Handwerkskammer MünsterMünster
Elektrotechnik WB 2024 Digitalisierung: Zertifizierungssystem für strukturierte Kupfer- und Glasfasernetze
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Ausstattung für die Ausbildung im Elektrotechnikerhandwerk des Bildungszentrums der Handwerkskammer Münster. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Lieferung von: - 9 Stk. Zertifizierungs-Messsystem für strukturierte Kupferverkabelung, - 9 Stk. Transportkoffer für Messsystem, - 9 Stk. ...
Glasfaserausbau
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Handwerkskammer Münster
- Veröffentlicht:
- 22. Juli 2026
- Frist:
- 13. August 2026
- Thema:
- Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
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Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Ausstattung für die Ausbildung im Elektrotechnikerhandwerk des Bildungszentrums der Handwerkskammer Münster. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Lieferung von: - 9 Stk. Zertifizierungs-Messsystem für strukturierte Kupferverkabelung, - 9 Stk. Transportkoffer für Messsystem, - 9 Stk. Multimode-Glasfaser-Messmodul, - 9 Stk. Multimode LC Referenz- und Messkabelset, - 9 Stk. Singlemode-Glasfaser-Messmodul, - 9 Stk. Singlemode LC Referenz- und Messkabelset, - 9 Stk. Glasfaser-Reinigungsset, - 9 Stk. OTDR-Erweiterungsmodul für das Zertifizierungs-Messsystem, - 18 Stk. Vorlauf- und Nachlauffasern für OTDR-Messungen, - 18 Stk. Vorlauf- und Nachlauffasern für OTDR-Messungen. Vollständige und detailliertere Angaben befinden sich im Leistungsverzeichnis. Das zur Verfügung gestellte Leistungsverzeichnis ist zu verwenden.
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Lose
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Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 18. Aug.Für das Kabelhaus sind im Wesentlichen folgende Ausstattungen zu liefern und betriebsfertig zu montieren: - Niederspannungshauptverteiler - USV-Anlage 230V mit Batterieanlage Datenverteilerschränke: - 3 Datenverteilerschränke 2000x800x800 - 3 Datenverteilerschränke 2000x800x1200 - Glasfasermanagementgestell - Zugangskontrollsystem - Klimaüberwachung - Kabelüberwachung - passive Datentechnik LWL und Kupfer Tiefbau- und Kabelverlegeleistungen außerhalb des Kabelhauses zur Anbindung an die vorhandenen Streckenkabelanlagen: - 1150m oberirdischen Bauprovisoriums mit KSR DA 50 und LWL-Kabel 72F herstellen - 13.200m Microducts 14x1,3 liefern und einbringen - 10.200 m LWL-Minikabel (Typ: A-DQS (ZN)(L)2Y 4x12 E9G.652.D+2x0,5) liefern und einblasen Messungen: Mess- und Prüfarbeiten an elektrischen Anlagen, sowie der Kupfer- und LWL- KabelverlegungenStadt Oberursel (Taunus) - Dunkelgraue Flecken: Zuschlagsbekanntmachung
Stadt Oberursel (Taunus)Oberursel (Taunus)Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Oberursel (Taunus) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ================================================== Die Stadt Oberursel (Taunus) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Konzession über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen beauftragt. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.Betrieb von Gigabit-Netzen in Dettingen an der Erms, Bad Urach, Hülben, St. Johann, Sonnenbühl
OEW Breitband GmbHEhingenFrist: 04. Sept.Auftraggeberin ist die OEW Breitband GmbH (OEW BB). Die OEW BB errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die OEW BB als Auftraggeberin (AG) erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend § 3 Nr. 61 TKG) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend § 3 Nr. 61 TKG auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF – Programm „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtline 2.0) erfolgt. In einzelnen Kommunen werden parallel dazu Adresspunkte über das „weiße Flecken“ und „hellgraue Flecken“ Programm erschlossen bzw. sich in der Erschließung befinden. Diese Adresspunkte sind in einem anderen Netzbetriebsvertrag enthalten und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Zuwendungsbescheid E-Az.: 832.6/10-25 11BW20199 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.6/182 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.Kreis Warendorf - Dunkelgraue Flecken
Kreis WarendorfWarendorfBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Kreises Warendorf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell als Dienstleistungskonzession.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 13. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Handwerkskammer Münster.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.