GELSENDIENSTEGelsenkirchenTED
GE grünt, Sensorik, datenqualitätsgesicherter Betrieb, Datenhosting und-Vorverarbeitung zur Messung der Luftschadstoff-Konzentration in der Stadt Gelsenkirchen
Das Projekt beschäftigt sich mit dem Aufbau eines Umweltsensornetzes hierbei ist das Thema Luftqualität Teil dieser Ausschreibung. Der Hauptgegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der Sensorsysteme, ihre Lieferung samt initialem Verbau sowie der qualitätsgesicherte Betrieb (inklusive Datenbereitstellung) an 24 Standorten im ge...
Messtechnik
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- GELSENDIENSTE
- Veröffentlicht:
- 04. August 2026
- Frist:
- 14. September 2026
- Thema:
- Messtechnik
Ausschreibungsbeschreibung
Das Projekt beschäftigt sich mit dem Aufbau eines Umweltsensornetzes hierbei ist das Thema Luftqualität Teil dieser Ausschreibung. Der Hauptgegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der Sensorsysteme, ihre Lieferung samt initialem Verbau sowie der qualitätsgesicherte Betrieb (inklusive Datenbereitstellung) an 24 Standorten im gesamten Stadtgebiet.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
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7 Datenbereiche verfügbar
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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GELSENDIENSTEGelsenkirchenFrist: 14. Sept.Das Projekt beschäftigt sich mit dem Aufbau eines Umweltsensornetzes hierbei ist das Thema Luftqualität Teil dieser Ausschreibung. Der Hauptgegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der Sensorsysteme, ihre Lieferung samt initialem Verbau sowie der qualitätsgesicherte Betrieb (inklusive Datenbereitstellung) an 24 Standorten im gesamten Stadtgebiet.Schlüsselfertige Errichtung und Betrieb eines Batteriespeichersystems "Alter Postweg " Buxtehude
Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbHWinsen (Luhe)Frist: 30. Juli0.1 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung Die SWB Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“) plant die Errichtung und den anschließenden Betrieb eines netzgekoppelten Stand-Alone-Batteriespeichersystems (BSS). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige (Turnkey) Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Übergabe eines voll funktionsfähigen BSS. Das System soll für die Teilnahme an Energiemärkten (z.B. Arbitragehandel, Regelleistung) eingesetzt werden. Die Ausschreibung erfolgt EU-weit. Das Leistungsverzeichnis ist bewusst funktional gestaltet, um innovative und wirtschaftlich optimierte Lösungen zu ermöglichen, ohne auf spezifische Fabrikate vorzugreifen. 0.2 Projektstandort und Rahmenbedingungen • Standort: Das BSS soll in Buxtehude, Deutschland, errichtet werden. Details zum Grundstück werden in den Vergabeunterlagen bereitgestellt. • Verfügbare Fläche: Für die Aufstellung des gesamten Systems steht eine Fläche von maximal 500 m² zur Verfügung. Eine kompakte Bauweise wird angestrebt. • Netzanschlusspunkt (NAP): Der Netzanschluss erfolgt an das Mittelspannungsnetz des lokalen Netzbetreibers. Die Herstellung des Anschlusses vom öffentlichen Netz bis zur Schnittstelle der anzubietenden Übergabestation obliegt dem AG. 0.3 Geltungsbereich der Leistung (Turnkey) Der Auftragnehmer (AN) ist als Generalunternehmer für die vollständige, schlüsselfertige Errichtung des BSS verantwortlich. Der Leistungsumfang beginnt ab der Schnittstelle zum Mittelspannungsnetz (Kabelendverschluss in der Übergabestation) und umfasst insbesondere: • Lieferung aller Hard- und Softwarekomponenten • Vollständige Genehmigungsplanung inkl. Erstellung aller notwendigen Gutachten • Bau- und Tiefbauleistungen • Montage und Installation • Inbetriebnahme und Testbetrieb • Anlagenzertifizierung und Konformitätserklärung gemäß VDE-AR-N 4110 • Erstellung der vollständigen As-Built-Dokumentation • Schulung des Betriebspersonals des AG 0.4 Anzuwendende Normen und Vorschriften Das gesamte System ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie allen relevanten deutschen und europäischen Normen