Stadt Glauchau
Denkmalgerechte Instandsetzung des Marstalls im Schloss Forderglauchau
Der Auftrag umfasst die Instandsetzung des Marstalls im Schloss Forderglauchau. Los 8 beinhaltet Malerarbeiten auf einer Fläche von etwa 1.700 m². Dazu gehören die Entfernung von Rauhfasertapeten und die Beschichtung von Wand- und Deckenflächen mit Silikatdispersionsfarbe auf einer Fläche von etwa 3.500 m².
Malerarbeiten
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Der Auftrag umfasst die Instandsetzung des Marstalls im Schloss Forderglauchau. Los 8 beinhaltet Malerarbeiten auf einer Fläche von etwa 1.700 m². Dazu gehören die Entfernung von Rauhfasertapeten und die Beschichtung von Wand- und Deckenflächen mit Silikatdispersionsfarbe auf einer Fläche von etwa 3.500 m².
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Glauchau
- Veröffentlicht:
- 12. Mai 2026
- Frist:
- 02. Juni 2026
- Thema:
- Malerarbeiten
- Bauobjekt:
- Kultur- / Veranstaltungsgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Kultur- / VeranstaltungsgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftrag umfasst die Instandsetzung des Marstalls im Schloss Forderglauchau. Los 8 beinhaltet Malerarbeiten auf einer Fläche von etwa 1.700 m². Dazu gehören die Entfernung von Rauhfasertapeten und die Beschichtung von Wand- und Deckenflächen mit Silikatdispersionsfarbe auf einer Fläche von etwa 3.500 m².
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Die Instandsetzung des Titels Ingenieurbauwerke umfasst folgende wesentliche Leistungen: 1. Rückbau der alten Wellenschutzwand einschließlich Gurtung und Ausrüstung 2. Herstellung einer Stahlkonstruktion zur Aufnahme der neuen Wellenschutzwand 3. Einbringen einer neuen Wellenschutzwand 4. Molenaußenseiten: Betondeckungserhöhung an den vertikalen Molenaußen-wänden durch Spritzmörtel, seeseitige Oberfläche spritzrauh, hafenseitige Oberfläche geglättet. 5. Kappen: Instandsetzung von Einzelschadstellen und Applikation eines Oberflächenschutzsystems OS 11b mit abdichtender Wirkung. 6. Kappe hafenseitig: Einbau Kantenschutz 7. Kappen, Blockfuge: Entfernung des vorhandenen Fugenmaterials sowie Auftrag einer Flüssigkunststoffabdichtung mit darüberliegender Schleppblech-konstruktion im Kappenbereich der Blockfugen 8. Fahrbahn: Rückbau des GA-Belags, Instandsetzung von Einzelschadstellen, Rissverpressung, Fahrbahnabdichtung nach ZTV-ING, neuer Aufbau der Fahrbahn, vorhandene Einläufe ersetzen, Niveauregulierung von Schachtdeckel in der Fahrbahn 9. Fahrbahn, Blockfuge: Demontage der vorhandenen Übergangskonstruktion und Einbau einer Übergangskonstruktion aus Asphalt nach ZTV-ING Teil 8-2 10. Hohlkasten Mole: Kathodischer Korrosionsschutz inkl. Schutzestrich an den Innenwänden bis 0,5 m und an der Sohle der Molenhohlkästen 11. Hohlkasten Mole: Decke und Wände über 0,5 m lokale Betoninstandsetzung 12. Hohlkasten Mole, Blockfuge: Demontage der bestehenden Konstruktion sowie Einbau einer Klebeabdichtung und bereichsweise Überdeckung durch eine Schleppblechkonstruktion an den Blockfugen der geschlossenen Hohlkästen. 13. Hohlkasten Mole: Demontage der vorhandenen Entleerungseinrichtungen im Hohlkasten und Verschluss der Durchdringungen mittels Blinddichtungen sowie Einbau neuer Pumpensümpfe. 14. Unterseite Molenüberbau: Instandsetzung von Einzelschadstellen an Molenunterseite und „Riegel“ Revisionsgang, Ausführung durch Taucher Die Instandsetzung des Titels TGA umfasst folgende wese - Landratsamt Greiz
Los 21 Maler- und Tapezierarbeiten
