Monitoring von Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-RL und von Brutvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein
Umweltgutachten
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht:
- 14. Juli 2026
- Frist:
- 13. August 2026
- Thema:
- Umweltgutachten
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9Monitoring von Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und von Brutvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRFlintbekFrist: 14. Aug.Monitoring von Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und von Brutvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein. Das Monitoring soll in und außerhalb von FFH-Gebieten durchgeführt werden. Die Lage und Grenzen der FFH-Gebiete sind im Umweltbericht des Landes Schleswig-Holstein im Internet unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/natura-2000 dargestellt. Einschränkungen und Erweiterungen der zu untersuchenden Gebietskulisse sind in den nach Arten differenzierten Leistungsbeschreibungen benannt. Ziel der Erhebungen ist es, im Rahmen der Überwachung nach Art. 11 FFH-RL Daten über den Erhaltungszustand der Arten zu gewinnen und das Land in den Stand zu versetzen, seine Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-Richtlinie zu erfüllen. Neben der allgemeinen Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-Richtlinie sollen die Ergebnisse auch das Stichprobenmonitoring des Bundamtes für Naturschutz (BfN) nach PAN 2010 bedienen. Das Monitoring in den Europäischen Vogelschutzgebieten dient der Erfüllung der Monitoringverpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie. Die Ergebnisse sind zu bewerten um festzustellen, in wie weit sich die Arten in Schleswig-Holstein in dem von NATURA 2000 angestrebten günstigen Erhaltungszustand befinden. Die Felduntersuchungen, die Bewertungen und die Darstellung der Ergebnisse müssen so durchgeführt werden, dass sie mit Ergebnissen aus den vorangegangenen Berichtsperioden vergleichbar sind und in späteren Jahren auf gleiche Weise wiederholt werden können, so dass eine verlässliche Dauerbeobachtung der Bestände (Monitoring) gesichert ist. Die jeweiligen Methoden zur Bestandserfassung sind in den Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Losen aufgeführt.Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zwischen Weißenfels, Eckartsberga und Nebra in 2029
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Ziel ist die Erfassung der Artengruppe Amphibien, insbesondere Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, in den Messtischblättern im Raum Weißenfels, Eckartsberga und Nebra im Jahr 2029. Pro MTB sind mindestens 3 Begehungen an möglichst vielen Gewässern durchzuführen, wobei Gewässer mit hohem Potenzial für FFH-Arten priorisiert werden. Die Kartierung umfasst 12 volle Geländetage je MTB (4 Tage pro Begehung, jeweils 8 Kartierstunden). Mindestens 25 Gewässer pro MTB sind zu kartieren, verteilt über das gesamte Gebiet. Vorab sind Arbeitskarten mit vornummerierten Gewässern zu erstellen.Monitoring der Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt - Los 2 Weitere Pflanzenarten
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Auszug aus der Leistungsbeschreibung allgemeiner Teil und zu Los 2: ... 1. ... 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 3. Datenaufbereitung, Erstellung eines Kurzberichtes über jede beauftragte Untersuchungsfläche 4. Eingabe der Daten in das Datenbanksystem Multibase (Multibase-Cloud des LAU) Die Lage der UF in Sachsen-Anhalt ist auf der Homepage des BfN dargestellt https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/pfla_kombination_kl.pdf Der Auftraggeber verzichtet aus Gründen des Artenschutzes zunächst auf detaillierte Standortangaben zu den einzelnen Untersuchungsflächen. Auf Anfrage können potentielle Bieter die entsprechenden Informationen erhalten. Die methodischen Anforderungen an die Bearbeitung einschließlich der geforderten Teilleistungen und Arbeitsschritte befinden sich als Anlage am Schluss dieser Leistungsbeschreibung. 3. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 4. Hinweise zur Kostenkalkulation und Abrechnung Für die Kalkulation der Bearbeitungskosten ist das vom AG bereitgestellte Preisblatt zu verwenden. Im Preisblatt sind die Preise für die Einzelleistungen und die Gesamtleistung anzugeben. Zusätzlich ist eine Kostenkalkulation mit differenzierter Darstellung des Zeit- und Kostenaufwandes beizufügen. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung durch den AN für die abgenommene Leistung. 5. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS 6. Vom AN zu übergebende Unterlagen/ Leistungsbestandteile - Geodaten, Kartendarstellung - Kurzbericht inkl. Fotodokumentation - Eintrag in MultibaseCS-Cloud des LAU In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02_Leistungsbeschreibung für Los 2.Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 2027-2028
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 19. Aug.Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation des Monitoringdurchgangs. Hierzu gehören insbesondere die Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen innerhalb der vorgegebenen Flächenpools des Landesmonitorings, erforderliche Abstimmungen mit Flächennutzern und Bewirtschaftern, die Durchführung der Geländeerhebungen nach den verbindlichen methodischen Vorgaben sowie die Erfassung und Bewertung populations- und habitatbezogener Parameter. Die Geländearbeiten sind in den Untersuchungsjahren 2027 und 2028 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist innerhalb des Vertragszeitraums einmal vollständig zu bearbeiten. Die Bearbeitung soll grundsätzlich jeweils etwa zur Hälfte in den Jahren 2027 und 2028 erfolgen; Abweichungen von bis zu 10 % zwischen den Jahresscheiben sind zulässig. Der Auftrag erstreckt sich auf insgesamt elf Monitoringgebiete in Sachsen-Anhalt. Je Monitoringgebiet sind die festgelegten Flächen des Bundesmonitorings sowie die Flächenpools des Landesmonitorings zu bearbeiten. Pro Monitoringgebiet ist dabei regelmäßig eine Ackerfläche von insgesamt rund 350 ha zu untersuchen; hiervon entfallen aufgrund der vorgegebenen Kartiermethodik etwa 70 ha auf die tatsächliche Kartierfläche. Die Bearbeitung umfasst die im Monitoringkonzept festgelegten Probeflächen des Bundesmonitorings sowie die Auswahl geeigneter Ackerschläge innerhalb der Flächenpools des Landesmonitorings. Die Kartierungen sind entsprechend der Vegetations- und Ernteentwicklung innerhalb der fachlich vorgegebenen Erfassungszeiträume durchzuführen. Hierfür sind eine eigenständige Einsatz- und Terminplanung sowie erforderliche Abstimmungen mit den jeweiligen Flächennutzern vorzunehmen. Bestandteil des Auftrags sind außerdem die Eingabe und Aufbereitung sämtlicher erhobener Daten sowie die Erstellung eines Zwischenberichts für das Untersuchungsjahr 2027 und eines Endberichts für den vollständigen Monitoringdurchgang 2027/2028. Zu liefern sind insbesondere Berichte, Datentabellen, digitale Fotos, Übersichts- und Themenkarten, ESRI-Shapefiles sowie die Datenbankdateien entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Während der Vertragslaufzeit finden regelmäßige fachliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber statt; hierzu sind in der Regel monatliche Projektbesprechungen am Sitz des Auftraggebers vorgesehen. Der Auftraggeber stellt die in der Leistungsbeschreibung benannten Grundlagendaten, GIS-Daten, Auszüge aus der Artdatenbank sowie die Ergebnisse früherer Monitoringdurchgänge zur Verfügung. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine größtmögliche Vergleichbarkeit mit den bisherigen Monitoringdurchgängen gewährleistet wird.Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse – südwestlicher Landkreis
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 01. Sept.Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 10, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse - – nordwestlicher Landkreis
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 01. Sept.Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 9, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.Mitigation of Human Wildlife Conflicts in Tanzania II
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschbornFrist: 21. Aug.The contractor shall provide comprehensive technical, organizational, and advisory services to support the implementation of the project "Mitigation of Human-Wildlife Conflicts in Tanzania" in the Ruvuma landscape. The assignment is intend to strengthen the holistic implementation of Tanzania"s National Human-Wildlife Conflict Management Strategy through coordinated action at national, district, and village levels. The contractor will contribute to improved governance, planning, and operational capacity for human-wildlife conflict management, with a strong emphasis on participatory approaches, gender sensitivity, and sustainability. A core task of the contractor will be to support land-use planning processes at district and village level. This includes facilitating the development of one district framework land-use plan and 15 village land-use plans, as well as the corresponding Community Action Plans. The contractor shall ensure that these planning processes integrate human-wildlife conflict considerations, local development priorities, gender-specific needs, climate-related risks, and relevant land-use aspects such as agriculture, grazing, settlement patterns, wildlife corridors, and protected areas. The contractor will organize and facilitate technical consultations, community meetings, field visits, mapping exercises, and validation workshops, and will support the formal approval and documentation of all planning outputs. The contractor shall provide capacity development and institutional support to key public actors responsible for human-wildlife conflict management. This includes technical advice for the Ministry of Natural Resources and Tourism and subordinate institutions, particularly on coordination mechanisms, strategy implementation, monitoring, and the use of data and spatial information for decision-making, especially on the land use planning aspects. The contractor is expected to contribute to the strengthening of intersectoral cooperation between wildlife authorities, district administrations, and other relevant sectors, and to support the development of more effective and sustainable organizational arrangements. The contractor shall also contribute to the documentation and analysis of activities and results, including inputs for monitoring and reporting. The contractor shall further support community-level resilience and conflict mitigation measures. This involves assisting village communities in the implementation of HWC-related measures identified through land-use and community action planning, including locally adapted preventive measures, livelihood-supporting activities, and measures that enhance the ability of communities to mitigate, and cope with damage and losses caused by wildlife. The contractor shall ensure that these measures are planned and implemented in a participatory and gender-sensitive manner. In addition, the contractor shall strengthen awareness-raising and environmental education activities. This includes the conceptual, organizational and operational support for the revitalization of environmental clubs (Malihai Clubs) in schools and colleges, the development of training materials and curricula, and the piloting of club activities in selected locations. The contractor shall also support the outreach programs of relevant institutions, including the development of communication concepts, training events, and materials for intermediaries such as teachers, farmers and local stakeholders. Throughout the assignment, the contractor shall ensure effective project management, coordination, reporting, and knowledge management. Deliverables shall include reports of workshops and training sessions, minutes of technical meetings, approved planning documents, CAP and LUP documentation, progress reports, and technical contributions to project monitoring. The contractor shall work in close collaboration with GIZ, partner institutions, and local stakeholders, and shall comply with requirements related to safeguarding, data protection, conflict sensitivity, and gender mainstreaming.Gewässerkonzept Treba
Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.Auerbach/Vogtl.Frist: 26. Aug.Für die Treba (Treuener Wasser DESN_566184), ein Gewässer 2. Ordnung im Vogtlandkreis, soll ein integriertes Gewässerentwicklungskonzept (iGK Treba) erstellt werden. siehe LeistungsbeschreibungRhododendron Monitoring
Department of Housing Local Government and HeritageWexfordFrist: 07. Aug.Killarney National Park schreibt eine detaillierte Studie zur Befallsstärke von Rhododendron in mehreren identifizierten Management-Zonen aus, um die Priorisierung der Behandlung und das laufende Monitoring zu unterstützen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 13. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Öffentlicher Auftraggeber.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.