Amt Lützow-LübstorfLützowTED
Ersatzneubau des Kulturzentrums der Gemeinde Lützow
Die Gemeinde Lützow mit ihren Ortsteilen Kaeselow, Bendhof und Rosenow, ist eine Gemeinde mit ca. 1560 Einwohnern südlich der Stadt Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund ihrer zentralen Lage zu Schwerin, Lübeck und Hamburg haben sich in den letzten Jahrzehnten durch Ausweisungen von Wohn- und Gewerbegebieten eine große Anzahl an Ei...
Elektroplanung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Amt Lützow-Lübstorf
- Veröffentlicht:
- 07. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Elektroplanung
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Gemeinde Lützow mit ihren Ortsteilen Kaeselow, Bendhof und Rosenow, ist eine Gemeinde mit ca. 1560 Einwohnern südlich der Stadt Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund ihrer zentralen Lage zu Schwerin, Lübeck und Hamburg haben sich in den letzten Jahrzehnten durch Ausweisungen von Wohn- und Gewerbegebieten eine große Anzahl an Einwohnern niedergelassen. Durch diese städtebauliche Entwicklung, wie auch in den umliegenden Gemeinden, und durch örtliche Angebote wie bspw. der Regionale Schule mit Grundschule, einem Hort und einer Kindertagesstätte wird Lützow als attraktiver Siedlungsmittelpunkt angesehen. Um die sozial-kulturellen Angebote in der Gemeinde zu fördern, beabsichtigt nun die Gemeinde Lützow die Errichtung eines neuen Kulturzentrums zur Nutzung für kulturelle, soziale und auch sportliche Veranstaltungen. Hierzu soll ein bestehendes Mehrzweckgebäude, historisch „Alter Hort“ genannt, zurückgebaut werden und an dessen Stelle ein Multifunktionales Gebäude für unterschiedliche Nutzergruppen errichtet werden. Das neue Gebäude muss zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Es muss den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Es soll vorbildhaft hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Darüber hinaus muss es über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastrukturen verfügen. Grundlage für den Ersatzneubau des Kulturzentrums der Gemeinde Lützow bildet eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2022. Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung (zweistufiges Verhandlungsverfahren §17 VgV) ist die Erbringung der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2-9 gem. HOAI. Der Leistungsgegenstand unterteilt sich in Fachlose für die die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen ist gem. §46 VgV Los 1: Leistungsbild Gebäude (§34HOAI) und Freianlagen (§39 HOAI) Erfahrungen und Kenntnisse des Unternehmens bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauvorhaben und der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern. Erbringung geeigneter vergleichbarer Referenzen (mind. 3 und max. 5 Referenzen) über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen. Als vergleichbare Bauvorhaben gelten: Neubauten öffentlicher Gebäude gemäß §50 LBauO M-V Abs. 2 Nummer 1,2 und 4 mit unterschiedlichen Nutzungen nach Effizienzhausstandards der KFW und oder Nachhaltigkeitskriterien (z.B. DGNB): mit einem Volumen von mind. 1.000.000 EUR (KG 300-500) Die erreichten Effizienzhausstandards nach KFW bzw. Standards für nachhaltiges Bauen nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB oder vergleichbarer Standards sind zu nennen bzw. zu dokumentieren. Es sind nur solche Referenzen/ Projekte einzureichen, die von den Mitgliedern des beabsichtigten Bearbeiter:innenteams des Auftragnehmers, der:des Unterauftragnehmer:s sowie den Partner:innen der Bietergemeinschaft maßgeblich er- bzw. bearbeitet wurden (Nachweis der personenbezogenen Referenzen). Los 2: Leistungsbild Tragwerksplanung gem. §51 ff. HOAI Erfahrungen und Kenntnisse des Unternehmens bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauvorhaben und der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern. Erbringung geeigneter vergleichbarer Referenzen (mind. 3 und max. 5 Referenzen) über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen. Als vergleichbare Bauvorhaben gelten: Neubauten öffentlicher Gebäude gemäß §50 LBauO M-V Abs. 2 Nummer 1,2 und 4 mit unterschiedlichen Nutzungen nach Effizienzhausstandards der KFW und oder Nachhaltigkeitskriterien (z.B. DGNB): mit einem Volumen von mind. 1.000.000 EUR (KG 300-400) Die erreichten Effizienzhausstandards nach KFW bzw. Standards für nachhaltiges Bau-en nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB oder