Landesamt für UmweltMainz
Einrichtung des Monitorings der Anhang-V-Arten der FFH-Richtlinie Land Brandenburg, Teil 1
Einrichtung des Monitorings der Anhang-V-Arten der FFH-Richtlinie Land Brandenburg, Teil 1 (2026); nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, welche Sie in den Vergabeunterlagen finden. Erarbeitung der technischen Vorgaben für das Monitoring der Anhang-V-Arten im Land Brandenburg
Umweltgutachten
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesamt für Umwelt
- Veröffentlicht:
- 09. August 2026
- Frist:
- 26. August 2026
- Thema:
- Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
Einrichtung des Monitorings der Anhang-V-Arten der FFH-Richtlinie Land Brandenburg, Teil 1 (2026); nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, welche Sie in den Vergabeunterlagen finden. Erarbeitung der technischen Vorgaben für das Monitoring der Anhang-V-Arten im Land Brandenburg
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Landesamt für UmweltMainzFrist: 11. Sept.Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie, die auch als FFH-Richtlinie bezeichnet wird (Richtlinie 92/43/EWG)1 In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (LRT (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (LRT oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFHGebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.Lucanus cervus
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