Gemeinde Neckartailfingen
Erklärung zur Zuverlässigkeit
Die Bewerber müssen erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Unternehmen oder Mitarbeiter in Frage stellt. Dazu gehören Straftaten wie Geldwäsche, Bestechung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Sie müssen auch erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine Gel...
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Inhalt auf einen Blick
Die Bewerber müssen erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Unternehmen oder Mitarbeiter in Frage stellt. Dazu gehören Straftaten wie Geldwäsche, Bestechung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Sie müssen auch erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Neckartailfingen
- Veröffentlicht:
- 21. Mai 2026
- Frist:
- 22. Juni 2026
- Thema:
- Fliesen
Ausschreibungsbeschreibung
Die Bewerber müssen erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Unternehmen oder Mitarbeiter in Frage stellt. Dazu gehören Straftaten wie Geldwäsche, Bestechung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Sie müssen auch erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine Geldstrafe oder Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder 2.500 € erhalten haben. Darüber hinaus müssen sie erklären, dass sie gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € erhalten haben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Die Bewerber müssen erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Unternehmen oder Mitarbeiter in Frage stellt. Dazu gehören Straftaten wie Geldwäsche, Bestechung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Sie müssen auch erklären, dass sie in den letzten 2 Jahren keine Geldstrafe oder Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder 2.500 € erhalten haben. Darüber hinaus müssen sie erklären, dass sie gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € erhalten haben. - Gemeinde NeckartailfingenNeckartailfingenFrist: 08. Juni
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 € gem. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches geahndet wurde. Erklärung, dass gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € geahndet wurde. Formblatt 124 - Stadt PlauenFrist: 12. Mai
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - Landratsamt Ilm-KreisArnstadtFrist: 20. Aug.
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Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - Landratsamt Ilm-KreisArnstadtFrist: 20. Aug.
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Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - Landratsamt Ilm-KreisArnstadtFrist: 28. Juli
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Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 22. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Neckartailfingen.
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