Bund
Change Manager für das Service Tunnelkopf 2026/2027
dar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
IT-Beratung, IT-Service-Management
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bund
- Veröffentlicht:
- 02. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Auftragswert:
- 16.640.000 €
- Thema:
- IT-Beratung
Ausschreibungsbeschreibung
dar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
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Bunddar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.Containerdienstleistungen 2026/2027
Stadt PapenburgPapenburgFrist: 31. Aug.Gestellung von Containern Lieferung und Aufstellung der benötigten Container, Bereitstellung verschiedener Containergrößen (z. B. 5 m3, 7 m3, 10 m3, 20 m3, 30m3), Austausch bzw. Wechsel voller Container gegen leere Container, Abholung nach Bedarf oder Abruf, Entsorgung und Verwertung, Transport der Container zur zugelassenen Entsorgungsanlage, Fachgerechte Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle, Nachweisführung über Entsorgungswege, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Kreislaufwirtschaftsgesetz), Abfallarten und Trennung, Abfrage der Preise und Leistungen für unterschiedliche Abfallarten z.B.: Bauschutt, Baumischabfall, Erdaushub, Holz, Grünabfälle, Sperrmüll, Gewerbeabfälle, Papier/Pappe, Metalle, gefährliche Abfälle (falls relevant), Transportleistungen, An- und Abfahrt der Fahrzeuge, Transportentfernungen bzw. EntsorgungsstandorteSchülerspezialverkehr 2026/2027
Stadt BochumBochumFrist: 24. JuliBei den ausgeschriebenen Fahrleistungen des täglichen Linienverkehrs bzw. der täglichen Taxi-fahrten werden Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen befördert. Neben leichteren Behinderungen sind teilweise auch Schwerstbehinde-rungen zu verzeichnen.Schülerbeförderung für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Stadtverwaltung Oberkirch - VergabestelleOberkirchDer Ortsteil Ödsbach hat ca. 1.300 Einwohner und umfasst ein großes Gemarkungsgebiet. In den vergangenen Schuljahren wurden im Durchschnitt 26 Schülerinnen und Schüler befördert. Die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag betrug ca. 135,0 km. Es wurden bisher 2-3 Fahrzeuge eingesetzt. Die Schülerbeförderung in Ödsbach beinhaltet eine Beförderung von zu Hause zur Grundschule Ödsbach (Standort der Johann-Wölfflin-Schule) bzw. zur Bushaltestelle an der Schule. Je nach Stundenplan können zusätzliche Fahrten anfallen. Unterrichtszeiten: Johann-Wölfflin-Schule, Standort Ödsbach: Mo.-Fr.: 07:30/08:20 - 12:00/12:50 Uhr Fahrplan Ringbus 3 (weiterführende Schulen in Oberkirch): Abfahrt bzw. Ankunft Bushaltestelle Schule Ödsbach: 07:15 Uhr/13:40 UhrLaubbeseitigung 2026-2027
Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am MainFrist: 04. Aug.Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 1: BEZIRK OST 22.1/22.4/22.9/22.10/22.11/22.12/22.14/22.15 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Bund.
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