Landkreis WesermarschBrake
Fachunterrichtsraum Chemie OBS 1 Nordenham
Fachunterrichtsraum Chemie OBS 1 Nordenham Fachunterrichtsraum Chemie OBS 1 Nordenham
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Wesermarsch
- Veröffentlicht:
- 05. August 2026
- Frist:
- 24. August 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Fachunterrichtsraum Chemie OBS 1 Nordenham Fachunterrichtsraum Chemie OBS 1 Nordenham
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Stadt LeipzigLeipzigFrist: 15. JuliUmbau von Fachunterrichtsräumen in der Oberschule Martin-Herrmann-Str. 1 in Leipzig. Los 01 beinhaltet die Lieferung und Montage von Möblierung für Physik und Chemie, einschließlich eines Vorbereitungsraums, sowie Medienanschluss, Gas- und Elektroinstallation und Absaugschränke für Chemikalien. Die Angebotsfrist endet am 15.07.2026, 13:00 Uhr.Oberschule Martin-Herrmann-Str. 1, Umbauten Fachunterrichtsraum, Los 01 Ausstattung
Stadt LeipzigLeipzigFrist: 15. Juli: Oberschule Martin-Herrmann-Str. 1, 04249 Leipzig; Umbauten Fachunterrichtsraum, Los 01 Ausstattung, 04249 Leipzig : ACHTUNG! DIE ANGEBOTSFRIST ENDET AM 15.07.2026, 13:00 UHR! Lieferung und Montage Möblierung FUR Phy/Che inkl. Vorbereitungsraum Möbel, Bestuhlung, Schülertische und Lehrertisch inkl. Medienanschluss Gas und Elektro Absaugschränke für ChemikalienFachplanungen Technische Ausrüstung (ALG 1 - 3, 8 und KG 550) LPH 5 - 9 und Besondere Leistungen - Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums in Seelze/ST Letter
Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale VergabestelleSeelzeFrist: 28. JuliDas Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im Folgenden "GBG") muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe nicht mehr als sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen. Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Beide Bauabschnitte sind sowohl untereinander als auch mit dem Bestandsgebäude verbunden. Der erste Bauabschnitt (1. BA / BT B) wurde bereits umgesetzt und befindet sich seit dem Sommer 2025 in Betrieb. Im Rahmen des 1. BA wurden auch die Sanierungsarbeiten im BT G (Kleine Turnhalle) umgesetzt und abgeschlossen. Ebenfalls abgeschlossen wurde der Rückbau/Abbruch des Südflügels (Wabenbau mit Fachräumetrakt) sowie der auf dem Gelände befindlichen Krippe. Aktuelle werden die Erdarbeiten des 2. BA / BT A als Vorbereitung der Gründungsarbeiten durchgeführt. Diese werden bis Sommer 2026 abgeschlossen sein. Der 2. BA besteht aus dem 3-geschossigen Bauteil A, welcher die Verwaltung nebst Lehrerzimmer, allgemeine Unterrichtsräume sowie Fachunterrichtsräume für Musik, den Pausenbereich/Auditorium mit Sitztreppe sowie einen 1-geschossigen Verbindungsbau zum BT B, der den zukünftigen Haupteingang bildet, beherbergt. Das Vertragsverhältnis mit dem in dieser Baumaßnahme beauftragten Ingenieurbüro der Planungsleistung "Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 und KG 550" wurde mit Fertigstellung des 1. BA / BT B aufgekündigt. Die nun erforderlichen Planungsleistung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 sowie der KG 550 betrifft den Bauteil A nebst Haupteingang im 2. Bauabschnitt. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die erforderlichen Bauleistungen sind gewerkeweise auszuschreiben. Die Fertigstellung des 2. BA / Bauteil B sowie dessen Inbetriebnahme soll bis 31.01.2031 erfolgen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.Fachplanungen Technische Ausrüstung (ALG 1 - 3, 8 und KG 550) LPH 5 - 9 und Besondere Leistungen - Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums in Seelze/ST Letter
