Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal UnterdießenFuchstalTED
Geförderter Gigabitausbau: Bauausschreibung Gemeinde Fuchstal - Cluster 01
Geförderter Gigabitausbau in der Gemeinde Fuchstal (Cluster 01) im Betreibermodell mit Bundes- und Landesfördermitteln. Errichtung eines Gigabitnetzes zur Versorgung unterversorgter Anschlüsse, da kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch private Telekommunikationsunternehmen erfolgt.
Glasfaserausbau
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Geförderter Gigabitausbau in der Gemeinde Fuchstal (Cluster 01) im Betreibermodell mit Bundes- und Landesfördermitteln. Errichtung eines Gigabitnetzes zur Versorgung unterversorgter Anschlüsse, da kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch private Telekommunikationsunternehmen erfolgt.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal Unterdießen
- Veröffentlicht:
- 11. Mai 2026
- Frist:
- 12. Juni 2026
- Thema:
- Glasfaserausbau
- Bauobjekt:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Bauobjekt-Klassifikation
- Glasfaser- / TelekomnetzHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Geförderter Gigabitausbau in der Gemeinde Fuchstal (Cluster 01) im Betreibermodell mit Bundes- und Landesfördermitteln. Errichtung eines Gigabitnetzes zur Versorgung unterversorgter Anschlüsse, da kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch private Telekommunikationsunternehmen erfolgt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
9- Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal UnterdießenFuchstalFrist: 12. Juni
Geförderter Gigabitausbau: Bauausschreibung Gemeinde Unterdießen - Cluster 01
Die Gemeinde Unterdießen (Cluster 01) schreibt Bauleistungen für den geförderten Gigabitausbau aus. Ziel ist die Errichtung eines Glasfasernetzes zur Versorgung unterversorgter Anschlüsse im Betreibermodell mit Bundes- und Landesfördermitteln. - Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal UnterdießenFuchstalFrist: 12. Juni
Geförderter Gigabitausbau: Bauausschreibung Gemeinde Unterdießen - Cluster 01
Die Gemeinde Unterdießen (Cluster 01) schreibt Bauleistungen für den geförderten Gigabitausbau aus. Ziel ist die Errichtung eines Glasfasernetzes zur Versorgung unterversorgter Anschlüsse im Betreibermodell mit Bundes- und Landesfördermitteln. - Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal UnterdießenFuchstal
Los 2 - Gigabitförderung 2.0 - Cluster 01
Geförderter Gigabit-Netzausbau in der Gemeinde Fuchstal (Cluster 01) im sogenannten Betreibermodell mit Bundes- und Landesfördermitteln ein Gigabitnetz zur Versorgung unterversorgter Anschlüsse errichtet werden. Dieses Los 2 hat den Ausbau der sog. grauen Flecken auf der Grundlage der Gigabitförderung 2.0 zum Gegenstand. - Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal UnterdießenFuchstal
Los 2 - Gigabitförderung 2.0 - Cluster 01
Geförderter Gigabit-Netzausbau in der Gemeinde Unterdießen (Cluster 01) im sogenannten Betreibermodell mit Bundes- und Landesfördermitteln ein Gigabitnetz zur Versorgung unterversorgter Anschlüsse errichtet werden. Dieses Los 2 hat den Ausbau der sog. grauen Flecken auf der Grundlage der Gigabitförderung 2.0 zum Gegenstand. - Gemeinde SchöntalSchöntal
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Schöntal. Ziel ist die 100%-Versorgung aller Endnutzer in den unterversorgten Ortslagen mit min. 1 Gbit/s symmetrisch. Der Ausbau erfolgt nach dem „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ aufgrund fehlender privater Versorgung in den nächsten 3 Jahren. - Gemeinde SchöntalSchöntal
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Schöntal. Ziel ist die 100%-Versorgung aller Endnutzer in den unterversorgten Ortslagen mit min. 1 Gbit/s symmetrisch. Der Ausbau erfolgt nach dem „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ aufgrund fehlender privater Versorgung in den nächsten 3 Jahren. - Landkreis Stade
Geförderter Gigabitausbau im Landkreis Stade
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die im Wirtschaftlichkeitslückenmodell geförderte Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 für rund 5.400 unterversorgte Adressen im Landkreis Stade gesucht. zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu ermöglichen, die im Landkreis Stade gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. - Stadt Bocholt
Geförderter Gigabitausbau in der Stadt Bocholt – Hellgraue Flecken
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die im Wirtschaftlichkeitslückenmodell geförderte Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 für rund 580 unterversorgte Adressen im Landkreis Stade gesucht. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu ermöglichen, die im Landkreis Stade gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. - Hansestadt HerfordN/A
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal Unterdießen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.