SachsenEnergie AGDresdenTED
Errichtung einer Flusswasser-Wärmepumpe an der Elbe in Dresden Los 3 Wasserbauplanung (Lph 2-9)
Zur Erschließung einer Wärmequelle beabsichtigt die SachsenEnergie AG die Errichtung einer Wärmepumpenanlage (WPA) mit einer thermischen Leistung von bis zu 50 MW in Dresden im Uferbereich und damit Überschwemmungsgebiet der Elbe. Ziel der Planungsaufgabe ist die vollständige Planung der Flusswassererschließung für eine Flusswasserwärmepu...
Tiefbauplanung, TGA-Planung, Baugrundgutachten, Wasserwirtschaft, Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- SachsenEnergie AG
- Veröffentlicht:
- 07. Juli 2026
- Frist:
- 06. August 2026
- Thema:
- Tiefbauplanung
Ausschreibungsbeschreibung
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Zur Erschließung einer Wärmequelle beabsichtigt die SachsenEnergie AG die Errichtung einer Wärmepumpenanlage (WPA) mit einer thermischen Leistung von bis zu 50 MW in Dresden im Uferbereich und damit Überschwemmungsgebiet der Elbe. Ziel der Planungsaufgabe ist die vollständige Planung der Flusswassererschließung für eine Flusswasserwärmepumpe im Vorhabengebiet. Hierzu gehören insbesondere das Entnahme- und Einleitbauwerk an der Elbe, die zugehörigen Entnahme- und sämtliche erforderlichen Rechenanlagen einschließlich technischer Ausrüstung, Rohrleitungen, notwendige wasserbauliche Anpassungen sowie alle zur Realisierung erforderlichen Baubehelfe und Maßnahmen des Spezialtiefbaus. Die Planung ist so zu erarbeiten, dass eine technisch funktionsfähige, wirtschaftliche, genehmigungsfähige und betriebssichere Gesamtlösung entsteht. Dabei sind insbesondere die Schnittstellen zu den Planungslosen Anlagentechnik und Bauplanung eindeutig zu definieren und fachübergreifend abzustimmen. Zur Planungsaufgabe gehört außerdem die fachliche Zuarbeit und Koordination der erforderlichen Gutachten und Fachplanungen Dritter.
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9Errichtung einer Flusswasser-Wärmepumpe an der Elbe in Dresden Los 3 Wasserbauplanung siehe Verweis auf die Ausschreibungsplattform des AG (Leistungsbeschreibung und HOAI 2021 für Lph 2-9). Die Leistung soll stufenweise beauftragt werden mit Stufe I Lph2, Stufe II Lph 3-4, Stufe III Lph 5-7, Stufe IV Lph 8-9. Ein Anspruch auf die Erbringung der Stufen besteht nicht.
SachsenEnergie AGDresdensiehe Leistungsbeschreibung, MindestanforderungenSanierung Empfangsgebäude Kaiserslautern, Lph 1-2 (3-9 opt.)
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)BerlinFrist: 20. JuliFür das Empfangsgebäude des Hauptbahnhof Kaiserslautern ist eine umfassende Modernisierung zur langfristigen Sicherung der Bausubstanz und Verbesserung der Nutzungsqualität vorgesehen. Aufgrund zahlreicher baulicher und technischer Mängel werden insbesondere Fassade, Tragkonstruktion, Dachflächen sowie Innenbereiche instandgesetzt und Feuchtigkeits- und Korrosionsschäden beseitigt. Darüber hinaus umfasst das Projekt die Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung, die energetische Optimierung des Gebäudes, die Erneuerung von Fenstern, Türen und Beleuchtung sowie Maßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität. Ergänzend werden Warte- und Mietflächen funktional und gestalterisch aufgewertet, um eine nachhaltige Nutzung und langfristige Vermietbarkeit sicherzustellen.BIM-Planung ABS Stade-Cuxhaven Lph 1-2, Option Lph 3-4 und Lph 6-7 , Los 1: Technische Planungen
