Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnTED
BLB NRW BI / WE1400 / JVA Herford / Brandschutzmaßnahme und Küchensanierung / Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 und 4
Im ausgeschriebenen Projekt geht es um die Beseitigung von Brandschutzmängeln in allen Gebäuden der JVA Herford. Die bauordnungsrechtlich relevanten Änderungen müssen gem. §79 BauO NW bauordnungsrechtlich genehmigt werden. Die Grundlage hierfür ist das aus dem Brandschutzgutachten entwickelte Brandschutzkonzept. Die Mängel können dann, in...
Architektur, TGA-Planung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
- Veröffentlicht:
- 23. Juli 2026
- Frist:
- 27. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Im ausgeschriebenen Projekt geht es um die Beseitigung von Brandschutzmängeln in allen Gebäuden der JVA Herford. Die bauordnungsrechtlich relevanten Änderungen müssen gem. §79 BauO NW bauordnungsrechtlich genehmigt werden. Die Grundlage hierfür ist das aus dem Brandschutzgutachten entwickelte Brandschutzkonzept. Die Mängel können dann, in Bauabschnitte aufgeteilt, saniert werden. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb umgesetzt! Zusätzlich zu der Brandschutzmaßnahme ist in einem Gebäude der Küchenboden abgängig, an der Kellerdecke zeigen sich deutliche Feuchteschänden, vor allem im Bereich der Leitungsdurchdringungen und Übergang Decke-Wand. Der Küchenboden ist entsprechend der Anforderungen an Großküchen zu sanieren. Im Zuge des Austausches des Kuchenfußbodens sollen die Küchengroßgeräte inkl. Anschlussleitungen getauscht werden. Die Planung der Großküche wird von einem unabhängigen Küchenplanungsbüro erfolgen, Schnittstelle zur Planung der technischen Ausstattung ist der Geräteanschluss.
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4Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
LBB NL KoblenzKoblenzDie Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 und 2
LBB NL KoblenzKoblenzDer Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße und der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Die Gebäude A und B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet und später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten und Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Niederlassung Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In dem Gebäudeteil B soll allerdings, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E & D sowie A und B, sowie der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- und Wasserversorgung) und Heizungstechnik. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Rohrdurchführungen wurden ohne Abschottung in Wänden und Geschossdecken ausgeführt. -Rohrleitungen wurden mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände hindurchgeführt. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagengruppe 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: ermittelte Baukosten 76.362,86 EUR -Die Grundlagen der Kostenermittlung für die KG 410 müssen aktualisiert werden. Zwischenzeitlich wurde in allen Gebäudeteilen ein Großteil der Trinkwasserleitungen saniert. Hierfür ist eine Bestandserfassung zum Abgleich der bisher geplanten Brandschottungen gegenüber den aktuell noch benötigten Brandschottungen nötig. -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 410. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen. Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen ermittelte Baukosten 61.368,78 EUR -Fortsetzung der Planungen zur Umsetzung der Brandschutzkonzepte ab der LPH 5 für die Gebäude E, D, A und B Interim aufbauend auf die bereits erstellten Entwurfsplanungen für die KG 420. Konkret betreffen die Maßnahmen die Ertüchtigung und Erneuerung von Brandschutzdurchführungen.Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph 1-3, 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Kliniken Hochfranken NailaMünchbergAm Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: Die iAmt für Informationstechnik AIT Kiel, Haus E, Erneuerung der Lüftungsanlage Generalplanerleistungen mit den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fachplanung Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 3, 4 und 8
Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 17. Aug.Erneuerung der raumlufttechnischen Anlage (RLT) im Gebäude E. Die bestehende Anlage ist außer Betrieb, schadstoffbelastet und an den aktuellen Bedarf anzupassen. Leistungen des Generalplaners umfassen Demontage, Planung und Installation der neuen RLT-Anlage inklusive Lüftungsgeräte, Kanäle, Wärmerückgewinnung, Heizregister, MSR/GLT-Technik, Brandschutzintegration, bauliche Anpassungen und LED-Beleuchtung. Koordination aller Ge-werke, Erstellung der Planungsunterlagen und Dokumentation. Die Leistungen umfassen die Kostengruppen - KG 300 Hochbau - KG 400 Lüftungstechnik - KG 440 Stark- und Schwachstromanlagen - KG 480 Gebäudeautomation Die übrigen erforderlichen Kostengruppen KG 350 Tragwerksplanung, KG 540 Brandschutz KG 610 Schadstoffgutachten, KG 700 SiGeKo und KG 800 PPVO-Prüfungen sind mit zu koordinieren und werden teilweise von der GMSH in Eigenerledigung erbracht. Ziel: Sicherstellung einer hygienischen, energieeffizienten und flexiblen Raumluftversorgung, Einhaltung aller Normen und Vorschriften, Minimierung von Betriebsbeeinträchtigungen und voll-ständige Integration in bestehende Gebäudeinfrastruktur. Weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121016191 eingestellt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.