Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und BeschaffungRostockTED
Durchführung der Pflege und Wartung von Städtischen Brunnen- und Beregnungsanlagen der HRO in 3 Lose
Pflege und Wartung von städtischen Brunnen- und Beregnungsanlagen im gesamten Stadtgebiet in 3 Lose. Los 1: Städtische Springbrunnenanlagen Los 2: Städtische Beregnungsanlagen Los 3: Friedhöfe - Springbrunnen und Beregnungsanlagen Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027. Es besteht die Möglichkeit der dreimaligen einseit...
Gebäudewartung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung
- Veröffentlicht:
- 03. August 2026
- Frist:
- 09. September 2026
- Thema:
- Gebäudewartung
Ausschreibungsbeschreibung
Pflege und Wartung von städtischen Brunnen- und Beregnungsanlagen im gesamten Stadtgebiet in 3 Lose. Los 1: Städtische Springbrunnenanlagen Los 2: Städtische Beregnungsanlagen Los 3: Friedhöfe - Springbrunnen und Beregnungsanlagen Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027. Es besteht die Möglichkeit der dreimaligen einseitigen Verlängerung um jeweils ein Jahr (01.01 - 31.12) bis längstens 31.12.2030 durch den Auftraggeber.
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Verfahrensdaten
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Veröffentlichungsstelle
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Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheFrist: 11. Aug.Die Beförderungsleistungen (Beförderung von Menschen mit Behinderung von zu Hause zu einer Fördergruppe, von zu Hause ins Parzival-Zentrum, von zu Hause ins HBWV nach Karlsruhe-Stupferich, Familienheimfahrten und von der HWK Neureut in Karlsruhe zum Sport) werden zunächst für ein Jahr ausgeschrieben. Die Verträge beginnen wie folgt: Los 1: Der tägliche Fahrdienst von der Hölderlinstr. 1 a in Karlsruhe zur FG Am Kronenberg 6 in 68794 Oberhausen-Rheinhausen und zurück beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Los 2: Der tägliche Fahrdienst von der Adlerstr. 30 in Karlsruhe über die Zähringerstr. 21 in Karlsruhe zum Parzival-Zentrum in der Parzivalstr. 1 und zur Schwetzinger Str. 60 in Karlsruhe und zurück beginnt am 01.02.2027 und enden am 31.01.2028, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.01.2031 möglich. Los 3: Der tägliche Fahrdienst von der Wesebachstr. 31 b in 76327 Pfinztal nach HWBV Kleinsteinbacher Str. 53-55 in 76228 Karlsruhe-Stupferich und zurück beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Los 4: Die Familienheimfahrten, ca. 40 pro Jahr, von der Rat-Beil-Str. 29 in Frankfurt nach Lauenburger Str. 54 in Karlsruhe und zurück beginnen am 01.02.2027 und enden am 31.01.2028, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.01.2031 möglich. Los 5: Der tägliche Fahrdienst vom Heinrich-Heine-Ring 84 in Karlsruhe nach HWBV Kleinsteinbacher Str. 53-55 in 76228 Karlsruhe-Stupferich und zurück beginnt am 01.01.2027 und enden am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Los 6: Der Einzelfahrdienst jeden Montag zum Sport ca. 40 pro Jahr von der HWK-Neureut, Unterer Dammweg 9 in Karlsruhe, zur Vereinigten Turnerschaft Hagsfeld, Schäferstr. 26 in Karlsruhe, und danach ins HWK Wohnheim, Jägersteig 2 in Stutensee, beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.11.2030 möglich. Los 7: Die Familienheimfahrten, ca. 6 pro Jahr, beginnen am 01.01.2027 und enden am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Die Beförderungsleistungen sind je nach Losbeschreibung durch den Einsatz eines PKWs oder mit einem Rollstuhlfahrzeug zu erbringen. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: • Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17. Oktober 2005, der zuletzt am 25. Februar 2025 geändert worden ist. • WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9. März 2012, der zuletzt am 25. Februar 2025 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.Sicherheitsdienstleistungen an Unterkünften - Objektschutz mit Zugangskontrollen für drei Objekte in Velbert-Mitte (3 Lose)
