LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbHLeipzig
Ersterschließungsmaßnahme Heiterblick-Süd - Verkehrsanlagenplanung + Medienplanung
Ersterschließungsmaßnahme Heiterblick-Süd in Leipzig/ Paunsdorf Objektplanung Verkehrsanlagen + Planung Medienerschließung/ Ingenieurbauwerke LPH 1-9 Inkl. Planung LSA und konstruktive Ingenieurbauwerke Anlass: Unter dem Leitmotiv "Leipzig wächst nachhaltig und dient dem Gemeinwohl" soll in "Heiterblick-Süd" ein neues Stadtquartier für mi...
Tiefbauplanung, Elektroplanung, Verkehrsplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
- Veröffentlicht:
- 06. September 2026
- Frist:
- 08. Oktober 2026
- Thema:
- Tiefbauplanung
Ausschreibungsbeschreibung
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Ersterschließungsmaßnahme Heiterblick-Süd in Leipzig/ Paunsdorf Objektplanung Verkehrsanlagen + Planung Medienerschließung/ Ingenieurbauwerke LPH 1-9 Inkl. Planung LSA und konstruktive Ingenieurbauwerke Anlass: Unter dem Leitmotiv "Leipzig wächst nachhaltig und dient dem Gemeinwohl" soll in "Heiterblick-Süd" ein neues Stadtquartier für mindestens 4.000 Einwohner entwickelt werden. Die Schwerpunkte liegen in der Sicherung kommunalen und genossenschaftlichen Wohnens, in der Einbettung der Siedlungsfläche in einen ökologisch hochwertigen Landschaftsraum und in der Vernetzung mit den umgebenden Stadtquartieren. Im Ergebnis soll ein inklusives Stadtquartier entstehen, welches eng an den Realitäten und den Bedürfnissen einer heterogenen Gesellschaft orientiert ist. Mit der Entwicklung eines neuen Stadtteils auf bereits überwiegend kommunalen Grundstücken besteht die Grundlage für die modellhafte Umsetzung der aktuellen Planungsansätze wie des klimaangepassten und -resilienten Städtebaus, eines hohen Anteils an bezahlbaren Wohnungen, einer bedarfsgerechten Funktionsmischung, eines anteilig individuellen Wohnungsbaus mit höherer städtebaulicher Dichte zu ermöglichen, nachhaltige Mobilitätsformen zu stärken und einen hohen Grünflächenanteil zu berücksichtigen. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 63 ha. Davon entfallen 30 ha auf eine zusammenhängende potenzielle Baufläche und 33 ha auf angrenzende Grün- und Waldflächen. Es grenzt im Norden an das Wohngebiet Kiebitzmark I, das westlich der Paunsdorfer Allee aus Geschosswohnbauten besteht, östlich der Paunsdorfer Allee überwiegend aus Einzelhausbebauung. Im Osten begrenzt die Trasse der Bundesautobahn A 14 das Wettbe-werbsgebiet, jenseits davon erstreckt sich die offene Landschaft. Im Süden grenzt es an die B 6/Permoserstraße, an die sich östlich der Paunsdorfer Allee ein Einfamilienhausgebiet anschließt, westlich der Paunsdorfer Allee befindet sich das Einkaufszentrum "Paunsdorf Center". Im Westen grenzt es an die Paunsdorfer Allee. Maßnahmebeschreibung: Die Erschließung des neuen Stadtquartiers muss für den Bereich der Siedlungsfläche komplett neu hergestellt werden. Grundlage ist der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs, der in 2025 in einen Masterplan überführt wird und Grundlage für den Bebauungsplan bildet. Die Erschließungsidee des städtebaulichen Entwurfs soll nun technisch und gestalterisch umgesetzt werden. Dabei sollen gleichzeitig die Medienerschließung, die Blau-Grüne Infrastruktur, Lichtsignalanlagen und Ingenieurbauwerke integriert werden. Das neue Stadtquartier besteht aus 3 Teilquartieren, die durch einen Erschließungsring miteinander verbunden sind. Der Erschließungsring ist an zwei Stellen an die Paunsdorfer Allee angeschlossen und soll ggf. auch Buslinienverkehr aufnehmen eine weitere Anbindung soll an die B6 erfolgen. In den Teilquartieren wird es Wohnstraßen