Stadt SeelzeSeelzeFrist: 28. JuliDas Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze (im Folgenden "GBG") muss angesichts steigernder Schülerzahlen und zusätzlicher Raumbedarfe aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen erweitert werden. Hinzu kommt, dass sich der Südflügel des Schulgebäudes und eine auf dem Gelände befindliche Krippe nicht mehr als sanierungsfähig erwiesen haben und daher abgerissen werden sollen. Die Erweiterung des Objekts soll auf dem vorhandenen Gelände am Schulstandort in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Beide Bauabschnitte sind sowohl untereinander als auch mit dem Bestandsgebäude verbunden. Der erste Bauabschnitt (1. BA / BT B) wurde bereits umgesetzt und befindet sich seit dem Sommer 2025 in Betrieb. Im Rahmen des 1. BA wurden auch die Sanierungsarbeiten im BT G (Kleine Turnhalle) umgesetzt und abgeschlossen. Ebenfalls abgeschlossen wurde der Rückbau/Abbruch des Südflügels (Wabenbau mit Fachräumetrakt) sowie der auf dem Gelände befindlichen Krippe. Aktuelle werden die Erdarbeiten des 2. BA / BT A als Vorbereitung der Gründungsarbeiten durchgeführt. Diese werden bis Sommer 2026 abgeschlossen sein. Der 2. BA besteht aus dem 3-geschossigen Bauteil A, welcher die Verwaltung nebst Lehrerzimmer, allgemeine Unterrichtsräume sowie Fachunterrichtsräume für Musik, den Pausenbereich/Auditorium mit Sitztreppe sowie einen 1-geschossigen Verbindungsbau zum BT B, der den zukünftigen Haupteingang bildet, beherbergt. Das Vertragsverhältnis mit dem in dieser Baumaßnahme beauftragten Ingenieurbüro der Planungsleistung "Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 und KG 550" wurde mit Fertigstellung des 1. BA / BT B aufgekündigt. Die nun erforderlichen Planungsleistung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 sowie der KG 550 betrifft den Bauteil A nebst Haupteingang im 2. Bauabschnitt. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die erforderlichen Bauleistungen sind gewerkeweise auszuschreiben. Die Fertigstellung des 2. BA / Bauteil B sowie dessen Inbetriebnahme soll bis 31.01.2031 erfolgen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.Fortführung d. bestehenden vollintegrierten Laborautomationslösung mit Prä- und Postanalytik, Klin. Chemie, Immunoassaydiagnostik, bidirektionaler -80°C-Biobank sowie Erweiterung um Massenspektrometer
LMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München)MünchenI. Vorhaben Gegenstand des Vorhabens ist die Fortführung der am Institut für Laboratoriumsmedizin des LMU Klinikums bestehenden vollintegrierten und vollautomatisierten Laborautomationslösung der Roche Diagnostics GmbH sowie deren Erweiterung um ein vollintegriertes massenspektrometrisches Analysesystem. Im Rahmen des bestehenden Pay-per-Use-Modells stellt Roche Diagnostics dem LMU Klinikum die für den Betrieb erforderlichen Analysensysteme, Hardware einschließlich darauf befindlicher Software, IT-Lösungen sowie die notwendigen Serviceleistungen zur Verfügung. Gleichzeitig erfolgt die Versorgung mit den für die diagnostischen Untersuchungen erforderlichen Reagenzien, Tests und Verbrauchsmaterialien. Die bestehende Laborautomationslösung umfasst die Bereiche Prä- und Postanalytik, Klinische Chemie, Immunoassaydiagnostik, automatisierte Probenlogistik, Probenarchivierung sowie eine bidirektional an die Laborautomation angebundene -80°C-Biobank. Die Systemarchitektur soll während der Vertragslaufzeit entsprechend dem Stand der Technik fortentwickelt und bei Bedarf um zusätzliche kompatible Systemkomponenten erweitert werden. Zur Sicherstellung eines leistungsfähigen, wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Laborbetriebs ist beabsichtigt, den bestehenden Vertrag um weitere 84 Monate (mit zusätzlicher 36-monatiger Verlängerungsoption in beiderseitigem Einverständnis) zu verlängern. Die Wartung, Instandhaltung, technische Betreuung sowie alle zur Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Betriebs erforderlichen Serviceleistungen erfolgen im Rahmen eines Full-Service-Vertrages. Die Vertragsverlängerung ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung noch nicht erfolgt. Der Vertragsschluss ist erst nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist und vorbehaltlich eines beschwerdefreien Verlaufs der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vorgesehen. 