Landesverwaltungsamt BerlinBerlin
Postdienstleistungen für die Berliner Verwaltung
Postdienstleistungen innerhalb Berlins, innerhalb Deutschlands sowie international für die Berliner Verwaltung. Es handelt sich um vorsortierte Sendungen zur Zustellung an Empfängeradressen - incl. Frankierservice - incl. der erforderlichen Belege und Nachweise Versandarten sind - Standardsendungen - nachweispflichtige Sendungen - ohne Po...
Post- & Kurierdienste
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Inhalt auf einen Blick
Postdienstleistungen innerhalb Berlins, innerhalb Deutschlands sowie international für die Berliner Verwaltung. Es handelt sich um vorsortierte Sendungen zur Zustellung an Empfängeradressen - incl. Frankierservice - incl. der erforderlichen Belege und Nachweise Versandarten sind - Standardsendungen - nachweispflichtige Sendungen - ohne...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesverwaltungsamt Berlin
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- 28. August 2026
- Thema:
- Post- & Kurierdienste
Ausschreibungsbeschreibung
Postdienstleistungen innerhalb Berlins, innerhalb Deutschlands sowie international für die Berliner Verwaltung. Es handelt sich um vorsortierte Sendungen zur Zustellung an Empfängeradressen - incl. Frankierservice - incl. der erforderlichen Belege und Nachweise Versandarten sind - Standardsendungen - nachweispflichtige Sendungen - ohne Postzustellungsaufträge - Infopost - Büchersendungen - Warensendungen
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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6- Land Berlin, vertreten durch das Landesverwaltungsamt BerlinBerlinFrist: 28. Aug.
Briefpost
Postdienstleistungen innerhalb Berlins, innerhalb Deutschlands sowie international für die Berliner Verwaltung. Es handelt sich um vorsortierte Sendungen zur Zustellung an Empfängeradressen - incl. Frankierservice - incl. der erforderlichen Belege und Nachweise Versandarten sind - Standardsendungen - nachweispflichtige Sendungen - ohne Postzustellungsaufträge - Infopost - Büchersendungen - Warensendungen - SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHSchwerin
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Rahmenvereinbarung Postdienstleistung
Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendem AN genannt) lediglich sortiert für die Beförderung, Frankierung und Zustellung bei der Abholung übergeben. Die Zustellung der Briefsendungen erfolgt werktäglich. Die Leistungserbringung muss zuverlässig und qualitativ hochwertig erfolgen. - SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHSchwerin
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Rahmenvereinbarung Postdienstleistung
Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendem AN genannt) lediglich sortiert für die Beförderung, Frankierung und Zustellung bei der Abholung übergeben. Die Zustellung der Briefsendungen erfolgt werktäglich. Die Leistungserbringung muss zuverlässig und qualitativ hochwertig erfolgen. - Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht MagdeburgMagdeburgFrist: 30. Juli
Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgu - Kulturraum Berlin gGmbHBerlinFrist: 24. Juli
Immobiliendienstleistung für von der Kulturraum Berlin gGmbH angemietete Gewerbeimmobilien
Die Kulturraum Berlin gGmbH (nachfolgend „KRB“ genannt) ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stiftung des öffentlichen Rechts - Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung (SKWK). Satzungszweck der KRB ist die infrastrukturelle Förderung von Kunst und Kultur sowie die Stärkung Berlins als Kultur-Standort. Im Rahmen dieses Satzungszwecks setzt die KRB unter anderem das Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (nachfolgend „ARP“ genannt) für die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (nachfolgend „SenKultGZ“ genannt) um. Das Land Berlin hat das ARP ins Leben gerufen, um nachhaltige, szenenahe (Arbeits-)Räume für Berliner Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Tanz, Musik und Literatur und Projekträume zu günstigen Konditionen zu sichern und neu zu schaffen, um einer Verdrängung entsprechender für die Stadt-DNA bedeutender kultureller Nutzungen entgegenzuwirken. Die SenKultGZ fördert das ARP und verantwortet die politische und strategische Steuerung des Förderprogramms. Für die Umsetzung des