und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu planen und zu errichten. Hierzu zählen insbesondere: • VDE-Anwendungsregeln (insb. VDE-AR-N 4110) • Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung – NELEV • Technische Richtlinien für Erzeugungseinheiten und -anlagen, Teil 8: Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen am Nieder-, Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz (TR 8), FGW e. V. • DIN-Normen • Technische Anschlussbedingungen MSP (TAB) des zuständigen Netzbetreibers • VDE-AR-E 2510-50 (Sicherheit von stationären Batteriespeichersystemen) • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA Lärm • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) 0.5 Anforderungen an den Bieter und seine Nachweise Der Bieter muss seine Eignung und Fachkunde für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Hierzu sind mit dem Angebot Referenzen über mindestens drei vergleichbare, erfolgreich realisierte BSS-Projekte (> 1 MW) in den letzten fünf Jahren einzureichen. 1.1 Batteriespeichersystem (BSS) – Allgemeine Systemparameter Die folgenden Parameter sind am Netzanschlusspunkt (NAP) des BSS (AC-seitig) zu gewährleisten und nachzuweisen: • Maximale AC-Wirkleistung (Einspeisung/Bezug): 5,0 MW. Dieser Wert darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Systeme mit höherer Nennleistung sind dauerhaft auf 5,0 MW zu drosseln. • Nutzbare Speicherkapazität (AC, BoL): Zielgröße ist 15 MWh. Angebote sollen im Bereich von 12,5 MWh bis 17,5 MWh liegen. Die angebotene nutzbare Kapazität ist klar auszuweisen. • System-Wirkungsgrad (Round-Trip Efficiency, RTE): Der garantierte RTE (AC-zu-AC) am NAP ist für verschiedene Betriebspunkte anzugeben. • Lebensdauer/Zyklenfestigkeit: Das System muss für eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren ausgelegt sein. Die garantierte Zyklenlebensdauer (Vollzyklen) und die kalendarische Lebensdauer sind anzugeben. Begrenzungen (z.B. max. Zyklen pro Tag/Jahr) sind transparent darzustellen. • Verfügbarkeit: Die garantierte technische Verfügbarkeit des Gesamtsystems muss ≥ 98 % p.a. betragen.Schlüsselfertige Errichtung und Betrieb eines Batteriespeichersystems "Alter Postweg " Buxtehude
Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbHWinsen (Luhe)0.1 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung Die SWB Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“) plant die Errichtung und den anschließenden Betrieb eines netzgekoppelten Stand-Alone-Batteriespeichersystems (BSS). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige (Turnkey) Lieferung, Errichtung, Inbetriebnahme und Übergabe eines voll funktionsfähigen BSS. Das System soll für die Teilnahme an Energiemärkten (z.B. Arbitragehandel, Regelleistung) eingesetzt werden. Die Ausschreibung erfolgt EU-weit. Das Leistungsverzeichnis ist bewusst funktional gestaltet, um innovative und wirtschaftlich optimierte Lösungen zu ermöglichen, ohne auf spezifische Fabrikate vorzugreifen. 0.2 Projektstandort und Rahmenbedingungen • Standort: Das BSS soll in Buxtehude, Deutschland, errichtet werden. Details zum Grundstück werden in den Vergabeunterlagen bereitgestellt. • Verfügbare Fläche: Für die Aufstellung des gesamten Systems steht eine Fläche von maximal 500 m² zur Verfügung. Eine kompakte Bauweise wird angestrebt. • Netzanschlusspunkt (NAP): Der Netzanschluss erfolgt an das Mittelspannungsnetz des lokalen Netzbetreibers. Die Herstellung des Anschlusses vom öffentlichen Netz bis zur Schnittstelle der anzubietenden Übergabestation obliegt dem AG. 0.3 Geltungsbereich der Leistung (Turnkey) Der Auftragnehmer (AN) ist als Generalunternehmer für die vollständige, schlüsselfertige Errichtung des BSS verantwortlich. Der Leistungsumfang beginnt ab der Schnittstelle zum Mittelspannungsnetz (Kabelendverschluss in der Übergabestation) und umfasst insbesondere: • Lieferung aller Hard- und Softwarekomponenten • Vollständige Genehmigungsplanung inkl. Erstellung aller notwendigen Gutachten • Bau- und Tiefbauleistungen • Montage und Installation • Inbetriebnahme und Testbetrieb • Anlagenzertifizierung und Konformitätserklärung