DB Netz AG (Bukr 16)Frankfurt am MainBIM-Planung ABS Stade-Cuxhaven Lph 1-2, Option Lph 3-4 und Lph 6-7 , Los 1: Technische Planungen Objektplanung Verkehrsanlagen (Oberbau, Kabeltiefbau, Straßenausbau BÜ), Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (Brücken, Schallschutzwände, Stützbauwerke, Durchlässe), Fachplanung Technische Streckenausrüstung (Oberleitung, Leit- und Sicherungstechnik (ohne Stellwerke), Telekommunikationstechnik, Elektrische Energieanlagen, Stromversorgung)Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenFrist: 01. Sept.Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.Neubau Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Homburg/Saar - Leistungen der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4 bis 6, Lph. 2-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Abt.4 SHB - Staatliche HochbaubehördeSaarbrückenPlanung der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4-6, für den Neubau der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) in Homburg/Saar, inkl. Schulgebäude, Technikgebäude, Fahrzeughallen (13+4 Stellplätze), Leichtbauhalle u.a. (ca. 7.300 qm BGF) sowie Freianlagen (Übungsgelände, Infrastruktur). Beauftragung stufenweise: Lph. 2-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Mindeststandard BNB Silber anzustreben.Wohnquartier Nord Hugo-Köcke-Weg Westerland/Sylt - Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4-6, Lph. 2-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Gemeinde SyltSylt OT WesterlandBei dem Projekt handelt es sich um ein bestehendes Wohnquartier in Westerland auf Sylt, dass im Rahmen einer Überplanung erweitert und verdichtet werden soll. Durch ein städtebauliches Gutachterverfahren wurde die städtebauliche Figur des künftigen Wohnquartiers bereits geplant. Auf dem 37.726 qm großen Grundstück werden ca. 280 Wohneinheiten in überwiegend mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern realisiert. Ein Architekturbüro ist mit der architektonischen Entwurfsplanung der Gebäude beauftragt. Zusammen mit den Architekten werden 4 – 5 Gebäudetypen entwickelt, die wiederum aus Gebäudemodulen bestehen, um auf diese Weise den erforderlichen Wohnungsmix zu erfüllen, als auch viele Wiederholungsfälle zu realisieren. Durch die geplante Modulbauweise sollen mittels Standardisierung, die Grundrisse optimiert und die Planung minimiert werden. Diese Vorgehensweise führt zu einer Verringerung der Baukosten. Nach heutigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass Im 1. Bauabschnitt (BA) alle Gebäudemodule, die im Wohnquartier errichtet werden sollen, geplant werden. Aus diesem Grunde fallen die Leistungsphasen 1-7 für die Tragwerksplanung (TWP) und die technischen Ausrüstungen ELT und HLS nur für den 1. BA an. Die Gebäude sind als massive, nichtunterkellerte, mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser mit Satteldach geplant. Die Wärmeversorgung wird durch eine Heizzentrale mit Nahwärmenetz sichergestellt. Mittels Hausübergabestationen wird die Wärme in die Gebäude geführt und erwärmt diese über Flächenheizung (Fußbodenheizung). Die Trinkwarmwasserbereitung ist dezentral durch Elektro-Durchlauferhitzer geplant. Der notwendige Luftwechsel soll durch eine zentrale Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung sichergestellt werden. Die erforderliche Zuluft soll dabei über Fensterrahmenlüfter geführt werden. Es ist beabsichtigt, folgende Leistungen auszuschreiben und (stufen-/Bauabschnittsweise) zu beauftragen: Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung ELT, ALG 4-6, Lph. 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. -1. BA, mit Optionen bis 5. BA (LP 8-9 ): Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3+5-9 werden stufen- und Bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Kosten des Projektes (KG 300-400) werden derzeit auf ca. 8,4 Mio. € netto geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn Planung ca. Ende 2. Quartal 2026.Ganztagsbetreuung Erdweg - Leistungen gem. §§53 ff HOAI-LPH 1-9, Anlagengruppe 1, 2, 3, 8 HLS
