Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbHBochumTED
BOC - BG Universitätsklinikum Bergmannsheil, Haus 1, Konstruktiver Rückbau und Schadstoffsanierung
Vollständige Ausführung der Schadstoffsanierung einschließlich anschließendem Teilrückbau des Hauses 1. Der Auftragnehmer muss zudem planerische Ausführungs- und Umsetzungskonzepte erarbeiten. Bieter müssen im Vergabeverfahren Konzepte für technische, organisatorische und terminliche Vorgehensweisen unter Beachtung der Randbedingungen dar...
Abbruch, Schadstoffsanierung
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Inhalt auf einen Blick
Vollständige Ausführung der Schadstoffsanierung einschließlich anschließendem Teilrückbau des Hauses 1. Der Auftragnehmer muss zudem planerische Ausführungs- und Umsetzungskonzepte erarbeiten. Bieter müssen im Vergabeverfahren Konzepte für technische, organisatorische und terminliche Vorgehensweisen unter Beachtung der Randbedingungen ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
- Veröffentlicht:
- 10. Juni 2026
- Frist:
- 29. Juni 2026
- Thema:
- Abbruch
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Ausführung der Schadstoffsanierung einschließlich anschließendem Teilrückbau des Hauses 1. Der Auftragnehmer muss zudem planerische Ausführungs- und Umsetzungskonzepte erarbeiten. Bieter müssen im Vergabeverfahren Konzepte für technische, organisatorische und terminliche Vorgehensweisen unter Beachtung der Randbedingungen darstellen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Gegenstand der Beauftragung ist die vollständige Ausführung der Schadstoffsanierung einschließlich des anschließenden Teilrückbaus des Hauses 1. Darüber hinaus sind durch den Auftragnehmer die planerische Ausführungs- und Umsetzungskonzepte zu erarbeiten. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll von den Bietern zunächst Konzepte für die vorgesehenen technischen, organisatorischen und terminlichen Vorgehensweisen zur Umsetzung der Maßnahme unter Beachtung der vorgegebenen Randbedingungen darstellen. - Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbHBochumFrist: 29. Juni
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Schadstoffsanierung und Teilrückbau des Hauses 1 der Universitätsklinikum Bergmannsheil, Haus 1. Der Auftragnehmer erstellt planerische Konzepte und umsetzt die Maßnahme unter Beachtung von Randbedingungen. - Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
BOC BG Universitätsklinikum Bergmannsheil - Brandschutz - Fachplanung Schadstoffe
Die Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Folgenden AG genannt) ist eine der neun Akutkliniken der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken gGmbH. Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, schwer verletzte Unfallopfer und Menschen mit Berufskrankheiten zu behandeln und wiederherzustellen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten, einer Reha-Klinik und zwei ambulanten Einrichtungen versorgen die BG Kliniken bundesweit über eine halbe Million Patientinnen und Patienten im Jahr. Die BG Kliniken sind mit über 15.000 Beschäftigten eine der größten Klinikgruppen Deutschlands. Darüber hinaus zählt das Bergmannsheil zu den größten Akutklinken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als weltweit erste Unfallklinik der zur Versorgung verunglückter Bergleute gegründet, vereint das Berg-mannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeitende stellen die Versorgung von rund 84.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr sicher. Im Jahr 1977 wurde das Bergmannsheil zur Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, gemeinsam mit weiteren Kliniken aus dem Bochumer Raum. Das anfänglich als Provisorium gestartete "Bochumer Modell" wurde später zu einer dauerhaften Lösung weiterentwickelt. Als Universitätsklinik wird im Bergmannsheil auch Forschung und Lehre durchgeführt. Das Klinikgebäude ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, unterschiedlicher Bauweise und Baujahre. Die Gebäude sind teil-weise verbunden, teilweise freistehend. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2021 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse und Bestandsbetrachtung. Diese wurde anschließend in eine Zielplanung Brandschutz überführt. Die Abarbeitung der festgestellten Mängel erfolgt im Rahmen dieses Projektes "Brandschutzmaßnahmen". Im Rahmen der 2021 erfolgten Bestandsanalyse und -betrachtung wurden häuserweise die vorhandenen Brandschutzmängel und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgenommen. Betrachtet wurden dabei die Häuser 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 8, 12, 15, 16, 41. Die Häuser 51, 2 und 6 wurden aufgrund Ihrer aktuellen Baujahre im Rahmen der Bestandsanalyse nicht betrachtet. Aufgrund einer Brandschutzübung der Feuerwehr Bochum im laufenden Betrieb hat sich zudem der Bedarf der Nachrüstung einer BOS Anlage im 01. Bauabschnitt der Häuser 2 und 6 ergeben. Gleiches gilt für den Tiefkanal. Hier wurden im Rahmen von nachgelagerten Begehungen ebenfalls Brandschutzmängel festgestellt. Im Maßnahmenkatalog wurden für den Tiefkanal Punkte aus dem Begehungsbericht zum Brandschutz vom 25.03.2025 ergänzt. Zudem wurden für eine vollumfängliche Betrachtung des Brandschutzes in dem Maßnahmenkatalog Anforderungen an den Brandschutz des Haus 7 ergänzt. Es ist geplant die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 