geben, die Anlieferung, Müllentsorgung und Rettungsfahrzeuge aufnehmen sollen. Der motorisierte Individualverkehr soll gebündelt in Quartiersgaragen untergebracht werden. Oberirdische Stellplätze soll es nur für Ausnahmen geben (Bedarfsstellplätze für Anlieferung und barrierefreie Stellplätze in Wohnungsnähe). Neben der Erschließungsfunktion soll der öffentliche Verkehrsraum eine hohe Aufenthaltsqualität besitzen und auch Orte für Stadtmobiliar vorsehen. Dabei ist der Umgang mit Material und die Übergänge zwischen den einzelnen Bereichen mit großer Sorgfalt zu behandeln. Ziel ist die verkehrs- und medientechnische Erschließung des neuen Stadtquartiers Heiterblick-Süd. Die verkehrliche Erschließung besteht aus den Bausteinen äußere Erschließung, innerer Loop, das Nebenwegenetz und die Quartiersplätze Leistungsbereiche siehe Auslobung Mit dem Angebot sind beigefügte Formblätter auszufüllen und beizufügen. Die Form der Einreichung entnehmen Sie der Auslobung. Mit dem Offenen Verfahren wird ein Büro oder Bietergemeinschaft gesucht, für die Verkehrsanlagenplanung und Medienplanung/ Ingenieurbauwerke inkl. Planung LSA und konstruktive Ingenieurbauwerke LPH 1-9. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich in Einzellosvergabe vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für die Stufe 1 Leistungsphasen 1-2 nach HOAI. Die Beauftragung der Planungsleistungen besteht aus möglichen 3 Stufen. Stufe 1 LPH 1-2 Stufe 2 LPH 3-4 Stufe 3 LPH 5-9 Die Weiterbeauftragung ab der Stufe 2 (LPH 3-4) und Stufe 3 ist als Option zu sehen, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung der nächsten Stufen besteht nicht. Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zum Download bereitgestellt. Es gelten Mindestbedingungen zu Eignung. Zuschlagskriterien: siehe Auslobung Honorarangebot Gewichtung 40% Konzept zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung Gewichtung 30% Büropräsentation mit Personaleinsatzkonzept Gewichtung 30%
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Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaDer Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes der Grundschule Marbach sowie die Erweiterung einer Ganztagsbetreuung. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Zwischenbau - Erweiterungsneubau Ganztagsbetreuung mit Mensa / Küche - Sanierung / Umstrukturierung "Alter Neubau" und im sensiblen Denkmal - Überarbeitung Pausenhöfe + Erneuerung Einfriedung Die Gesamtkosten (KG 200-700) nach DIN 276 werden auf ca. 3,90 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung ELT erbracht. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, (Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird) - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, giltNeubau eines zentralen Retentionsbodenfilters (RBF) am RÜB „Alte Kläranlage“ in 76467 Bietigheim
Gemeindeverwaltung BietigheimBietigheimFrist: 21. Sept.Die Gemeinde Bietigheim betreibt weite Teile ihres öffentlichen Entwässerungsnetzes im Mischsystem. Bei Niederschlagsereignissen werden die anfallenden Mischwasserüberläufe über verschiedene Mischwasserentlastungsbauwerke in den Schmiedbach eingeleitet. Der Schmiedbach ist Bestandteil des Federbachsystems, das aufgrund einer Vielzahl von Einleitungen aus den angrenzenden Kommunen erheblich belastet ist. Das Gewässersystem weist nach der aktuellen Bewertung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowohl hinsichtlich des chemischen als auch des ökologischen Zustands erhebliche Defizite auf. Diese sind im Wesentlichen auf die Einleitungen aus den Abwasseranlagen, insbesondere aus den Mischwassersystemen der am Federbachsystem