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Erweiterung GS Sievershausen, Lehrte
Die Grundschule Sievershausen in der Kantstraße 21, 31275 Lehrte, soll erweitert werden. Für den zu planenden Erweiterungsbau liegt ein Raumprogramm vor, dessen Nutzungsflächen (NUF) sich auf zirka 590 m² summiert. Diese gliedert sich in Mensa inkl. WCs, Schulbereich (Differenzierungsräume) und Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung....
Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung, TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
Die Grundschule Sievershausen in der Kantstraße 21, 31275 Lehrte, soll erweitert werden. Für den zu planenden Erweiterungsbau liegt ein Raumprogramm vor, dessen Nutzungsflächen (NUF) sich auf zirka 590 m² summiert. Diese gliedert sich in Mensa inkl. WCs, Schulbereich (Differenzierungsräume) und Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuu...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Lehrte
- Veröffentlicht:
- 18. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Grundschule Sievershausen in der Kantstraße 21, 31275 Lehrte, soll erweitert werden. Für den zu planenden Erweiterungsbau liegt ein Raumprogramm vor, dessen Nutzungsflächen (NUF) sich auf zirka 590 m² summiert. Diese gliedert sich in Mensa inkl. WCs, Schulbereich (Differenzierungsräume) und Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie und Standortvariantenbetrachtung wurde ein Standort auf dem Bestandsgelände der Schule festgelegt, die Standortvariante C3. An dieser Stelle soll die Erweiterung eingeschossig umgesetzt werden. In dem Raumaufteilungskonzept der Machbarkeitsuntersuchung ergab sich dafür eine ungefähre Bruttogrundfläche (BGF) von 785 m². Die Umsetzung erfolgt während des laufenden Schulbetriebs. Eine direkte Anbindung an das Bestandsgebäude wird hergestellt. Es ist vorgesehen, zwei der erforderlichen Differenzierungsräume an die fingerartigen Bestandsbereiche anzubauen, um die Nähe zu den Bestandsklassenräumen zu gewährleisten. An- und Umbauarbeiten an das Bestandsgebäude sowie erforderliche Abrissarbeiten sind mit einzuplanen. Der Außenraum ist an den Erweiterungsbau anzupassen, dabei sind insbesondere die Zugänglichkeiten sowie ggf. erforderliche Verlegung von Bestandsparkplätzen zu berücksichtigen. Der Eingriff in den Schulbetrieb muss geringstmöglich gehalten werden. Die Sicherheit der Schulkinder hat oberste Priorität. Zurzeit ist die Mensa in Interimscontainern untergebracht (siehe Anlage 11). Diese werden nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus durch die Bauherrin demontiert. Anstelle der Container kann der Fahrrad- und Scooter-Stellplatz für die Schülerinnen und Schüler entstehen, da der bestehende im Zuge der Baumaßnahmen voraussichtlich überplant wird. Die auf Basis der prognostizierten Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 200-700) liegen bei ca. 4,3 Mio. EUR (brutto). Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Der Abschluss der LPH4 ist derzeit im 4. Quartal 2026 geplant. Die Bauarbeiten für den Erweiterungsbau sollen spätestens 4 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung, begonnen werden und schnellstmöglich abgeschlossen sein.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
PS_Kantstr.
