Straßen- und Immobilienbetriebe BeverungenBeverungenTED
Erweiterung bzw. Neubau Feuerwehrgerätehaus Herstelle - Planungsleistungen
Neubau/Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Herstelle (Stadt Beverungen) bis Sommer 2028. Baukosten ca. 1,8 Mio. Euro. Planungsleistungen (Hochbau, TGA, Freianlagen) bis Leistungsphase 4 für 2026 vorgesehen. Zweistufiges Vergabeverfahren (Teilnahmewettbewerb mit Erstangebot), Auftragsvergabe auf Erstangebotsbasis möglich.
Architektur, TGA-Planung, Landschaftsarchitektur
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Inhalt auf einen Blick
Neubau/Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Herstelle (Stadt Beverungen) bis Sommer 2028. Baukosten ca. 1,8 Mio. Euro. Planungsleistungen (Hochbau, TGA, Freianlagen) bis Leistungsphase 4 für 2026 vorgesehen. Zweistufiges Vergabeverfahren (Teilnahmewettbewerb mit Erstangebot), Auftragsvergabe auf Erstangebotsbasis möglich.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Straßen- und Immobilienbetriebe Beverungen
- Veröffentlicht:
- 21. Juni 2026
- Frist:
- 21. Juli 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Neubau/Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Herstelle (Stadt Beverungen) bis Sommer 2028. Baukosten ca. 1,8 Mio. Euro. Planungsleistungen (Hochbau, TGA, Freianlagen) bis Leistungsphase 4 für 2026 vorgesehen. Zweistufiges Vergabeverfahren (Teilnahmewettbewerb mit Erstangebot), Auftragsvergabe auf Erstangebotsbasis möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Erweiterung bzw. Neubau Feuerwehrgerätehaus Herstelle - Planungsleistungen
Gemäß dem Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Beverungen ist der Neubau bzw. die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Herstelle bis zum Sommer 2028 vorgesehen. Die hierfür veranschlagten Baukosten in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro sind im mittelfristigen Wirtschaftsplan der Straßen- und Immobilienbetriebe Beverungen berücksichtigt. Für das Jahr 2026 ist geplant, die Planungsleistungen (Hochbau, Technische Gebäudeausrüstung sowie Freianlagen) bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) in enger Abstimmung mit der Bauherrschaft, der Feuerwehr sowie der Politik abzuschließen. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb sowie der anschließenden Abgabe eines Erstangebots. Die Straßen- und Immobilienbetriebe Beverungen behalten sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in weitere Verhandlungen einzutreten. - Theater Kiel AöRN/AFrist: 10. Aug.
Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innen-räume in den Leistungsphasen 3-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie die Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stadt NeuensteinNeuenstein
Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innen-räume in den Leistungsphasen 3-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie die Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stadt NeuensteinNeuenstein
Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen "Fachplanung TGA, HLS" für den Neubau des Feuerwehrhauses
Die Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - Objektplanung Gebäude - TGA Elektro Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie die Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Magistrat der Stadt NiddaNiddaFrist: 27. Juli
Neubau Feuerwehrhaus Ober-Lais, Nidda
Die Stadt Nidda plant den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Ober-Lais. Auf Basis einer vorangegangenen Standortuntersuchung wurde ein Grundstück südlich von Ober-Lais bzw. nördlich von Unter-Lais nahe dem Friedhof ausgewählt; das Planungsrecht ist über den Bebauungsplan OL 9 "Feuerwehrhaus Ober-Lais" gesichert. Es ist vorgesehen, das Gebäude in einer einstöckigen Bauweise zu errichten. Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst eine Nettofläche von 490,00 m², die Baukosten KG 200-400 betragen 3,12 Mio. Euro brutto; für die KG 500 sind 375.000 Euro brutto vorgesehen. Ausgeschrieben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (inkl. Baugrundvorbereitung) gemäß HOAI §34, der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI §39 sowie die Brandschutzplanung gemäß AHO Heft Nr. 17. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1: HOAI LPH 1-4, Stufe 2: HOAI LPH 5-8 und Stufe 3: HOAI LPH 9. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass der Baubeginn in 2027 erfolgt (Vorgabe Förderbescheid) und die Übergabe des fertiggestellten Projekts an den Nutzer Ende 2029 sichergestellt ist. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen Grundlage von Planungsentscheidungen werden; der Aufwand für die Bereitstellung von entsprechenden Planungsdaten ist einzukalkulieren. Das Bauvorhaben wird durch das Land Hessen im Rahmen der Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL) mit einer Zuwendung gefördert. Planung und Ausführung des Feuerwehrhauses müssen in allen Belangen den Anforderungen des Förderbescheids einschließlich sämtlicher Nebenbestimmungen entsprechen. Vom erfolgreichen Bieter wird eine konzeptionell kompetente Beratung sowie ein in allen Leistungsphasen besonderes fachliches Engagement erwartet. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. - Stadt Rheinfelden (Baden), Körperschaft des öffentlichen RechtsRheinfelden (Baden)
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für die Gebäudeplanung des/der Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen und die Freianlagenplanung des Schulhofs. Zusätzlicher Ideenteil für eine skizzenhafte Freiflächengestaltung.