7, 8, 12, 15, 16, 41 sowie im Tiefkanal gem. Bestandsanalyse zu beseitigen sowie die BOS-Anlage in 1. BA von Haus 2 und 6 nachzurüsten. Parallel erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gesamtzielplanung für das Klinikgelände, welche voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen wird. In dem Rahmen erfolgt ebenfalls eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Häuser 4, 5, 7, 8 und 41 sowie zu deren baulichen Umsetzungen. Die verbleibende Nutzungsdauer der Gebäude erfordert, unabhängig vom Ergebnis dieser Zielplanung, dass auch diese brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Zur vollständigen Beurteilung der baulichen Substanz auch der Gebäude jüngeren Baujahrs (Haus 2 und 6, 2. Bauabschnitt, Haus 51) ist eine strukturierte brandschutztechnische Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf Basis der erhobenen Daten ist anschließend zu evaluieren, ob weiterführende Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Ebenso ist für die Gebäudes des Dienstleistungszentrums (DLZ) sowie der Wohngebäude Gilsingstraße 4 und 8 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Brandschutz notwendig. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt in definierten Abschnitten, die jeweils einzeln beauftragt werden. Die notwendigen Handlungsbedarfe und Baumaßnahmen sind in einer "Zielplanung Brandschutz" zusammengestellt worden. Zudem wurden häuserweise Planunterlagen erstellt, die den Sollzustand nach erfolgter Sanierung darstellen. Die aktuellen Planstände der jeweiligen Gebäude können der Planliste (Anlage 06.5) entnommen werden, welche zur Angebotsabgabe nachgereicht wird. Bei der letzten Begehung des Tiefkanals Anfang 2025 wurden weitere Maßnahmen festgestellt, die in dem Maßnahmenkatalog (vgl. Anlage 06.1) ergänzt wurden. Der Maßnahmenkatalog sowie die weiteren Unterlagen der Anlagen 06.2 und 06.3 werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung als Planungsgrundlage bereitgestellt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung während der Angebotsphase besteht die Möglichkeit für die Bieter, den Maßnahmenkatalog und bereits bestehende Unterlagen zur Brandschutzplanung einzusehen. Ein konkreter Termin wird dann über die Vergabeplattform vereinbart. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 27. Juli
LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Siedlungsbereichen der Solestadt Bad Dürrenberg
Kurzbeschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage im ausgeschriebenen Bereich auf energieeffiziente LED-Technik einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten bzw. LED-Umrüstsätze, der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Komponenten sowie sämtliche erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen. Ein begonnener Straßenzug ist grundsätzlich vollständig fertigzustellen, einschließlich aller zugehörigen Montage-, Anschluss-, Prüf- und Wiederherstellungsarbeiten, bevor mit den Arbeiten in einem weiteren Straßenzug begonnen wird. Abweichungen hiervon sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie einen geordneten und zügigen Bauablauf sicherzustellen. Etwaige Mehrkosten, die sich aus dieser Bauablaufvorgabe ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und die entsprechenden Prüf- und Bestandsunterlagen dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Die Einweisung des Auftraggebers bzw. des Betriebspersonals ist Bestandteil der Leistung. Während der Ausführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Einschränkungen des Verkehrs sind auf das notwendige Maß zu beschränken und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und- räumung, sämtliche zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen einschließlich Absperrungen, halbseitiger Sperrungen, Wanderbaustellen, Sicherungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Ebenso sind die Kosten für das Einholen, Vorhalten und Umsetzen aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle hieraus entstehenden Kosten, Nebenleistungen und Aufwendungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses nicht gesondert aufgeführt sind. Die Angaben zu den vorhandenen Mastzopfdurchmessern dienen lediglich der Orientierung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung und Montage aller zur Anpassung an die vorhandenen Mastzöpfe erforderlichen Befestigungs- und Adapterelemente ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht gesondert vergütet. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Technische Ausrüstung Museum Ludwig und Philharmonie Bischofsgartenstr. 1 50667 Köln
