Gesundheitsdirektion Kanton ZürichZürich
Betrieb der Triagestelle von 2027-2036 im Kanton Zürich
AusgangslageDie Gesundheitsdirektion stellt gemäss § 17h des Gesundheitsgesetzes des Kantons Zürich (GesG; LS 810.1) den Betrieb einer Triagestelle zur Koordination der Notfalldienste und Patientenvermittlung sicher. Für eine zweckmässige Vermittlung der Patientinnen und Patienten bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen an die geeignetste ...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
- Veröffentlicht:
- 23. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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AusgangslageDie Gesundheitsdirektion stellt gemäss § 17h des Gesundheitsgesetzes des Kantons Zürich (GesG; LS 810.1) den Betrieb einer Triagestelle zur Koordination der Notfalldienste und Patientenvermittlung sicher. Für eine zweckmässige Vermittlung der Patientinnen und Patienten bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen an die geeignetste Leistungserbringerin wurde im Kanton Zürich eine einheitliche Telefonnummer (0800 33 66 55) geschaffen, die aktuell von der Aerztefon AG betrieben wird. Die Triagestelle ergänzt somit die Notrufnummer 144, über die bei akuter Lebensgefahr das Aufbieten eines Rettungsdienstes sichergestellt wird.Gemäss § 17h Abs. 3 GesG kann die Gesundheitsdirektion eine Standesorganisation oder Dritte mit dem Betrieb der Triagestelle beauftragen. Die Auswahl findet im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung statt, die alle zehn Jahre durchgeführt wird. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll der Betrieb der Triagestelle für die Jahre 2027 bis 2036 vergeben werden. ZielsetzungDie Triagestelle soll eine verlässliche, effiziente und qualitativ hochwertige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen im Kanton Zürich darstellen. Für die anrufenden Personen wird ein dienstleistungsorientiertes Angebot mit kurzen Wartezeiten und einer zweckmässigen Triage bereitgestellt. Die auf Grundlage der Behandlungsdringlichkeit erfolgende Triage ermöglicht es, nicht lebensbedrohliche Notfälle im Kanton Zürich an die geeignetsten Leistungserbringerinnen zuzuweisen sowie zudem, falls medizinisch keine zeitliche Dringlichkeit vorliegt, Konsultationen ausserhalb der normalen Sprechstundenzeiten, wenn immer möglich zu vermeiden. Damit leistet die Triagestelle einen Beitrag zur Entlastung der besonders beanspruchten Notfallstrukturen (insb. Spitalnotfallstationen, Permanencen aber auch die notfalldiensthabenden Ärztinnen und Ärzte). Dieses für die Notfallversorgung im Kanton Zürich zentrale Ange-bot wird dank eines etablierten Informationsaustausches mit den einzelnen Leistungserbringerinnen sowie einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den relevanten Verbänden der Leistungserbringerinnen laufend weiterentwickelt. Konkreter AuftragDer konkrete Auftrag ist dem Lastenheft und seinen Beilagen zu entnehmen.
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