Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnTED
GU-Leistungen Generalinstandsetzung
Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes sowie Leistungen im Übergangsbereich zwischen dem neuen Erweiterungsbau und dem Hauptgebäude. Erfordert enge Abstimmung mit Generalplaner, Projektsteuerung und Projektleitung. Besondere Herausforderungen: parallellaufende Baumaßnahmen zum Erweiterungsbau sowie teilweise Realisierung bei laufendem Be...
NON_RESIDENTIAL_BUILDING
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Inhalt auf einen Blick
Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes sowie Leistungen im Übergangsbereich zwischen dem neuen Erweiterungsbau und dem Hauptgebäude. Erfordert enge Abstimmung mit Generalplaner, Projektsteuerung und Projektleitung. Besondere Herausforderungen: parallellaufende Baumaßnahmen zum Erweiterungsbau sowie teilweise Realisierung bei laufendem...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Veröffentlicht:
- 19. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- NON_RESIDENTIAL_BUILDING
- Bauobjekt:
- Kultur- / Veranstaltungsgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Kultur- / VeranstaltungsgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes sowie Leistungen im Übergangsbereich zwischen dem neuen Erweiterungsbau und dem Hauptgebäude. Erfordert enge Abstimmung mit Generalplaner, Projektsteuerung und Projektleitung. Besondere Herausforderungen: parallellaufende Baumaßnahmen zum Erweiterungsbau sowie teilweise Realisierung bei laufendem Betrieb. Maßnahmen im Schließungszeitraum müssen schnellstmöglich umgesetzt werden, da der Zeitraum in unmittelbarem Zusammenhang mit Fertigstellung,
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Erforderliche Maßnahmen für die Generalinstandsetzung des Hauptgebäudes sowie verschiedene Leistungen im Übergangsbereich zwischen dem neuen Erweiterungsbau und dem Hauptgebäude. Die Leistungen erfordern eine enge Abstimmung mit den Beteiligten, insbesondere mit dem eingesetzten Generalplaner, der Projektsteuerung und der Projektleitung. Herausforderungen liegen in parallell laufenden Baumaßnahmen zum Erweiterungsbau sowie teilweiser Realisierung bei laufendem Betrieb. Maßnahmen im - Stadt LehrteLehrte
Erweiterung GS Sievershausen, Lehrte
Die Grundschule Sievershausen in der Kantstraße 21, 31275 Lehrte, soll erweitert werden. Für den zu planenden Erweiterungsbau liegt ein Raumprogramm vor, dessen Nutzungsflächen (NUF) sich auf zirka 590 m² summiert. Diese gliedert sich in Mensa inkl. WCs, Schulbereich (Differenzierungsräume) und Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie und Standortvariantenbetrachtung wurde ein Standort auf dem Bestandsgelände der Schule festgelegt, die Standortvariante C3. An dieser Stelle soll die Erweiterung eingeschossig umgesetzt werden. In dem Raumaufteilungskonzept der Machbarkeitsuntersuchung ergab sich dafür eine ungefähre Bruttogrundfläche (BGF) von 785 m². Die Umsetzung erfolgt während des laufenden Schulbetriebs. Eine direkte Anbindung an das Bestandsgebäude wird hergestellt. Es ist vorgesehen, zwei der erforderlichen Differenzierungsräume an die fingerartigen Bestandsbereiche anzubauen, um die Nähe zu den Bestandsklassenräumen zu gewährleisten. An- und Umbauarbeiten an das Bestandsgebäude sowie erforderliche Abrissarbeiten sind mit einzuplanen. Der Außenraum ist an den Erweiterungsbau anzupassen, dabei sind insbesondere die Zugänglichkeiten sowie ggf. erforderliche Verlegung von Bestandsparkplätzen zu berücksichtigen. Der Eingriff in den Schulbetrieb muss geringstmöglich gehalten werden. Die Sicherheit der Schulkinder hat oberste Priorität. Zurzeit ist die Mensa in Interimscontainern untergebracht (siehe Anlage 11). Diese werden nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus durch die Bauherrin demontiert. Anstelle der Container kann der Fahrrad- und Scooter-Stellplatz für die Schülerinnen und Schüler entstehen, da der bestehende im Zuge der Baumaßnahmen voraussichtlich überplant wird. Die auf Basis der prognostizierten Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 200-700) liegen bei ca. 4,3 Mio. EUR (brutto). Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Der Abschluss der LPH4 ist derzeit im 4. Quartal 2026 geplant. Die Bauarbeiten für den Erweiterungsbau sollen spätestens 4 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung, begonnen werden und schnellstmöglich abgeschlossen sein. - Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweig
Freianlagen des Gymnasiums „Hoffmann-von- Fallersleben Stufe 1 NB
Im Zuge der Freianlagenplanung sind die neu entstehenden Außenanlagen an dem Neubau zu planen, sowie die Schulsportflächen neu zu gestalten. Die Außenanlagen zur Erschließung müssen parallel mit dem Ausbau des Gebäudes abgeschlossen sein, damit der Erweiterungsbau in Nutzung genommen werden kann. Die Flächen zum Schulsport können zu einem späteren Zeit-punkt fertig gestellt werden, sofern die Baumaßnahmen die Schulnutzung nicht beeinflussen (erhöhter Lärmpegel, Unfallgefahr, etc.). Die Bäume in der Nähe der Sporthalle sollen erhalten bleiben und müssen entsprechend über die Bauzeit hinweg geschützt werden. Eventuell notwendige Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Außenanlagenplanung und sind eng mit dem Hochbau abzustimmen. Die textlichen Festsetzungen des geltenden B-Plans sowie deren Begründungen sind zu beachten. Weiterhin muss die Planung die barrierefreie Erschließung vorsehen und inklusive Bestandteile aufweisen. Wünschenswert wäre eine teilweise Reflexion der Nutzungen der Innenräume in den Außenanlagen. Südlich des Neubaus soll eine Terrassenfläche entstehen. Die Stadt Braunschweig verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Gebäudeerstellung und eines nach-haltigen Gebäudebetriebes verbunden mit einer CO2-Neutralität ab 2030 für den Neubau. Wäh-rend in der Vergangenheit das Regenwasser grundsätzlich vollständig abgeführt wurde, soll bei dem Ersatzneubau eine Nutzung des anfallenden Regenwassers, z.B. zur Bewässerung von Grünlagen, sinnvoll ermöglicht werden. Bei der Planung ist ein enger Austausch zwischen dem Hochbauarchitekten und dem Anlagenplaner zwingend notwendig. Abstimmungsanforderungen Freianlagenplanung Die Planung ist eng mit dem Behindertenbeirat, dem Naturschutz, dem Anlagenplaner und dem Hochbau abzustimmen. Zu erbringende Leistungen Freianlagenplanung (9.000 m²): • Freianlagenplanung gemäß §39 HOAI für den Erweiterungsneubau, inklusive Zuwegung zum Gebäude und Anbindung an die Außenanlagen des Hauptgebäudes (Primanerhof) • Freianlagenplanung gemäß §39 HOAI für die Außensportflächen • Fachliche Zuarbeit bei Planung extensive Dachbegrünung in Kombination mit PV-Anlage (UK Leistung Hochbau, PV-Anlage wird durch städtische Gesellschaft realisiert) • Erstellung eines Überflutungsnachweises inkl. • Ermittlung der Einzugsgebiete der Entwässerungspunkte • Zuordnung der Spitzenabflussbeiwerte • Ermittlung der an Entwässerungspunkten anfallenden Wassermengen • Ermittlung des Überflutungsvolumens auf Basis des 30-jährigen und 100-jährigen Regenereignisses • Nachweis der schadlosen Überflutung auf dem Grundstück • Planung der Rückhaltung • Lageplan mit Berechnungen zu anfallenden Regenwassermengen und deren Rückstau-möglichkeiten • Abstimmungstermine mit dem Anlagenplaner und dem Hochbau • Entwässerungsplanung unter Berücksichtigung der bestehenden Anschlüsse und unter Berück-sichtigung einer Regenwassernutzung • Planung der Leitungstrassen für Strom und andere Leitungen • Überwachung der Entwicklungspflege als besondere Leistung - Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweigFrist: 27. Aug.