Die Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) des Museums Ludwig und der Philharmonie stammen aus der Zeit des Neubaus des Museums und der Philharmonie und sind mittlerweile dringend erneuerungsbedürftig. Sie sind seit bald 40 Jahren in Betrieb und haben damit ihren Lebenszyklus bereits wesentlich überschritten. Das Betriebsrisiko steigt trotz laufender Instandhaltungsmaßnahmen kontinuierlich. Der Gebäudekomplex verfügt über fünf große RLT-Zentralen. Drei große Zentralen (Zentralen 1, 2 und 4) liegen auf Ebene 40 ü. NN, unter dem Museumsbereich. Eine große Zentrale (Zentrale 3) und eine kleine Zentrale befinden sich auf Ebene 48 ü. NN, etwa auf Höhe des Erdgeschosses. Daneben gibt es die Entrauchung für den Konzertsaal auf der Ebene 54 ü. NN sowie verschiedene kleine Abluftgeräte für Aufzüge und so weiter sowie für die Küche des Restaurants. Insgesamt versorgen die im Rahmen dieser Aufgabenstellung zu bearbeitenden Zentralen circa 31 Einzelanlagen. Die fünfte große Zentrale (Zentrale 5) befindet sich auf Ebene 63 ü. NN im Dachgeschoss des Restaurierungsgebäudes und wird im Rahmen der derzeit dort laufenden Sanierung bereits erneuert. Ihre Erneuerung ist daher nicht Bestandteil dieses Auftrags. Die RLT-Anlagen sollen, wenn möglich, sukzessive im laufenden Betrieb der Häuser erneuert werden. Ob dies tatsächlich möglich ist, kann erst nach Erfüllung des Planungsauftrags beantwortet werden. Es soll untersucht werden, in welcher Priorisierung und unter welchen Voraussetzungen die Anlagen schrittweise erneuert werden können und welche Komponenten der haustechnischen Anlagen für einen zukünftigen Betrieb der Häuser im gleichen Zug ausgetauscht oder saniert werden müssen. Ebenfalls ist zu prüfen, welche Anlagen erst im Zusammenhang mit einer späteren Generalsanierung bei Schließung der Häuser erneuert werden können und welche Kompensationsmaßnahmen, Provisorien oder Teilmaßnahmen -wie der Austausch einzelner Komponenten- bis dahin zwecks Erhalt der Betriebsfähigkeit umsetzbar und vertretbar sind. Ein wesentlicher Bestandteil der hier zu vergebenden Planungsleistungen in der Lph 1 und 2 wird daher sein, die grundsätzliche Machbarkeit einer sukzessiven Erneuerung der Anlagen im laufenden Betrieb unter oben genannten Prämissen zu untersuchen. Diese Aufgabe soll im Rahmen von Besonderen Leistungen abgefragt und erbracht werden. Die Planung ist darauf auszurichten, dass mit Blick auf eine spätere Generalsanierung doppelte Planungen und Ausführungen weitgehend vermieden werden. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch nicht vollständig möglich, auch weil mit dem Beginn einer umfassenden Generalsanierung bislang voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2034 zu rechnen ist. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI, siehe Bekanntmachung. Im Wesentlichen werden Planungsleistungen für die Anlagengruppe 3 zu erbringen sein, damit einhergehend auch der Anlagengruppen 4 und 8. Da ein Eingriff in die Bausubstanz im laufenden Betrieb nicht ohne Befassung mit weiterer vorhandener Technik vonstattengehen kann, ist auch davon auszugehen, dass die Anlagengruppen 1 und 2 mitbetrachtet werden müssen. Ein Brandschutzkonzept liegt derzeit nur für das Museum Ludwig vor. Für die Philharmonie gilt die Baugenehmigung aus der Errichtungszeit. Anlassbezogen werden brandschutztechnische Einzelthemen planerisch durch einen Brandschutzsachverständigen begleitet, der jeweils Stellungnahmen zur Beachtung im Gebäudebetrieb fertigt. Ein Schadstoffkataster liegt derzeit nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass bauzeittypische Schadstoffe auch in diesem Gebäudekomplex verbaut wurden. Bekannt ist dies beispielsweise für die Brandschutzklappen, die zurzeit bereits sukzessive ausgetauscht werden. Als Teilmaßnahmen wurden zurückliegend die ersten vier sanierungsbedürftigsten Anlagen teilerneuert (siehe Vorlage 1846/2014). Die hier zu beauftragende Planung soll ebenfalls untersuchen, ob nun ergänzende Maßnahmen notwendig sind, um den Betrieb dieser Anlagen dauerhaft und unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sicherzustellen. In welchen Bauabschnitten die Weiterplanung und Umsetzung der hier zu planenden Maßnahmen räumlich und zeitlich erfolgen können, ist nach Möglichkeit der Planungstiefe bis zum Abschluss der Vorplanung zu klären. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrages werden die Leistungen der Leistungsphase 1 gemäß HOAI 2021 §55 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die weiteren Stufen sind: Stufe 2: Leistungsphase 2; Stufe 3: Leistungsphase 3; Stufe 4: Leistungsphase 4; Stufe 5: Leistungsphase 5; Stufe 6: Leistungsphase 6; Stufe 7: Leistungsphase 7; Stufe 8: Leistungsphase 8; Stufe 9: Leistungsphase 9, Die Beauftragung über die Stufe 1 hinausgehender weiterer Stufen - einzeln [gegebenenfalls in Teilen] oder im Ganzen - ist von der Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahmen auf Grundlage der in Stufe 1 erbrachten Leistungen abhängig und erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung ist der Weiterplanungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt. Anlage 1 zu dieser Auftragsbekanntmachung mit Anhang beinhaltet die detaillierte Maßnahmen- und Aufgabenbeschreibung und ist zwingend zu beachten. Alle Anlagen sind zu beachten. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Bauliche Umsetzung des Brandschutzkonzepts für das Bezirksrathaus Köln-Mühlheim_Wiener Platz 2a, 51065 Köln