gemäß VDE-AR-N 4110 • Erstellung der vollständigen As-Built-Dokumentation • Schulung des Betriebspersonals des AG 0.4 Anzuwendende Normen und Vorschriften Das gesamte System ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie allen relevanten deutschen und europäischen Normen und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu planen und zu errichten. Hierzu zählen insbesondere: • VDE-Anwendungsregeln (insb. VDE-AR-N 4110) • Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung – NELEV • Technische Richtlinien für Erzeugungseinheiten und -anlagen, Teil 8: Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen am Nieder-, Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz (TR 8), FGW e. V. • DIN-Normen • Technische Anschlussbedingungen MSP (TAB) des zuständigen Netzbetreibers • VDE-AR-E 2510-50 (Sicherheit von stationären Batteriespeichersystemen) • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA Lärm • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) 0.5 Anforderungen an den Bieter und seine Nachweise Der Bieter muss seine Eignung und Fachkunde für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Hierzu sind mit dem Angebot Referenzen über mindestens drei vergleichbare, erfolgreich realisierte BSS-Projekte (> 1 MW) in den letzten fünf Jahren einzureichen. 1.1 Batteriespeichersystem (BSS) – Allgemeine Systemparameter Die folgenden Parameter sind am Netzanschlusspunkt (NAP) des BSS (AC-seitig) zu gewährleisten und nachzuweisen: • Maximale AC-Wirkleistung (Einspeisung/Bezug): 5,0 MW. Dieser Wert darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Systeme mit höherer Nennleistung sind dauerhaft auf 5,0 MW zu drosseln. • Nutzbare Speicherkapazität (AC, BoL): Zielgröße ist 15 MWh. Angebote sollen im Bereich von 12,5 MWh bis 17,5 MWh liegen. Die angebotene nutzbare Kapazität ist klar auszuweisen. • System-Wirkungsgrad (Round-Trip Efficiency, RTE): Der garantierte RTE (AC-zu-AC) am NAP ist für verschiedene Betriebspunkte anzugeben. • Lebensdauer/Zyklenfestigkeit: Das System muss für eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren ausgelegt sein. Die garantierte Zyklenlebensdauer (Vollzyklen) und die kalendarische Lebensdauer sind anzugeben. Begrenzungen (z.B. max. Zyklen pro Tag/Jahr) sind transparent darzustellen. • Verfügbarkeit: Die garantierte technische Verfügbarkeit des Gesamtsystems muss ≥ 98 % p.a. betragen.Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. JuliInteressenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.Markterkundung - Fluggastbrücken
Fraport AGFrankfurt am MainFrist: 13. Aug.1. Ziel und Rahmen der Markterkundung Diese Markterkundung dient der strukturierten und weltweiten Erkundung des Marktes für Fluggastbrücken. Ziel ist es, ein vertieftes Verständnis für verfügbare technische Lösungen, Kostenstrukturen über den gesamten Lebenszyklus (Total Cost of Ownership - TCO), Innovationspotenziale sowie Service- und Liefermodelle zu erlangen. Die Markterkundung stellt kein Vergabeverfahren dar und ist nicht als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen. Die im Rahmen dieser Markterkundung erhobenen Informationen werden ausschließlich zur internen Vorbereitung eines möglichen späteren Vergabeverfahrens verwendet. Aus der Teilnahme an der Markterkundung entsteht kein Anspruch auf eine Beteiligung an einem späteren Vergabeverfahren. Es besteht keine Verpflichtung auf vollständige Beantwortung aller Fragen. Ziel ist eine möglichst objektive Einschätzung für ein perspektivisches Ausschreibungsverfahren unter Berücksichtigung von Zuschlagskriterien neben den Preis zu erhalten. 2. Angaben zum Unternehmen und Marktauftritt 1. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen insgesamt und bezogen auf die Sparte Fluggastbrücken kurz vor (Unternehmenssitz, Eigentümerstruktur, Mitarbeiterzahl, Umsatz pro Jahr in den letzten 5 Jahren). 2. In welchen Ländern bzw. Regionen sind Sie aktuell als Hersteller von Fluggastbrücken tätig (Produktion, Lieferung, Service)? 3. Können Sie eine Referenzliste für Fluggastbrücken Projekte aus den letzten 5 und 10 Jahren unter Angabe der Menge und des Installationsortes liefern. 