Landratsamt Freising
Einrichtung einer befristeten Antidiskriminierungsstelle im Landkreis Freising
Ziel der Leistung ist die Einrichtung und der Betrieb einer befristeten, unabhängigen Antidiskriminierungsstelle im Landkreis Freising. Diese soll Betroffene von Diskriminierung beraten, Fälle dokumentieren, Präventionsmaßnahmen entwickeln und strukturelle Diskriminierung sichtbar machen. Darüber hinaus sind aus der Arbeit heraus Handlung...
Soziale Dienste
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landratsamt Freising
- Veröffentlicht:
- 04. August 2026
- Frist:
- 27. August 2026
- Thema:
- Soziale Dienste
Ausschreibungsbeschreibung
Ziel der Leistung ist die Einrichtung und der Betrieb einer befristeten, unabhängigen Antidiskriminierungsstelle im Landkreis Freising. Diese soll Betroffene von Diskriminierung beraten, Fälle dokumentieren, Präventionsmaßnahmen entwickeln und strukturelle Diskriminierung sichtbar machen. Darüber hinaus sind aus der Arbeit heraus Handlungsempfehlungen für den Landkreis zu entwickeln.
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Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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10Einrichtung einer befristeten Antidiskriminierungsstelle im Landkreis Freising
Landratsamt FreisingFrist: 27. Aug.Einrichtung einer befristeten Antidiskriminierungsstelle im Landkreis FreisingEx Post: Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleistungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
Landkreis PeinePeineEs besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Hier auch im Bereich der Prozesse und Maßnahmen. Alle Maßnahmen sollen grundsätzlich der Umsetzung rechtlicher, technischer, organisatorischer sowie interner und externer Vorgaben dienen. Synergien sind in den drei benannten Themenbereichen zu schaffen, sodass ein ganzheitlicher Ansatz zur Erreichung der Gesamtziele vollzogen werden kann. Der Landkreis Peine soll im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie im Bereich des Geschäftsfortführungsmanagements (BCM) so aufgestellt sein, dass Managementsysteme etabliert sind, die den generellen Vorgaben und Anforderungen (DS-GVO sowie BSI und weiteren einschlägigen normativen Vorgaben) entsprechen. Die Maßnahmen und Prozesse sollen präventiver und reaktiver Natur sein. Die Resilienz der Kommunalverwaltung, gegenüber aktueller sowie kommender Gefährdungs- und Bedrohungslagen, soll sich dynamisch entwickeln können, um bestenfalls vor der "Lage" zu sein, respektive bei Vorfällen (Incidents) das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Managementsysteme so auszugestalten und fortzuentwickeln, dass sie sich verbindlich an den Schutzzielen und Resilienzanforderungen orientieren, wie sie für den Betrieb Kritischer Infrastrukturen maßgeblich sind. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Integrität, Belastbarkeit sowie Wiederanlauf- und Krisenfähigkeit wesentlicher kommunaler Prozesse und informationsverarbeitender Systeme, auch unter außergewöhnlichen und krisenhaften Rahmenbedingungen. Die Aufrechterhaltung der Bürgerservices inkl. der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Reaktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung sowie die Fortführung der Digitalisierung sollen grundsätzlich im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der benannten Themenbereiche stehen. Der Landkreis Peine beabsichtigt vorliegend eine zukunftsorientiere Beschaffung. Umfang und Struktur der Leistungserbringung: 1. GAP-Analyse (Analysephase): Zu Beginn der Zusammenarbeit wird eine einmalige, umfassende GAP-Analyse durchgeführt. Diese dient als diagnostische Bestandsaufnahme, bei der der aktuelle Umsetzungsstand (IST) in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und BCM mit den normativen und rechtlichen Anforderungen (SOLL) verglichen wird. Ziel ist es, systematisch alle Lücken, fehlenden Prozesse und unklaren Verantwortlichkeiten zu identifizieren. Das Ergebnis ist ein fundierter Bericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen, der als verbindlicher Fahrplan für die nachfolgende Aufbauphase dient. 2. Aufbau der Managementsysteme (Aufbauphase): Basierend auf den Ergebnissen der GAP-Analyse folgt die zentrale Projektphase, in der die identifizierten Lücken geschlossen werden. Diese Phase hat einen klaren Projektcharakter und ist auf die Erstlaufzeit von 24 Monaten ausgelegt. In dieser Zeit übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die konzeptionelle und implementierende Aufbauarbeit zur Etablierung von: - einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), - einem Business Continuity Management System (BCMS), -sowie einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS). 3. Laufende Beratung und operativer Betrieb (Betriebsphase): Parallel zur Aufbauphase beginnend und nach deren Abschluss den Kern der Dienstleistung darstellend, folgt der operative Regelbetrieb. In dieser Phase agiert der Auftragnehmer im Tagesgeschäft und übernimmt die operativen Rollen des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) und des externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Diese laufende Beratung ist sowohl reaktiv als auch proaktiv und umfasst insbesondere: - Als Datenschutzbeauftragter (DSB): Die Bewertung von Datenschutzvorfällen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterstützung bei Betroffenenanfragen sowie die Prüfung datenschutzrelevanter Vertragswerke. - Als Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen, die sicherheitstechnische Beratung bei Beschaffungen, die Unterstützung im Schwachstellenmanagement und die Koordination der etablierten Sicherheitsprozesse. 