Das frühere Garteninstitutsgebäude und später zur Allgemeinbildenden Schule "Hans Settegast" umgebaute Bestandsgebäude in Bad Köstritz, Werner-SyltenStraße 14, hat eine rechteckige Grundform, 4-geschossig, mit flach geneigtem Satteldach (Nagelbinder) und ist auf seiner gesamten Länge von ca. 32,00 m unterkellert. Das Bauwerk wurde 1903 errichtet, im Jahr 1966 zur allgemeinbildenden Schule umgebaut und ab 1990 als Regelschule genutzt. Durch das Hochwasser im Jahr 2013 wurde der gesamte Kellerbereich geflutet. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau, der in die Gebäudeklasse 5 einzustufen ist. Die geplante Sanierung und Erweiterung der Regelschule „Hans Settegast“ in Bad Köstritz ist aufgrund des "Sanierungsstaus" in den letzten Jahren notwendig. Insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und Barrierefreiheit besteht Handlungsbedarf.“ Durch einen geplanten Anbau werden die bestehenden Kapazitäten erweitert und ein innovatives Schulkonzept umgesetzt. Die Arbeiten umfassen die Sanierung des Bestandsgebäudes (Elektro, Heizung, Sanitär, Bodenbelags- und Malerarbeiten, Brandschutz, Barrierefreiheit) und die Errichtung eines modernen Anbaus. Neben der Grundsanierung des Bestandsgebäudes ist ein dreigeschossiger Neubau geplant. Ein altes Seitengebäude wird abgerissen. Grobmengen Los 21 Maler- und Tapezierarbeiten Bestandsgebäude: Je 3 St. Treppenhausgerüste / Fahrgerüste ca. 2.500 m² Böden/Fenster/Türen schützen (Folie) je ca. 3.000 m² Reinigung Innenputzflächen, Spachtelung (Q3) ca. 1.500 m² Teilspachteln 30% ca. 4.500 m² Tiefengrund aufbringen ca. 4.500 m² Malervlies (Wände + Decken) ca. 5.700 m² Beschichtung Wände + Decken ca. 300 m² Beschichtung Wände (hell/mittel getönt) ca. 4.000 m elastische Anschlussfugen (Acryl/Silikon) Anbau: Je 3 St. Treppenhausgerüste / Fahrgerüste ca. 2.600 m² Böden/Fenster/Türen schützen (Folie) je ca. 300 m² Spachtelung Betonbauteile + Nachschleifen je ca. 1.700 m² Tiefengrund + Malervlies (Wände + Decken) ca. 1.700 m² Beschichtung 2x Wände + Decken ca. 300 m² Beschichtung Wände (hell/mittel getönt) ca. 3.500 m elastische Anschlussfugen (Acryl/Silikon) Lackarbeiten: ca. 25 St. Beschichtung Zargen (Eck-/SUZ) ca. 600 m² Polyurethan-Lackfarbe, NAB 1 - Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meereschutz Schleswig-Holstein
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Die Instandsetzung des Titels Ingenieurbauwerke umfasst folgende wesentliche Leistungen: 1. Rückbau der alten Wellenschutzwand einschließlich Gurtung und Ausrüstung 2. Herstellung einer Stahlkonstruktion zur Aufnahme der neuen Wellenschutzwand 3. Einbringen einer neuen Wellenschutzwand 4. Molenaußenseiten: Betondeckungserhöhung an den vertikalen Molenaußen-wänden durch Spritzmörtel, seeseitige Oberfläche spritzrauh, hafenseitige Oberfläche geglättet. 5. Kappen: Instandsetzung von Einzelschadstellen und Applikation eines Oberflächenschutzsystems OS 11b mit abdichtender Wirkung. 6. Kappe hafenseitig: Einbau Kantenschutz 7. Kappen, Blockfuge: Entfernung des vorhandenen Fugenmaterials sowie Auftrag einer Flüssigkunststoffabdichtung mit darüberliegender Schleppblech-konstruktion im Kappenbereich der Blockfugen 8. Fahrbahn: Rückbau des GA-Belags, Instandsetzung von Einzelschadstellen, Rissverpressung, Fahrbahnabdichtung nach ZTV-ING, neuer Aufbau der Fahrbahn, vorhandene Einläufe ersetzen, Niveauregulierung von Schachtdeckel in der Fahrbahn 9. Fahrbahn, Blockfuge: Demontage der vorhandenen Übergangskonstruktion und Einbau einer Übergangskonstruktion aus Asphalt nach ZTV-ING Teil 8-2 10. Hohlkasten Mole: Kathodischer Korrosionsschutz inkl. Schutzestrich an den Innenwänden bis 0,5 m und an der Sohle der Molenhohlkästen 11. Hohlkasten Mole: Decke und Wände über 0,5 m lokale Betoninstandsetzung 12. Hohlkasten Mole, Blockfuge: Demontage der bestehenden Konstruktion sowie Einbau einer Klebeabdichtung und bereichsweise Überdeckung durch eine Schleppblechkonstruktion an den Blockfugen der geschlossenen Hohlkästen. 13. Hohlkasten Mole: Demontage der vorhandenen Entleerungseinrichtungen im Hohlkasten und Verschluss der Durchdringungen mittels Blinddichtungen sowie Einbau neuer Pumpensümpfe. 14. Unterseite Molenüberbau: Instandsetzung von Einzelschadstellen an Molenunterseite und „Riegel“ Revisionsgang, Ausführung durch Taucher Die Instandsetzung des Titels TGA umfasst folgende wesentliche Leistungen: 1. Freischaltung der Bestandselektroanlage 2. Rückbau der Technischen Anlage 2.1 Trennung und Rückbau der SW-Anlage bis zum Übergabepunkt 2.2 Trennung und Rückbau der TW-Anlage mit Begleitheizung 2.3 Rückbau der Bestandselektroanlage 2.4 Rückbau der Bestandsmedieninstallation und KKS-Anlage 2.5 Trennung und Rückbau der Bestandsbetankungsanlage 2.6 Verlegung von Kabelprovisorien für Molenfeuer und Kamerasystem 2.7 Entleerung der Leitungen 2.8 Rückbau der Versorgungskästen TW 2.9 Rückbau der Abwasserabgabestellen 2.10 Rückbau der Schilder, Geländer, Beleuchtungsmasten auf der Mole 3. Sicherstellen der Versorgung der Liegenschaft mit Wasser, falls diese vom Rückbau betroffen ist 4. Umbau Kamerasystem und Molenfeuer im Zuge Bauwerksinstandsetzung 5. Einbau der TA nach Bauwerksinstandsetzung 5.1 Montage und vorübergehende Stromversorgung der Beleuchtung 5.2 Installation der Kabelverlegesysteme (als erstes) 5.3 Verlegen der Abwasserleitungen in Richtung des Meeres 5.4 Installation von Trinkwasserleitungen in Richtung des Meeres 5.5 Verlegung der Trinkwasserleitungen vom Molenkopf landseitig zur Hafenseite 5.6 Installation von Feuerlöschübertragungsleitungen (seeseitig) 5.7 Einbau von Pumpen, Wasserstandsmeldern, Begleitheizungen, Dämmmaterialien sowie elektrischen Komponenten für die Steuerung (GA) und die Elektrotechnik (ELT) 5.8 Verkabelung und Anschluss sämtlicher Komponenten für die Gebäudeautomatisierung (GA),Informations- und Elektrotechnik (ELT) 5.9 Durchführung von Dichtheitsprüfungen und Inbetriebnahme - Niedersächsische Landesforsten A.ö.R, NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -Seesen
Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen
Forstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: Einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad zum späteren Abtransport abgelagert nach Wahl des AG. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport nach Wahl des AG. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber im Los 1.10 eine Transportmenge von bis zu 850 t / Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Planierraupe - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen und Rückewegen am Hang und in der Ebene nach Regelprofil. Planieren von Flächen nach vorgegebenen Höhen. - Anlage von Querabschlägen. - Unterhaltung/Pflege von Rückewegen (Wiederherstellung Regelprofil und Wasserführung, Reisig abschieben). - Voreinbau von Geröll. g) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. - Verdichten von Bankettstreifen mit Anbauverdichter. h) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. i) Motorsäge mit Bediener Entfernen von holzigen Gewächsen und Bäumen. Nutzung der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung für Arbeiten mit Motorsägen. Bediener muss mindestens ECC 1+2 (Europäisches Motorsägenzertifikat) vorweisen. j) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. k) Schlepper mit Wegebaufräse Zum Fräsen von ungebundenen und gebundenen (Asphalt) Fahrbahnbefestigungen. l) landwirtschaftliche Scheibenegge Zur Bearbeitung von verspurten Rückewegen. Wiederherstellung einer ebenen Bodenoberfläche. Inklusive leistungsfähiger Zugmaschine. m) Raddumper mit Dreh-Kippmulde Zum Transport von Schüttgütern und Boden innerhalb der Baustelle unter beengten Platz-Verhältnissen. n) Anbaugeräte (Anbaumulcher, Wallheckenschere, Kreissägeaggregat) mit Schlepper als Trägerfahrzeug Schlepperanbaugeräte mit mindestens 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite bzw. Wallheckenschere oder Kreissägeaggregat zum Mulchen und Schneiden von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. o) Bankettfertiger Bankettfertiger als selbstfahrendes Gerät oder als Schlepper bzw. Unimog mit Anbau-Bankettfertiger zum Einbau von Bankettstreifen an Asphaltfahrbahnen. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Der Vorarbeiter muss über ausreichende sprachliche Deutschkenntnisse -Niveau B2- verfügen. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen. Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in Losgruppen mit folgend dargestellten Losen unterteilt: Erläuterung Einsatzschlüssel: das angegebene prozentuale Verhältnis ist für den Abruf der Positionen in den angegebenen Forstbetrieben geplant. Losgruppe 1: Graderbauzug, Baggerarbeiten, Transporte, Durchlässe Los 1.1: Kreisforsten Herzogtum Lauenburg Los 1.2: Stadtwald Mölln - Niedersächsische Landesforsten A.ö.R, NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -Seesen
Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen
Forstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: Einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad zum späteren Abtransport abgelagert nach Wahl des AG. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport nach Wahl des AG. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber im Los 1.10 eine Transportmenge von bis zu 850 t / Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Planierraupe - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen und Rückewegen am Hang und in der Ebene nach Regelprofil. Planieren von Flächen nach vorgegebenen Höhen. - Anlage von Querabschlägen. - Unterhaltung/Pflege von Rückewegen (Wiederherstellung Regelprofil und Wasserführung, Reisig abschieben). - Voreinbau von Geröll. g) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. - Verdichten von Bankettstreifen mit Anbauverdichter. h) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. i) Motorsäge mit Bediener Entfernen von holzigen Gewächsen und Bäumen. Nutzung der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung für Arbeiten mit Motorsägen. Bediener muss mindestens ECC 1+2 (Europäisches Motorsägenzertifikat) vorweisen. j) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. k) Schlepper mit Wegebaufräse Zum Fräsen von ungebundenen und gebundenen (Asphalt) Fahrbahnbefestigungen. l) landwirtschaftliche Scheibenegge Zur Bearbeitung von verspurten Rückewegen. Wiederherstellung einer ebenen Bodenoberfläche. Inklusive leistungsfähiger Zugmaschine. m) Raddumper mit Dreh-Kippmulde Zum Transport von Schüttgütern und Boden innerhalb der Baustelle unter beengten Platz-Verhältnissen. n) Anbaugeräte (Anbaumulcher, Wallheckenschere, Kreissägeaggregat) mit Schlepper als Trägerfahrzeug Schlepperanbaugeräte mit mindestens 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite bzw. Wallheckenschere oder Kreissägeaggregat zum Mulchen und Schneiden von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. o) Bankettfertiger Bankettfertiger als selbstfahrendes Gerät oder als Schlepper bzw. Unimog mit Anbau-Bankettfertiger zum Einbau von Bankettstreifen an Asphaltfahrbahnen. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Der Vorarbeiter muss über ausreichende sprachliche Deutschkenntnisse -Niveau B2- verfügen. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen. Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in Losgruppen mit folgend dargestellten Losen unterteilt: Erläuterung Einsatzschlüssel: das angegebene prozentuale Verhältnis ist für den Abruf der Positionen in den angegebenen Forstbetrieben geplant. Losgruppe 1: Graderbauzug, Baggerarbeiten, Transporte, Durchlässe Los 1.1: Kreisforsten Herzogtum Lauenburg Los 1.2: Stadtwald Mölln
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 02. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Glauchau.
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