Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
Fachplanung Werkraum Schule Siegburger Straße
Fachplanung der Werkräume an dem Schulstandort (Joesph Beuys Gesamtschule, Siegburger Straße 149, 40591 Düsseldorf). Im Bestand sind derzeit folgende Räume vorhanden: zwei Werkräume, zwei Lagerräume und ein Maschinenraum. Nach der Sanierung wird es folgende Räume geben, die ausgestattet werden müssen: Werkraum 1: 76,54 m² Werkraum 2: 37,5...
Architektur
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht:
- 06. August 2026
- Frist:
- 02. Juni 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Fachplanung der Werkräume an dem Schulstandort (Joesph Beuys Gesamtschule, Siegburger Straße 149, 40591 Düsseldorf). Im Bestand sind derzeit folgende Räume vorhanden: zwei Werkräume, zwei Lagerräume und ein Maschinenraum. Nach der Sanierung wird es folgende Räume geben, die ausgestattet werden müssen: Werkraum 1: 76,54 m² Werkraum 2: 37,58 m² Werkraum 3: 57,01 m² Maschinenraum: 30,32 m² Lager 1: 21,61 m² Lager 2: 25,72 m²
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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4 Datenbereiche verfügbar
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BurgenlandkreisNaumburg (Saale)Der Burgenlandkreis als Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines neuen Schulcampus auf dem Areal „ Stadtquartier Schönburger Straße “, bestehend aus Schulgebäude und 3 - Felder - Sporthalle. Das ebenfalls auf dem Gelände geplante Zentrum für das Berufsvorbereitende Jahr ( BVJ ) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Baufeld für den geplanten Campusneubau befindet sich östlich des Naumburger Zentrums im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes ( B - Plan Nr . 62 “ Stadtquartier Schönburger Straße" ). Die ehemalige Bebauung sowie die Oberflächenbeläge wurden bereits zurückgebaut. Das Schulgrundstück selbst liegt an der südlich verlaufenden Schönburger Straße sowie an der östlich verlaufenden, im Zuge des B- Plan- Verfahrens neu geplanten und errichteten Dr. - Wilhelm- Kniest- Straße zwischen der Schönburger Straße und der Grochlitzer Straße an. Zum Campus gehört noch das Grundstück mit der Flurstücksnummer 692. Hier befindet sich derzeit eine durch das Technische Hilfswerk ( THW ) genutzte Anlage. Das dort geplante Gebäude ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Straßenquartier zwischen Schönburger- , Rosa-Luxemburg und Grochlitzer Straße ist gekennzeichnet durch eine weitgehend homogen wirkende Bebauung durch meist dreigeschossige Wohngebäude. Das Grundstück ist weitgehend eben und umfasst eine Fläche von 25.196m2. Die baulichen Anlagen des neuen Schulcampus werden auf drei Gebäudebereiche verteilt . In der Angebotsaufforderung sind die Gebäudeteile des Bauvorhabens wie folgt bezeichnet: Teilobjekt A Schulgebäude Das Gebäude, d as die Schulräume der Förderschule, d er Sekundarschule und Teile des BVJ beherbergt, bildet als größte Baumasse das Zentrum der Anlage und ist selbst in drei „ Gebäudekuben“ gegliedert, höhenmäßig gestaffelt zwischen zwei und vier Obergeschossen. D ie drei Baukörperbereiche sind jeweils um einen Innenhofkern gegliedert. Die Gebäude werden in Massivbauweise mit tragenden Wänden und Stützen aus Stahlbeton sowie Stahlbetondecken mit Flachdach errichtet. Die Gründung erfolgt auf Stahlbetonbodenplatten . Der mittlere Gebäudeteil ( A 1) ist unterkellert, die nördlichen und südlichen Gebäudeteile ( A2 und A3 ) sind nicht unterkellert. Teilobjekt B Sporthalle Die Drei -Feld-Sporthalle ist im Anschluss an das Schulgebäude nördlich angeordnet . An dem großen Hallenraum mit DIN- Maßen ( 4 5 x 2 7 m ) schließt sich an der südlichen Längsseite ein zweigeschossiger Funktionstrakt an. Die