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Fachplanungsleistung Küchenplanung für den Neubau des FWGH in Schwelm Winterberg

Fachplanungsleistung Küchenplanung für den Neubau des FWGH in Schwelm Winterberg Die Stadt Schwelm beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Winterberg in Schwelm durch einen Neubau in räumlicher Nähe zu ersetzen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fachplanungsleistung Küchenplanung im Obergeschoss des Neubaus. Der Nutzer i...

Angebotsfrist: 06. August 2026 (abgelaufen)Typ: Ausschreibung

Architektur

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Stadt Schwelm
Veröffentlicht:
28. Juli 2026
Frist:
06. August 2026
Thema:
Architektur

Ausschreibungsbeschreibung

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Fachplanungsleistung Küchenplanung für den Neubau des FWGH in Schwelm Winterberg Die Stadt Schwelm beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Winterberg in Schwelm durch einen Neubau in räumlicher Nähe zu ersetzen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fachplanungsleistung Küchenplanung im Obergeschoss des Neubaus. Der Nutzer ist während der Planung und bei der Projektumsetzung einzubeziehen. Ein Nutzungsbeginn des Gebäudes ist für 2028 vorgesehen. Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien (konkret, siehe Eignung; Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) Nachweis, dass der vorgesehene Projektleiter über eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Techniker oder eine vergleichbare Qualifikation, (konkret siehe Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung - II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag - 31.12.2028 VII. Zuschlagskriterien: Preis 100 Prozent VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Küchenplanung Küche Kücheneinrichtung Küchen

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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Bis wann läuft die Angebotsfrist?
Die Angebotsfrist endet am 06. August 2026.
Wer ist der Auftraggeber?
Der Auftraggeber ist Stadt Schwelm.
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