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Gigabitausbau LK Mittelsachsen - Cluster K
Die Ausschreibung betrifft das Cluster K des Landkreises Mittelsachsen mit insgesamt 1.968 Adressen in den Gemeinden Altmittweida, Hainichen, Kriebstein, Oederan, Rossau und Striegistal. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit symmetrischen Gigabit-Breitbandanschlüssen (mindestens 1 Gbit/s) für Haushalte, Unternehmen und öffentliche E...
Glasfaserausbau, Internetdienste
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Inhalt auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft das Cluster K des Landkreises Mittelsachsen mit insgesamt 1.968 Adressen in den Gemeinden Altmittweida, Hainichen, Kriebstein, Oederan, Rossau und Striegistal. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit symmetrischen Gigabit-Breitbandanschlüssen (mindestens 1 Gbit/s) für Haushalte, Unternehmen und öffentlich...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Mittelsachsen
- Veröffentlicht:
- 03. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
Die Ausschreibung betrifft das Cluster K des Landkreises Mittelsachsen mit insgesamt 1.968 Adressen in den Gemeinden Altmittweida, Hainichen, Kriebstein, Oederan, Rossau und Striegistal. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit symmetrischen Gigabit-Breitbandanschlüssen (mindestens 1 Gbit/s) für Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Weitere Cluster werden gesondert ausgeschrieben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Gigabitausbau Landkreis Mittelsachsen Cluster K
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Gigabitausbau LK Mittelsachsen - Cluster J
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Planung, Bau und Betrieb eines geförderten Gigabit-Netzes im LK Mittelsachsen, Cluster J, umfasst Teile der Gemeinden Dorfchemnitz, Frauenstein, Großhartmannsdorf, Neuhausen, Rechenberg-Bienenmühle und Sayda mit insgesamt 2.035 Adressen. Weitere Cluster werden gesondert ausgeschrieben. - Landkreis Oder-Spree - Der Landrat
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Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Brake - Neuausschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer an 82 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren erwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des vorgenannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf nicht mehr als 500.000,00 Euro betragen. - Landkreis BautzenBautzen
Cluster 17
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 17 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Bautzen, Doberschau-Gaußig, Göda, Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Obergurig und Weißenberg mit 5.542 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze. - Landkreis BautzenBautzen
Cluster 18
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 18 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Bischofswerda, Cunewalde, Demitz-Thumitz, Großharthau, Neukirch/Lausitz, Rammenau, Schirgiswalde-Kirschau, Schmölln-Putzkau, Sohland a. d. Spree, Steinigtwolmsdorf und Wilthen mit 6.184 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze. - Landkreis BautzenBautzen
Cluster 19
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 19 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Arnsdorf, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Ottendorf-Okrilla, Radeberg und Wachau mit 6.486 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze. - Landkreis BautzenBautzen
Cluster 16
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 13.01.2025). Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Cluster 16 des Landkreises Bautzen und umfasst Teile der Gebiete der Kommunen Großdubrau, Hoyerswerda, Königswartha, Lauta, Lohsa, Malschwitz, Oßling, Radibor, Spreetal und Wittichenau mit 7.178 Adressen. Es sind weitere Gebiets-Cluster gebildet worden, die aber gesondert europaweit ausgeschrieben werden. Die insgesamt jetzt zur Ausschreibung stehenden Cluster 16-19 stellen den letzten Baustein zur "Vollerschließung" im Landkreis Bautzen dar. Die ersten großen, vom Landkreis Bautzen veranlassten Fördermaßnahme nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ konnten bereits abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis Bautzen liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und des Freistaats Sachsen vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Für die Auswahl von privaten Telekommunikationsunternehmen für den Bau und den Betrieb der Gigabit-Netzstrukturen muss nach den Förderregularien ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem Deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die (Konzessions-)Vergabeverordnung. Der Landkreis überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Mindestbedingungen sind ein Mindestumsatz in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen mind. 4 Mio. € aus vergleichbaren Leistungen, außerdem Referenzprojekte mit einem Volumen von zusammen mind. 4.000 Anschlussnehmern. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gem. einer Eignungsmatrix statt, sofern mehr als fünf Bewerber vorliegen, welche die Mindeststandards erfüllen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Der Landkreis führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen „Beschaffungsgegenstand“ der öffentlichen Hand handelt. Die Zuwendung wird als fester Geldbetrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke – dem Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des Netzes – gewährt. Die maximale Höhe dieser Zuwendung ist auf den in diesem Vergabeverfahren ausgehandelten Betrag begrenzt. Die Zuwendung wird in Tranchen nach erreichten Meilensteinen ausgezahlt. Mehrausgaben sind nicht zuwendungsfähig und können somit nicht durch den Landkreis weiter bezuschusst werden. Der ausgewählte Bieter trägt damit trotz Inanspruchnahme öffentlicher Zuwendungen ein (begrenztes) wirtschaftliches Risiko, wird jedoch auch Eigentümer der zu errichtenden Netze.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Mittelsachsen.
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