Stadt Velbert, Der Bürgermeister - Fachbereich 7 ImmobilienserviceVelbertFrist: 14. JuliDie Stadt Velbert beabsichtigt die nachfolgend genannten Leistungen im Rahmen eines EU-weiten, offenen Verfahrens zu vergeben. Objektschutz mit Zugangskontrolle für die Unterkünfte in der Talstraße 24-28 (Los 1), in der Industriestraße 37-45 (Los 2) sowie im Hixholzer Weg 12 und 14 (Los 3) in jeweils 42551 Velbert-Mitte. Der Objektschutz besteht jeweils aus einer Zugangskontrolle und einer "Rund um die Uhr" Besetzung von einem Mitarbeiter in einem bauseits gestellten Wohncontainer. In den Nachtstunden und an den Wochenenden ist eine Besetzung von 2 Mitarbeitern vorgesehen. Eine regelmäßige zusätzliche Bestreifung des Geländes ist zudem erforderlich. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren, wobei zunächst eine jährliche Beauftragung erfolgt. Dreimalige jährliche Verlängerungen sind optional möglich. Ein Anspruch auf die Verlängerungen besteht seitens des Auftragnehmers jedoch nicht. Angebote sind für ein oder mehrere Lose möglich. Koppelungsnachlass: Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot zu dem Los eingereicht hat. Hinweis: Zum Koppelungsnachlass ist das Formblatt "Angebotsschreiben ergänzend zum Koppelungsnachlass" einzureichen.Rahmenvereinbarungen über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing)
Freistaat Bayern, vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP)HofFrist: 18. Sept.Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Dienstfahrzeugen (Kauf und Leasing). Die Ausschreibung bezieht sich auf Dienstfahrzeuge mit konkret vorgegebenen polizeispezifischen Einbauten (u. a. Sondersignalanlagen, Digitalfunkvorrüstung, Folienbeklebung) und ist in 8 Lose unterteilt. Die Loseinteilung richtet sich nach den Fahrzeugklassen der KBA-Segmenteinteilung und erfolgt nach einsatztaktischen Erfordernissen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung, nicht jedoch vor dem 01.01.2027, und endet zum 31.12.2028 (Grundvertragslaufzeit). Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um je 1 Jahr bis zum 31.12.2029 (1. Verlängerung) bzw. 31.12.2030 (2. Verlängerung). Nach Ablauf der maximal möglichen Vertragslaufzeit von 4 Jahren endet der Vertrag zum 31.12.2030 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die allgemeinen Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Allgemeine Leistungsbeschreibung, Besondere Vertragsbedingungen, Geheimhaltungsvereinbarung, Datenschutzhinweise) stehen den Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt über die elektronische Vergabeplattform zur Verfügung. Um die Leistungsbeschreibungen der Lose sowie die Anlagen und Preisblätter zu erhalten, müssen sich Bieter erst im Vergabeportal registrieren und die ausgefüllte Verschwiegenheitserklärung (§ 5 Abs. 3 VgV) als Anlage über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform an die Vergabestelle senden. Die Leistungsbeschreibungen der Lose sowie die Anlagen und Preisblätter sind zum Schutz der Vertraulichkeit (§ 41 Abs. 3 VgV) in einer sicheren Cloud mit Passwortschutz hinterlegt, weil sie spezifische Informationen über die Ausstattung von uniformierten und neutralen Polizeifahrzeugen enthalten. Diese vertraulichen Informationen sollen nicht für eine unbeschränkte Öffentlichkeit, sonderFenster- und Glasreinigung
