Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Team Vergabe Lieferungen/Dienstleistungen
Erstellen von Schulungsvideos zur Schulung der Wahlhelfer für die Landtagswahl am 06.09.2026
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Team Vergabe Lieferungen/Dienstleistungen
- Veröffentlicht:
- 12. Mai 2026
- Frist:
- 09. Juni 2026
- Thema:
- Foto & Video
Ausschreibungsbeschreibung
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Erstellen von Schulungsvideos zur Schulung der Wahlhelfer für die Landtagswahl
Erstellen von Schulungsvideos zur Schulung der Wahlhelfer für die Landtagswahl am 06.09.2026 Erstellen von Schulungsvideos - Ministerium des Innern des Landes NRW
Wahlbriefbeförderung Landtagswahl NRW 2027
Die erforderliche Leistung gemäß § 52 Abs. 5 LWahlO umfasst den Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen aus dem gesamten Bundesgebiet in die jeweilige Kommune, d.h. an die 396 Gemeindebehörden in Nordrhein-Westfalen. Zudem muss der Wahlbrief gem. § 54 Abs. 7 S.2 LWahlO mit einem Poststempel mit Datumsangabe versehen werden. Auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens ist aufgrund des zu erwartenden höheren Aufkommens die Beförderung von Briefpost in größeren Mengen als bei vergleichbaren Wahlen sicherzustellen. Innerhalb von Deutschland muss der Postdienstleister in der Lage sein - bundesweit die Wahlbriefe an einer Filiale oder an einem Briefkasten anzunehmen und - die Wahlbriefe bundesweit kurzfristig an die Zielgemeinde in NRW zu übermitteln, - eine Sonntagszustellung zu garantieren und - amtliche Wahlsachen bevorzugt (Eingang + 2 Werktage) zu befördern. - die bundesweite logistische Infrastruktur und Personalabdeckung auch für Arbeitsspitzen sicherzustellen. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung ist es daher erforderlich, dass der Anbieter bundesweit über ein dichtes Netz an Annahmestellen und Briefkästen verfügt. Weiter ist erforderlich, dass er in dem nur wenige Wochen umfassenden Briefwahlzeitraum in der Lage ist, das genannte Volumen an Wahlbriefen zu befördern. Um dies zu gewährleisten, muss der Postdienstleister in der Lage sein, für diesen Zeitraum entsprechende erhöhte Kapazitäten bereitzustellen und zudem innerhalb dieses Zeitraums auftretende Arbeitsspitzen durch entsprechende Personalressourcen abzufangen sowie eventuelle sonstige kurzfristig auftretende Ausfälle von Fahrzeugen oder technischen Anlagen mit seinen logistischen Ressourcen kompensieren zu können. Für weitergehende Details zu Art und Umfang der Dienstleistung, s. Vermerk vom 27.02.2026. - Ministerium des Innern des Landes NRW
Wahlbriefbeförderung Landtagswahl NRW 2027
Die erforderliche Leistung gemäß § 52 Abs. 5 LWahlO umfasst den Transport von amtlichen Wahlbriefumschlägen aus dem gesamten Bundesgebiet in die jeweilige Kommune, d.h. an die 396 Gemeindebehörden in Nordrhein-Westfalen. Zudem muss der Wahlbrief gem. § 54 Abs. 7 S.2 LWahlO mit einem Poststempel mit Datumsangabe versehen werden. Auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens ist aufgrund des zu erwartenden höheren Aufkommens die Beförderung von Briefpost in größeren Mengen als bei vergleichbaren Wahlen sicherzustellen. Innerhalb von Deutschland muss der Postdienstleister in der Lage sein - bundesweit die Wahlbriefe an einer Filiale oder an einem Briefkasten anzunehmen und - die Wahlbriefe bundesweit kurzfristig an die Zielgemeinde in NRW zu übermitteln, - eine Sonntagszustellung zu garantieren und - amtliche Wahlsachen bevorzugt (Eingang + 2 Werktage) zu befördern. - die bundesweite logistische Infrastruktur und Personalabdeckung auch für Arbeitsspitzen sicherzustellen. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung ist es daher erforderlich, dass der Anbieter bundesweit über ein dichtes Netz an Annahmestellen und Briefkästen verfügt. Weiter ist erforderlich, dass er in dem nur wenige Wochen umfassenden Briefwahlzeitraum in der Lage ist, das genannte Volumen an Wahlbriefen zu befördern. Um dies zu gewährleisten, muss der Postdienstleister in der Lage sein, für diesen Zeitraum entsprechende erhöhte Kapazitäten bereitzustellen und zudem innerhalb dieses Zeitraums auftretende Arbeitsspitzen durch entsprechende Personalressourcen abzufangen sowie eventuelle sonstige kurzfristig auftretende Ausfälle von Fahrzeugen oder technischen Anlagen mit seinen logistischen Ressourcen kompensieren zu können. Für weitergehende Details zu Art und Umfang der Dienstleistung, s. Vermerk vom 27.02.2026. - Stadtwerke Kirchheim unter TeckKirchheim unter TeckFrist: 17. Juli
Erdsondenfeld erstellen
Es handelt sich um die Herstellung eines Erdsondenfeldes einsschl. Sammelschacht und Sammelleitung bis in das Gebäude. Die Wärmeerzeugung erfolgt für alle Gebäude derzeit über eine Zentrale Wärmeerzeugungsanlage im Bauteil A. Von dort aus werden alle Gebäude über Verteilleitungen mit Wärme versorgt. Im Verteilerraum Ebene -1 im Bauteil C befindet sich der Unterverteiler für das Bauteil C und D. Dieser wird neu aufgebaut. Als neue Wärmeerzeugung des Bauteils C und D werden zwei Sole-Wasser-Wärmepumpen vorgesehen,welche in der Technikzentrale in Bauteil C aufgestellt werden. Als Wärmequelle ist ein Erdosondenfeld geplant. Das Sondenfeld ist mit 14 Sonden mit einer Bohrtiefe von je 145 m und einem Sondenabstand von 8 m geplant. In einer Tiefe von ca. 210 m tritt eine Gipsschicht auf, welche nicht durchbohrt werden darf. Die Bohrungen des geplante Sondenfeld sind nördlich und östlich um das Gebäude E herum, sowie im Hofbereich Zwischen Gebäude A-B-E angeordnet. Nordlich des Gebäude E befindet sich die Feuerwehrzufahrt des Schulgeländes. Der AN ist verpflichtet die Arbeiten im vorfeld mit der Feuerwehr abzustimmen. In den Erdsonden kommt als Wärmeträgermedium ein Wasser-Glykol-Gemisch zum Einsatz. Alle Sonden werden auf einen Verteilerschacht im Außenbereicht geführt worin sich die Sammlerrohre für Vor- und Rücklauf befinden. Von dort werden erdverlegte Rohrleitungen in das Gebäude geführt. Die Leitungen enden in der neuen Technikzentrale im Bauteil C. Leistungsdaten Wärmeerzeuger: 2x Sole-Wasser-Wärmepumpe mit je 73,5 kW Leistung Jahresheizeneergie 223 MWh/a - Zweckverband zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe
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Die Stadt Ingolstadt beauftragt einen Unternehmer mit der Erstellung einer Stahltreppen im Außenbereich. Der Auftrag umfasst die Herstellung und Montage der Treppen. Die genauen Mengen und technischen Details sind noch nicht bekannt. Der Auftrag soll in Bayern durchgeführt werden. Die Frist für die Abgabe von Angeboten ist noch nicht bekannt. - Stadt Ingolstadt
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Auftraggeber: Stadt Ingolstadt Verfahren: Zuschlagsbekanntmachung Vergabeordnung: VOB/A Aktenzeichen: 665-0049-2026 Ort: 85049 Bayern - Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und BeschaffungFrist: 13. Mai
Versanddienstleistungen für die Durchführung der 9. Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Team Vergabe Lieferungen/Dienstleistungen.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.