4. Übergreifende und flankierende Leistungsbestandteile: - Bereitstellung einer integrierten Softwarelösung: Eine wesentliche, alle Phasen unterstützende Anforderung ist die Bereitstellung und der Betrieb einer softwaregestützten, modularen Gesamtlösung. Diese muss die Managementsysteme für Informationssicherheit, Datenschutz und BCM ganzheitlich abbilden und eine medienbruchfreie Zusammenarbeit ermöglichen. Die Verantwortung für Lizenzen, Betrieb, Wartung und Support liegt beim Auftragnehmer. - Schulung, Awareness und Wissenstransfer: Der Auftragnehmer ist für die Durchführung von regelmäßigen Awareness-Maßnahmen sowie zielgruppenspezifischen Schulungen verantwortlich, um das Bewusstsein und die Kompetenz der Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken. - Optionale Leistung: Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen: Auf gesonderten Abruf wird eine anlassbezogene Unterstützung bei akuten sicherheitsrelevanten Ereignissen erwartet, um eine schnelle Lageeinschätzung und Schadensbegrenzung zu ermöglichen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung in Teil B der Vergabeunterlagen.Fachplanung Technische Ausrüstung HLS LPH 1-9 gem. Par 53
Landkreis FreisingFreisingFrist: 08. Sept.Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA HLS LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Das Entwässerungs-, Retentions- und Dränagekonzept ist im Rahmen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS eigenverantwortlich zu entwickeln und mit den übrigen Fachplanungen sowie den planerischen Randbedingungen des Gesamtprojekts abzustimmen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Revier- & Sicherheitsdienstleistungen
Stadtwerke Postdam GmbHPotsdamGegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für eine Vielzahl von Liegenschaften und betrieblichen Einrichtungen des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage einer funktional und leistungsbezogen formulierten Leistungsbeschreibung und dient der Sicherstellung eines angemessenen und durchgehend verlässlichen Sicherheitsniveaus unter Berücksichtigung unterschiedlicher objektbezogener Anforderungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Durchführung von regelmäßigen und anlassbezogenen Revierkontrollen in Form von Kontrollgängen und Kontrollfahrten zur Überprüfung von Gebäuden, technischen Anlagen und Außenbereichen. Hierbei sind vorgegebene Kontrollrouten, Zeitfenster sowie objektspezifische Anforderungen einzuhalten. Festgestellte Abweichungen oder sicherheitsrelevante Ereignisse sind unverzüglich zu erfassen, zu bewerten und entsprechend den Vorgaben zu melden und zu dokumentieren. Weiterhin umfasst die Leistung die Durchführung von Öffnungs- und Schließdiensten, einschließlich der ordnungsgemäßen Sicherung von Gebäuden und Anlagen sowie der Kontrolle sicherheitsrelevanter Zustände. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Entgegennahme und Bearbeitung von Alarmmeldungen über eine durchgehend betriebene Notruf- und Serviceleitstelle. Die Alarmbearbeitung erfolgt auf Grundlage festgelegter Maßnahmen- und Eskalationsprozesse und umfasst insbesondere die Bewertung von Meldungen, die Steuerung von Interventionsmaßnahmen sowie die Information definierter Ansprechpartner oder externer Stellen. Ergänzend hierzu sind Interventionsleistungen zu erbringen, bei denen im Alarm- oder Ereignisfall unverzüglich Maßnahmen vor Ort einzuleiten sind. Dies umfasst insbesondere die Anfahrt zum Einsatzort innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten, die Durchführung einer Lagefeststellung sowie die Einleitung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der übertragenen Befugnisse einschließlich vollständiger Dokumentation. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen, insbesondere im Bereich der Zutrittskontrolle, Besuchersteuerung sowie Empfangs- und Servicedienste, beauftragt werden. Diese Leistungen sind optional und werden ausschließlich bei gesondertem Abruf durch den Auftraggeber erbracht. Der Abruf sämtlicher Leistungen erfolgt objektspezifisch und bedarfsgerecht im Rahmen des abgeschlossenen Rahmenvertrages. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Mindestleistungsvolumen besteht nicht. Die Beschaffung dient dem Ziel, eine einheitliche, zuverlässige und wirtschaftliche Sicherheitsdienstleistung sicherzustellen, die geeignet ist, Gefahren frühzeitig zu erkennen, unbefugte Zugriffe zu verhindern sowie Personen, Sachwerte und betriebliche Infrastruktur angemessen zu schützen. Zugleich soll die Leistungserbringung einen störungsfreien Betrieb der betreuten Liegenschaften unterstützen und unterschiedliche Nutzungsprofile, insbesondere auch Bereiche mit Publikumsverkehr sowie technisch sensible Anlagen, angemessen berücksichtigen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Leistungsparameter, insbesondere hinsichtlich Reaktionszeiten, Einsatzverfügbarkeit und Kontrollintervalle, zu erfolgen. Diese Anforderungen stellen wesentliche Leistungspflichten dar. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche eingesetzten personellen, organisatorischen und technischen Ressourcen geeignet sind, die geschuldeten Leistungen zuverlässig und ordnungsgemäß zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere qualifiziertes und geeignetes Personal, eine leistungsfähige Leitstellenstruktur, geeignete Einsatzmittel sowie Systeme zur Steuerung, Durchführung und Dokumentation der Leistungen. Sämtliche Leistungen sind vollständig, nachvollziehbar und prüffähig zu dokumentieren, sodass eine transparente Kontrolle und Bewertung der Leistungserbringung ermöglicht wird. Die Dokumentation hat insbesondere die Durchführung von Kontrollleistungen, die Bearbeitung von Alarmen, Interventionsmaßnahmen sowie besondere Vorkommnisse zu umfassen und ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben des Bewachungsrechts sowie die Einhaltung arbeits-, sozial- und datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Anforderungen sind so ausgestaltet, dass sie eine diskriminierungsfreie Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und gleichzeitig eine hinreichend bestimmte und vergleichbare Angebotsgrundlage gewährleisten. Der Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen der Leistungserbringung. Einzelne Leistungen werden durch Abrufe innerhalb des vertraglich definierten Rahmens konkretisiert. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung bestimmen sich nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers sowie den objektspezifischen Anforderungen.Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1-9 gem. Par 53 HOAI
Landkreis FreisingFreisingFrist: 08. Sept.Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium einschließlich Abbruch bestehender Gebäude auf dem Schulgelände - FP TA ELT LPH 1 - 9 Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts.Aufgrund steigender Schülerzahlen (Prognose bis ca. 1.180–1.257 Schüler bis 2038) besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Die Stilllegung der Leitungen als vorbereitende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung und Abbruch ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Technische Ausrüstung bereits berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Energieversorgungskonzepts für den Neubau, die Sporthalle sowie die Bestandsgebäude. In diesem Zusammenhang ist eine maximale Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung und Integration einer Dachbegrünung zu untersuchen. Darüber hinaus ist ein wirtschaftlich optimiertes Gebäudetechnikkonzept zu entwickeln, das sowohl die Investitions- als auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt. Bei der Planung sind die unterschiedlichen Nutzungseinheiten des Gebäudes zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Dreifachsporthalle mit den zugehörigen Sportnutzungen, Unterrichts- und Fachunterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachbereiche einschließlich der zugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsräume, Verwaltungs- und Lehrerbereiche sowie die erforderlichen Erschließungs-, Aufenthalts- und Außenflächen. Die Fachraumplanung einschließlich der Ausstattung und Einrichtungsgegenstände (z. B. Digestorien, Labor- und Medienausstattung sowie sonstige nutzungsspezifische Festeinbauten) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Fachplanung Technische Ausrüstung. Gegenstand der Planung sind ausschließlich die hierfür erforderlichen technischen Anschlüsse und Schnittstellen, insbesondere die Ver- und Entsorgungsleitungen, Medienanschlüsse sowie die notwendigen elektrotechnischen und versorgungstechnischen Anschlusspunkte. Auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten des Schulstandorts, insbesondere die ausgeprägte Topografie und Hanglage, wird ausdrücklich hingewiesen. Der Abbruch der Bestandsgebäude sowie die Errichtung des Neubaus erfolgen bei laufendem Schulbetrieb. Die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind sämtliche erforderlichen Interims-und Provisoriumsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs planerisch zu berücksichtigen. Die Planung ist so zu entwickeln, dass die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung der Maßnahme berücksichtigt werden. Das Planungskonzept hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen, normativen und förderrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT der Leistungsphasen 1 - 9. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 1. Quartal 2029 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 2. Quartal 2031 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgFrist: 14. Aug.Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt.Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgFrist: 14. Aug.Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt.Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgFrist: 14. Aug.Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt.Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgDie Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt.Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgDie Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt.
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