gelegenen Gemeinden, zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund sind auslaufende bzw. neu zu erteilende wasserrechtliche Einleiterlaubnisse ohne die Ergebnisse der von den Anrainergemeinden gemeinsam durch-zuführenden Untersuchungen zur Gewässerökologie und zur FFH-Verträglichkeit derzeit nicht genehmigungsfähig. Zur Sicherstellung des weiteren ordnungsgemäßen Betriebs der kommunalen Abwasseranlagen erließ das Landratsamt Rastatt im August 2022 eine Interimsanordnung zum vorläufigen Betrieb und zur Fortführung der öffentlichen Abwassereinleitungen aus dem Trenn- und Mischsystem des Einzugsgebiets Bietigheim in den Schmiedbach. Für die in den Ergänzungen zum Generalentwässerungsplan (GEP) 2015 sowie dessen Fortschreibungen definierten Ausbauzustände 2023, 2024 und 2030 sind entsprechend dieser Interimsanordnung konkrete abwassertechnische Emissions- und Immissionsmaßnahmen umzusetzen und in Betrieb zu nehmen. Diese Maßnahmen dienen insbesondere der Reduzierung der stofflichen und hydraulischen Belastungen des Schmiedbachs sowie der schrittweisen Verbesserung des Gewässerzustands und der Erreichung der Ziele der WRRL. Für den Ausbauzustand 2030 ist gemäß Interimsanordnung spätestens bis zum 31. Dezember 2028 ein neuer zentraler Retentionsbodenfilter (RBF) im Mischwassersystem am Regenüberlaufbecken (RÜB) „Alte Kläranlage“ zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Die Maßnahme ist Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Gemeindegebiets und insbesondere vor der Erschließung der Baugebiete „Birkig, 3. und 4. Bauabschnitt“ sowie des Gewerbegebiets „Schelmenäcker (B8)“ umzusetzen. Der geplante Retentionsbodenfilter befindet sich unmittelbar neben dem bestehenden RÜB „Alte Kläranlage“. Die Planung hat die örtlichen Grundstücksverhältnisse sowie die vorhandene abwassertechnische Infrastruktur und die erforderlichen Schnittstellen zum bestehenden RÜB zu berücksichtigen. Auf Grundlage der zunächst erstellten Vorplanung des RBF wurden im weiteren Planungsverlauf zusätzliche Untersuchungen zur Dimensionierung und langfristigen Auslegung der Anlage durchgeführt. Dabei wurden neben den bereits absehbaren Entwicklungsflächen insbesondere die mögliche zusätzliche Erschließung des Bereichs entlang der B3 sowie weitere potenzielle Entwicklungsflächen im Gemeindegebiet berücksichtigt. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen wurde deutlich, dass eine zukunftsfähige Auslegung des RBF die Berücksichtigung zusätzlicher Flächenreserven erfordert. Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat sich daher für eine stufenweise Realisierung des Retentionsbodenfilters entschieden. Mit der ersten Ausbaustufe werden die bereits geplanten und absehbaren Entwicklungsgebiete berücksichtigt. Die zweite Ausbaustufe sieht die Erweiterung der Anlage um ein zusätzliches Filterbecken vor und berücksichtigt insbesondere den Flächenpuffer von rund 42,5 ha bis zur Gemarkungsgrenze entlang der B3. Die Aufteilung in zwei Ausbaustufen ermöglicht es, die zwingend erforderliche abwassertechnische Infrastruktur zunächst bedarfsgerecht für die konkret geplanten Entwicklungsgebiete her-zustellen und gleichzeitig die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für eine spätere Erweiterung zu schaffen. Das Projekt befindet sich derzeit in Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die Genehmigungsplanung wird durch das bereits mit der Planung (LPH 1 bis 4) beauftragte Ingenieurbüro fertiggestellt. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind daher die weiteren Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 der Ausbaustufe 1. Der Förderantrag soll aufgrund der zwischenzeitlich angepassten und erweiterten Planung nach erneuter Abstimmung mit dem Regierungspräsidium im kommenden Jahr eingereicht werden. Gleichzeitig soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Planungs- und Vergabeschritte rechtzeitig durchgeführt und die bauliche Umsetzung so gesteuert werden kann, dass die Inbetriebnahme des RBF spätestens zum 31. Dezember 2028 erfolgen kann. Die Gesamtkosten für den stufenweisen Ausbau des Retentionsbodenfilters werden gemäß der aktuellen Kostenschätzung mit insgesamt 5.490.000,00 € brutto angesetzt. Die Kostenangaben basieren auf dem derzeitigen Planungsstand (Vorentwurfsplanung) und dienen als Grundlage für die weitere Planung, Vergabe und Umsetzung der Maßnahme. Nachfolgende Terminschiene ist geplant: Planungsbeginn: Im Anschluss der Vergabe, voraussichtlich ab Januar 2027; Abschluss LPH 5: Juli 2027; Baubeginn: August 2027; Inbetriebnahme: Ende 2028 Die Aufteilung der Kosten der Kostenschätzung in die Kostengruppen gliedert sich wie folgt auf: KG 300: 2.330.000 € brutto; KG 410: 505.000 € brutto; KG 480: 440.000 € brutto; KG 500 (inkl. Ausgleichsmaßnahmen): 360.000 € brutto. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Ausbaustufe 1 mit den Leistungsphasen 5-9 für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41ff. HOAI, Freianlagen gemäß §§ 38ff. HO-AI und der Technischen Ausrüstung mit den Anlagengruppe 1 (Hydraulik) und 8 (EMSR-Steuerung) nach §53 ff HOAI.ZEIII (km 27,15 – 30,21) + ZE IV (km 26,60 – 27,15) WRS - WREP ZEIII + IV und straßenbaul. Pl. der Betriebsumkehr Gr. a. Br.
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienDie betreffenden Entwässerungsabschnitte ZEIII (km 27,15 – 30,21) und IV (km 26,60 – 27,15) hatte eine wasserrechtliche Genehmigung bis 31.10.2022. Es wurde rechtzeitig um eine kurzfristige Wiederverleihung angesucht. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig. Da die Anlagen aber nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, müssen die Anlagen mittelfristig erneuert werden. Um die Anlagen in den Abschnitten auf Stand der Technik zubringen, wurden für die gesamte A13 die Bescheide erhoben, der Bestand dokumentiert und eine wasserrechtliches Sanierungskonzept (2023) ausgearbeitet und der Behörde übermittelt. Nunmehr sind für die Entwässerungsabschnitte ZEIII und IV je eine wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken. Weiters ist die Betriebsumkehr im Bereich Tankstellen Gries am Brenner straßenbaulich zu planen und im Einreichprojekt zu berücksichtigen.Verkehrsgutachten
Funkenbergquartier-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KGHerneFrist: 20. Sept.Mit der Entwicklung des FunkenbergQuartiers Ost gehen erhebliche verkehrliche Auswirkungen einher. Neben dem Nachweis einer funktionierenden und sicheren Erschließung des Vorhabengebiets selbst für alle Verkehrsteilnehmenden wie Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Nutzer*innen des motorisierten Individualverkehrs sowie Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, haben durch das Vorhaben erzeugte An- und Abreiseverkehre wesentlichen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen in der näheren und weiteren Umgebung. Der Nachweis einer inner- und außergebietlichen funktionierenden und sicheren Erschließung ist Grundlage für die Entwicklung des Projektes, da er neben anderen Faktoren maßgeblich für die praktische Umsetzung sowie den bauleitplanerischen Abwägungsprozess ist. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 238 -Baumstraße/Schüchtermannstraße-, welcher u.a. Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit der im westlichen FunkenbergQuartier gelegenen Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung ist, wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die die o.g. Aspekte für die Fläche und die verkehrlichen Auswirkungen der HSPV betrachtet hat. Teil dieser verkehrlichen Untersuchung war auch die Betrachtung der Auswirkungen der Entwicklung des FunkenbergQuartier Ost auf Grundlage des damaligen Planungsstandes. Im Ergebnis hält die vorliegende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 238 fest, dass die Abwicklung der durch das FunkenbergQuartier West und Ost induzierten Zusatzverkehre unter Umsetzung von umfassenden Umbauarbeiten an den Erschließungsanlagen in Herne Mitte rund um den Bahnhof Herne und Annahme einer Reduzierung des MIV-Anteils am Verkehrsgeschehen um 30% möglich ist. Die Grundannahmen zu Flächengrößen und Nutzungen im FunkenbergQuartier Ost zeigen sich mittlerweile jedoch deutlich umfangreicher als ursprünglich angenommen. Ebenso wurde zwischenzeitlich die Entwicklung des nordwestlich der Vorhabenfläche befindlichen Firmengeländes der ehemaligen Schraubenwerke Knipping-Dorn und angrenzender Flächen weiter qualifiziert bzw. initialisiert. Diese Entwicklungen sind für eine vollständige und sachgerechte Betrachtung der Verkehrsaspekte ebenfalls neu zu betrachten. Dies macht eine erneute Verkehrsuntersuchung notwendig, um den Nachweis der o.g. Kriterien zu erbringen.Erhaltungsmassnahmen Osttangente / PV/öBL BSA 2
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation - Bundesamt für Strassen ASTRA -Abteilung Strasseninfrastruktur-Ost - F3ZofingenFrist: 25. Okt.Das Projekt Erhaltungsmassnahmen Osttangente Basel hat zum Ziel die bestehenden Anlagen der Osttangente soweit zu sanieren, um den interventionsfreien Betrieb in den nächsten Jahren (~ bis 2040) sicherzustellen. Durch das vorliegende Projekt werden BSA-Anlagen behandelt, welche aus verschiedenen vorangegangenen Projektphasen aufgearbeitet wurden. Nicht alle Anlagen müssen komplett ersetzt werden.Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet Ingenieursdienstleistungen für das Planermandat Projektverfasser-/örtliche Bauleitung BSA für die SIA-Phasen 41 bis 53.Los 4 - Fachplanung TGA Elektro
Stadt DornhanDornhanDie Stadt Dornhan beabsichtigt den bestehenden städtischen Bauhof auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 2288/1, Gemarkung Dornhan zu erweitern. Ausschreibungsgegenstand sind die erforderlichen Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt. In diesem ersten Bauabschnitt ist das Bestandsgebäude von der Überplanung nicht betroffen. D. h., dass keine Umbauarbeiten Gegenstand des 1. Bauabschnittes sind. Umbauarbeiten am Bestandsgebäude werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem 2. Bauabschnitt vergeben. Der Bauhof besteht bisher aus dem Bauhofgebäude mit Werkstatt, Sozial- und Umkleideräumen sowie einer Fahrzeughalle und einem externen freistehendem Salzsilo. Im städtischen Bauhof sind derzeit 12 Mitarbeitende beschäftigt. Zudem umfasst er einen Fuhrpark von 25 Fahrzeugen. Die künftige Erweiterung im 1. Bauabschnitt wird auf dem Flst. 2288/1, Gemarkung Dornhan, Gundelshausener Straße 4 erfolgen. Gegenstand der baulichen Erweiterung sind 3 Bauwerke. So der Rückbau des vorhandenen Salzsilos, welches an neuer Position wieder errichtet werden soll. Zudem ist die Erstellung eines zweiten Salzsilos vorgesehen mit dazwischen eingebauten Stahlpodest als Zugang zum Füllkontrollpunkt. Eine Fundamentplatte mit Entwässerung sowie den umliegenden Förderflächen dienen der Durchfahrt beim Beladen. Ferner ist ein neues Palettenlager zu errichten. Zudem muss eine neue Waschhalle mit einem