätestens bis zum 28.02.2027 zu erfolgen. Ausführungsbereich C beinhaltet die Leitungsführung entlang des Bahndamms bis zum Umspannwerk sowie die Weiterführung vom Umspannwerk bis zum Übergabepunkt A/C. Dieser Trassenabschnitt ist mit einem Fertigstellungstermin bis spätestens 30.06.2027 vorgesehen. Ausführungsbereich D umfasst die bautechnische Geländeaufbereitung im Bereich der künftig zu errichtenden Gas-Übergabestation. Die Leistungen dieses Abschnitts sind termingerecht bis spätestens 19.10.2026 auszuführen. Die durch die Maßnahmen betroffenen versiegelten Bereiche sowie die darunterliegende Tragschichten (meist aus HO-Schotter) werden zurückgebaut. Auf dem Bahndamm wird der Gleisschotter zur Herstellung der Leitungsgräben abgetragen. - Amtsgericht Saarbrücken
Industriefläche Saarlouis Roden Los 8: Leitungsverlegung
Am Standort des Ford-Werks Saarlouis hat Ford im November 2025 die Produktion des FOCUS eingestellt. Ford wird weiter, mit einer verringerten Beschäftigtenzahl auf Teilen des Geländes verbleiben. Das Gesamtgelände besteht aus dem ehemaligen Ford Werk, welches sich schrittweise auf eine Fläche mit der Bezeichnung „FCSP“ verkleinern wird und dem ehemals zugehörigen Ford Industrial Supplier Park „FISP“. Die freiwerdenden Flächen dienen der Neuansiedlung des Ravensburger Pharmakonzerns Firma Vetter, hierzu wird ein schrittweiser Rückbau von Flächen und der sich darauf und darunter befindlichen Infrastruktur, sowie deren Neugestaltung notwendig. Die vorliegende Teil-Maßnahme im Gesamtumgriff Industriefläche Saarlouis Roden (ISR) wird unter dem Begriff „Los 8: Leitungsverlegung“ geführt. Ortsbesichtigungstermine: Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu besichtigen. Es wurden zwei Termine vorgesehen: Donnerstag, 16. Juli 2026, 10–12 Uhr Freitag, 17. Juli 2026, 10–12 Uhr - BEW Berliner Energie und Wärme GmbHBerlinFrist: 06. Juli
REB, Los 4f: Planung, Lieferung, Montage, Prüfung und Anschluss von 110 kV/ 10 kV/ 0,4 kV Kabeln zwischen den Primärkomponenten und Mittelspannungsanlagen, Projekt: Reuter Electrical Backbone (REB)
Im Rahmen des Kohleausstiegs bis 2030 in Berlin wird die Transformation des bestehenden Anlagenparks am Standort Reuter zum zukünftigen Anlagenpark schrittweise in mehreren Teilprojekten realisiert. Das Teilprojekt Reuter Electrical Backbone "REB" umfasst hierbei die Transformation des elektrischen Systems am Standort. Dies beinhaltet unter anderem die Planung eines 380/110/10kV-Umspannwerkes (in zwei Errichtungsphasen) inklusive der elektrischen Anbindung an die Übertragungs-/ Versorgungsnetze sowie die elektrische Anbindung der Teilprojekte und Bestandsanlagen. Die Umsetzung des Projektes REB wird im Rahmen von EU-weiten Ausschreibungen mittels 9 Losen realisiert: - Los 1 Bau (in Ausführung)* - Los 2 Elektrotechnik <= 10kV (in Ausführung)* - Los 3 a: Zwei 110/10,5/10,5kV-Transformatoren (in Ausführung)* - Los 4 a/b: 1x SF6-freie 110kV-GIS-Anlage (12 Felder) und 1x 380kV-GIS (2 Felder) [TED Nr.:471507-2025] - Los 4 c/d: Zwei 400/110kV-Netztransformatoren (300 MVA) und zwei 110/22,5kV- Verteilungstransformatoren (125 MVA) [TED Nr.: 178149-2026] - Los 4 e: Planung, Lieferung und Verkabelung der Sekundärtechnik (u.a. zu Primärtechnik) [TED Nr.: 474497-2025] - Los 4 f: Planung, Lieferung, Montage, Prüfung