Beschreibung des Objekts: Bei dem Bezirksrathaus Mülheim handelt es sich um ein 6-stöckiges, freistehendes Gebäude im Innenstadtbereich von Köln-Mülheim, am Wiener Platz 2a. Parkmöglichkeiten sind im hauseigenen Parkhaus begrenzt vorhanden und in Absprache mit der Hausverwaltung nutzbar. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen zu implementieren. Das Gebäude ist einseitig an öffentliche Verkehrsflächen angebunden, damit sind An- und Ablieferungen von Material und Werkzeug sichergestellt. Das Gebäude verfügt über ein Untergeschoss mit einer maximalen Gebäudeab- messung von 75 auf 65 m. Die Konstruktion des Gebäudes ist überwiegend in Massivbauweise in Stahlskelett-Konstruktion erstellt. Die tragenden Wände bestehen aus Stahlbeton beziehungsweise Mauerwerk. Die nicht tragenden Trennwände bestehen überwiegend aus Leichtbau-Trennwänden. Es liegt der Entwurf eines neuen Brandschutzkonzeptes vor, welches in Zusammenarbeit des Fachplaners für Technische Ausrüstung umgesetzt und eingereicht werden soll. Sanierung im laufenden Betrieb: Die Sanierungsmaßnahmen müssen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Daher ist bereits in der Planungsphase ein besonderes Augenmerk auf geeignete Kompensationsmaßnahmen zu legen, bei denen die unterschiedlichen Nutzer des Gebäudes mit in die Planung mit einzubinden sind. Alle Leistungen müssen in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und normativen Vorgaben ausgeführt werden. Zusammenfassung Brandschutzkonzept: Das neukonzeptionierte Brandschutzkonzept aus dem Jahre 2022 für das betrachtete Gebäude Bezirksrathaus Mülheim wurde auf Grundlage der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Normen erstellt. Es zeigt die Anforderungen an den baulichen, anlagentechnischen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf. Um der Entstehung eines Vollbrandes vorzubeugen und eine rechtzeitige Flucht beziehungsweise Evakuierung zu ermöglichen, sind weitere technische Brandschutzmaßnahmen wie zum Beispiel eine Brandmeldeanlage sowie eine Löschanlage vorgesehen. Bei den Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass sämtliche Brandschutzmaßnahmen von qualifizierten Firmen durchgeführt werden. Die Abschottungen müssen gemäß Zulassung ausgeführt und dauerhaft gekennzeichnet werden. Bei dem Einbau von Türen mit Anforderungen an den Feuer- und/oder Rauchschutz ist auf einen zulassungskonformen Einbau zu achten. Der Betreiber hat die Vorgaben bezüglich des organisatorischen Brandschutzes umzusetzen. Der Vermeidung von Brandent- stehungsrisiken sowie dem geschulten Umgang mit kritischen Situationen muss eine besondere Bedeutung zugesprochen werden. Das Gefährdungsrisiko für das Gebäude ist aufgrund der vorgesehenen und vorhandenen baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen als normal einzustufen. Es gehen von den einzelnen Geschossen keine außergewöhnlichen Brandrisiken aus. Nach Auffassung des Unterzeichners bestehen unter Beachtung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes für die Nutzung der Gebäudeanlage des Bezirksrathauses Mülheim aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken. Bauliche Umsetzung des überarbeiteten Brandschutzkonzeptes: Die Ausführung soll wirtschaftlich optimiert, nach dem neuesten Stand der Technik und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die in den Energieleitlinien der Stadt Köln und den Bau- und Qualitätsstandards der Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln festgelegten Anforderungen sind zu erfüllen. Wir erwarten eine normgerechte, funktionssichere und zukunftsfähige Ausstattung, die den sicheren und einen energieeffizienten Betrieb des Gebäudes gewährleistet. KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion Im Rahmen der Grundlagenermittlung ist der genaue Leistungsumfang zu bestim- men. Hierzu sind eine detaillierte Bestandsaufnahme sowie ein Abgleich mit dem neuen Brandschutzkonzept durchzuführen. Es sind unter anderem Anpassungen an neue Brandabschnitte erforderlich. Zusätzlich sind bauliche Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen im Bereich der Technischen Anlagen notwendig. Die folgenden Maßnahmen werden durch einen Fachplaner der Technischen Ausrüstung geplant und müssen in Abstimmung im Rahmen der Oberbauleitung, die dem Objektplaner obliegt, in die Gesamtplanung der Maßnahme eingearbeitet werden. KG 430 Lufttechnische Anlagen Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Lüftungsanlage einschließlich Brandschutzklappen an die Anforderungen des neuen Brandschutzkonzeptes. KG 440 Starkstrom / Beleuchtung Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der bereits vorhandenen Planung der Beleuchtung an die Anforderungen des neuen Brandschutzkonzeptes. Zudem Planung der Niederspannungsinstallation für die Rauchabzugsanlagen im gesamten Gebäude ab LP3 bis LP 9. KG 450 Fernmeldeanlagen Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Bosch BMA, SAA und SiBel mit Abstimmung auf die Rauchabzugsanlagen im gesamten Gebäude an die Anforderungen des neuen Brandschutzkonzeptes ab LP 3 bis LP 9. KG 480 Gebäudeautomation Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Gebäudeautomation Lüftung, Brandschutzklappen et cetera in Abstimmung an die Anforderungen des neuen Brandschutzkonzeptes ab LP 1 bis LP 9. Rahmenvereinbarung: 1. Beauftragungsstufe: Lph. 1-3 Weitere Beauftragungsstufen sind vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgende Termine eingehalten werden können: Abschluss Beauftragungsstufe 1, 6 Monate nach Auftragserteilung. Die vollständige ist in Anlage 1 zur Auftragsbekannt- machung (Datei: 260601_Anlage_1_OPL_BS_BA_Muelheim.pdf) aufgeführt und ist zu beachten. Für den Teilnahmeantrag ist der Teilnahmeantrag/ Bewerbungsbogen zur Auftragsbekanntmachung Anlage 2, (Datei: 260601_Anlage 2 Teilnahmeantrag_OPL_BS_BA_Muelheim.pdf) zu verwenden. - Schulverband HohenwestedtHohenwestedtFrist: 24. Juli
17060 Sporthalle Hohenwestedt - Generalplanung