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgHamburgFrist: 31. JuliGegenstand dieses Vertrages ist die Realisierung und Umsetzung Fenster- und Glasreinigung inkl. Prallscheiben und Jalousien in einem Verwaltungsgebäude der AG am Standort BV Berlin gem. der Leistungsbeschreibung (LB). Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine einm. Vertragsverlängerungsoption für weitere 24 Monate wie folgt möglich. 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.01.2029. Die Verlängerungsoption bedarf der Schriftform und wird von der AG spätestens 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklärt. Eine Verlängerung über den 31.12.2030 hinaus ist ausgeschlossen. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während dieses Zeitraumes wird insbesondere die Prüfung des Qualitätsmanagements in der praktischen Durchführung vorgenommen, die AG kann innerhalb dieser ersten sechs Monate den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sollte die AG das Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen, in dem die Veränderungen wirksam werden. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die in der LB aufgeführten Reinigungsarbeiten sind durch den AN auf Plausibilität zu prüfen. Das Gebäude der BV Berlin befindet sich in Berlin-Kreuzberg, im Zentrum Berlins, in unmittelbarer Nähe zur Friedrichstraße. Es umfasst die Markgrafenstraße Nr.17/18. Das Haus hat 7 Etagen und ein UG inkl. Tiefgarage. Im EG befindet sich der Empfang. Die 1. Etage dient als Tagungs- u. Konferenzbereich, wobei hier unterschiedlich große Räume zur Verfügung stehen. In jeder Etage befinden sich mehrere WC-Anlagen sowie Teeküchen inkl. Loungebereich. Im EG befindet sich eine Sportraum mit angrenzenden Duschen (2). Die einzelnen Etagen sind über 2 Treppenhäuser und 2 Aufzüge erreichbar. Die Reinigung beinhaltet: - Glasflächen- und Rahmenreinigung, - Reinigung der Falze und Fensterbänke (außen), - Jalousien-Reinigung mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen und Fensterrahmen und Lamellen und Führungsschienen zu reinigen. Folgende Flächen sind im Mietbereich der VBG des Verwaltungsgebäudes zu reinigen: Erdgeschoss incl. Oberlichter 164,11, 1. OG incl. Foyer und Treppe 159,59, 2. OG 112,97, 3. OG 114,52, 4. OG 111,33,5. OG 112,63, 6. OG 126,82, 7. OG 120,87. Treppenhäuser Fenster in Treppenhäusern 23,46. Die Glas- und Rahmenreinigung erfolgt 4 x jährlich am Anfang des Quartals. Die erstmalige Reinigung ist bis 15.01.2027 durchzuführen. Die Fensterbereiche sind teilweise mit Außenjalousien (437 Stück, 80 mm Lamellenbreite) versehen, die unterschiedliche Abmessungen haben. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den MA sämtliche erforderl. Materialien u. Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand u. den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern. Die vom AN eingesetzten Maschinen und Geräte müssen den geltenden techn. Arbeitsschutznormen sowie den allg. anerkannten Regeln d. Technik entsprechen u. mit dem VDE-Prüfzeichen, GS-Zeichen od. einer vergleichb. Kennzeichnung versehen sein. Elektr. Betriebsmittel sind außerdem durch den AN einer regelm. Prüfung nach den DGUV Vorschriften 3 u. 4 zu unterziehen. Die Kosten f. d. Geräte u. deren Wartung sind ebenfalls in den Einheitspreisen enthalten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen grds. Mo. bis Fr. (gesetzliche Feiertage in Berlin sowie der 24. und 31.12. sind ausgenommen). Die Reinigungen sind gem. Arbeiten am Bauwerk "Arbeiten im Gebäude" ist unbedingt zu beachten: - Reinigungsgeräte m. Verlängerung benutzen, - Fensterflächen gegen Abstürzen nach außen sichern, - Schutzmaßnahmen gegen Absturz (z. B. Seitenschutz, Brüstungsbalken, PSA gegen Absturz) Grundsätzlich ist zu beachten, dass: - vor Beginn d. Reinigungsarbeiten mögliche Gefährdungen ermittelt werden u. mit den Arbeiten erst begonnen wird, wenn notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt worden sind. - Arbeitsbereiche zu kennzeichnen u. abzusperren sind. - alle Arbeitsplätze so zu sichern sind, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Der AN hat sämtl. geltenden Sicherheitsvorschriften (insbes. die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen u. seine MA diesbezüglich ordnungsgem. zu unterweisen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insb. der LB für Los 2 - zu entnehmen.Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Frist: 13. Aug.a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.