Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldTED
Gesamtschule Rosenhöhe - Sanierung SEK I / Lüftungs- und MSR - Technik
Sanierung der 4-zügigen Gesamtschule Rosenhöhe (Jg. 5-10) zur Umsetzung eines Inklusionskonzepts. Maßnahmen: Energetische Sanierung (Fassade, Fenster, Raffstore), bauliche Neugliederung der Innenräume, Erweiterung in den Innenhof durch Fassadenteilabbruch sowie Errichtung von Rampen- und Brückenanlagen als 2. Rettungsweg und inklusionsger...
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Inhalt auf einen Blick
Sanierung der 4-zügigen Gesamtschule Rosenhöhe (Jg. 5-10) zur Umsetzung eines Inklusionskonzepts. Maßnahmen: Energetische Sanierung (Fassade, Fenster, Raffstore), bauliche Neugliederung der Innenräume, Erweiterung in den Innenhof durch Fassadenteilabbruch sowie Errichtung von Rampen- und Brückenanlagen als 2. Rettungsweg und inklusions...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
- Veröffentlicht:
- 19. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Bauobjekt:
- Schule
Bauobjekt-Klassifikation
- SchuleHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Sanierung der 4-zügigen Gesamtschule Rosenhöhe (Jg. 5-10) zur Umsetzung eines Inklusionskonzepts. Maßnahmen: Energetische Sanierung (Fassade, Fenster, Raffstore), bauliche Neugliederung der Innenräume, Erweiterung in den Innenhof durch Fassadenteilabbruch sowie Errichtung von Rampen- und Brückenanlagen als 2. Rettungsweg und inklusionsgerechte Aufenthaltsflächen. Die Arbeiten erfolgen im leergezogenen Gebäude während des Betriebs einer Interimsschule in Containeranlagen auf dem Gelände.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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Gesamtschule Rosenhöhe - Sanierung SEK I / Heizungsinstallationsarbeiten
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Gesamtschule Rosenhöhe - Sanierung SEK I / Lüftungs- und MSR - Technik
Lüftungs- und MSR-Technik für Gesamtschule Rosenhöhe: Demontage von Kanälen (bis 50 m²) und Rohren (DN 100-400, ca. 120 m). Installation von Lüftungsdeckengeräten mit WRG (1x 2.500 m³/h, 1x 1.500 m³/h, 2x 1.000 m³/h), 3 Außengeräte 1.200 m³/h, 1 KWL-Anlage 150 m³/h. 88 CO₂-Ampeln. Kanalnetz ca. 800 m², Rohre DN 100-355 ca. 250 m, Dämmung ca. 175 m². Schalldämpfer, Volumenstromregler, Luftauslässe, Brandschutzklappen, 2 Splitkälteanlagen 3,5 kW, 36 Kernbohrungen. MSR: 4 Schaltschränke (ASP01-04) mit 81, 79, 266 und 240 Datenpunkten. - Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Gesamtschule Rosenhöhe - Sanierung SEK I / Metallbau- und Verglasungsarbeiten
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Gesamtschule Rosenhöhe - Sanierung SEK I / Lüftungs- und MSR - Technik
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TNW ARCH Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Lph. 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anl. 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Schulverband DietenhofenDietenhofenFrist: 01. Sept.
TNW ARCH Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Lph. 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anl. 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Schulverband DietenhofenDietenhofen
TNW ARCH Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Lph. 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anl. 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Schulverband DietenhofenDietenhofenFrist: 01. Sept.
TNW HLS Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Lph. 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie Besondere Leistungen vergeben. - Schulverband DietenhofenDietenhofenFrist: 01. Sept.
TNW ELT Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Lph. 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie Besondere Leistungen vergeben.
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