ARP sowie ihres Satzungszwecks mietet die KRB als Hauptmieterin Flächen/Liegenschaften/Objekte (nachfolgend insgesamt „Mietobjekte“ genannt) sowohl der öffentlichen Hand als auch der Privatwirtschaft in der Regel langfristig an und vermietet diese – überwiegend zu geförderten Konditionen – an Künstler*innen (nachfolgend „Untermieter*innen“ genannt) unter. Bei Bedarf werden die angemieteten Gewerbemietobjekte als Arbeitsräume für Kultur entsprechend der standardisierten nutzungsspezifischen Raumanforderungen umgebaut und hergerichtet (z.B. als Musikproberäume oder Ateliers) und somit Infrastrukturen zur Förderung von Kunst und Kultur geschaffen. Wie die Räume ausgestattet sein müssen, definiert die KRB spartenbezogen in Kooperation mit den jeweiligen Vertretungen der Freien Kunstszene. Eine gesonderte Expertise hinsichtlich entsprechender Ausbauanforderungen muss der*die Auftragnehmer*in daher nicht nachweisen. Zur eigenen Unterstützung wird die KRB mit Dienstleister*innen im Bereich der Gewerbe-Immobilienverwaltung (nachfolgend „Auftragnehmer*in“ genannt) zusammenarbeiten, die verschiedene Leistungen im Rahmen des An- und Vermietungsgeschäfts, insbesondere des Property Managements, für die KRB übernehmen. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung von Hauptmietverträgen, der Abschluss- und die Verwaltung von Untermietverträgen unter Verwendung von der KRB vorgegebener Musteruntermietverträge sowie die Bewirtschaftung der Mietobjekte hinsichtlich der der KRB als Mieterin obliegenden Zuständigkeiten. Dabei sind Abschluss und Verwaltung der Untermietverträge nur bedingt vergleichbar mit klassischen Gewerbemietverträgen, da innerhalb des Förderprogramms stark standardisiert und vereinfacht wird: Bei den Untermietverträgen entfallen z.B. Verhandlungen über individuelle Miethöhen oder andere Konditionen, da diese bereits über das Förderprogramm einheitlich festgelegt sind. Betriebskostenabrechnungen für Untermieter*innen entfallen in den meisten Verträgen, da im Rahmen des Förderprogramms Bruttowarmmieten Anwendung finden. Daher werden Betriebskostenabrechnungen lediglich in nicht geförderten Objekten und Sonderprojekten erstellt. Bezüglich des individuellen Stromverbrauchs zahlen Untermieter*innen eine Pauschale, da Verbräuche einzelner Räume i.d.R. nicht individuell erfasst werden können. Die Pauschale kann je nach Kostensituation bei Bedarf zum Jahreswechsel angepasst werden, ohne dass eine Abrechnung pro Arbeitsraum erstellt werden muss. Die Hinterlegung und damit die Verwaltung von Mietsicherheiten ist im Rahmen der Untermietverhältnisse im ARP nicht vorgesehen. Aktuell hält die KRB 640 vermietete Arbeitsräume im ARP auf einer Gesamtfläche von rund 54.000 m2 verteilt über alle Berliner Bezirke. Weiter rund 300 Arbeitsräume sind bereits für das ARP gesichert, wovon die ersten rund 100 Räume im 2 Quartal 2026 in die Vermietung an Künstler*innen gehen werden. Abhängig von der Entwicklung des Haushalts des Landes Berlin rechnet die KRB mit der weiteren Anmietung von Flächen für das ARP. Durch die aktuellen erforderlichen Einsparungen sind Aufwüchse gegenüber dem Bestandserhalt jedoch nicht garantiert. Hinzu kommt die Fluktuation von Untermieter*innen und damit der Abschluss weiterer Untermietverträge im Rahmen der Nachvermietung. Neben Objekten im ARP betreut die KRB auch Sonderobjekte (aktuell zwei). Bei Mietobjekten besonderer Art kann es zu Sondermodellen in der Untervermietung und Bewirtschaftung kommen. Diese Objekte werden von der KRB eng betreut und bedürfen einer flexiblen Betreuung durch die Immobilienverwaltung. Dafür werden sämtliche Untervermietungs- und Bewirtschaftungsaufträge mit der KRB im Detail abgestimmt. Je nach Auftrag eruiert die KRB, ob die Aufträge den beauftragten Leistungen des Rahmenvertrags entsprechen oder als Sonderleistungen betrachtet werden müssen. Die Leistungen soll in Paketen an bis zu zwei Immobiliendienstleistungen übergeben werden, bis alle aktuell 38 Hauptmieterverträge der KRB von der aktuellen Verwaltung vollständig übergeben wurden. Demnach soll der Rahmenvertrag am 01.01.2027 mit der Übernahme der Objekt-Pakete und Datenerfassung der Objekte beginnen. Beispiele für Standorte der KRB können hier angesehen werden: https://kulturraeume.berlin/news/ - LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHHainichenFrist: 11. Aug.