1. Ausgangssituation und Beschaffungsbedarf 1.1 Ausgangssituation Das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU Klinikum) zählt zu den führenden Universitätsklinika Deutschlands und Europas. Es erfüllt Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung und stellt als Einrichtung der Maximalversorgung höchste Anforderungen an die Verfügbarkeit, Qualität und Leistungsfähigkeit diagnostischer Prozesse. Das Institut für Laboratoriumsmedizin des LMU Klinikums betreibt als Zentrallabor die Standorte Campus Großhadern und Campus Innenstadt und erbringt den überwiegenden Teil der für Forschung und Krankenversorgung erforderlichen laboratoriumsmedizinischen Leistungen. Das Institut ist nach DIN EN ISO 15189 als medizinisches Labor sowie nach DIN EN ISO/IEC 17025 für Laboruntersuchungen im Rahmen klinischer Studien akkreditiert. Im Bereich der klinischen Forschung ist das Institut in mehr als 1.000 Studien eingebunden. Rund zwei Drittel dieser Studien werden unter den Anforderungen der Good Clinical Practice (GCP) durchgeführt. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Validität, Integrität und Nachverfolgbarkeit von Proben und Analysen. Ein wesentlicher Bestandteil der Forschungsinfrastruktur ist die rund um die Uhr verfügbare, bidirektional an die Laborautomation angebundene -80°C-Biobank zur automatisierten Ein- und Auslagerung von Studienproben. Auch im Bereich der Krankenversorgung bestehen aufgrund der Funktion des LMU Klinikums als Maximalversorger besondere Anforderungen an die Laboratoriumsdiagnostik. Hierzu gehören die 24/7-Verfügbarkeit eines breiten diagnostischen Leistungsspektrums, kurze Turnaround-Zeiten sowie die kontinuierliche Verfügbarkeit spezieller infektiologischer Marker (z. Bsp. IL6) und Verfahren des therapeutischen Drug Monitorings. Der Anteil intensivmedizinischer Betten liegt bei rund 14 %, wodurch zusätzliche Anforderungen an Geschwindigkeit, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit der diagnostischen Infrastruktur entstehen. Am Institut werden jährlich rund 10 Millionen Laboranalysen aus etwa 2 Millionen Proben durchgeführt - mit steigender Tendenz. Das Probenaufkommen unterliegt erheblichen tageszeitlichen Schwankungen; bis zu 70 % der täglichen Proben gehen innerhalb kurzer Zeitfenster am Vormittag ein. Für Notfallanforderungen sind Bearbeitungszeiten von maximal 30 Minuten sicherzustellen, für Routineanforderungen von maximal 120 Minuten. Die bestehende Laborautomationslösung übernimmt den vollständigen Probeneingang einschließlich Erfassung, Verteilung, Archivierung und Bereitstellung der Untersuchungsmaterialien. Klinisch-chemische, immunoassay-basierte und hämatologische Analysesysteme sind unmittelbar an die Automationsstrecke angebunden. Studienproben werden automatisiert in die -80°C-Biobank eingelagert und bei Bedarf automatisiert zur Analyse bereitgestellt. Ergänzend steht ein automatisiertes, begehbares Kühlarchiv zur Verfügung, in dem Proben bis zu sieben Tage bei 4 °C gelagert und für automatisierte Nachforderungen bereitgehalten werden. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Laboratoriumsdiagnostik für die Versorgung akut und schwer erkrankter Patientinnen und Patienten bestehen höchste Anforderungen an Redundanz, Ausfallsicherheit und Betriebsstabilität. Gleichzeitig stehen außerhalb des bestehenden Standorts der Laborautomation keine zusätzlichen räumlichen Kapazitäten für die Unterbringung alternativer Systemlösungen zur Verfügung.Fachplanung Technische Ausrüstung HLS LPH 1-9 gem. Par 53
Landkreis FreisingFreisingFrist: 08. Sept.Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA HLS LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Das Entwässerungs-, Retentions- und Dränagekonzept ist im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS eigenverantwortlich zu entwickeln und mit den übrigen Fachplanungen sowie den planerischen Randbedingungen des Gesamtprojekts abzustimmen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1-9 gem. Par 53 HOAI
