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Beschaffung Digitales Tool - BR Dt, D, K
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Bereitstellung von Software Schullizenzen für die Anwendungssoftware "SPLINT" einschließlich der hierfür erforderlichen Dienstleistungen (insbesondere Einrichtung, Support, Wartung und Updates). Die Software wird von Lehrkräften zur Erstellung, Dokumentation und Fortschreibung von Förderplänen für Sch...
Softwarelizenzen
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bezirksregierung Münster
- Veröffentlicht:
- 03. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Softwarelizenzen
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand dieser Beschaffung ist die Bereitstellung von Software Schullizenzen für die Anwendungssoftware "SPLINT" einschließlich der hierfür erforderlichen Dienstleistungen (insbesondere Einrichtung, Support, Wartung und Updates). Die Software wird von Lehrkräften zur Erstellung, Dokumentation und Fortschreibung von Förderplänen für Schülerinnen und Schüler mit (sonderpädagogischem) Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen und an Förderschulen eingesetzt. Die Laufzeit beträgt drei Schuljahre. Das erste Schuljahr beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027 und endet zum Ende des dritten darauf folgenden Schuljahres am 31.07.2029. Es sind Schullizenzen für 2.600 Schulen in den Regierungsbezirken Detmold, Düsseldorf und Köln anzubieten. Eine Schullizenz berechtigt jeweils eine Schule zur Nutzung der Software durch die im Schulbetrieb eingesetzten Nutzerinnen und Nutzer (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, sonstiges pädagogisches Personal) sowie auf den im Schulbetrieb eingesetzten Endgeräten. Im Angebot ist eindeutig darzustellen, welche Nutzungsrechte die Schullizenzen umfassen (z. B. Anzahl gleichzeitiger Zugriffe, Einsatz auf schulischen und privaten Endgeräten, Nutzung in AGs, Hausaufgabenbereich etc.). Der Auftraggeber beabsichtigt, die beauftragte Lösung perspektivisch auf weitere Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) auszuweiten. . Neben der Grundmenge an Schullizenzen umfasst der Auftrag daher eine Option des Auftraggebers, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Schullizenzen für weitere Schulen in NRW abzurufen. Es ist sicherzustellen, dass die angebotene Lösung technisch skalierbar ist und die Einbindung weiterer Schulen ohne Systembruch ermöglicht und die lizenzrechtlichen Bedingungen eine spätere Erweiterung des Lizenzbestands auf zusätzliche Schulen in NRW ermöglichen. Zur Abbildung des potentiellen Gesamtumfangs und zur Vergleichbarkeit der Angebote wird davon ausgegangen, dass die Lösung grundsätzlich so auszugestalten ist, dass sie auf landesweit weitere
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Eine Schullizenz berechtigt jeweils eine Schule zur Nutzung der Software durch die im Schulbetrieb eingesetzten Nutzerinnen und Nutzer (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, sonstiges pädagogisches Personal) sowie auf den im Schulbetrieb eingesetzten Endgeräten. Im Angebot ist eindeutig darzustellen, welche Nutzungsrechte die Schullizenzen umfassen (z. B. Anzahl gleichzeitiger Zugriffe, Einsatz auf schulischen und privaten Endgeräten, Nutzung in AGs, Hausaufgabenbereich etc.). Der Auftraggeber beabsichtigt, die beauftragte Lösung perspektivisch auf weitere Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) auszuweiten. . Neben der Grundmenge an Schullizenzen umfasst der Auftrag daher eine Option des Auftraggebers, während der Vertragslaufzeit zusätzliche Schullizenzen für weitere Schulen in NRW abzurufen. Es ist sicherzustellen, dass die angebotene Lösung technisch skalierbar ist und die Einbindung weiterer Schulen ohne Systembruch ermöglicht und die lizenzrechtlichen Bedingungen eine spätere Erweiterung des Lizenzbestands auf zusätzliche Schulen in NRW ermöglichen. Zur Abbildung des potentiellen Gesamtumfangs und zur Vergleichbarkeit der Angebote wird davon ausgegangen, dass die Lösung grundsätzlich so auszugestalten ist, dass sie auf landesweit weitere Schulen in NRW ausgedehnt werden kann. Die Anwendungssoftware muss folgende Anforderungen erfüllen: - Lehrkräfte haben die Möglichkeit, kollaborativ Förderpläne zu erstellen und fortzuschreiben. - Die Einbindung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern in die Förderplanung wird unterstützt (z. B. durch geeignete Darstellungs- und Kommunikationsfunktionen). - Nutzerinnen und Nutzer sowie Fachexpertinnen und Fachexperten können in Peer?Review?Verfahren eingebunden werden. - Sonderpädagogische Expertise und unterrichtsfachliche Inhalte werden sowohl "Top-down" (zentrale Vorgaben, Handreichungen) als auch "Bottom-up" (Impulse aus der Praxis) generiert und in der Anwendung nutzbar gemacht. Die Anwendungssoftware muss insbesondere folgende Anforderungen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung erfüllen: - Neben den bisherigen Förderschwerpunkten werden weitere Themen in zuständigen Fachgruppen kontinuierlich bearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie die Bereiche Autismus-Spektrumsstörungen, Assistive Technologien und Unterstützte Kommunikation. Diese Fachgruppen erstellen Inhalte (z. B. Handreichungen, Materialien), die laufend systematisch durch den Bieter in die Anwendungssoftware eingepflegt werden. - Die Anwendungssoftware muss die Möglichkeit zur Erfassung des Lernstands und der Fördermaßnahmen in den Unterrichtsfächern und damit zur Vernetzung von Fach? und Förderzielen bieten. - Die inhaltliche Anschlussfähigkeit zu den Fachoffensiven Deutsch und Mathematik in der Primarstufe sowie zu den Unterrichtsvorgaben für den Bildungsgang Geistige Entwicklung des Landes NRW muss gewährleistet sein. - Angebote zur Förderung der Basiskompetenzen im Rahmen der Fachoffensiven Deutsch und Mathematik werden in den abgeleiteten Fördermaßnahmen berücksichtigt. - Die Anwendungssoftware schlägt konkrete Fördermaßnahmen vor und bietet den Lehrkräften zielführende Anhaltspunkte für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. - Die vorgeschlagenen Fördermaßnahmen entsprechen schulfachlichen Qualitätsansprüchen. - Kompetenzraster (z. B. MESK), