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Stadt Pirna, Verhandlungsverfahren für die Planungsleistung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, öffentliche Beleuchtung "Brücke über die Wesenitz" in Pirna OT Copitz
Auszug aus der Projektbeschreibung: Planerische Beschreibung Die Stadt Pirna plant den Neubau der Brücke über die Wesenitz im Zuge der S 167 mit der Neugestaltung der beiden sich anschließenden Knotenpunkte Rudolf-Renner-Straße / Basteistraße sowie Äußere Pillnitzer Straße/ Radeberger Straße und Birkwitzer Straße. Das Planungsziel besteht...
Tragwerksplanung, Tiefbauplanung, Elektroplanung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtverwaltung Pirna
- Veröffentlicht:
- 23. Juni 2026
- Frist:
- 22. Juli 2026
- Thema:
- Tragwerksplanung
Ausschreibungsbeschreibung
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Auszug aus der Projektbeschreibung: Planerische Beschreibung Die Stadt Pirna plant den Neubau der Brücke über die Wesenitz im Zuge der S 167 mit der Neugestaltung der beiden sich anschließenden Knotenpunkte Rudolf-Renner-Straße / Basteistraße sowie Äußere Pillnitzer Straße/ Radeberger Straße und Birkwitzer Straße. Das Planungsziel besteht in der baulichen Umsetzung einer Vorzugsvariante der Verkehrsanlage über die Wesenitz mit zwei anschließenden Kreisverkehren. Planungsabschnitte sind die Brücke und die Verkehrsanlagen. Eine perspektivische Erweiterung der Anlage ist nicht vorgesehen. Der betrachtete Abschnitt der S 167 (Basteistraße und Äußere Pillnitzer Straße) in deren Zuge sich die Knotenpunkte und die Brücke befinden, ist eine angebaute Straße innerhalb bebauter Gebiete. Sie wird als Ortsdurchfahrt und angebaute Hauptverkehrsstraße in die Kategorie HS Ill gemäß RIN eingeordnet, ) ist als Staatsstraße klassifiziert, hat die Funktion einer städtischen Hauptverkehrsstraße und stellt die Verbindung zum übergeordneten Netz her (S 177, B 172a, Autobahn A 17 und A 4). Sie befindet sich im Norden der Stadt Pirna im Stadtteil Pirna-Copitz. Die neuen Knotenpunktanlagen beginnen immer auf den jeweiligen Anschlussstraßen (Rudolf-RennerStraße, Basteistraße, Äußere Pillnitzer Straße, Radeberger Straße, Birkwitzer Straße). AIie Anschlussstraßen werden von Buslinien im Stadt- und Regionalverkehr befahren und von der kreisfreien Stadt Pirna verwaltet. Jede an die Knotenpunkte anbindende Straße ist einbahnig, zweistreifig ausgebildet. Die Verknüpfung mit Straßen der gleichen Kategoriegruppe erfolgt derzeit durch Lichtsignalanlagen. Als Vorhabens-, Baulast- und Kostenträger zeichnet die Große Kreisstadt Pirna verantwortlich. Eine Änderung der derzeitigen Widmung und des gegenwärtigen Gemeingebrauches ist nach dem Ausbau nicht vorgesehen. Die vorliegenden Unterlagen beinhalten die Voruntersuchung für den grundhaften nicht mehr lichtsignalgesteuerten Ausbau der Knotenpunkte Rudolf-Renner-Straße/ Basteistraße sowie Äußere Pillnitzer Straße/Radeberger Straße und Birkwitzer Straße zu Kreisverkehren und den Neubau der Brücke über die Wesenitz.