vergleichbarer Standards sind zu nennen bzw. zu dokumentieren. Es sind nur solche Referenzen/ Projekte einzureichen, die von den Mitgliedern des beabsichtigten Bearbeiter:innenteams des Auftragnehmers, der:des Unterauftragnehmer: s sowie den Partner:innen der Bietergemeinschaft maßgeblich er- bzw. bearbeitet wurden (Nachweis der personenbezogenen Referenzen). Los 3: Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung „HLS“ (§55 HOAI) Erfahrungen und Kenntnisse des Unternehmens bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauvorhaben und der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern. Erbringung geeigneter vergleichbarer Referenzen (mind. 3 und max. 5 Referenzen) über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen. Als vergleichbare Bauvorhaben gelten: Neubauten öffentlicher Gebäude gemäß §50 LBauO M-V Abs. 2 Nummer 1,2 und 4 mit unterschiedlichen Nutzungen nach Effizienzhausstandards der KFW und oder Nachhaltigkeitskriterien (z.B. DGNB): mit einem Volumen von mind. 350.000 EUR (KG 410-430) Die erreichten Effizienzhausstandards nach KFW bzw. Standards für nachhaltiges Bauen nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB oder vergleichbarer Standards sind zu nennen bzw. zu dokumentieren. Es sind nur solche Referenzen/ Projekte einzureichen, die von den Mitgliedern des beabsichtigten Bearbeiter:innenteams des Auftragnehmers, der:des Unterauftragnehmer: s sowie den Partner:innen der Bietergemeinschaft maßgeblich er- bzw. bearbeitet wurden (Nachweis der personenbezogenen Referenzen). Los 4: Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung „Elektro“ (§55 HOAI) Erfahrungen und Kenntnisse des Unternehmens bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauvorhaben und der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern. Erbringung geeigneter vergleichbarer Referenzen (mind. 3 und max. 5 Referenzen) über in den letzten 10 Jahren erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen. Als vergleichbare Bauvorhaben gelten: Neubauten
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8Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Gemeinde AltheimAltheimFrist: 26. JuniDie Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.Planungsleistungen Stadion Kupfermühle - Ersatzneubau Funktionsgebäude 3. Bauabschnitt
Hansestadt Stralsund - Der Oberbürgermeister - Zentrale Vergabestelle (Rechtsamt)StralsundFrist: 19. JuniDie Auftraggeberin beabsichtigt im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Stadionanlage an der Kupfermühle in Stralsund auch den Bau eines neuen Funktionsgebäudes (Ersatzneubau des Stadiongebäudes Kupfermühle - 3. Bauabschnitt). Dieses Projekt ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das eingeschossige Bauwerk soll Technik-, Versorgungs-, Sanitär- und Umkleidebereiche und weitere versorgende Einrichtungen unterbringen. Für die Planung sind die Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die jeweils geltenden einschlägigen Vorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, die Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie alle sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Normen und technischen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Für alle Planer ist zu beachten, dass nachhaltige Baustoffe und Materialien zu verwenden sind, deren Einsatz keine negativen Auswirkungen auf Grundwasser, Boden und Luft verursacht. Es wird eine gute gestalterische Qualität erwartet.Stadion Kupfermühle - Ersatzneubau Funktionsgebäude (3.BA) - TW
Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbHStralsundFrist: 06. JuliDie Hansestadt Stralsund besitzt in der Tribseer Vorstadt ein Stadion aus dem Jahr 1937, dem „Stadion an der Kupfermühle“, ein historisches Baudenkmal der Stralsun-der Sportkultur, entstanden durch das Engagement des damaligen Vereins „Reichs-bahn-Turn- und Sportverein Germania von 1925“. Strategisches Ziel der Hansestadt Stralsund ist die Erhaltung, der Ausbau und vor al-lem die multifunktionale Nutzung des Stadions. Das Stadion ist in großen Teilen nicht mehr nutzbar, es entspricht in keiner Weise den Anforderungen an eine zukunftsorien-tierte, barrierefreie, normgerechte und multifunktionale Sportanlage, die für den Schul- und Breitensport benötigt wird. Das vorhandene Funktionsgebäude entspricht nicht mehr den erforderlichen funktionalen, sportlichen und energetischen Anforderungen und ist nicht mehr nutzbar. Angrenzend an das Sportplatzgebäude