Beschreibung: Die Gemeinde Hohenwestedt gehört zum Amt Mittelholstein im Herzen Schleswig-Holsteins und zählte zum 30.09.2023 5.416 Einwohnerinnen und Einwohner. Hohenwestedt ist damit die einwohnertechnisch größte Gemeinde des Amtsgebiets. Die Gemeinde liegt direkt an den Bundesstraßen B77 und B430, was Sie ebenfalls zu einem attraktiven Standort für Gewerbetreibende und Unternehmen macht. Hohenwestedt wird als einzige Amtsgemeinde von einem hauptamtlichen Bürgermeister, Herrn Jan Butenschön, verwaltet. Die Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße, Teil der Schule Hohe Geest in der Gemeinde Hohenwestedt, befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die bestehenden baulichen Schäden und Mängel umfassen strukturelle Defizite, die eine sichere Nutzung der Halle beeinträchtigen. Zudem weist die Halle erhebliche brandschutztechnische Missstände auf, die im Falle eines Brandes eine Gefahr für alle Nutzer darstellen könnten. Darüber hinaus gibt es gesundheits- und sicherheitsrelevante Probleme, die sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch die Hygiene beeinträchtigen. Die technischen Anlagen der Sporthalle sind veraltet und erfüllen nicht mehr die aktuellen Normen und Anforderungen an Energieeffizienz und Hygiene. Dies führt zu erhöhten Betriebskosten und erschwert die Instandhaltung. Geplante Maßnahmen zur Sanierung Die geplante Sanierung der Sporthalle umfasst eine umfassende Modernisierung, die verschiedene Aspekte adressiert: 1. Bauliche Sanierung: • Strukturelle Verstärkungen: Reparatur und Verstärkung der tragenden Konstruktionen zur Sicherstellung der Gebäudestabilität. • Dach- und Fassadenerneuerung: Austausch beschädigter Dach- und Fassadenelemente zur Verbesserung der Wärmedämmung und Energieeffizienz. 2.Brandschutz: • Brandschutzkonzept: Entwicklung und Implementierung eines modernen Brandschutzkonzeptes, einschließlich der Installation von Rauchmeldern, Brandschutztüren und Fluchtwegen 3. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: • Sanitäreinrichtungen: Erneuerung der Sanitäranlagen, um den heutigen Hygieneanforderungen zu entsprechen. • Lüftungssysteme: Installation moderner Lüftungssysteme zur Gewährleistung einer ausreichenden Frischluftzufuhr und zur Reduzierung von Krankheitserregern. • Technische Anlagen: • Heizung und Klimatisierung: Modernisierung der Heizungs- und Klimaanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Betriebskosten. Umnutzung zur Mehrzweckhalle Neben der Sanierung ist eine Umnutzung der Sporthalle zur Mehrzweckhalle vorgesehen, um den zukünftigen Bedarfen der Gemeinde gerecht zu werden. Diese Maßnahme berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen. Die Sanierung und Umnutzung der Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße zu einer modernen Mehrzweckhalle ist eine notwendige Maßnahme, um den aktuellen baulichen, sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Durch die Umnutzung zur Mehrzweckhalle wird die Nutzung flexibilisiert und den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen angepasst. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit stellt sicher, dass die Halle von allen Menschen, unabhängig von Ihren körperlichen Fähigkeiten, genutzt werden kann. Dies fördert die soziale Inklusion und die Gemeinschaft in der Gemeinde Hohenwestedt. Weitere Beschreibungen der geplanten Maßnahmen sind dem Zuwendungsantrag zu entnehmen sowie dem Hinweis auf das Voruntersuchungskonzept der Architekten. Für die zu realisierenden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen wird die Sporthalle gesperrt. Auf den übrigen Liegenschaften läuft der Schulbetrieb weiter. . Dies stellt eine hohe planerische und organisatorische Herausforderung dar. Insbesondere die Baustellenlogistik wird von Bedeutung sein, da eine Zufahrt nicht über die naheliegende Rektor-Wurr-Straße vorgesehen ist. Des Weiteren werden Leistungen zur Wiederherstellung des Umfeldes der Sporthalle notwendig sein. Diese sind ebenfalls durch die Bieter zu erbringen. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch unklar. Dies wird sich erst im Rahmen der Planung herausstellen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass vorrangig die Anschlüsse an das Gebäude hergestellt werden müssen. Eine Abwicklung würde in diesem Fall über das Honorar Objektplanung unter Einbezug der anrechenbaren Kosten erfolgen. Ein gesondertes Honorar ist nicht vorgesehen. Der Schulverband Hohenwestedt als Auftraggeberin hat sich entschlossen, die Planungsleistungen, die sehr eng miteinander zu koordinieren sind, als Generalplanerleistung auszuschreiben und zu vergeben. Folgende Konstellationen der Bieter für die im Folgenden beschriebenen Leistungen sind zugelassen: - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen selbst erbringen - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen unter Einbindung weiterer Büros als Nachunternehmer für Teilleistungen erbringen - Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften, die federführend von einem Architekten als Bevollmächtigten vertreten werden. Der entsprechende Bieter hat dabei zu erklären, dass er als Verantwortlicher für eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft handelt und welche Mitglieder dieser angehören. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken der Generalplanung übertragen. - Schulverband HohenwestedtHohenwestedt
17060 Sporthalle Hohenwestedt - Generalplanung
