Westdeutscher Rundfunk KölnTED
CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen
Los 1: CDN-Plattform für AV-Inhalte (Live, VoD, Progressive Download, Download) für ARD, ZDF, DW, DRadio, ARTE. Geschätztes Volumen 65.000 PB, max. 150.000 PB, Laufzeit max. 6 Jahre, Ausspielkapazität 5-9 Tbit/s. Los 2: Caching-Plattform für Webseiten inkl. Sicherheitsmaßnahmen für dieselben Auftraggeber.
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Los 1: CDN-Plattform für AV-Inhalte (Live, VoD, Progressive Download, Download) für ARD, ZDF, DW, DRadio, ARTE. Geschätztes Volumen 65.000 PB, max. 150.000 PB, Laufzeit max. 6 Jahre, Ausspielkapazität 5-9 Tbit/s. Los 2: Caching-Plattform für Webseiten inkl. Sicherheitsmaßnahmen für dieselben Auftraggeber.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Westdeutscher Rundfunk Köln
- Veröffentlicht:
- 17. Mai 2026
- Frist:
- 12. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Los 1: CDN-Plattform für AV-Inhalte (Live, VoD, Progressive Download, Download) für ARD, ZDF, DW, DRadio, ARTE. Geschätztes Volumen 65.000 PB, max. 150.000 PB, Laufzeit max. 6 Jahre, Ausspielkapazität 5-9 Tbit/s. Los 2: Caching-Plattform für Webseiten inkl. Sicherheitsmaßnahmen für dieselben Auftraggeber.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
4- Westdeutscher Rundfunk KölnFrist: 12. Juni
CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen
Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu. - Westdeutscher RundfunkKöln
Bereitstellung und Betrieb einer CDN-Plattform zur Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet
Bereitstellung und Betrieb einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten (adaptives Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download, Download). Server und Datenverarbeitung (inkl. Logs) müssen auf EU/EWR beschränkt sein. Vergabe in zwei Losen, verbindliches Ausspielvolumen pro Los: 2.500.000 TB. Auftraggeber (ARD, ZDF, Deutschlandradio) können Rechte und Pflichten auf eine neu zu gründende Betriebsgesellschaft übertragen; Bieter stimmt mit Angebotsabgabe zu. - Westdeutscher RundfunkKöln
Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV- Inhalten im Internet
Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu. - Westdeutscher Rundfunk KölnKöln
Bereitstellung und Betrieb einer CDN-Plattform zur Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet
Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Westdeutscher Rundfunk Köln.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.