Gemeinde ErdwegGemeinde ErdwegFrist: 17. Aug.Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 1 - 9, Anlagengruppe 1, 2, 3, 8; Der Schulverband Erdweg beabsichtigt die Schaffung der räumlichen Kapazitäten zur Erfüllung des künftigen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung an dem Schulkomplex an der Pater-Cherubin-Str. 3 in 85253 Erdweg. Dies soll im Wege eines Teilumbaus mit Anbau des ehemaligen Turnhallengebäudes erfolgen, welches über Verbindungsgänge baulich an das eigentliche Grundschulgebäude angeschlossen ist. Die Grund- und die Mittelschule Erdweg befindet sich im Schulkomplex an der Pater-Cherubin-Straße 3 in 85253 auf der Flurnummer 406/5 der Gemarkung Großberghofen. Der monolithisch ausgebildete 3-geschossige Hauptbau mit Flachdach (Hauptbau) bietet Kapazitäten für derzeit 289 Grund- sowie 192 Mittelschüler in 23 Klassen sowie für 55 Lehrkräfte. An der südwestlichen Seite des Grundschulbaus befindet sich ein weiteres Schulgebäude. Dieser Bau ist als langgezogener, in südöstlich-nordwestlich verlaufender Richtung ausgebildet. Er ist mit dem Grundschulbau über einen Verbindungsbau baulich verbunden. Das umzubauende Turnhallengebäude wurde in den 60er Jahren errichtet. Es befindet sich als Teil des Gesamtensembles nordwestlich des Hauptbaus, diesem quasi gegenüberliegend. Es ist mit dem Hauptbau über zwei Verbindungsgänge aus einer Stahl-Glaskonstruktion baulich verbunden. Das Gebäude besteht in seiner Kubatur aus der Hauptturnhalle einerseits sowie aus einem L-förmigen eingeschossigen Anbau an der südlichen und südwestlichen Seite des Turnhallenbaus. In letzterem sind eine Hausmeisterwohnung sowie Umkleiden und sonstige Nebenräume der Turnhalle untergebracht. Im Zuge des Bauvorhabens sind folgende Einzelmaßnahmen beabsichtigt: Bereich Mittelschule: Anteilige Errichtung einer Mensa und dazugehörige Allgemeinflächen für die tägliche Verkostung von 40 Schüler. Die Küche wird als Verteilerküche umgesetzt. Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der geförderten Maßnahmen und müssen jedoch auf Grund unterschiedlicher Förderprogramme getrennt budgetiert und organisiert werden (getrennte Kostenplanung und Vergabe/Abrechnung). Bereich Grundschule: Schaffung einer Ganztagesbetreuung mit anteiliger Mensa und dazugehörige Allgemeinflächen für 180 Kinder. Die Küche wird als Verteilerküche umgesetzt. Der das bestehende Grundschulgebäude und die neu zu errichtenden Baukörper verbindende Innenhof soll neu gestaltet werden. Bereich Bibliothek: Die Gemeindebibliothek ist aktuell in direkter Nachbarschaft zum Schulzentrum in einem anderen Gebäude untergebracht und muss einen neuen Standort innerhalb des Schulkomplexes erhalten (Flächenangabe ca. 150qm). Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der geförderten Maßnahmen und müssen demnach getrennt budgetiert und organisiert werden (getrennte Kostenplanung und Vergabe/Abrechnung). Raumprogramm: Der sich aus den geänderten Nutzungen ergebende geänderte Rumbedarf ist quantitativ mit folgenden Kriterien beschrieben und als verbindlich für die Planung vorgegeben: Raumgröße Raumhöhe Zuordnung zu den Flächenkategorien der DIN 277. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen und Zielsetzung der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in den Wochen 10.-19. November 2026 (KW46-47/2026).LOS 2 – 2 Gebäude am Standort Campus Ausschläger Weg (3. BA): Planungs- und Bauleistungen als Totalübernehmerleistungen ab LPH 3 HOAI bis schlüsselfertige Übergabe inkl. Außenanlagen
SBH | Schulbau HamburgHamburgDie Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt den Ausbau der Kapazitäten für das Azubi-Wohnen. Dabei geht Hamburg bei der Schaffung von günstigem Wohnraum für Auszubildende jetzt neue und innovative Wege. Mit dem „BildungsHaus+“ haben die zur Finanzbehörde gehörenden Bildungsbauunternehmen SBH und GMH dafür verschiedene Gebäudetypen entwickelt. Das „BildungsHaus+“ vereint Wohnen mit Bildungsnutzungen und soll vermehrt auf Schulgrundstücken der Stadt Hamburg realisiert werden. Der Hamburger Senat setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten dafür ein, mehr Wohnraum für Auszubildende in Hamburg zu schaffen. Die Bildungsbauunternehmen SBH und GMH, werden hierbei einen wesentlichen Anteil mit der Projektierung und Realisierung