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Fachplanungsleistungen, fachtechnische Begleitung einer Schadstoffsanierung an der GS Ländchenweg in Schwelm
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen, Erstellung der Leistungsbeschreibung, fachtechnische Begleitung und Bauüberwachung einer Schadstoffsanierung GS Ländchenweg in Schwelm (konkret s LV) I. Eignungskriterien (konkret s. Anlage "Mindestanforderungen"): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung: a) Berufshaftpflicht...
Bauüberwachung, Schadstoffgutachten
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Schwelm
- Veröffentlicht:
- 23. Juli 2026
- Frist:
- 24. August 2026
- Thema:
- Bauüberwachung
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen, Erstellung der Leistungsbeschreibung, fachtechnische Begleitung und Bauüberwachung einer Schadstoffsanierung GS Ländchenweg in Schwelm (konkret s LV) I. Eignungskriterien (konkret s. Anlage "Mindestanforderungen"): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung: a) Berufshaftpflichtversicherung b) Umsatz 2. fachliche/technische Eignung: a) Referenzen b) Berufsträger II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält . IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt S
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- Der Auftraggeber ist Stadt Schwelm.
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