Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am MainTED
Laubbeseitigung 2026-2027
Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 1: BEZIRK OST 22.1/22.4/22.9/22.10/22.11/22.12/22.14/22.15 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubb...
Grünpflege
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Frankfurt am Main, Straßenverkehrsamt
- Veröffentlicht:
- 01. Juli 2026
- Frist:
- 04. August 2026
- Thema:
- Grünpflege
Ausschreibungsbeschreibung
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Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 1: BEZIRK OST 22.1/22.4/22.9/22.10/22.11/22.12/22.14/22.15 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.
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Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am MainFrist: 04. Aug.Landschaftsbauarbeiten: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main, im Bereich des Bezirk OST. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Die Prozentualen Verteilungen nach Auftragswert mit einer Wertgrenze von 25.000,- € je Einzelobjekt war in den letzten Jahren wie folgt: 1 - 3% < 10.000,- € mit Unfallgefahr 10- 15 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 5-8 % > 10.000,- € mit Unfallgefahr 80- 85 % > 10.000,- € ohne Unfallgefahr Auf Grund der Erhöhung des Maximalauftragswert auf 100.000,- € je Einzelauftrag wird folgende Verteilung angenommen: 1 - 3 % < 10.000,- € mit Unfallgefahr 8 - 10 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 3 - 5 % > 10.000,- € < 25.000,- € mit Unfallgefahr 25 -30 % > 10.000,- € < 25.000,- € ohne Unfallgefahr 35 -40 % > 25.000,- € < 50.000,- € ohne Unfallgefahr 15 -25 % > 50.000,- € < 75.000,- € ohne Unfallgefahr 10 -15 % >75.000,. € bis 100.000,- € ohne Unfallgefahr Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich nicht um einen Alleinbeauftragungsvertrag! Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Einzelaufträge werden schriftlich in Form von einzelnen Bestellscheinen der Sachgebiete des Grünflächenamtes oder auch folgender anderer Ämter erteilt: Sportamt, Palmengarten. Eine Beauftragung durch weitere Institutionen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin kann für die Beauftragung von der Auftragnehmerin das Erstellen eines Angebotes auf Grundlage der Position und Einheitspreise der Rahmenvereinbarung verlangen, der mögliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin kann auch Leistungen direkt beauftragen. Ein entsprechendes Leistungsverzeichnis wird dann dem Bestellschein angefügt. Die Einzelbeauftragung erfolgt wie folgt: -Ortstermin innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. -Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (durch Auftraggeberin) oder Angebotes (Auftragnehmerin) innerhalb von 14 Tagen nach Ortstermin oder Aufforderung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. -Erstellung eines Bestellscheins gemäß erstellten Leistungsverzeichnis / Angebot durch die Auftraggeberin. -Beginn der Ausführung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bestellscheins. Längere Ausführungsfristen bedürfen der Absprache und schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartnerinnen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit nach Auftragserteilung bis 31.12.2027.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 04. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Frankfurt am Main, Straßenverkehrsamt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.