von Azubiwohnraum auf vorhandenen Hamburger Schulgrundstücken dazu beitragen. Die Bauleistungen müssen für die Gebäude in beiden Losen schlüsselfertig und betriebsbereit bis zum 30.11.2028 abgeschlossen sein und die Abnahmebegehungen mit Pächter, Betreiber und Mieter müssen erfolgt sein. Bis zum 15.12.2028 muss die Abnahme vom TÜ erfolgt sein. Die Ausführungsenden gelten für beide Lose. Betriebsbeginn aller Gebäude ist der 01.01.2029. Eine Photovoltaikanlage auf einem Gründach unterstützen die Energieeffizienz zusätzlich. Die Wärmeversorgung erfolgt voraussichtlich über einen Fernwärmeanschluss. Die zu realisierende Gebäudefläche umfasst ca. 6.451 m² BGF und einer seitens der IfB förderfähigen Fläche von 4.533 m² sowie einer seitens der IfB förderfähigen Vollstein-Fassadenfläche von 2.665 m² mit 194 Wohnungen. Der geschätzte Gesamtauftragswert umfasst auch das Budget aller vorbereitenden Maßnahmen auf den Projekt-Grundstücken inkl. Fällungen, Herrichten und aller Erschließungsmaßnahmen/-leistungen (KG 200), der KG 500 und 550 „Außenanlagen“, der KG 600 „Ausstattungen inkl. Möblierung Gebäude Azubi-Wohnungen“ und der Baunebenkosten (KG 700) – diese sind vollständig Bestandteil der TU-Leistungen. Es sind die Bauleistungen der KG200, KG300, KG400, KG500, KG600 und KG 700 zu erbringen und schlüsselfertig abzuschließen, d.h. komplett, funktionsfähig, ausgestattet, betriebsbereit plus nach den Maßgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), der zur Verfügung gestellten Planungen und Fachgutachten/-stellungsnahmen vom AG. Damit ist die Lieferung und Leistung, inklusive aller Vor-, Neben- und Nacharbeiten für die vollständige Erbringung der Planungs- und Bauleistungen gemeint. Dies gilt einschließlich: Baustelleneinrichtung, Bemusterung in Abstimmung mit dem AG, Führen einer Plus-Minus-Liste, SiGeKo, PVO/ Prüfsachverständige, Abstimmungen mit den Behörden, Einholung sämtlicher Genehmigungen inkl. Zustimmungsbescheid (Baugenehmigung). Das für die Leistung erforderliche Projektmanagement, die Projektkommunikation, die vollumfängliche Planungskoordination inkl. Lückenschluss und die verantwortliche Bauleitung nach LBauO sind Teil der Gesamt-TU-Leistung. Dazu gehört ein AN-spezifisches TU-Projektmanagement, sowie eine ordnungsgemäße organisatorische, qualitative und terminliche Steuerung, insb. der eingesetzten Nachunternehmer, Objektplaner, Fachplaner und sämtliche Gutachter Die Berücksichtigung von VOB/B, VOB/C, BGB sowie anerkannte Regeln der Technik (EN und DIN-Normen, VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vorschriften), Herstellerrichtlinien, Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme und Berücksichtigung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) werden vorausgesetzt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerb wird ein Vertragsmuster bzw. Eckpunktepapier des TU-Vertrags sowie eine Kurzfassung der FLB (Auszüge der Planung) bereitgestellt. In der Angebotsphase wird der zu verhandelnde Vertragsentwurf bereitgestellt sowie die vollständige FLB mit den zugehörigen Anlagen. Die Teilnahme des AN an mindestens einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Hamburg zur Unterrichtung interessierter Unternehmen zum Stand der vergebenen sowie noch zu vergebenden Bauleistungen ist erforderlich. Im Rahmen der Angebotsphase wird von den Bietern die Erstellung einer Planungskonzeption erwartet (Entgeltung siehe Verfahrenshinweise). Die Phase der Angebotserstellung wird mind. 45 Kalendertage betragen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Luchterhandt & Partner unterstützen und beratend begleiten.Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDie Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gem. § 55 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 06. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist SachsenEnergie AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.