Stadtwerke Flensburg GmbHFlensburg
Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Flensburg GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Stadtwerke Flensburg GmbH Flensburg Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Flensburg GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Versorgungsgebiet Flensburg, Glücksburg, Harrislee, Wees und Umgebung Gültig ab 10. September 2026 Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgegenstand; Vertragsabschl...
Fernwärme
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtwerke Flensburg GmbH
- Veröffentlicht:
- 03. September 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Fernwärme
Ausschreibungsbeschreibung
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Stadtwerke Flensburg GmbH Flensburg Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Flensburg GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Versorgungsgebiet Flensburg, Glücksburg, Harrislee, Wees und Umgebung Gültig ab 10. September 2026 Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgegenstand; Vertragsabschluss gem. § 2 AVBFernwärmeV 2. Baukostenzuschüsse (BKZ) gem. § 9 AVBFernwärmeV 3. Hausanschlusskosten gem. § 10 AVBFernwärmeV 4. Fälligkeit 5. Inbetriebsetzung der Kundenanlage gem. § 13 AVBFernwärmeV 6. Wärmepreis und Preisänderungsklauseln gem. § 24 AVBFernwärmeV 7. Laufzeit und Kündigung des Versorgungsvertrages 8. Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBFernwärmeV 9. Entgelte für BKZ, Hausanschlusskosten, Inbetriebsetzung der Kundenanlage, Änderung der Anschlusswerte 10. Datenschutz 11. Streitbeilegungsverfahren 12. Widerrufsrecht Muster-Widerrufsformular 1. Vertragsgegenstand; Vertragsabschluss gem. § 2 AVBFernwärmeV 1.1 Die Stadtwerke Flensburg GmbH beliefert den Kunden mit Wärme an die in der Vertragsbestätigung oder im Vertrag genannte(n) Lieferstelle(n). Die Stadtwerke Flensburg GmbH schließt den Versorgungsvertrag mit dem Eigentümer des anzuschließenden Grundstückes ab. In Ausnahmefällen kann der Vertrag auch mit dem Nutzungsberechtigten, z. B. Mieter, Pächter, Erbbauberechtigten, Nießbraucher, abgeschlossen werden. Der Kunde bezieht die Wärme zum Zweck der Raumheizung und/oder Warmwasserbereitung. Der Kunde verpflichtet sich, soweit nicht gemäß § 3 AVBFernwärmeV ein geringerer Umfang vereinbart ist, seinen gesamten Wärmebedarf für die bezeichnete(n) Lieferstelle(n) von der Stadtwerke Flensburg GmbH zu decken. 1.2 Tritt an die Stelle eines Hauseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15. März 1951, so wird der Versorgungsvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen. Jeder Wohnungseigentümer haftet als Gesamtschuldner. Die Wohnungseigentümergemeinschaft verpfli
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Vergabestelle Landeshauptstadt StuttgartStuttgartFrist: 16. Sept.Phase 1 – Teilnahmewettbewerb Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung zur Konzessionsvergabe und Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Mit der Konzessionsbekanntmachung fordert der Konzessionsgeber alle an der Konzession interessierten Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen (Aufruf zum Teilnahmewettbewerb); Sofern die interessierten Unternehmen Fragen zu den den Teilnahmewettbewerb betreffenden Unterlagen, dem Konzessionsgegenstand oder dem Verfahren haben, können sie bis 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbitten; Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge; Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen (u.a. Eignungskriterien) sowie Bestimmung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (Abschluss Teilnahmewettbewerb) Für den Teilnahmewettbewerb gelten die „Bewerbungsbedingungen (Teilnahmewettbewerb)“, die Gegenstand der im Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen sind. Phase 2 – Angebots und Verhandlungsphase Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anfang Angebotsphase); Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Erstangebote; Einladung zu Verhandlungsgesprächen; Verhandlungsgespräche (und ggf. weitere Verhandlungsrunden); Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhandlungen; Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO); Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) finalen Angebote; Prüfung und Wertung der Angebote; Informationsschreiben nach § 134 GWB; Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens. Für die Angebots- und Verhandlungsphase gelten die „Angebotsbedingungen (Angebots- und Verhandlungsphase)“. Mit seinen Angeboten darf der Bieter Änderungen respektive Verhandlungsvorschläge zum Konzessionsvertrag einreichen. Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen/„zwingend zu erfüllende Kriterien“ und Zuschlagskriterien. Ausführungsbedingungen: Mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot abzugeben ist: - eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 (Drittstaatensubventionsverordnung); hierfür stellt die Kommission ein Online-Formular zur Verfügung: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/foreign-subsidies-regulation/practical-information_en. Dort können sich auch Unternehmen registrieren, um entsprechende Dokumente versenden zu können. Spätestens mit dem ersten Konzessionsvertragsangebot vorzulegen ist: - die Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Die Zahlung der Konzessionsabgaben, wie in § 18 des Konzessionsvertragsentwurfs vorgesehen, ist ein „zwingend zu erfüllendes Kriterium“ (Mindestanforderung). Bieter, die die Zahlung der Konzessionsabgabe nach § 18 des Konzessionsvertrags vorgesehen, verweigern, werden von dem Konzessionsverfahren ausgeschlossen.Wärmelieferung für öffentliche Liegenschaften im Stadtgebiet Günzburg mit Betrieb des Nahwärmenetzes
Stadt GünzburgGünzburgDie Stadt Günzburg beabsichtigt, die Stadtwerke Günzburg KU (Kommunalunternehmen als Anstalt d.Ö.R.) ab dem 12.11.2027 mit dem Betrieb des Nahwärmenetzes in Günzburg zur Wärmelieferung an öffentliche Liegenschaften im Wege der In-house-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB zu beauftragen. Das Nahwärmenetz wird aktuell noch durch einen privaten Betreiber betrieben und fällt mit Ablauf des bestehenden Wärmeliefervertrags zum 12.11.2027 nach der vereinbarten Endschaftsregelung an die Stadt und den Landkreis Günzburg zurück. Der Landkreis wird seinen Miteigentumsanteil an die Stadt übertragen.Supply of Equipment for Combined Heat and Power (CHP) plant-4.
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Wobi - Institut für den Sozialen Wohnbau - Abteilung Wohnung und MieterBozenFernwärmelieferung in Wobi Gebäuden der Gemeinde Bozen.Temporary warming Botsen
STATSBYGGOSLOFrist: 21. Sept.Statsbygg requests tenders for temporary heating of Botsen. A site inspection will be held for all tenderers 07.09.2026 (09:00). Registration for a playground between Oslo prison (Åkebergveien 11) and the Police Centre in Oslo.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Flensburg GmbH.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.