Die Gemeinde Hohenwestedt gehört zum Amt Mittelholstein im Herzen Schleswig-Holsteins und zählte zum 30.09.2023 5.416 Einwohnerinnen und Einwohner. Hohenwestedt ist damit die einwohnertechnisch größte Gemeinde des Amtsgebiets. Die Gemeinde liegt direkt an den Bundesstraßen B77 und B430, was Sie ebenfalls zu einem attraktiven Standort für Gewerbetreibende und Unternehmen macht. Hohenwestedt wird als einzige Amtsgemeinde von einem hauptamtlichen Bürgermeister, Herrn Jan Butenschön, verwaltet. Die Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße, Teil der Schule Hohe Geest in der Gemeinde Hohenwestedt, befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die bestehenden baulichen Schäden und Mängel umfassen strukturelle Defizite, die eine sichere Nutzung der Halle beeinträchtigen. Zudem weist die Halle erhebliche brandschutztechnische Missstände auf, die im Falle eines Brandes eine Gefahr für alle Nutzer darstellen könnten. Darüber hinaus gibt es gesundheits- und sicherheitsrelevante Probleme, die sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch die Hygiene beeinträchtigen. Die technischen Anlagen der Sporthalle sind veraltet und erfüllen nicht mehr die aktuellen Normen und Anforderungen an Energieeffizienz und Hygiene. Dies führt zu erhöhten Betriebskosten und erschwert die Instandhaltung. Geplante Maßnahmen zur Sanierung Die geplante Sanierung der Sporthalle umfasst eine umfassende Modernisierung, die verschiedene Aspekte adressiert: 1. Bauliche Sanierung: • Strukturelle Verstärkungen: Reparatur und Verstärkung der tragenden Konstruktionen zur Sicherstellung der Gebäudestabilität. • Dach- und Fassadenerneuerung: Austausch beschädigter Dach- und Fassadenelemente zur Verbesserung der Wärmedämmung und Energieeffizienz. 2.Brandschutz: • Brandschutzkonzept: Entwicklung und Implementierung eines modernen Brandschutzkonzeptes, einschließlich der Installation von Rauchmeldern, Brandschutztüren und Fluchtwegen 3. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: • Sanitäreinrichtungen: Erneuerung der Sanitäranlagen, um den heutigen Hygieneanforderungen zu entsprechen. • Lüftungssysteme: Installation moderner Lüftungssysteme zur Gewährleistung einer ausreichenden Frischluftzufuhr und zur Reduzierung von Krankheitserregern. • Technische Anlagen: • Heizung und Klimatisierung: Modernisierung der Heizungs- und Klimaanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Betriebskosten. Umnutzung zur Mehrzweckhalle Neben der Sanierung ist eine Umnutzung der Sporthalle zur Mehrzweckhalle vorgesehen, um den zukünftigen Bedarfen der Gemeinde gerecht zu werden. Diese Maßnahme berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen. Die Sanierung und Umnutzung der Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße zu einer modernen Mehrzweckhalle ist eine notwendige Maßnahme, um den aktuellen baulichen, sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Durch die Umnutzung zur Mehrzweckhalle wird die Nutzung flexibilisiert und den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen angepasst. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit stellt sicher, dass die Halle von allen Menschen, unabhängig von Ihren körperlichen Fähigkeiten, genutzt werden kann. Dies fördert die soziale Inklusion und die Gemeinschaft in der Gemeinde Hohenwestedt. Weitere Beschreibungen der geplanten Maßnahmen sind dem Zuwendungsantrag zu entnehmen sowie dem Hinweis auf das Voruntersuchungskonzept der Architekten. Für die zu realisierenden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen wird die Sporthalle gesperrt. Auf den übrigen Liegenschaften läuft der Schulbetrieb weiter. . Dies stellt eine hohe planerische und organisatorische Herausforderung dar. Insbesondere die Baustellenlogistik wird von Bedeutung sein, da eine Zufahrt nicht über die naheliegende Rektor-Wurr-Straße vorgesehen ist. Des Weiteren werden Leistungen zur Wiederherstellung des Umfeldes der Sporthalle notwendig sein. Diese sind ebenfalls durch die Bieter zu erbringen. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch unklar. Dies wird sich erst im Rahmen der Planung herausstellen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass vorrangig die Anschlüsse an das Gebäude hergestellt werden müssen. Eine Abwicklung würde in diesem Fall über das Honorar Objektplanung unter Einbezug der anrechenbaren Kosten erfolgen. Ein gesondertes Honorar ist nicht vorgesehen. Der Schulverband Hohenwestedt als Auftraggeberin hat sich entschlossen, die Planungsleistungen, die sehr eng miteinander zu koordinieren sind, als Generalplanerleistung auszuschreiben und zu vergeben. Folgende Konstellationen der Bieter für die im Folgenden beschriebenen Leistungen sind zugelassen: - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen selbst erbringen - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen unter Einbindung weiterer Büros als Nachunternehmer für Teilleistungen erbringen - Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften, die federführend von einem Architekten als Bevollmächtigten vertreten werden. Der entsprechende Bieter hat dabei zu erklären, dass er als Verantwortlicher für eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft handelt und welche Mitglieder dieser angehören. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken der Generalplanung übertragen. - Schulverband HohenwestedtHohenwestedtFrist: 24. Juli
17060 Sporthalle Hohenwestedt - Generalplanung