Gebäudegründung für den Sozialtrakt erfolgt als Plattengründung mit bewehrten Stahlbeton- Bodenplatten, die Halle wird mit Einzelfundamenten und Fundamentstreifen unter den Außenwänden gegründet. Die tragenden Wände, Stützen sowie die Geschossdecken im Sozialtrakt werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Das Hallendach wird mit Leimholzbindern und einer Tragschale aus Stahltrapezblech ausgebildet. Werkstattgebäude des BVJ (Bauteil C) Das Werkstattgebäude liegt im nordwestliche Grundstücksteil auf dem „THW-Gelände“. Es besteht aus einem 2-geschossigem Sozialgebäude (Bestand) und einer eingeschossigen Werkhalle (Neubau). Das 2- geschossige Bestandsgebäude hat die Abmaße l x b x h 19,90 x 12,35 x 6,96 m und soll ohne wesentliche statisch-konstruktive Eingriffe ergänzende Funktionen wie Umkleiden, Lehrerbereich, Sanitärräume und Technikräume aufnehmen. Die Werkhalle hat die Abmaße l x b x h 33,90 x 28,40 x 4,78 m und wird in Massivbauweise auf einer bewehrten Stahlbeton-Bodenplatte sowie Streifenfundamenten unter den Außenwänden errichtet. Die tragenden Außen- und Innenwände sind gemäß statischem Konzept aus Stahlbeton. Die Dachdecke des Werkstattgebäudes wird mit 40 cm dicken Betonfertigteilen aus Spannbetonhohlplatten hergestellt.Sanierung Gymnasium Eckhorst - Fachplanung Technische Ausrüstung
Stadt BargteheideBargteheideDer übrige Bestand des Eckhorst Gymnasiums umfasst alle Gebäudeteile der Schule mit Ausnahme des Neubaus, welcher in den Jahren 2012-2014 errichtet wurde und die Kuhle, welche als zentraler Aufenthalts- und Veranstaltungsraum genutzt wird und bis April 2025 selbst saniert wurde. Die Flächen im übrigen Bestand teilen sich wie folgt auf: Sporthalle: 1.768,31 m² im EG // Klassenräume sowie Kunst u. Werken: 1.318,34 m² im EG, 679,19 m² im OG // Klassenräume sowie Biologie- u. Chemieräume: 1.092,47 m² im EG, 463,21 m² im OG // Physiktrakt: 449,47 m² im EG, 96,44 m² im OG // Klassenräume: 870,55 m² im EG, 816,71 m² im OG. Für die Sanierung des Gymnasium Eckhorst wurde im Oktober 2019 eine Bestandsanalyse erstellt, um die Bedarfe dieser Sanierung festzulegen. Die Kernpunkte der Sanierung des übrigen Bestandes sehen wie folgt aus: Brandschutztechnische Ertüchtigung, Energetische Sanierung (Dachsanierung ,Fassadensanierung, Austausch sämtlicher Fenster, etc.), Ertüchtigung der Dachkonstruktion für PV-Anlagen, Sanierung der Turnhalle (Brandschutz, Tragwerk), Sanierung der vorhandenen Beleuchtung, da die Gänge als zu dunkel wahrgenommen werden, Fortführung des NGRS-Systems (Amokalarm), welches im Rahmen der Sanierung der Kuhle eingebaut wurde. Der übrige Bestand des Eckhorst Gymnasiums wurde in Vorbereitung auf die erforderliche Sanierung im Jahre 2024 mit einer Drohne beflogen und digitalisiert. Die Stadtvertretung Bargteheide hat am 21.04.2022 einen Beschluss zur Klimaneutralität bis zum Jahre 2035 gefasst. In diese Maßnahme müssen Aspekte wie Nachhaltigkeit und Energieeffizienz einfließen. Eine besondere Herausforderung ist die Sanierung im laufenden Schulbetrieb, welchen die Fachplaner untereinander und mit der Schule sowie der Verwaltung abstimmen müssen. Es wird ein hohes Maß an Organisationsgeschick vorausgesetzt, um den Schulablauf in die Baustelle zu integrieren. Die geschätzten Baukosten der Objektplanung betragen für die Kostengruppe 300 netto 3.346.912,- € und für die Kostengruppe 400 netto 2.748.216,- €. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen mit dem Leistungsbild Fachplanung gem. HOAI § 55 Technische Ausrüstung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. _________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public eingestellt./DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121014642 eingestellt.Ausschreibung von Schloßer/ Stahlbauarbeiten (317) für den Neubau des AKK