befinden sich nicht überdachte Tribünen mit Stehplätzen. Von den verfügbaren Sportstätten in Stralsund eignet sich ausschließlich das Stadion Kupfermühle für den Bau eines normgerechten Leichtathletikstadions. Aufgrund der guten Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr werden auch die Schulen ohne eigene Sportfreianlagen ihren Sportunterricht dort durchführen können. Innerhalb der Hansestadt Stralsund gibt es darüber hinaus keine weitere öffentliche Sportanlage, die diese Voraussetzungen erfüllt. Es ist vorgesehen, die Sport- und Trai-ningsanlage an der Kupfermühle zu sanieren und zu einer multifunktionalen und zu-kunftsorientierten Sportanlage mit einer wettkampfgerechten Leichtathletikanlage, ei-nem Fußballgroßspielfeld, einem multifunktionalen Kleinspielfeld, einem Laufpfad, ei-nem Funktionsgebäude sowie einer Tribünenanlage mit ca. 350 Plätzen zu entwickeln. Für das Gesamtensemble „Stadion an der Kupfermühle“ liegt die Entwurfsplanung mit hoher baukultureller Qualität vor. Zwei Einzelprojekte, 1. BA Stadionbereich und 2. BA Mehrzwecksportfeld, werden bzw. wurden bis zum September 2025 fertiggestellt. Im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Stadionanlage an der Kupfermühle in Stralsund ist der Bau eines neuen Funktionsgebäudes (Ersatzneubau des Stadion-gebäudes Kupfermühle – 3. Bauabschnitt) sowie einer Tribünenanlage geplant. Ge-genstand dieser Ausschreibung ist jedoch ausschließlich die Planung des Funktions-gebäudes; die Tribünenanlage ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Das eingeschossige Bauwerk soll Technik-, Versorgungs-, Sanitär- und Umkleidebe-reiche und weitere versorgende Einrichtungen unterbringen. Dem Funktionsgebäude in Richtung Stadion vorgelagert, wird eine Tribünenanlage angeordnet, welche ca. 350 Plätze, davon 240 Sitz- und 100 Stehplätze sowie 5 barri-erefreie Zuschauerplätze, bereitstellen soll. Für den 3. Bauabschnitt des Stadion Kupfermühle – Ersatzneubau Funktionsgebäude – wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrich-tungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bewilligt. Es ist geplant, den Antrag auf baufachliche Prüfung unter Verwendung der erstellten Entwurfsplanung- bzw. Vorplanung einzureichen. Aufgrund der eingesetzten Fördermittel ist bereits für die 30. Kalenderwoche 2026, ein erstes Planungsgespräch vorgesehen, d.h. unmittelbar nach der geplanten Zu-schlagserteilung. Bitte beachten Sie bei Ihrem Angebot den zeitlichen Terminrahmen für die Planung und die Umsetzung des Projektes. Zudem ist geplant den Neubau Funktions- und Sozialgebäudes schnellstmöglich aus-zuschreiben, so dass eine Inbetriebnahme Mitte 2028 erfolgen kann. Die Vorgabe durch den Bauherrn (Hansestadt Stralsund) ist: 1. Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes auf der vorgegebenen Fläche 2. Serielle Bauweise mit einem Generalunternehmer Weitere Projektdetails können Sie den anliegenden Planzeichnungen entnehmen. Die Ausschreibung der Gebäudeplanung wird am 19.06.2026 submittieretGebäudereinigung eines Kulturzentrums der Gemeinde Alfdorf
Gemeinde AlfdorfAlfdorfUnterhalts-, Sonder- und Grundreinigung sowie Glas‑/Rahmenreinigung im Kulturzentrum Alfdorf. Leistungen werden in zwei Losen nach fachlichen Gesichtspunkten vergeben. Details zu Intervallen, Arten und Umfang stehen in der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber kann Flächen/Intervalle gemäß §132 GWB anpassen. Angebote für ein, mehrere oder alle Lose möglich; innerhalb eines Loses alle Objekte mit allen Einzelleistungen zu bieten. Einzelvergabe von Objekten nicht vorgesehen.Konversion Lützow-Kaserne; Modernisierungsvoruntersuchung BWDLZ und MUZ
Gemeinde Schwanewede c/o Landkreis OsterholzAuftraggeber: Gemeinde Schwanewede c/o Landkreis Osterholz Verfahren: Zuschlagsbekanntmachung Vergabeordnung: UVgO Aktenzeichen: 2026001202 Ort: 27711 NiedersachsenOFW Lützow- und Waterloostraße
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, HS-E-BAuftraggeber: Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, HS-E-B Verfahren: Zuschlagsbekanntmachung Vergabeordnung: VOB/A Aktenzeichen: OFW Lützow- und Waterloostraße Ort: 86150 BayernLosweise Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses in Meltewitz Gemeinde Lossatal