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5Die Stadt Pirna plant den Neubau einer Brücke über die Wesenitz im Zuge der S 167 mit der Neugestaltung der beiden sich anschließenden Knotenpunkte Rudolf-Renner-Straße / Basteistraße / Äußere Pillnitzer Straße / Radeberger Straße und Birkwitzer Straße. ==> Fortsetzung siehe Dokument "Ergänzung eForms Vergabebekanntmachung"
Stadtverwaltung PirnaPirnaAuszug aus der Projektbeschreibung: Planerische Beschreibung Die Stadt Pirna plant den Neubau der Brücke über die Wesenitz im Zuge der S 167 mit der Neugestaltung der beiden sich anschließenden Knotenpunkte Rudolf-Renner-Straße / Basteistraße sowie Äußere Pillnitzer Straße/ Radeberger Straße und Birkwitzer Straße. Das Planungsziel besteht in der baulichen Umsetzung einer Vorzugsvariante der Verkehrsanlage über die Wesenitz mit zwei anschließenden Kreisverkehren. Planungsabschnitte sind die Brücke und die Verkehrsanlagen. Eine perspektivische Erweiterung der Anlage ist nicht vorgesehen. Der betrachtete Abschnitt der S 167 (Basteistraße und Äußere Pillnitzer Straße) in deren Zuge sich die Knotenpunkte und die Brücke befinden, ist eine angebaute Straße innerhalb bebauter Gebiete. Sie wird als Ortsdurchfahrt und angebaute Hauptverkehrsstraße in die Kategorie HS Ill gemäß RIN eingeordnet, ) ist als Staatsstraße klassifiziert, hat die Funktion einer städtischen Hauptverkehrsstraße und stellt die Verbindung zum übergeordneten Netz her (S 177, B 172a, Autobahn A 17 und A 4). Sie befindet sich im Norden der Stadt Pirna im Stadtteil Pirna-Copitz. Die neuen Knotenpunktanlagen beginnen immer auf den jeweiligen Anschlussstraßen (Rudolf-RennerStraße, Basteistraße, Äußere Pillnitzer Straße, Radeberger Straße, Birkwitzer Straße). AIie Anschlussstraßen werden von Buslinien im Stadt- und Regionalverkehr befahren und von der kreisfreien Stadt Pirna verwaltet. Jede an die Knotenpunkte anbindende Straße ist einbahnig, zweistreifig ausgebildet. Die Verknüpfung mit Straßen der gleichen Kategoriegruppe erfolgt derzeit durch Lichtsignalanlagen. Als Vorhabens-, Baulast- und Kostenträger zeichnet die Große Kreisstadt Pirna verantwortlich. Eine Änderung der derzeitigen Widmung und des gegenwärtigen Gemeingebrauches ist nach dem Ausbau nicht vorgesehen. Die vorliegenden Unterlagen beinhalten die Voruntersuchung für den grundhaften nicht mehr lichtsignalgesteuerten Ausbau der Knotenpunkte Rudolf-Renner-Straße/ Basteistraße sowie Äußere Pillnitzer Straße/Radeberger Straße und Birkwitzer Straße zu Kreisverkehren und den Neubau der Brücke über die Wesenitz.Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Hangsicherung und Wiederherstellung Wanderweg unterhalb Calvarienberg, Los 1 - Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung
Stadt Bad Neuenahr-AhrweilerBad Neuenahr-AhrweilerFrist: 09. JuliGegenstand dieser Ausschreibung ist Los 1, d.h. die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Leistungen der Tragwerksplanung. Die anrechenbaren Kosten für die Planungsleistungen werden erwartet wie folgt: - Für die Ingenieurbauwerke: 1.144.000,00 Euro (netto) - Für die Verkehrsanlagen: 62.500,00 Euro (netto) - Für die Tragwerksplanung: 1.029.600,00 Euro (netto) Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die beigefügte Leistungsbeschreibung.Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Stadt BürenDie L 549 Bahnhofstraße in Büren wird täglich von rund 14.500 Kfz befahren, davon 3,5 % Schwerlastverkehr. Auch die Knotenpunkte mit Landes- und Stadtstraßen sind stark belastet. Entlang der Ortsdurchfahrt liegen mehrere Schulen, wodurch täglich über tausend Schüler*innen auf teils nur 1,20 m schmalen Gehwegen unterwegs sind. Sichere Querungen fehlen weitgehend, Barrierefreiheit ist nicht gegeben, was besonders mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigt. An der L 747/Eickhoffer Straße sind die zentralen Bushaltestellen zu wenige, nicht barrierefrei und teilweise ohne Wetterschutz. Die Stadt Büren hat eine Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten für den Umbau der Ortsdurchfahrt erstellt und in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW, dem NPH und der Bezirksregierung Detmold ergänzt. Mit den vorliegenden Unterlagen ist nun der Einstieg in die Entwurfs- und Ausführungsplanung möglich. Auf Basis der Konzeptplanung wurde ein Bebauungsplan erstellt und der erforderliche Grunderwerb vorbereitet. Die baurechtlichen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen sollen bis zum Start der weiteren Planungen vorliegen. Eine entsprechende Ausbauvereinbarung mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW liegt mittlerweile vor. Dieser Vereinbarung entsprechend sind folgende Maßnahmen - beginnend im Abschnitt 17 der L 549 bei ca. Station 36 und endend im Abschnitt 19 bei ca. Station 65 - umzusetzen: Im Zuge der Baustrecke werden die Knotenpunkte: • A L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg- (NK 4417016), • B L 549 Bahnhofstraße / L 637 Lindenstraße / L 549 Königstraße (NK 4417017) zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut und • der Knotenpunkt C L 549 Bahnhofstraße bzw. Bertholdstraße / L 637 Königstraße / Bertholdstraße- (NK 4417029) leistungsfähig für den Begegnungsverkehr beim Abbiegen von Bussen und Schwerverkehr geändert. Zwischen den Knotenpunkten A und B wird die Strecke der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 549 (Abschnitt D) umgebaut. Im Bereich des Knotenpunktes A (L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg (NK 4417016)) wird auf der südwestlichen Seite der L 549 eine Zentrale Omnibus-Haltestelle (ZOH) (Abschnitt E) angelegt. Vorhandene Bushaltestellen im Zuge der L 549 werden den geänderten Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt angepasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen der Konzeptplanung vorgestellt: 1. Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Bertholdstraße: Am Knotenpunkt wurde das Gebäude Bertholdstraße 3 abgerissen und zu einer provisorischen Grünfläche umgewandelt. Der Flächengewinn ermöglicht eine geometrische Aufweitung, sodass etwa gleichzeitiges Linkssein- und abbiegen von Ost nach Nord und umgekehrt möglich wird. Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten, Gehwegbreiten und Aufstellflächen an Querungen der Signalanlagen können vergrößert werden. Zusätzlich entsteht im nördlichen Ast eine neue signalgesteuerte Querungsstelle für Fußgänger. Für die Aufweitung wird eine Teilfläche von ca. 120 qm des Haus Büren’scherFonds benötigt (Anlage LA3). 2. Neubau Kreisverkehr Bahnhofstraße / Lindenstraße: Nördlich angrenzend an o.g. Maßnahme errichten der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Büren einen Kreisverkehr, der im Regionalratsprogramm mit Rang 3 priorisiert ist. Dieser soll die Verkehrssituation aus Königstraße, Lindenstraße und Bahnhofstraße deutlich verbessern. Fahrbahnteiler als Querungshilfen i.V.m. Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollen die die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler*innen, ermöglichen. Die vorhandenen Natursteinmauern und Toranlagen an der Südseite der Landesstraße werden von der Stadt Büren und anschließend wieder aufgebaut; ein Denkmalschutz der Mauern besteht nicht. 3. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Eickhoffer Straße einschl. Erweiterung des ZOH: Morgens wie mittags nutzen Hunderte von Schüler*innen den Busbahnhof „Alte Post“ als Ein- und Ausstiegspunkt. Der gegenwärtige Zustand der gesamten Anlagen ist kritisch zu sehen. Die Wege sind zu eng, der Ein- und Ausstieg ist nicht barrierefrei, die Busspur für alle einfahrenden Busse ist zu kurz – es kommt zum Rückstau auf der Bahnhofstraße. Auch hier sollen durch einen Umbau entsprechend dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ sichere Fußwege für mehr Sicherheit sorgen. Die Gehwege sollen vom ZOH (Zentrale Omnibushaltestelle) in Richtung Innenstadt auf beiden Seiten auf Breiten von mindestens 2,50 m (ohne Engstellen) aufgeweitet werden. Sämtliche Flächen für diese Maßnahme befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Büren. Das städtische Gebäude Bahnhofstraße 25 wird für den barrierefreien Ausbau in Verbindung mit dem Bau eines „Mobilitätshafens“ abgerissen. Möglich wird der Umbau des ZOH darüber hinaus nur durch den Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz, da über die bisherige Linksabbiegespur auf der Bahnhofstraße die neuen Haltestellen aufgrund der großen Schleppkurven der Busse nicht angefahren werden können. Die Stadt Büren führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW durch. Die Stadt Büren ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Teile der Baumaßnahme, die eindeutig abtrennbar sind, werden durch die Stadt Büren im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung des Landes NRW vergeben. Hierzu gehören: - Herstellung der Fahrbahn außerhalb der Knotenpunkte inklusive der Rinnenflussbahnen - Anpassung der Busbuchten (Fahrbahn) für den Linienverkehr. Weitere Teile der Gesamtbaumaßnahme werden gemäß der getroffenen Vereinbarung durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant und ausgeführt. Diese Leistungen sind daher nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Hierzu gehören: - Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunktes C - Planung und Durchführung der Instandsetzung der vorhandenen Brücke über die Alme.Planungsleistungen: Barrierefreie Bushaltestellen 2028 in Lüdenscheid
Stadt LüdenscheidLüdenscheidFrist: 09. JuliPlanungsleistungen für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen Harlingerstraße und Bergstadt Gymnasium in Lüdenscheid. Vorgesehen sind der Einbau von Niederflurbusbordsteinen (spaltfreier Einstieg) sowie taktile Leitelemente für sehbehinderte Menschen.Los 6 Umwelt
DB Netz AG (Bukr 16)Frankfurt am MainNeubaustrecke Gelnhausen – SFS Fulda/Würzburg, BIM Planungsleistungen LPH 1-2 (Option 3-4, 6-7) Los 1 KIB Abschnitt Gelnhausen (Km 3,3) bis einschl. Kreuzungsbauwerk (Km 8,130) Los 2 KIB Abschnitt Kreuzungsbauwerk (Km 8,130) bis Einbindung SFS 1733 sowie Bf Fulda Los 3 Verkehrsanlagen Los 4 Technische Ausrüstungsgewerke u. technische Gebäude Ausrüstungsgewerke Los 5 Bahntechnische Ausrüstungsgewerke (LST,OL,TK) Los 6 Umwelt Los 7 Schall- u. Erschütterungsschutz In Fortführung des viergleisigen Ausbaus zwischen Hanau Hbf und Gelnhausen sind nördlich von Gelnhausen die beiden mittleren Gleise für den schnellen Personenfernverkehr (Strecke 3677) und die beiden äußeren Gleise für den Regionalverkehr (Strecke 3600) im Richtungsbetrieb zu planen. Bei Kaltenborn, westlich von Wirtheim trennen sich die beiden Strecken. Im weiteren Verlauf ist die Neubaustrecke 3677 bis zur Einbindung in die SFS 1733 zu planen, aus Kapazitätsgründen ergänzend im Bf Fulda verschiedene kleinere Maßnahmen zu planen. Aufgrund der geringen Kontrastierung soll in der Vorplanung, zusätzlich zur Antragsvariante des Raumordnungsverfahrens (ROV-Variante IV), auch die ROV-Variante VII in hinreichender Tiefe untersucht und beplant werden. Beide Varianten beginnen im Bf Gelnhausen. Die Neubaustrecke bindet in Kalbach (ROV-Variante lV) bzw. Hartberg (ROV-Variante Vll) in die bestehende Schnellfahrstrecke 1733 ein.
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Pirna.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.