AKK Altonaer Kinderkrankenhaus gGmbHHamburg1. Obergeschoss: Im 1. OG, Nordflügel, entstehen durch den Umbau innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens 8 zusätzliche Patientenzimmer. Es besteht die Möglichkeit, je Raum ein zusätzliches Bett für eine Begleitperson aufzustellen. Jedes Patientenzimmer erhält ein eigenes Bad. Das neue Raumkonzept zieht eine Anpassung für das ganze Geschoss inkl. Südflügel nach sich, da die Stationsabläufe für das Betreiben des Nordflügels neu geordnet werden müssen. Dies betrifft folgende Räume: 1.39 Wäschelager, 1.20 Elternaufenthalt/ Spielen. Für die TGA Anbindung der neuen Flächen an den Bestand werden abgehängte Decken de- und wieder montiert, unter anderem in den Fluren. Zur Herstellung der erforderlichen Fluchtwege wird im Zuge des Umbaus die provisorische Außentreppe durch eine permanente Außentreppe ersetzt. Sie wird zu Wartungszwecken auch auf die Dachfläche über dem 1. OG geführt. Zur Vermeidung des Brandüberschlags auf die Treppe wird ein Brandschutzschott angebracht. Das statische System des vorhandenen Gebäudes baut auf einer identischen Lage der lastabtragenden Wände im Erd- und Obergeschoss auf. Dies ist durch das neue Raumprogramm und dem daraus resultierenden Grundriss nicht ohne weiteres umsetzbar. Die bisherige Lastabtragung durch tragende Wände wird geändert. Es werden Unterzüge und Stützen zur Lastabtragung eingebaut. Erdgeschoss: In Anlehnung an den Bestand werden aus hygienischen Gründen zwei Gemeinschaftsbäder in je zwei Einzelbäder umgewandelt Aktuell müssen die Gemeinschaftsbäder im Falle einer Infektion für die nicht infizierte Seite gesperrt werden. Bei den klinischen Beatmungsplätzen des EG werden 2 Patientenbäder geteilt, so dass 4 Patientenbäder entstehen. Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau einer zusätzlichen Stütze im Bereich des Elternaufenthaltes. In einzelnen Teilbereichen sind Eingriffe in die vorhandenen TGA-Installationen notwendig. Hierfür müssen Bestandsdecken geöffnet und wieder verschlossen werden. Kellergeschoss: Die geänderte Lastabtragung erfordert den Einbau zweier zusätzlicher Stützen vor und im Bereich des "Raum der Stille". Konstruktion: Nichttragende Innenwände: Gipskartonständerwände, Ausführung nach Anforderung des Brand- und Feuchteschutzes. Der Unterzug unterhalb der Decke über 1. Obergeschoss wird als Stahlträgerkonstruktion hergestellt. Die Stützen unterhalb des Unterzuges des 1. OG sowie die zusätzlichen Stützen im EG und KG werden als Stahlstützen ausgeführt. Stahlträger- und Stahlstützen aller Geschosse erhalten eine brandschutztechnische Ummantelung. Die Außentreppe inkl. Brandschutzschott in Leichtbauweise ist als Stahlwangentreppe mit Gitterroststufen und -podesten vorgesehen. Genauere Einzelheiten sind den Vergabenterlagen (insbesondere dem Leistungsverzeichnis) zu entnehmen.Erweiterung Kläranlage Leutkirch - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Eigenbetrieb Städt.Abwasserbeseitigung LeutkirchLeutkirchFrist: 29. JuniDer Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Leutkirch“ betreibt eine mechanisch-biologische Kläranlage mit getrennter anaerober Schlammstabilisierung. Die Ausbaugröße beträgt 100.000 EW, die wasserrechtliche Erlaubnis endete am 31.12.2025. Die Kläranlage ist aufgrund der deutlich gestiegenen Belastung bzw. aufgrund neuer Bemessungsvorgaben zu erweitern. Die Zahl der natürlichen Einwohner im Einzugs-gebiet beträgt derzeit ca. 20.000 E, ein Indirekteinleiter (Molkeverwertung) trägt maßgebend zur Gesamtbelastung bei. Die künftige Ausbaugröße der Kläranlage wird vorläufig mit 110.000 EW, die hydraulische Kapazität bei Mischwasserzufluss mit 340 l/s festgelegt. Eine