Waschplatz für einen LKW mit angebauter Tankstelle mit einem 5.000 l Dieseltank sowie einer Zapfsäule mit Bedienungseinheit und einer Schlauchlänge von 4 m realisiert werden. Das bestehende Konfiskat-Gebäude wird ebenfalls an einer neuen Position bei der Zisterne wieder errichtet. Gegensand der ausgeschriebenen Leistung ist zudem die Planung und Umsetzung aller erforderlichen Versorgungsleitungen sowie der Verkehrswege einschließlich der Umlegung eines vorhandenen Fuß- und Radweges (Verkehrsanlagen). Zudem soll eine Zisterne mit einem Stahltank vor einer möglichen Feuerwehrerweiterung eingSt. Wolfgang Schule (SWS) Reutlingen Neubau Ganztagesbetreuung TA Planung Elektrotechnik
Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart Bischöfliches StiftungsschulamtRottenburgDer Bauherr, die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart, beabsichtigt am Standort in Reutlingen, das bestehende Schulzentrum St. Wolfgang, um ein Ganztagesgebäude zu erweitern Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben liegt bereits vor, so dass die Leistungsphasen 1-4 bereits erbracht wurden. Auch wurde der Fördermittelantrag „VWV Investitionsprogramm Ganztagesausbau“ bereits eingereicht. Mit dem Zuwendungsbescheid wird im Laufe von Q2/2026 gerechnet. Hierdurch ist der Bauherr verpflichtet, das Bauvorhaben gem. § 99 GWB als öffentlicher Bauherr durchzuführen. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt gewerkeweise in Einzelvergaben. Daher ist es für alle Beteiligten zwingend erforderlichen die dadurch entstehenden Rahmenbedingungen rechtskonform durchzuführen, um die Fördermittel nicht zu gefährden. Daneben ist wesentliche Zielsetzung ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Gebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung des Raumprogrammes und der Wirtschaftlichkeit (Bau, Betrieb, Zweckmäßigkeit und Unterhaltung, Nachhaltigkeit und innovative Gebäudetechnik) den Anforderungen des Bauherrn gerecht wird. Der Auftrag erfolgt nach §§ 53 ff. HOAI und beinhaltet die Leistungsphasen 5-8 gem. § 55 HOAI sowie ggf. Besondere Leistungen für die Anlagengruppen 4, 5 und 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Direkt beauftragt wird die Stufe 1 (Leistungsphasen 5-7). Die Beauftragung ab der Stufe 2 (Leistungsphase 8) sowie sämtlicher Besonderer Leistungen werden optional erfolgen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Weitere Informationen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.Gymnasium Gorbitz, Integration neuer Fachkabinette - ELT
Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für SchulenDresdenGegenstand des Verfahrens sind die Leistungen Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 4 und 5 für den Umbau und die Erweiterung der naturwissenschaftlichen Fachbereiche (Nawi) in einem bestehenden Schulgebäude (Haus 1, DDR-Typenbau). Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von fünf neuen Fachkabinetten (Physik, Chemie, Biologie) inklusive Vorbereitungsräumen durch strukturelle Grundrissanpassungen (Raumzusammenlegungen) im 1. und 2. Obergeschoss. Zudem erfolgt die vollumfängliche Erneuerung der Ausstattung und Medienerschließung eines Bestandskabinetts. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen im laufenden Betrieb der Schule. Die Leistungsphasen bis einschließlich der Genehmigungsplanung sind bereits abgeschlossen bzw. liegen vor. Der künftige Auftragnehmer wird mit den Leistungsphasen 5 bis 9, AGR 4 + 5 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertragsformular nebst Anlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Oktober 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.