Landkreis OsterholzOsterholz-Scharmbeck
Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Landkreis Osterholz (ca. 700 Mitarbeitende) beabsichtigt nach ASiG die Bestellung eines Betriebsarztes/einer Betriebsärztin sowie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Arbeitsmedizin
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Inhalt auf einen Blick
Der Landkreis Osterholz (ca. 700 Mitarbeitende) beabsichtigt nach ASiG die Bestellung eines Betriebsarztes/einer Betriebsärztin sowie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Osterholz
- Veröffentlicht:
- 25. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Arbeitsmedizin
Ausschreibungsbeschreibung
Der Landkreis Osterholz (ca. 700 Mitarbeitende) beabsichtigt nach ASiG die Bestellung eines Betriebsarztes/einer Betriebsärztin sowie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25393118
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Arbeitsmedizinische Betreuung
Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u.a. in Stiftungen des öffentlichen Rechts ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten. Für die konkrete Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes am GFZ ist die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in der seit dem 01.12.2025 geltenden Fassung der für das GFZ zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossen- schaft (VBG) maßgebend. - GFZ Helmholtz-Zentrum für GeoforschungPotsdamFrist: 14. Aug.
Durchführung der Arbeitsmedizinischen Betreuung für das GFZ Helmholtz-Zentrum für Geoforschung am Standort Telegrafenberg in 14473 Potsdam.
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Rahmenvertrag zur Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nach den §§ 1 bis 7 i. V. m. § 16 ArbSichG/ASiG, der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse NRW und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-MedVV) zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte soll organisatorische Brandschutzmaßnahmen festlegen und sich dabei an der VFDB (Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes) Richtlinie orientieren. Die Beauftragung des Betriebsarztes (BA), der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfA) und des Brandschutzbeauftragten dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beabsichtigt, zur Einhaltung der o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes, entsprechend § 2 der GUV-VA 6/7, die Bestellung eines Betriebsarztes (BA), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FfASi) und eines Brandschutzbeauftragten. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre ohne dass es einer Kündigung bedarf. - HSPV NRW ZentralverwaltungGelsenkirchenFrist: 22. Juli
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