endgültige Festlegung erfolgt bis zur Vergabe der Ingenieurleistungen. In den Jahren 2024 und 2025 wurde eine Vorplanung zur Erweiterung der Belebungsbecken erstellt: Die Neubemessung der biologischen Stufe ergab ein erforderliches Belebungsbeckenvolumen von ca. 12.350 m3, unter Berücksichtigung des vorhandenen Belebungsvolumen von 7.650 m³ ist der Neubau von ca. 4.700 m³ erforderlich. Aktuell vorhanden sind insgesamt 6 Belebungsbecken mit jeweils 1.275 m³. Es gibt zwei vorgeschaltete Denitrifikationsbecken und vier Nitrifikationsbecken. Das erforderliche Neubauvolumen von 4.700 m³ wird auf zwei Becken aufgeteilt, die hydraulisch zwischen die Denitrifikationsbecken und die Nitrifikationsbecken gebaut werden. Die neuen Belebungsbecken werden mit Rührwerken und abschaltbaren Belüftern ausgestattet, so dass sie variabel als Deni- bzw. Nitrifikationsbecken genutzt werden können. Die neuen Belebungsbecken werden tiefer als die vorhandenen gebaut. Die Belüf-tung der neuen Becken erfolgt unabhängig von den bereits vorhandenen Nitrifikationsbecken. Neben dem erforderlichen Neubau der zwei geplanten Belebungsbecken ist der Neu-bau eines Zwischenhebewerks erforderlich. Das Zwischenhebewerk ist als Schneckenpumpwerk geplant. Die zu behandelnde maximale Wassermenge der Kläranlage bleibt unverändert. Die mechanische Stufe vom Zulauf der Kläranlage bis zum Ablauf des Sand- und Fettfangs, bleibt von der Maßnahme unberührt. Auch an der Nachklärung sind keine Maßnahmen geplant. Die erforderlichen Maßnahmen umfassen: - Verlegen des Kanal DN 1.200 - Neubau Belebungsbecken ca. 4.700 m³ – Ausstattung mit abschaltbaren Belüftern, Rührwerken und Messtechnik - Neubau Zwischenhebewerk mit 4 Schneckenpumpen - Umbau Denitrifikationsbecken - Umbau Verbindungsgerinne zur Anbindung an Bestand - Umbau Gebläsestation Die erforderliche Erweiterung der Kläranlage muss im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit durchgeführt werden. Die Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 für diese Maßnahmen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Als zentrale Planungsaufgabe wird das Erreichen folgender Ziele betrachtet: - Erweiterung der Belebungsanlage im laufenden Betrieb Alle durchzuführenden Maßnahmen müssen in sinnvolle Bauabschnitte unterteilt werden. - Erhöhung der Kostensicherheit Die zu erwartenden Baukosten sind durch eine strukturierte Vorgehensweise im gesamten Planungs- und Bauprozesses kontinuierlich zu überwachen und es ist jeweils frühzeitig auf Abweichungen zu reagieren. Die Anwendung entsprechender Werkzeuge zur Kostenplanung wird erwartet. Da sich auch vorbefasste Ingenieurbüros an diesem Verfahren beteiligen dürfen, liegen folgende vorhandene Unterlagen bei: - Auszug Vorplanung Lageplan der Kläranlage Leutkirch Die bisher geschätzten Baukosten betragen ca. 5,7 Mio € netto.Objektplanung Anne-Frank-Schule
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainIn der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütetObjektplanung Anne-Frank-Schule
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. JuliIn der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütetObjektplanung Anne-Frank-Schule
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. JuliIn der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütetObjektplanung Anne-Frank-Schule
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainIn der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütetObjektplanung Anne-Frank-Schule
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainIn der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütetObjektplanung Anne-Frank-Schule
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. JuliIn der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.