FG2-0339-2025BerlinTED
Grundinstandsetzung Torstraße - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1-7
Laut dem § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 gefordert wird. Auch das im Juli 2018 verabschiedete Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) sieht in § 31 Abs. 1 eine barrierefreie Gestaltung von Haltestellen sowie sichere Zugangswege als grundsätzliche Anforderungen a...
Tiefbauplanung, Verkehrsplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- FG2-0339-2025
- Veröffentlicht:
- 10. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Tiefbauplanung
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Laut dem § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 gefordert wird. Auch das im Juli 2018 verabschiedete Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) sieht in § 31 Abs. 1 eine barrierefreie Gestaltung von Haltestellen sowie sichere Zugangswege als grundsätzliche Anforderungen an den Zugang zum ÖPNV vor und ver-weist auf das PBefG sowie den Berliner Nahverkehrsplan (NVP). Im Berliner Straßenbahnnetz sind Mitte Dezember 2021 rund 230 Richtungshaltestellen nicht barrierefrei. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR - nachfolgend als Auftraggeber (AG) bezeichnet - beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, Planungsleistungen für die Grundinstandsetzung (GI) der Gleisanlagen, Neubau und Instandsetzung von vier Richtungshaltestellen zu vergeben. Die Planleistungen des Projekts umfassen ca. 1200 m Einfachgleis vom Knotenpunkt Tor-straße/Prenzlauer Allee bis zum Rosenthaler Platz zuzüglich Weichen und Gleisbogen in die Alte Schönhauser Straße am Knotenpunkt U Rosa-Luxemburg-Platz.
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Stadt AugsburgAugsburgFrist: 24. Aug.Eine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleisS-Bahn Berlin, Neubau S 21, 3. Bauabschnitt Teilabschnitt a (BA3a) Potsdamer Platz Yorkstraße/Yorkstraße(Großgörschenstraße); Planungsleistungen Lph 1 und 2 sowie optional Lph 3, 4, 6 und 7
DB Netz AGBerlinS-Bahn Berlin, Neubau S 21, 3. Bauabschnitt – Teilabschnitt a (BA3a) Potsdamer Platz – Yorkstraße/Yorkstraße(Großgörschenstraße); Planungsleistungen Lph 1 und 2 sowie optional Lph 3, 4, 6 und 7. Die Bauabschnitte 1-3 der S 21 bilden eine neue Nord-Süd-Verbindung der Berliner S-Bahn, die vom Nordringüber Hauptbahnhof (tief) zum Potsdamer Platz und weiter über Gleisdreieck zur Yorkstraße/Yorkstraße(Großgörschenstraße) mit ergänzender Nord-/Ost-Kurve zum Südring (Bf. Südkreuz) führen wird. DieBekanntmachung beinhaltet die Ausschreibung zur Planung der Lph 1/2 sowie optional 3/4 und 6/7 desBauabschnitts 3a der S-Bahn Neubaustrecke S 21. Die ca. 2,1 km lange Neubaustrecke verläuft in BerlinMitte zwischen Potsdamer Platz über eine neu zu errichtende S-Bahnstation Gleisdreieck und bindet in diebestehenden Stationen Yorkstraße / Yorkstraße (Großgörschenstraße) ein.Fachplanungsleistungen Bauphysik LPH 1-7 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße
Stadt SchwelmSchwelmFrist: 10. Aug.Fachplanungsleistungen Bauphysik LPH 1-7 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen für die Bauphysik der LPH 1-7, inkl. Besonderer Leistungen LPH 5 und 8 nach HOAI für das v.g. Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird. I. Eignungskriterien (konkrete Anforderungen, siehe Anlagen: Mindestanforderungen und 4.1 Befähigung) 1. Wirtschaftliche und finanzielle (konkrete Anforderungen, siehe Mindestkriterien) a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Mindestumsatz: mindestens 130.000,00 EUR/a im Leistungsbild Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit (konkrete Anforderungen, siehe Mindestkriterien) a) zwei Referenzen: Benennung von Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren b) berufliche Qualifikation - Mindestens ein Ingenieur mit der für die Auftragsvergabe erforderlichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss 3. rechtliche Eignung II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Nach Zuschlag bis Juni 2029 VII. Zuschlagskriterien: 60 Prozent Honorar, 40 Prozent Qualifikation (siehe Wertungsmatrix) VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Bauphysik Wärmeschutz Akustik Raumakustik Bauakustik SchallschutzNeubau Pflegeschule mit Verwaltung und Schülerwohnheim in Forchheim – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 2-9
Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbHKemptenDie bfz gGmbH plant die Errichtung eines neuen Bildungsstandorts in Forchheim. Das Vorhaben umfasst: • die Umnutzung eines bestehenden Hotelgebäudes (Bamberger Straße 6a) sowie • einen Neubau auf dem benachbarten Grundstück (Waisenhausstraße 6). Beide Gebäude werden funktional zu einem zusammenhängenden Bildungscampus verbunden. Ziel ist die Schaffung eines modernen, barrierefreien und langfristig wirtschaftlich betreibbaren Standorts zur Sicherung des regionalen Fachkräftebedarfs im Pflegebereich sowie zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer und integrationsbezogener Bildungsmaßnahmen. Am Campus werden folgende Einrichtungen betrieben: • Berufsfachschule für Pflege • Berufsfachschule für Altenpflegehilfe • Fort- und Weiterbildungszentrum für Pflegeberufe • Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Auftrag öffentlicher Kostenträger • Sprach- und Integrationskurse • Wohnheim für Auszubildende (19 Plätze) Die Teilnehmerzahlen variieren tagesabhängig aufgrund unterschiedlicher Kursformate und Maßnahmenlaufzeiten. Der Betrieb erfolgt überwiegend im Tagesbetrieb ohne regelmäßige Abend- oder Nachtveranstaltungen. Aus der Nutzung ergeben sich folgende Anforderungen an Umnutzung und Neubau: • Unterrichts- und Seminarräume unterschiedlicher Größe • Fachräume für die Pflegeausbildung • Räume für Sprach- und Integrationskurse • Verwaltungs-, Beratungs- und Besprechungsbereiche • Aufenthalts- und Pausenflächen • Barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche • Wohnheimflächen mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsbereichen • Außenanlagen mit Erschließung, Fahrradstellplätzen und Aufenthaltsbereichen Es handelt sich um einen langfristig angelegten Bildungsbetrieb mit überwiegend öffentlich refinanzierten Maßnahmen. Die Nutzung ist nutzerspezifisch geprägt und erfordert eine hohe funktionale Flexibilität, wirtschaftliche Betriebssicherheit sowie langfristige Planungssicherheit. Für den Neubau sind ca. 3.000 m² NGF und für den Umbau ca 1.000 m² NGF geplant Die Meilensteine zur Umsetzu
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist FG2-0339-2025.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.