Landkreis FreisingFreisingFrist: 08. Sept.Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA ELT LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts.Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Rahmenvertrag für Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - Technische Ausrüstung M nach § 55 ff HOAI ,Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8), LP2 bis LP 8 / Besondere Leistungen - VgV-36-3322-25
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin1. Angaben zur Baumaßnahme - Allgemeine Beschreibung: Es soll ein Rahmenvertrag für die Leistungen Technische Gebäudeausrüstung – M gem. §55 ff HOAI für Einfache Baumaßnahmen (RBBau Abschnitt D) und Bauprojekt (RBBau Abschnitt E) für drei Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geschlossen werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BAM integriert Forschung, Bewertung und Beratung in Technik und Chemie unter einem Dach. Die Standorte der BAM sind: 1. Unter den Eichen (UE): Unter den Eichen 87, 12 205 Berlin mit 39 Gebäuden (davon 9 Verwaltungsgebäude, 8 Laborgebäude, 13 Büro- und Laborgebäude, 9 sonstige Nutzungen). 2. Fabeckstraße (FB), Unter den Eichen 44-46, 12 203 Berlin mit 7 Gebäuden (davon 1 Verwaltungsgebäude, 0 Laborgebäude, 4 Büro- und Laborgebäude, 2 sonstige Nutzungen. 3. Adlershof (AH), Richard-Willstätter-Str. 11,12 489 Berlin mit 8 Gebäuden (davon 2 Verwaltungsgebäude, 1 Laborgebäude, 3 Büro- und Laborgebäude, 2 sonstige Nutzungen). Der überwiegende Teil der historischen Gebäude der Standorte „Unter den Eichen“ sowie „Fabeckstraße“ stehen unter Denkmalschutz/Ensembleschutz. Die planerische und technische Umsetzung des Einzelauftrags bzw. der Einzelmaßnahme kann sich auf mehr als ein Jahr erstrecken, insbesondere für Bauprojekte ist in der Regel mit 2-3 Jahren zu rechnen. - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Die Liegenschaften sind der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zugeordnet. Beide werden durch das BBR vertreten, für alle Baumaßnahmen wird das BBR als alleiniger vertraglicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden zwei Rahmenverträge abgeschlossen. 1. Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland/BMWSB/BBR 2. Auftraggeber: BImA/BBR Nutzerin ist in beiden Fällen die BAM - Gebäudenutzung: Bürogebäude, Laborgebäude, Werkstattgebäude - Art der Baumaßnahme: Einfache Baumaßnahmen nach RBBau Abschnitt D Bauprojekte nach RBBau Abschnitt E Sanierung / Umbau / Brandschutzsanierung - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Aktuell geht der Bauherr von einem Bauvolumen von 4.100.000 € netto (KG 400) für Einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte aus. - Projektdauer: Der Rahmenvertrag wird mit der Laufzeit eines Jahres abgeschlossen, und kann dreimal – ohne Rechtsanspruch – um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §55 ff HOAI 2021, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 - Leistungsbild: Grundleistungen der Lph 2-9 für Einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte nach RBBau sowie Besondere Leistungen. Es sind pro Maßnahme nicht immer alle Leistungsphasen zu erbringen. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Die Leistung ist sofort mit Abschluss des Rahmenvertrages und Abruf per Einzelauftrag zu erbringen. (ab Ende 2.Quartal 2026) Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Schätzwert (netto): Es wird von einem Honorar für die Leistung Technische Ausrüstung -M gem. § 55 HOAI 2021 für den Bauunterhalt bzw. die Einfachen Baumaßnahmen sowie Bauprojekte über 4 Jahre Vertragslaufzeit von ca. 2.000.000,00 € netto ausgegangen (KG 400). Höchstwert (brutto): Über die maximale Gesamtlaufzeit (Höchstwert) von 4 Jahren (1 Jahr Vertragslaufzeit zzgl. 3x Verlängerung) würde das eine Honorarsumme von ca. 2.380.000,00 € brutto ergeben. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass das Honorar jeweils anhand der Kosten des Einzelauftrags / der Einzelmaßnahme berechnet wird.Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Kreis Offenbach - FD GebäudewirtschaftDietzenbachDiese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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