VerMoL 2
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: FBL-26-022-VerMoL2 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Ernst-Thälmann-Straße 5 09661 Hainichen Deutschland Telefonnummer: /- Telefaxnummer: /- E-Mail-Adresse: /- Internet-Adresse: www.list.sachsen.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Bestands- und Stakeholder-Analyse für Güterverkehr & Infrastruktur in der Grenzregion Deutschland - Polen - Tschechien Menge und Umfang: Innerhalb des Projektes VerMoL "Begleitende Vernetzung und Beratung sowie Mitwirkung an einer koordinierten und verkehrsträgerübergreifenden Entwicklung überregional wirksamer Mobilitäts- und Logistikangebote" wurden in den Jahren 2021 bis 2025 durch mehrere Studien und Konzepte Möglichkeiten der Verkehrsverlagerung im Güterverkehr von der Straße auf die Schiene in der Sächsischen Lausitz untersucht. In den kommenden Jahren wird die Ost-West-Relation, u.a. aufgrund ausgedehnter internationaler Handelsbeziehungen und des prognostizierten steigenden Verkehrsaufkommens weiter an Bedeutung gewinnen. Aufbauend auf bisherigen Studienergebnissen des Projektes VerMoL ist eine grenzübergreifende Betrachtung von infrastrukturellen und organisatorischen Aktivitäten, Projekten und geplanten Maßnahmen in Polen und Tschechien im Kontext Güterverkehr durchzuführen. Hierzu zählt eine Bestands- und Stakeholder-Analyse inkl. Benennung von Best Practice-Beispielen und Befragung von Schlüsselakteuren auf polnischer und tschechischer Seite. Die zu erbringenden Leistungen dieser Beschaffung umfassen eine Bestandsanalyse hinsichtlich bestehender rechts- und ordnungspolitischer Pläne und Konzepte, der Untersuchung zur vorhandenen und geplanten Verkehrsinfrastruktur, Logistik- & Transportwirtschaft und nationaler / internationaler Best-Practice-Beispiele eine Stakeholder-Analyse hinsichtlich relevanter kommunaler, regionaler und nationaler Akteure sowie u.a. unter Berücksichtigung definierter Themenschwerpunkten erforderliche Übersetzungsleistungen einen Schlussbericht Der Auftraggeber beabsichtigt, die vereinbarten Leistungen gem. Leistungsbeschreibung stufenweise abzurufen. Dabei handelt es sich zum Teil um optionale Leistungen. Es werden zunächst nur die Leistungen des Hauptvertrages beauftragt. Die als optional gekennzeichneten Leistungen werden dem Auftragnehmer je zu beauftragender Stufe (ggf. auch einzelne Leistungsphasen/Leistungen) rechtzeitig schriftlich übertragen. Bei der Wertung der Angebote werden die optionalen Leistungen mitberücksichtigt, d.h. diese gehen in die Wertungssumme ein. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Ort der Leistung: Grenzregion Deutschland - Polen - Tschechien 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Beginn der Ausführung: Spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung. Weitere Einzelfristen gem. HVA F-StB Vertragsbedinungen und Leistungsbeschreibung Pkt. Zeitplan. 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ef9689f53-2d2dcbe0a5e96b9b Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 11.08.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 11.11.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : /- 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Gem. AVB F-StB, HVA F-StB Vertragsbedingungen Abs. I.3 Ergänzende Vereinbarungen und Hinweise zur Rechnungsstellung in den Anlagen B der Aufforderung zur Angebotsabgabe. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers (§ 35 UVgO): MIT DEM ANGEBOT hat sich jedes Unternehmen mittels Eigenerklärung zur Eignung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in entsprechender Anwendung der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie bei Vorliegen von Ausschlussgründen § 125 GWB zur Selbstreinigung zu erklären. MIT DEM ANGEBOT hat sich der Bieter mittels Eigenerklärung zur Eignung über seine Leistungsfähigkeit (LF) zu erklären. Die Erklärungen (Erkl) beziehen sich dabei jeweils auf den Leistungserbringer. Im Falle der Leistungserbringung durch Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihende sind die Erkl entsprechend der Leistungsteile abzugeben. Der Bieter ist nur geeignet, wenn die von ihm benannten Leistungserbringer den Anforderungen für die übernommenen Leistungen genügen. Die Leistungserbringenden und das gemäß Angebot benannte Personal sind bindend. Werden die gestellten Anforderungen oder Bedingungen nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschossen. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Zum Nachweis (NW) der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung geforderte Erkl über: Eintragung in das zuständige Berufs- oder Handelsregister. Zum NW der wirtschaftlichen und finanziellen LF geforderte Erkl über: den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,50 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio. €, 2fache Maximierung der Ersatzleistungen. Zum NW der technischen und beruflichen LF geforderte Erkl über: die Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten zehn Geschäftsjahren (hier: mindestens eine grenzüberschreitende Analyse über wirtschaftliche oder strukturelle Entwicklungen der Logistik oder Mobilität oder Infrastruktur oder Strukturentwicklung zwischen D-PL oder D-CZ) unter Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Leistungsinhaltes, des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des Auftraggebers die Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, einschließlich namentlicher Benennung sowie Erklärung zur fachlichen Qualifikation (Ausbildungsabschluss abgeschlossene Berufsausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung) und Berufserfahrung (min. 5 Jahre) einschließlich Darstellung der Berufserfahrung anhand einer Übersicht von Tätigkeiten zwischen D-PL oder D-CZ bzw. in PL oder in CZ Teile des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist. Wird beabsichtigt, für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche LF die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ist eine Erkl darüber MIT DEM ANGEBOT im Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) und AUF GESONDERTES VERLANGEN der entsprechende NW über die Verfügbarkeit mittels Verpflichtungserklärung Eignungsleihe vorzulegen. AUF GESONDERTES VERLANGEN sind zu den Erkl Belege beizubringen: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan den Anforderungen entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. NW der Berufshaftpflichtversicherung veröffentlichungspflichtige Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen NW der angegebenen fachlichen Qualifikation in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen. Sofern die benannten Belege nicht beigebracht werden können, sind andere geeignete Unterlagen vorzulegen, welche der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen wird. Der Auftraggeber wird von dem Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder http://www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Einreichung eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und/oder des Zugangscodes angeben. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme darauf, Angaben/Erkl/NW (z.B. vergleichbare Referenzen und deren Anzahl), die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind oder nicht den Mindestanforderungen entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Die PQ-Informationen ergänzende Angaben/Erkl/NW sind zusätzlich MIT DEM ANGEBOT einzureichen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen und in deutscher Sprache zu erbringen. Im Zuge der Angebotsabgabe hat sich der Bieter zu erklären, ob er ein kleines oder mittleres Unternehmen - KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme) ist. Der Auftraggeber verlangt, dass eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform annimmt: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter, gem. ggf. auszufüllender Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft. Nach Zuschlagserteilung erfolgt die Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz gem. § 6 AVB F-StB. Umfragen,Beratung/ Gutachten/ Studie (Verkehr)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesverwaltungsamt Berlin.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.