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Bereitstellung und Betrieb einer CDN-Plattform zur Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet
Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit ...
IT-Support, Softwarelizenzen, Cloud
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Westdeutscher Rundfunk Köln
- Veröffentlicht:
- 09. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- IT-Support
Ausschreibungsbeschreibung
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Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu.
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Westdeutscher RundfunkKölnUnter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu.CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen
Westdeutscher Rundfunk KölnFrist: 12. JuniLos 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.Bereitstellung, laufender Betrieb und Support einer IT-Plattform für eInstant Games
Thüringer Staatslotterie AöRSuhlFrist: 09. JuliBereitstellung, Betrieb und Support einer SaaS-IT-Plattform für eInstant Games, inkl. initialer Bereitstellung von fünf eInstant Games (vom Auftragnehmer ausgewählt) zur Integration in die Webseite und App der TSL. Ziel ist die Erweiterung des Produktportfolios um attraktive, sichere und regulatorisch konforme (GlüStV) eInstant Games für Web- und Mobile-Kanäle.Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost
AOK - Die Gesundheitskasse in HessenGroß-GerauFrist: 28. JuliBereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) der Auftraggeberin inkl. eines Marktplatzes für Gesundheitsangebote/-benefits, Integrationsmöglichkeit von firmeninternen Angeboten und Bereitstellung von Gesundheitsinformationen/-content. Nutzende der Plattform und dessen Leistungen sind die ca. 4.400 Beschäftigten der Auftraggeberin. Anforderungen an den Marktplatz für Gesundheitsangebote und - benefits: Der Auftragnehmer stellt innerhalb der Plattform einen Marktplatz für Gesundheitsangebote, -kurse, -produkte und -benefits bereit. Der Marktplatz dient dazu, den Beschäftigten der Auftraggeberin eine zentrale Buchungsplattform für gesundheitsbezogene Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die angebotenen Leistungen können durch den Auftragnehmer selbst und/oder durch qualitätsgeprüfte Drittanbieter erbracht werden. Angebotsporfolio: Der Auftragnehmer muss auf der Plattform ein breit gefächertes Portfolio an regionalen und digitalen Gesundheitskursen/, -angeboten und -produkten bereitstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle nachfolgenden Angebotsarten vertreten sind und keine einseitige Schwerpunktsetzung auf einzelne Angebotsarten erfolgt. Die nachfolgend aufgeführten Angebotsarten müssen regelmäßig und in angemessenem Umfang im Gesamtportfolio enthalten sein: - Präventionsangebote/-kurse nach §§ 20 und 20b des Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - nicht nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte Sport- und Gesundheitsangebote/-kurse - gesundheitsbezogene Produkte. Das Angebotsportfolio muss neben klassischen Präventions- und Gesundheitskursen mindestens folgende Kategorien von "nicht klassischen" Gesundheitsangeboten umfassen: - Massagen - Mitgliedschaften in Fitnessstudios - Online-Fitnessangebote - Gesundheitsreisen - Trainingszubehör (z. B. Faszienrollen, Balance-Boards oder vergleichbare Trainingsgeräte) - ergonomische Büroausstattung (z. B. Bürostühle, Schreibtische oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtischgestelle) Regionale Gesundheitsangebote: Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass während der Vertragslaufzeit mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 500 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 800 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 1.000 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 1.200 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Die Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Gesundheitsangebote umfassen. Die Angebote müssen in folgenden Regionen verfügbar sein: - mindestens 800 Angebote im Land Berlin - mindestens 400 Angebote im Land Brandenburg - mindestens 200 Angebote im Land Mecklenburg-Vorpommern Die regionale Verteilung ist anteilig während der gesamten Vertragslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die über die Plattform bereitgestellten regionalen Gesundheitsangebote räumlich angemessen über die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verteilt sind. Digitale Gesundheitsangebote und -produkte: Der Auftragnehmer muss zusätzlich sicherstellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote bzw. -produkte über die Plattform buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 300 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 500 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 750 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 900 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote/-produkte Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Zu den Angeboten zählen insbesondere: - digitale Gesundheitskurse und Fitnessangebote - digitale Präventionsprogramme - Gesundheits-Apps Trainings- und Gesundheitsprodukte Die digitalen Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Angebote umfassen. Des Weiteren umfasst die Leistung u. a.: - Weiterentwicklung der Plattform - Nutzerbefragung und Evaluation inkl. Bericht - Key-Account-Management - Telefonischer und digitaler Support - Qualitätssicherung der Angebote - Erweiterung des Anbieterportfolios - Entwickeln, initiieren, anbieten, durchführen und die Qualitätssicherung von Gesundheitschallenges - Organisation von Inhouse-Gesundheitsangeboten - Budget- und Guthabenverwaltung sowie Finanzierung kostenpflichtiger Angebote - Zahlungsabwicklung - Umfangreiches Angebot an Gesundheitsinformationen und redaktionellen Inhalten bereitstellen (200 Inhalte ab Vertragsbeginn bis 1.500 nach dem 6 Monat). - Erstellung wöchentlicher Newsletter - Unterstützende Kommunikation zu Plattform - Evaluation (Nutzerstatistiken etc.) - Bei Bedarf ein Angebot zur mentalen Gesundheit
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Westdeutscher Rundfunk Köln.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.