Die Kaiserin-Theophanu-Schule besteht aus acht Gebäudetrakten. Drei in Containerbauweise errichtete Trakte sind zurückzubauen, die denkmalgeschützten Trakte B und E sind zu sanieren. Inwieweit die Sanierung oder der Abbruch des A-Traktes aus wirtschaftlichen Aspekten und unter Betrachtung des Gesamtkonzeptes sinnvoll ist, ist im Rahmen der Planung zu erarbeiten. Darüber hinaus ist zur Umsetzung des Raumprogramms die Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten erforderlich. Die Technik der Gebäudetrakte N und T ist in das Gesamtkonzept zu integrieren und ein zentraler Betrieb/Steuerung für die gesamte Liegenschaft einzurichten. Lage/Objektbeschreibung Am bereits bestehenden Schulstandort Kantstraße 3 befindet sich ein 4-zügiges Gymnasium mit circa 1.100 Schülern und circa 100 Lehrern. 2019 wurden zwei Erweiterungsbauten fertiggestellt, in welchen die naturwissenschaftlichen Fachräume und eine 3-fach Sporthalle untergebracht wurden. Neben den beiden Neubauten befinden sich auf dem Grundstück drei in den 50er Jahren in Massivbauweise errichtete Bestandstrakte (Trakte A, B und E). Die Trakte A und B beherbergen Klassen- und Verwaltungsräume sowie eine Aula. Der Trakt B steht unter Denkmalschutz. Der ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Trakt E wird aktuell als Mensa genutzt, weist jedoch nur unzureichende Kapazitäten auf. Im Trakt E befindet sich ebenfalls die Hausmeisterwohnung. An den Bestandsgebäuden wurden in den zurückliegenden Jahren nur die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten vorgenommen, so dass ein entsprechender Sanierungsrückstand in allen Bereichen besteht. Weitere Klassenräume befinden sich in zwei Containerbauten, den Trakten K und G. Der aus den 60er Jahren stammende Trakt P wird derzeit für die Nachtmittagsbetreuung genutzt. Maßnahmenbeschreibung: Maßnahme A (Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau und eventuell Abbruch Trakt A, Abbruch Containerbauten und Sanierung der Außenanlagen): Ziel der Baumaßnahme ist die Generalinstandsetzung der Trakte B und E, optional des Traktes A. Die bestehenden Containerbauten P, K und G sind während der Baumaßnahme sukzessive abzubrechen. Im Zuge der Planungen sind verschiedene Varianten zu erarbeiten, in welchen sämtliche Aspekte zu betrachten sind, um eine Entscheidung in Bezug auf den Umgang mit den Bestandsgebäuden A, B und E herbeiführen zu können. Für die Deckung des Raumbedarfes wird die Errichtung eines oder mehrerer Erweiterungsbauten erforderlich. In welchem Umfang ein Abbruch des A-Traktes sinnvoll ist, ist mittels der zu erarbeitenden Varianten darzustellen und hinsichtlich der Nutzung, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit zu bewerten. Die 2019 fertiggestellten Neubautrakte N (Klassen- und Fachräume) und T (Turnhalle) sowie der Trakt G werden während der Baumaßnahme weiter durch die Schule genutzt. Die Technik der Gebäudetrakte N und T ist in das Gesamtkonzept zu integrieren und ein zentraler Betrieb/Steuerung für die gesamte Liegenschaft einzurichten. Im Zuge der Sanierungs-, Neubau- und Abbruchmaßnahmen wird der noch unsanierte Teil der Außenanlagen einschließlich der dazugehörenden technischen Anlagen ebenfalls neugestaltet. Es ist geplant, die Maßnahme mit einem Generalunternehmen (GU) zu realisieren. Aufgrund interner Prüfverfahren könnte im Verlauf der weiteren Planung gegebenenfalls die Entscheidung gegen einen GU und für eine gewerkeweise Ausführung getroffen werden. Die Planung wird grundsätzlich unter Anwendung der BIM-Methodik erbracht. Der Leistungsumfang hinsichtlich BIM ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und der vertragsgegenständlichen AIA des Arbeitgebers. Neben den Projektsteuerungsleistungen wird durch den Projektsteuerer auch das Inbetriebnahmemanagement durchzuführen sein. Die Planungsleistungen für die Hauptmaßnahme (Maßnahme A) wurden zum überwiegenden Teil bereits an die Fachplaner vergeben, mit der Leistungsphase 1 wurde im II. Quartal 2025 begonnen. Maßnahme B (Errichtung eines Interims und Erschließung mit Außenanlagen): Vor der Durchführung der oben beschriebenen Baumaßnahmen ist die Auslagerung des Schulbetriebes aus den von der Sanierung/ dem Rückbau betroffenen Bestandstrakte erforderlich. Als Teil dieser Maßnahme soll hierfür ein Interimsgebäude in Containerbauweise durch einen Totalunternehmer geplant und errichtet werden. Im Rahmen der Projektsteuerungsleistungen hat in allen Leistungsphasen die Qualitätssicherung, in der Leistungsphase 8 in Form eines Baucontrollings durch die Projektsteuerung zu erfolgen. Die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen für den Totalunternehmer Maßnahme B ist im IV. Quartal 2025 erfolgt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. der Honorarvertragsentwurf mit detaillierten Leistungsbild ist dieser Auftragsbeakanntmachung beigefügt. Die Anlage 1 beinhaltet die umfängliche Projektbeschreibung inklusive Maßnahmenbeschreibung, Kosten und Termine. Alle Anlagen sind zu beachten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Lehrte.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.