Freianlagen des Gymnasiums „Hoffmann-von- Fallersleben Stufe 1 NB
Im Zuge der Freianlagenplanung sind die neu entstehenden Außenanlagen an dem Neubau zu planen, sowie die Schulsportflächen neu zu gestalten. Die Außenanlagen zur Erschließung müssen parallel mit dem Ausbau des Gebäudes abgeschlossen sein, damit der Erweiterungsbau in Nutzung genommen werden kann. Die Flächen zum Schulsport können zu einem späteren Zeit-punkt fertig gestellt werden, sofern die Baumaßnahmen die Schulnutzung nicht beeinflussen (erhöhter Lärmpegel, Unfallgefahr, etc.). Die Bäume in der Nähe der Sporthalle sollen erhalten bleiben und müssen entsprechend über die Bauzeit hinweg geschützt werden. Eventuell notwendige Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Außenanlagenplanung und sind eng mit dem Hochbau abzustimmen. Die textlichen Festsetzungen des geltenden B-Plans sowie deren Begründungen sind zu beachten. Weiterhin muss die Planung die barrierefreie Erschließung vorsehen und inklusive Bestandteile aufweisen. Wünschenswert wäre eine teilweise Reflexion der Nutzungen der Innenräume in den Außenanlagen. Südlich des Neubaus soll eine Terrassenfläche entstehen. Die Stadt Braunschweig verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Gebäudeerstellung und eines nach-haltigen Gebäudebetriebes verbunden mit einer CO2-Neutralität ab 2030 für den Neubau. Wäh-rend in der Vergangenheit das Regenwasser grundsätzlich vollständig abgeführt wurde, soll bei dem Ersatzneubau eine Nutzung des anfallenden Regenwassers, z.B. zur Bewässerung von Grünlagen, sinnvoll ermöglicht werden. Bei der Planung ist ein enger Austausch zwischen dem Hochbauarchitekten und dem Anlagenplaner zwingend notwendig. Abstimmungsanforderungen Freianlagenplanung Die Planung ist eng mit dem Behindertenbeirat, dem Naturschutz, dem Anlagenplaner und dem Hochbau abzustimmen. Zu erbringende Leistungen Freianlagenplanung (9.000 m²): • Freianlagenplanung gemäß §39 HOAI für den Erweiterungsneubau, inklusive Zuwegung zum Gebäude und Anbindung an die Außenanlagen des Hauptgebäudes (Primanerhof) • Freianlagenplanung gemäß §39 HOAI für die Außensportflächen • Fachliche Zuarbeit bei Planung extensive Dachbegrünung in Kombination mit PV-Anlage (UK Leistung Hochbau, PV-Anlage wird durch städtische Gesellschaft realisiert) • Erstellung eines Überflutungsnachweises inkl. • Ermittlung der Einzugsgebiete der Entwässerungspunkte • Zuordnung der Spitzenabflussbeiwerte • Ermittlung der an Entwässerungspunkten anfallenden Wassermengen • Ermittlung des Überflutungsvolumens auf Basis des 30-jährigen und 100-jährigen Regenereignisses • Nachweis der schadlosen Überflutung auf dem Grundstück • Planung der Rückhaltung • Lageplan mit Berechnungen zu anfallenden Regenwassermengen und deren Rückstau-möglichkeiten • Abstimmungstermine mit dem Anlagenplaner und dem Hochbau • Entwässerungsplanung unter Berücksichtigung der bestehenden Anschlüsse und unter Berück-sichtigung einer Regenwassernutzung • Planung der Leitungstrassen für Strom und andere Leitungen • Überwachung der Entwicklungspflege als besondere Leistung - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe
Generalplanerleistung Neubau zentrales Waffenkammergebäude
Auf der militärischen Liegenschaft der Burgwald Kaserne in Frankenberg (Eder) ist der Neubau eines zentralen Waffenkammergebäudes vorgesehen. Die Maßnahme dient der zentralen und den aktuellen sicherheits- und nutzerspezifischen Anforderungen entsprechenden Unterbringung und Lagerung von Waffen und zugehöriger Ausrüstung der Bundeswehr. Im Zuge der Weiterentwicklung der Liegenschaft und der Anpassung an aktuelle organisatorische, sicherheitstechnische sowie infrastrukturelle Anforderungen soll die bestehende Unterbringungssituation durch einen funktional und baulich zeitgemäßen Neubau ersetzt werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung eines modernen Funktionsgebäudes, das den betrieblichen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Einrichtungen dieser Art innerhalb militärischer Liegenschaften entspricht. Das geplante Funktionsgebäude verfügt über eine Nutzfläche von rund 1.090 m² und eine Bruttogrundfläche von etwa 1.270 m². Es ist eingeschossig, nicht unterkellert und weist eine Traufhöhe von 3,7 m sowie eine Firsthöhe von ca. 5,2 m auf. Das Gebäude wird mit einem Pultdach in Ost-West-Ausrichtung errichtet, das eine Neigung von 4° bzw. 7 % aufweist. Der geschätzte umbauter Raum beträgt etwa 5.600 m³. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung des Funktionsgebäudes einschließlich der hierfür erforderlichen technischen Anlagen. Darüber hinaus sind die notwendigen Außenanlagen sowie die Einbindung in die vorhandene Infrastruktur der Liegenschaft Bestandteil der Maßnahme. Im Zuge der Bauvorbereitung müssen zudem zwei bereits außer Betrieb genommene 100.000 l-Erdtanks zurückgebaut werden. Dabei sind die bestehenden Rahmenbedingungen der militärischen Infrastruktur zu berücksichtigen und die Planung in die vorhandenen baulichen und technischen Strukturen der Liegenschaft zu integrieren. Für das Projekt liegt eine genehmigte Planungsgrundlage (Leistungsstand der LPH 4 gem. HOAI) vor, die als verbindliche Basis für die Ausführung dient. Anpassungen ergeben sich lediglich durch die Änderungen an der Gebäudehülle, indem die Fassadenbekleidung von Klinker auf Faserzement geändert wird, sowie durch die Integration einer zusätzlichen Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 165 kWp. Darüber hinaus ist die vorliegende Planung zwingend einzuhalten und umzusetzen. Im Zuge der Planung sind außerdem bestehende Nachweise an die aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere an die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und den Brandschutz anzupassen, sowie die Statik neu aufzustellen. Zur Umsetzung der Maßnahme wird ein Generalplaner gesucht, der die integrale Planung sowie die Koordination sämtlicher erforderlicher Fachplanungen übernimmt und die Planung und Realisierung der Baumaßnahme begleitet. Der Generalplaner fungiert dabei als zentraler Ansprechpartner für den Auftraggeber und stellt die fachübergreifende Abstimmung aller Planungsbeteiligten sicher. Im Rahmen der Generalplanerleistung sind insbesondere folgende Planungsleistungen zu erbringen: - Objektplanung Gebäude - Objektplanung Ingenieurbauleistungen - Objektplanung Freianlagen - Fachplanung Tragwerksplanung - Fachplanung Technische Ausrüstung - Fachplanung Thermische Bauphysik - Fachplanung Brandschutz Für jede einzelne Planungsleistung sind die entsprechenden Fachplaner einzubinden und im Verfahren zu benennen, sofern die Leistung nicht im eigenen Haus erbracht werden kann. Das Planungsteam ist verbindlich zu benennen, und notwendige Unterlagen sind von allen Teammitgliedern vollständig auszufüllen und einzureichen. Die Bearbeitung der Planung erfolgt in den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI; für einzelne Planungsbereiche sind zusätzlich Teilleistungen und besondere Leistungen der LPH 3 zu erbringen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die LPH 5 sowie die Teilleistungen und besonderen Leistungen der LPH 3. Die Koordination und Integration sämtlicher fachlicher Beiträge ist im Rahmen der Generalplanung zu erbringen. Bei der Planung sind die besonderen Anforderungen militärischer Liegenschaften sowie die einschlägigen technischen Regelwerke, gesetzlichen Vorgaben und nutzerspezifischen Anforderungen der Bundeswehr zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Nutzer sowie den beteiligten Fachstellen sicherzustellen. Ziel der Maßnahme ist die Realisierung eines funktional geeigneten, wirtschaftlichen und nachhaltig betriebenen Gebäudes, das den betrieblichen und sicherheitstechnischen Anforderungen der Bundeswehr langfristig gerecht wird. Terminlich sind erste vorbereitende Baumaßnahmen zum Herrichten des Baugrundstückes für Herbst 2026 vorgesehen. Angestrebter Baubeginn des Neubaus des zentralen Waffenkammergebäudes ist Mitte 2027. - Stadt Ludwigsburg
Stadt Ludwigsburg - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Der bestehende Zentrale Omnibusbahnhof (kurz: ZOB) Ludwigsburg ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Er bedient ein Einzugsgebiet von rund 300.000 Einwohnern und ist für die Anbindung an den Bahnhof sowie den regionalen Busverkehr von hoher Bedeutung. Ausgangslage: Der ZOB weist erhebliche bauliche, funktionale und betriebliche Mängel auf. Eine barrierefreie Sanierung des bestehenden ZOB ist nicht möglich. Darüber hinaus bestehen massive bauliche Schäden, insbesondere am unter dem ZOB verlaufenden Tunnel, dessen Abdichtung dringend sanierungsbedürftig ist (derzeit Wassereintritt und fortschreitende Bauwerksschäden). Beabsichtigte Baumaßnahme: Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt daher die grundlegende Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der Sanierung des darunterliegenden Tunnels, der Neuordnung des Bahnhofsplatzes sowie der weitreichenden Anpassungen in den Verkehrs- und Ingenieuranlagen. Ausschreibungsgegenstand: Es ist beabsichtigt, dass der zukünftige Generalplaner nun Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI für alle fachlich erforderlichen Leistungsbilder für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) erbringt, um die komplexen Schnittstellen zwischen Tunnelbau, Verkehrsanlagen, technischer Gebäudeausrüstung und Hochbau sowie Freianlagen zu steuern und eine termingerechte Projektumsetzung sicherzustellen. Weiter übernimmt der Generalplaner die integrale Koordination sämtlicher Fachdisziplinen. Dazu gehören insbesondere die Bauphasen-, Provisorien- und Umleitungsplanung unter Aufrechterhaltung des Busbetriebs. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung nun die gesamthafte Vergabe von Planungsleistungen ab LPH 5 für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 bis 3) der Büros Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Brilion Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Knippers Helbig GmbH, Ingenieurbüro HAISCH GmbH & Co. KG, Licht Raum Stadt Planung GmbH aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den vorgenannten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Leistungsumfang: Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Schnittstellplanung Dach auf Mittelinsel, Planung WC-Anlagen (Fertigteil oder Modulbauweise), Fahrradabstellanlagen und Fahrgastunterstände; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1, LPH 5 bis 9 für Tunnelsanierung und Errichtung Sichtschutzwand; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Verkehrsanlagen, Straßensanierung mit Betonfahrbahn und Asphaltfahrbahn, Provisorien auf Umleitungsstrecken und Ver- und Entsorgungsanlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Gesamtbeleuchtung ZOB, Fahrgastinformation sowie sonstige technische Anlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 1, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 4 bis 6 für die Sichtschutzwand zu Gleis 1; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 2, Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 5 bis 9 für Baum- und Grünflächenbepflanzung; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8, die barrierefreie Planung des ZOB sowie die Erstellung eines koordinierten Leitungsplans inkl. Kollisionsprüfung. Weiterer Leistungsbestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit, die eine umfassende inhaltliche Zuarbeit zur Kommunikation mit Fahrgästen, Anliegern und Medien umfasst in Zusammenarbeit mit den städtischen Kommunikationsbeauftragen. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof sind ebenfalls Abstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich, die durch den Generalplaner erfolgen, sowie Abstimmung mit den Busunternehmern. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Ludwigsburg übernimmt die Bauherrenaufgaben und die übergeordnete Projektleitung. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen; angedacht ist ein Leistungsbeginn zum 1. Oktober 2026. Für Bauphase 0 (die vorgezogenen Maßnahmen) ist der Zeitraum von Februar 2027 bis August 2027 geplant. Der Beginn der baulichen Maßnahmen für die Bauphase 1 ist für September 2027 angestrebt. Die Bauphase 2 folgt von März 2028 bis Februar 2029. Die Bauphase 3 soll im Zeitraum März 2029 bis November 2029 erfolgen. Bauphase 4 soll im Zeitraum Dezember 2029 bis April 2030 umgesetzt werden. Die bauliche Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2030 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Entwurfs- und Baubeschluss vom 22. Oktober 2025 (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum) und aus der Mitteilungsvorlage zur Vorstellung der Entwurfsplanung vom 24.07.2025 (Anlage 4 zum Bewerbermemorandum) sowie aus der Bauphasenunterlage "Neugestaltung Zentraler Omnibusbahnhof" (Anlage 5 zum Bewerbermemorandum) erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stadt LudwigsburgLudwigsburgFrist: 22. Juni
Stadt Ludwigsburg - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Der bestehende Zentrale Omnibusbahnhof (kurz: ZOB) Ludwigsburg ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Er bedient ein Einzugsgebiet von rund 300.000 Einwohnern und ist für die Anbindung an den Bahnhof sowie den regionalen Busverkehr von hoher Bedeutung. Ausgangslage: Der ZOB weist erhebliche bauliche, funktionale und betriebliche Mängel auf. Eine barrierefreie Sanierung des bestehenden ZOB ist nicht möglich. Darüber hinaus bestehen massive bauliche Schäden, insbesondere am unter dem ZOB verlaufenden Tunnel, dessen Abdichtung dringend sanierungsbedürftig ist (derzeit Wassereintritt und fortschreitende Bauwerksschäden). Beabsichtigte Baumaßnahme: Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt daher die grundlegende Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der Sanierung des darunterliegenden Tunnels, der Neuordnung des Bahnhofsplatzes sowie der weitreichenden Anpassungen in den Verkehrs- und Ingenieuranlagen. Ausschreibungsgegenstand: Es ist beabsichtigt, dass der zukünftige Generalplaner nun Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI für alle fachlich erforderlichen Leistungsbilder für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) erbringt, um die komplexen Schnittstellen zwischen Tunnelbau, Verkehrsanlagen, technischer Gebäudeausrüstung und Hochbau sowie Freianlagen zu steuern und eine termingerechte Projektumsetzung sicherzustellen. Weiter übernimmt der Generalplaner die integrale Koordination sämtlicher Fachdisziplinen. Dazu gehören insbesondere die Bauphasen-, Provisorien- und Umleitungsplanung unter Aufrechterhaltung des Busbetriebs. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung nun die gesamthafte Vergabe von Planungsleistungen ab LPH 5 für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 bis 3) der Büros Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Brilion Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Knippers Helbig GmbH, Ingenieurbüro HAISCH GmbH & Co. KG, Licht Raum Stadt Planung GmbH aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den vorgenannten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Leistungsumfang: Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Schnittstellplanung Dach auf Mittelinsel, Planung WC-Anlagen (Fertigteil oder Modulbauweise), Fahrradabstellanlagen und Fahrgastunterstände; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1, LPH 5 bis 9 für Tunnelsanierung und Errichtung Sichtschutzwand; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Verkehrsanlagen, Straßensanierung mit Betonfahrbahn und Asphaltfahrbahn, Provisorien auf Umleitungsstrecken und Ver- und Entsorgungsanlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Gesamtbeleuchtung ZOB, Fahrgastinformation sowie sonstige technische Anlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 1, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 4 bis 6 für die Sichtschutzwand zu Gleis 1; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 2, Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 5 bis 9 für Baum- und Grünflächenbepflanzung; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8, die barrierefreie Planung des ZOB sowie die Erstellung eines koordinierten Leitungsplans inkl. Kollisionsprüfung. Weiterer Leistungsbestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit, die eine umfassende inhaltliche Zuarbeit zur Kommunikation mit Fahrgästen, Anliegern und Medien umfasst in Zusammenarbeit mit den städtischen Kommunikationsbeauftragen. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof sind ebenfalls Abstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich, die durch den Generalplaner erfolgen, sowie Abstimmung mit den Busunternehmern. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Ludwigsburg übernimmt die Bauherrenaufgaben und die übergeordnete Projektleitung. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen; angedacht ist ein Leistungsbeginn zum 1. Oktober 2026. Für Bauphase 0 (die vorgezogenen Maßnahmen) ist der Zeitraum von Februar 2027 bis August 2027 geplant. Der Beginn der baulichen Maßnahmen für die Bauphase 1 ist für September 2027 angestrebt. Die Bauphase 2 folgt von März 2028 bis Februar 2029. Die Bauphase 3 soll im Zeitraum März 2029 bis November 2029 erfolgen. Bauphase 4 soll im Zeitraum Dezember 2029 bis April 2030 umgesetzt werden. Die bauliche Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2030 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Entwurfs- und Baubeschluss vom 22. Oktober 2025 (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum) und aus der Mitteilungsvorlage zur Vorstellung der Entwurfsplanung vom 24.07.2025 (Anlage 4 zum Bewerbermemorandum) sowie aus der Bauphasenunterlage "Neugestaltung Zentraler Omnibusbahnhof" (Anlage 5 zum Bewerbermemorandum) erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 20. Juli
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 24. Aug.
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-tp
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 HOAI (Leistungsphasen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 24. Aug.
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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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