Gemeinde LossatalLossatalLos 1: Planungsleistungen für Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Meltewitz, Gemeinde Lossatal. Umfasst Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 5-9), Tragwerksplanung (LPH 5-6), Außenanlagen (LPH 5-9) sowie besondere Leistungen wie Vermessung, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, SiGe-Ko.Modernisierung und Instandhaltung Sport- und Kulturzentrum Ballei - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
Stadtverwaltung NeckarsulmNeckarsulmPlanungsleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT Die Stadt Neckarsulm beabsichtigt das Kultur- und Veranstaltungszentrum Ballei in Teilbereichen zu sanieren. Das Kultur- und Veranstaltungszentrum Ballei wurde 1979 als "große Halle" der Stadt Neckarsulm in Betrieb genommen. Der Ursprung der Entstehung lag in der Forderung der Stadt nach einer Großsporthalle und Stadthalle, welche für die Hauptfunktionen Sport, Kultur und Freizeit den Einwohnern zur Verfügung stehen sollte. Das damals hervorstechende Merkmal der Planung, war ein Raumtragwerk aus Stahl, welches alle Nutzungsbereiche überspannte. Das Raumtragwerk, Mero-System wurde nicht nur im Inneren des Gebäudes gezeigt, sondern auch im Außenbereich, mit der Idee, den Baukörper aufzulösen. Das Gemeinschaftszentrum wurde mit dem Namen "Ballei", einem Begriff aus der Deutschordensgeschichte belegt. Die Stadt Neckarsulm lebte über dreihundert Jahre unter der Herrschaft des Deutschordens. Damit wollte man dokumentieren, dass jede Gemeinschaft einen historischen Hintergrund hat. Im Deutschorden waren die in Europa weit verstreuten Häuser und Liegenschaften des Ordens in einer Ballei zusammengefasst, damit sie besser verwaltet werden konnten. Es wurde anstelle einer selbständigen Stadthalle, einer Sporthalle, eines Restaurants und einer Freizeiteinrichtung dieses Gemeinschaftszentrum unter einem Dach erstellt. Diese Zusammenfassung wurde im übertragenen Sinne und wegen der geschichtlichen Verbindung mit dem Namen "Ballei" versehen. Heute wird die Halle vorrangig vom Handballsport belegt. Die Ballei-Sporthalle ist die Heimspielhalle für die 1. Handballbundesliga der Damenmannschaft. Die Sporthalle ist allein durch diesen Bedarf voll ausgelastet. Der Nutzungsanteil für Sport beträgt insgesamt rd. 88%. Dies bedeutet eine Beeinträchtigung für den Kultur-/Veranstaltungsbetrieb. Es besteht der Wunsch, dass die Ballei für die Bürger und Bürgerinnen auch in Zukunft weiterhin erhalten bleibt. Die Problematik, welche durch den nicht möglichen Parallelbetrieb von Sport- und Kulturveranstaltungen besteht, wird (bisher) von den Stadträtinnen und Stadträten in Kauf genommen. Jedoch ist zwischenzeitlich die Bausubstanz des Gebäudes in die Jahre gekommen. Ein Erhalt der Ballei kann nur unter Durchführung einer Sanierung gewährleistet werden. Deshalb wurde am 25.10.2023 der Grundsatzbeschluss gefasst, eine Teilsanierung des Gebäudes durchzuführen, die Durchführung einer Generalsanierung fand unter Berücksichtigung des Gesamthaushalts keine Zustimmung. Die Stadträtinnen und Stadträte stimmten anhand eines Sanierungskatalogs über die einzelnen Teilmaßnahmen ab. Die Durchführung folgender Maßnahmen wurde beschlossen: 1. Dachsanierung 2. Sanierung Glasfassade 3. Herrichten Konferenzräume mit neuen Sanitäranlagen im EG inkl. Cateringküche 4. Sanierung Betriebsräume Restaurant/ Gastro im UG 5. Energetische Optimierung Lüftungsanlage inkl. Erneuerung / Umrüstung Kühlung 6. Sanierung bestehender Sanitäranlagen / WC-Anlagen im UG Foyer "Sportlerzugang" 7. Sanierung Waschbetonfassade 8. Sanierung Umkleide- und Sanitärräume Die Stadt Neckarsulm plant im Rahmen der Teilsanierung des Kultur- und Veranstaltungszentrums Ballei die umfassende Modernisierung der Technischen Ausrüstung. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Fachplanung für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 55 HOAI. 1. Elektrotechnische Anlagen 2. Stromversorgung/ -verteilung 3. Notstromversorgung - Installationen 4. Beleuchtungsanlagen 5. Sicherheitsbeleuchtung 6. Türsprechanlage 7. Brandmeldeanlage / Sprachalarmierungsanlage 8. Rauch und Wärmeabzugsanlagen Folgende Maßnahmen sind aus unserer Sicht dringend umzusetzen: - Sanitär: Einbau Trennstation Trinkwasser/Löschwassernetz - Sanitär: Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Trinkwasserhygiene - Lüftung Maßnahme zur Verbesserung der Hygiene nach VDI 6022 (Reinigungsmaßnahmen) -Brandschutz Vollständige Umsetzung der Anforderungen aus der Brandverhütungsschau von 2007
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Amt Lützow-Lübstorf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.