Die Gemeinde Hohenwestedt gehört zum Amt Mittelholstein im Herzen Schleswig-Holsteins und zählte zum 30.09.2023 5.416 Einwohnerinnen und Einwohner. Hohenwestedt ist damit die einwohnertechnisch größte Gemeinde des Amtsgebiets. Die Gemeinde liegt direkt an den Bundesstraßen B77 und B430, was Sie ebenfalls zu einem attraktiven Standort für Gewerbetreibende und Unternehmen macht. Hohenwestedt wird als einzige Amtsgemeinde von einem hauptamtlichen Bürgermeister, Herrn Jan Butenschön, verwaltet. Die Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße, Teil der Schule Hohe Geest in der Gemeinde Hohenwestedt, befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die bestehenden baulichen Schäden und Mängel umfassen strukturelle Defizite, die eine sichere Nutzung der Halle beeinträchtigen. Zudem weist die Halle erhebliche brandschutztechnische Missstände auf, die im Falle eines Brandes eine Gefahr für alle Nutzer darstellen könnten. Darüber hinaus gibt es gesundheits- und sicherheitsrelevante Probleme, die sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch die Hygiene beeinträchtigen. Die technischen Anlagen der Sporthalle sind veraltet und erfüllen nicht mehr die aktuellen Normen und Anforderungen an Energieeffizienz und Hygiene. Dies führt zu erhöhten Betriebskosten und erschwert die Instandhaltung. Geplante Maßnahmen zur Sanierung Die geplante Sanierung der Sporthalle umfasst eine umfassende Modernisierung, die verschiedene Aspekte adressiert: 1. Bauliche Sanierung: • Strukturelle Verstärkungen: Reparatur und Verstärkung der tragenden Konstruktionen zur Sicherstellung der Gebäudestabilität. • Dach- und Fassadenerneuerung: Austausch beschädigter Dach- und Fassadenelemente zur Verbesserung der Wärmedämmung und Energieeffizienz. 2.Brandschutz: • Brandschutzkonzept: Entwicklung und Implementierung eines modernen Brandschutzkonzeptes, einschließlich der Installation von Rauchmeldern, Brandschutztüren und Fluchtwegen 3. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: • Sanitäreinrichtungen: Erneuerung der Sanitäranlagen, um den heutigen Hygieneanforderungen zu entsprechen. • Lüftungssysteme: Installation moderner Lüftungssysteme zur Gewährleistung einer ausreichenden Frischluftzufuhr und zur Reduzierung von Krankheitserregern. • Technische Anlagen: • Heizung und Klimatisierung: Modernisierung der Heizungs- und Klimaanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Betriebskosten. Umnutzung zur Mehrzweckhalle Neben der Sanierung ist eine Umnutzung der Sporthalle zur Mehrzweckhalle vorgesehen, um den zukünftigen Bedarfen der Gemeinde gerecht zu werden. Diese Maßnahme berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen. Die Sanierung und Umnutzung der Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße zu einer modernen Mehrzweckhalle ist eine notwendige Maßnahme, um den aktuellen baulichen, sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Durch die Umnutzung zur Mehrzweckhalle wird die Nutzung flexibilisiert und den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen angepasst. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit stellt sicher, dass die Halle von allen Menschen, unabhängig von Ihren körperlichen Fähigkeiten, genutzt werden kann. Dies fördert die soziale Inklusion und die Gemeinschaft in der Gemeinde Hohenwestedt. Weitere Beschreibungen der geplanten Maßnahmen sind dem Zuwendungsantrag zu entnehmen sowie dem Hinweis auf das Voruntersuchungskonzept der Architekten. Für die zu realisierenden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen wird die Sporthalle gesperrt. Auf den übrigen Liegenschaften läuft der Schulbetrieb weiter. . Dies stellt eine hohe planerische und organisatorische Herausforderung dar. Insbesondere die Baustellenlogistik wird von Bedeutung sein, da eine Zufahrt nicht über die naheliegende Rektor-Wurr-Straße vorgesehen ist. Des Weiteren werden Leistungen zur Wiederherstellung des Umfeldes der Sporthalle notwendig sein. Diese sind ebenfalls durch die Bieter zu erbringen. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch unklar. Dies wird sich erst im Rahmen der Planung herausstellen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass vorrangig die Anschlüsse an das Gebäude hergestellt werden müssen. Eine Abwicklung würde in diesem Fall über das Honorar Objektplanung unter Einbezug der anrechenbaren Kosten erfolgen. Ein gesondertes Honorar ist nicht vorgesehen. Der Schulverband Hohenwestedt als Auftraggeberin hat sich entschlossen, die Planungsleistungen, die sehr eng miteinander zu koordinieren sind, als Generalplanerleistung auszuschreiben und zu vergeben. Folgende Konstellationen der Bieter für die im Folgenden beschriebenen Leistungen sind zugelassen: - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen selbst erbringen - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen unter Einbindung weiterer Büros als Nachunternehmer für Teilleistungen erbringen - Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften, die federführend von einem Architekten als Bevollmächtigten vertreten werden. Der entsprechende Bieter hat dabei zu erklären, dass er als Verantwortlicher für eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft handelt und welche Mitglieder dieser angehören. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken der Generalplanung übertragen. - Schulverband HohenwestedtHohenwestedt
17060 Sporthalle Hohenwestedt - Generalplanung