4. Wie viele Mitarbeiter sind speziell im Bereich Fluggastbrücken, aufgeteilt in Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Service tätig? 5. Wie erfolgt die Kundenbetreuung vor Ort (z. B. durch eigene Teams oder lokale Partner)? 3. Technisches Grundkonzept und Lebenszyklus 6. Welche typischen Nutzungsdauern legen Sie für mechanische, elektrische und steuerungstechnische Komponenten zugrunde? 7. Welche Strategien verfolgen Sie zur Modernisierung oder zum Retrofit bestehender Anlagen? 8. Welche Möglichkeiten bestehen zur Integration neuer/ anderer Technologien? 9. Können Sie eine Übersicht der möglichen Betriebslängen (max./min) Ihrer jeweiligen Fluggastbrückentypen liefern. 10. Sind Ihre Fluggastbrücken im Planungs IT Tool Aviplan hinterlegt? 4. Total Cost of Ownership (TCO) 11. Welche Kostenarten fallen aus Ihrer Sicht über den gesamten Lebenszyklus einer Fluggastbrücke an? 12. Welche dieser Kostenarten können Sie als Hersteller direkt oder indirekt beeinflussen? 13. Welche Annahmen verwenden Sie üblicherweise für Betriebsstunden/ Lebensdauer und Wartungsintervalle? 14. Stellen Sie TCO-Berechnungen oder -Modelle zur Verfügung? Wenn ja, in welcher Struktur und Tiefe? 15. Welche qualitativen Zuschlagskriterien halten Sie aus technischer und wirtschaftlicher Sicht für besonders geeignet, um langfristige Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Innovationsfähigkeit und Service Qualität sachgerecht bewerten zu können im Zuge von Zuschlagskriterien? 5. Betrieb, Service und Ersatzteile 16. Gibt es zusicherbare Kennzahlen zu MTBF (Mean Time Between Failures), 17. Gibt es zusicherbare Kennzahlen zu MTTR (Mean Time To Repair) oder Reaktionszeiten (wie wird die Reaktionszeit in dieser Betrachtung berechnet)? 18. Wie ist Ihre Ersatzteilstrategie ausgestaltet (Lagerhaltung, Lieferzeiten, Obsoleszenz-Management)? 19. Ist eine langfristige Ersatzteilversorgung innerhalb der EU sichergestellt? Wenn ja, wie? 20. Bieten Sie digitale Services, wie z. B. Fernwartung oder Predictive Maintenance an? Wenn ja, wie sehen diese Konzepte aus? 6. Lieferketten, Standorte und Resilienz 21. Wo befinden sich Entwicklungs-, Produktions- und Servicestandorte? 22. Welche Teile der Wertschöpfung erfolgen außerhalb der EU? 23. Wie stellen Sie Liefer- und Servicefähigkeit bei geopolitischen oder logistischen Risiken sicher? 24. Welche Strategien verfolgen Sie zum Risikomanagement in Ihrer Lieferkette (z. B. Mehrquellenstrategie, Lagerhaltung kritischer Komponenten)? 25. Welche Vertragspartner werden im Auftragsfall zur Abwicklung und After-Sale eingesetzt? Welche Referenzen können diese nachweisen. 7. Innovation, Differenzierung und Zukunftsfähigkeit 26. Welche wesentlichen Innovationen haben Sie in den letzten Jahren umgesetzt? 27. Was hebt Ihr Produkt bzw. Ihre Lösung für Fluggastbrücken aus Ihrer Sicht vom Wettbewerb ab (Unique Selling Proposition, USP)? 28. Welche technologischen Entwicklungen erwarten Sie in den kommenden 10-20 Jahren? 29. Welche Rolle spielen Digitalisierung und Fernwartung in Ihren Lösungen? 30. Welche zukunftsorientierten Betriebs- oder Vertragsmodelle sind aus Ihrer Sicht sinnvoll? 31. Welche Automatisierungsgrade bieten Ihre Fluggastbrückensysteme aktuell und welche technologischen Entwicklungen erwarten Sie künftig insbesondere hinsichtlich Andock-, Abdock-, Steuerungs- und Betriebsprozesse? 8. Ergänzende Hinweise der Hersteller Bitte nutzen Sie diesen Abschnitt für ergänzende Hinweise, die aus Ihrer Sicht für eine wirtschaftliche, nachhaltige und zukunftsfähige Beschaffung von Fluggastbrücken relevant sind. Wir bitten Sie, Ihre Rückmeldung sowie die dazugehörigen Unterlagen bis spätestens zum 11.09.2024 per E-Mail an [email protected] zu senden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen ebenfalls unter dieser Adresse gerne zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 14. September 2026.
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- Der Auftraggeber ist GELSENDIENSTE.
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