Hauptsächlicher Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung für den/die Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen mit ganztägigem Betreuungsangebot und Mensa für künftig 312 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 4. Die Schulhoffläche ist als Freianlage in Verbindung mit dem Gebäude mitzuplanen. Die Hebelschule ist eine konventionelle und inklusive Grundschule. Der Wettbewerb soll Lösungsvorschläge zur Erweiterung des Schulstandorts mit einem oder mehreren Neu-bau(ten) und die Außenraumgestaltung aufzeigen. Ziel ist es die unterschiedlichen Nutzungsbereiche, die künftig auf dem Areal untergebracht werden, aufeinander abzustimmen. Bei der Gesamtkonzeption ist darauf zu achten, dass die Gebäude eine wahrnehmbare und funktionale Einheit bilden, die durch kurze Wege verbunden sind und Raumbereiche geclustert werden. Der Außenraum der Grundschule soll ein Ort des Aufenthalts und Treffens für die Schülerinnen und Schüler werden und weiterhin auch für die Bewohner*innen Nollingens zugänglich sein. Fachpreisrichter*innen: Daniel Wentzlaff (Vorsitz), Architekt, Nissen Wentzlaff Studio, Basel-CH | Bärbel Hoffmann, Freie Architektin, Stuttgart | Florian Hagmüller, Architekt, Schaudt Architekten, Konstanz | Andreas Böhringer, Landschaftsarchitekt, AG Freiraum, Freiburg | Christiane Ripka, Stadtplanerin, Leitung Stadtbauamt || Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Irene Sperl-Schreiber, Architektin, Stadtplanerin, Landschaftsarchitektin, Schreiber-plan GmbH, Stuttgart | Marc Lösch, Architekt, K9 Architekten, Freiburg || Sachpreisrichter*innen: Klaus Eberhardt, Oberbürgermeister, Stadt Rheinfelden (Baden) | Sigrid Senger, Rektorin Hebelschule, Stadt Rheinfelden (Baden) (bzw. Nachfolge) | Hanspeter Schuler, Leitung Hauptamt, Stadt Rheinfelden (Baden) | Werner Wohner, Leitung Gebäudemanagement, Stadt Rheinfelden (Baden) || Stellvertretende Sachpreisrichter*innen: Sven Irmscher, Gebäudemanagement, Leitung Technische Abteilung, Stadt Rheinfelden (Baden) | Vanessa Hünerli, Hauptamt, Leitung Abteilung Schulen, Sport, Stadt Rheinfelden (Baden) Preise und Bearbeitungshonorar: Bearbeitungshonorar je Arbeitsgemeinschaft: 3.800,00 € (= 38.000,00 €, netto) | Preisgeld: 50.000,00 € (netto) | Aufteilung: 1. Preis: 22.500,00 €, 2. Preis: 15.000,00 €, 3. Preis: 10.000,00 €, Anerkennung: 2.500,00 € | Das Bearbeitungshonorar und Preisgeld verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung des Preisgelds vorbehalten. Ebenso befindet das Preisgericht über freiwerdendes Bearbeitungshonorar. Die Bewertung der eingereichten Entwürfe erfolgt anhand transparenter Kriterien gemäß Auslobung. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, eine*n der Preisträger*innen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013) mit der Objektplanung (Hochbau und Freian-lage), mindestens Leistungsphasen 2 – 5 gemäß §§ 33 – 37 HOAI sowie §§ 38 – 40 HO-AI beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit allen Preisträger*innen über den Auftrag verhandeln. Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen einem der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI für Objektplanung Hochbau und Freianlagen mindestens bis jeweils zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht und vorbehaltlich der geopolitischen, wirtschaftlichen Lage. Die Verfasser*innen der ausgewählten Arbeiten erhalten nach der Jurysitzung und Abgabe des Angebots Gelegenheit, ihre Arbeiten bei den Verhandlungsgesprächen vorzustellen und Fragen zu beantworten. Diese Präsentation ist bereits Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VgV. Im Anschluss an das erfolgreiche Vergabeverfahren gem. VgV wird die Ausloberin den/die Landschaftsarchitekt*in mit den Leistungen der Freianlagen und das Architekturbüro mit den die Leistungen der Objektplanung Gebäude, gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung separat beauftragen. Die Abgrenzung der Leistungsbereiche Hochbau und Freianlagen erfolgt auf Basis des zu beauftragenden Entwurfs. Es ist eine bauabschnittsweise Beauftragung vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, die Freianlagenplanung zu einem späteren Zeit-punkt zu beauftragen. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer*innen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Bei passendem Erstangebot behält sich die Ausloberin vor, keine Verhandlungsgespräche durchzuführen. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ist vorgesehen die Gewerke (Tragwerksplanung, HLS, Bauphysik, Elektrotechnik und Brandschutz) an ein Generalunternehmen zu vergeben. - Theater Kiel AöRN/AFrist: 10. Aug.
Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen TGA, Elektro für den Neubau des Feuerwehrhauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - Objektplanung Gebäude - TGA HLS Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stadt NeuensteinNeuensteinFrist: 10. Aug.
Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen TGA, Elektro für den Neubau des Feuerwehrhauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - Objektplanung Gebäude - TGA HLS Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Große Kreisstadt Annaberg-BuchholzAnnaberg-Buchholz
Transparenzbekanntmachung - Planungsleistungen für die Sanierung der Trauerhalle in Cunersdorf, 09456 Annaberg-Buchholz
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung - Planungsleistungen für die Sanierung der Trauerhalle in Cunersdorf, 09456 Annaberg-Buchholz; Vergabenummer: 06-FV/26-TRC-Plan; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: ja 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz; Bereich/Abteilung: Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Markt 1; PLZ: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz; Land: Deutschland; Telefon: +49 3733425240; E-Mail: [email protected]; Internet-Adresse: https://www.annaberg-buchholz.de 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Sanierung der Trauerhalle in Annaberg-Buchholz OT Cunersdorf mit Sanierungsarbeiten an der Außenhülle (Dach und Fassade) und im Innenraum sowie Grundrissanpassungen. 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Trauerhalle Cunersdorf; PLZ: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz OT Cunersdorf; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 71000000-8; Art und voraussichtlicher : - Los 01 Objektplanung Gebäude §§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10, Leistungsphase 1 bis 8 (anrechenbare Kosten ca. 205.000 €); - Los 02 Technische Ausrüstung Fachplanung Elektroinstallation §§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15, Leistungsphase 1 bis 8 (anrechenbare Kosten ca. 40.000 €); Hinweis: Es soll zunächst eine Beauftragung der Leistungsphase 1 bis 3 für die beiden Lose erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsphasen 1-3 besteht nicht, da die Umsetzung des Vorhabens von einer Förderzusage abhängig ist. Es soll eine losweise Vergabe erfolgen. Der geschätzte Gesamtwert liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes. 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: -Bearbeitung der Leistungsphasen 1-3 im Zeitraum Mitte September bis Mitte November 2026; -Beauftragung weiterer Planungsleistungen nach Eingang des Förderbescheides; -Baurealisierung 2027/2028 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht noch nicht abschließend fest. Eine Bewerbung ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch auf Teilnahme.; Bei Interesse bitte folgende Stelle kontaktieren: Für das beabsichtigte Vergabeverfahren können interessierte Büros ihr Interesse unter Angabe des jeweiligen Loses bis spätestens zum Ablauf des 06.08.2026 gegenüber der Vergabestelle der Stadt Annaberg-Buchholz per E-Mail an [email protected] bekunden. Zur Prüfung der Eignung sind folgende Unterlagen und Angaben einzureichen: -Nachweis der Berufszulassung, -Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, -formlose Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 06.08.2026 9. Dokumente: - Ausführungsplanung (Hochbau),Ausführungsplanung (Technische Ausrüstung)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Straßen- und Immobilienbetriebe Beverungen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.