Die Gemeinde Hohenwestedt gehört zum Amt Mittelholstein im Herzen Schleswig-Holsteins und zählte zum 30.09.2023 5.416 Einwohnerinnen und Einwohner. Hohenwestedt ist damit die einwohnertechnisch größte Gemeinde des Amtsgebiets. Die Gemeinde liegt direkt an den Bundesstraßen B77 und B430, was Sie ebenfalls zu einem attraktiven Standort für Gewerbetreibende und Unternehmen macht. Hohenwestedt wird als einzige Amtsgemeinde von einem hauptamtlichen Bürgermeister, Herrn Jan Butenschön, verwaltet. Die Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße, Teil der Schule Hohe Geest in der Gemeinde Hohenwestedt, befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die bestehenden baulichen Schäden und Mängel umfassen strukturelle Defizite, die eine sichere Nutzung der Halle beeinträchtigen. Zudem weist die Halle erhebliche brandschutztechnische Missstände auf, die im Falle eines Brandes eine Gefahr für alle Nutzer darstellen könnten. Darüber hinaus gibt es gesundheits- und sicherheitsrelevante Probleme, die sowohl die Benutzerfreundlichkeit als auch die Hygiene beeinträchtigen. Die technischen Anlagen der Sporthalle sind veraltet und erfüllen nicht mehr die aktuellen Normen und Anforderungen an Energieeffizienz und Hygiene. Dies führt zu erhöhten Betriebskosten und erschwert die Instandhaltung. Geplante Maßnahmen zur Sanierung Die geplante Sanierung der Sporthalle umfasst eine umfassende Modernisierung, die verschiedene Aspekte adressiert: 1. Bauliche Sanierung: • Strukturelle Verstärkungen: Reparatur und Verstärkung der tragenden Konstruktionen zur Sicherstellung der Gebäudestabilität. • Dach- und Fassadenerneuerung: Austausch beschädigter Dach- und Fassadenelemente zur Verbesserung der Wärmedämmung und Energieeffizienz. 2.Brandschutz: • Brandschutzkonzept: Entwicklung und Implementierung eines modernen Brandschutzkonzeptes, einschließlich der Installation von Rauchmeldern, Brandschutztüren und Fluchtwegen 3. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: • Sanitäreinrichtungen: Erneuerung der Sanitäranlagen, um den heutigen Hygieneanforderungen zu entsprechen. • Lüftungssysteme: Installation moderner Lüftungssysteme zur Gewährleistung einer ausreichenden Frischluftzufuhr und zur Reduzierung von Krankheitserregern. • Technische Anlagen: • Heizung und Klimatisierung: Modernisierung der Heizungs- und Klimaanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Betriebskosten. Umnutzung zur Mehrzweckhalle Neben der Sanierung ist eine Umnutzung der Sporthalle zur Mehrzweckhalle vorgesehen, um den zukünftigen Bedarfen der Gemeinde gerecht zu werden. Diese Maßnahme berücksichtigt die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen. Die Sanierung und Umnutzung der Sporthalle in der Rektor-Wurr-Straße zu einer modernen Mehrzweckhalle ist eine notwendige Maßnahme, um den aktuellen baulichen, sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen gerecht zu werden. Durch die Umnutzung zur Mehrzweckhalle wird die Nutzung flexibilisiert und den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen angepasst. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit stellt sicher, dass die Halle von allen Menschen, unabhängig von Ihren körperlichen Fähigkeiten, genutzt werden kann. Dies fördert die soziale Inklusion und die Gemeinschaft in der Gemeinde Hohenwestedt. Weitere Beschreibungen der geplanten Maßnahmen sind dem Zuwendungsantrag zu entnehmen sowie dem Hinweis auf das Voruntersuchungskonzept der Architekten. Für die zu realisierenden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen wird die Sporthalle gesperrt. Auf den übrigen Liegenschaften läuft der Schulbetrieb weiter. . Dies stellt eine hohe planerische und organisatorische Herausforderung dar. Insbesondere die Baustellenlogistik wird von Bedeutung sein, da eine Zufahrt nicht über die naheliegende Rektor-Wurr-Straße vorgesehen ist. Des Weiteren werden Leistungen zur Wiederherstellung des Umfeldes der Sporthalle notwendig sein. Diese sind ebenfalls durch die Bieter zu erbringen. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch unklar. Dies wird sich erst im Rahmen der Planung herausstellen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass vorrangig die Anschlüsse an das Gebäude hergestellt werden müssen. Eine Abwicklung würde in diesem Fall über das Honorar Objektplanung unter Einbezug der anrechenbaren Kosten erfolgen. Ein gesondertes Honorar ist nicht vorgesehen. Der Schulverband Hohenwestedt als Auftraggeberin hat sich entschlossen, die Planungsleistungen, die sehr eng miteinander zu koordinieren sind, als Generalplanerleistung auszuschreiben und zu vergeben. Folgende Konstellationen der Bieter für die im Folgenden beschriebenen Leistungen sind zugelassen: - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen selbst erbringen - Planungsbüros, die die gesamtauftraglichen Leistungen unter Einbindung weiterer Büros als Nachunternehmer für Teilleistungen erbringen - Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften, die federführend von einem Architekten als Bevollmächtigten vertreten werden. Der entsprechende Bieter hat dabei zu erklären, dass er als Verantwortlicher für eine Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft handelt und welche Mitglieder dieser angehören. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken der Generalplanung übertragen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.