und Anschluss von 110 kV/ 10 kV/ 0,4 kV Kabeln zwischen den Primärkomponenten und Mittelspannungsanlagen, [diese Bekanntmachung] *Bitte beachten: Los1, Los 2 und Los3a wurden bereits vergeben und sind in der Ausführung. Los 4f beinhaltet wesentlich folgende Lieferungen und Leistungen: a) Planungsdienstleistungen Ausführungsplanung auf Grundlage einer vorliegenden Entwurfsplanung für folgende Gewerke: Kabeltrassen, Erdung, Blitzschutz/Potentialausgleich sowie allgemeine elektrotechnische Installationen, z. B. Beleuchtung, Kraftsteckdosen etc. b) Haupt-Kabeltrassen Errichtung diverser Haupt-Kabeltrassen für 110 kV, 10 kV, Niederspannung sowie Steuerkabel auf oberirdischen Stahlkonstruktionen, z. B. Brücken, sowie in diversen unterirdischen Kanälen und Schachtbauwerken. Gesamtlänge: ca. 4.000 m, ca. 200 Formteile, über 250 Ausleger. c) 110-kV-Kabelsysteme Montageplanung, Lieferung und Montage von vier 110-kV-Kabelsystemen zur Anbindung diverser 110-kV-Anlagen und Betriebsmittel, einschließlich Herstellung von Endverschlüssen und Muffen, Dichtungen, Stützkonstruktionen, Kabelschellen sowie zugehörigen Dichtungen und Durchführungen bzw. Sekundärstahlbau: 2 x Anbindung REB-GIS 110/10,5/10,5-kV EB-Transformatoren, 80 MVA 2 x Anbindung REB-GIS 110/22-kV E-HWE-Transformatoren, 125 MVA 1 x Anbindepunkt B: REB-GIS Schaltfeld 26, SF26 – Stromnetz Berlin, 63 MVA 1 x Anbindepunkt B: REB-GIS Anfahrtransformatoren Reuter West, 63 MVA d) 10-kV- und Niederspannungskabelanbindungen Montageplanung, Lieferung und Montage diverser 10-kV- sowie weiterer Niederspannungs-Starkstromkabelanbindungen zwischen den Schaltanlagen im REB-Gebäude, z. B. MSSA, NSHV, EB-Transformatoren, und den Verbraucherschaltanlagen in den angrenzenden Bauwerken, z. B. RSHP, HZ1, HZ2 etc. e) Kabeltrassen und Kabelwege Lieferung und Montage von Kabeltrassen und Kabelwegen einschließlich Halterungen und Befestigungen in den definierten Kabelschächten sowie auf der RHS-Brücke. f) Außenbeleuchtung und Kraftsteckdosen g) Blitzschutz, Überspannungsschutz und Potentialausgleich h) Provisorischer Brandschutz i) Brandschottungen und Wandabschlüsse j) Kabeldichtungen und Durchführungen Alle Kabellieferumfänge verstehen sich einschließlich der Herstellung beidseitiger Kabelendverschlüsse sowie der Durchführung von Montageendkontrollen, einschließlich Spannungsprüfungen nach DIN EN. Die o.g. Lieferungen und Leistungen sind für die Phase 2 des Projektes REB vorgesehen. Die Realisierung der Phase 2 ist im Jahr 2028 – 2030 festgelegt. - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 24. Aug.
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-ta
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 20. Juli
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 24. Aug.
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-ta
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 20. Juli
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 24. Aug.
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-tp
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 HOAI (Leistungsphasen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 24. Aug.
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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 03. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.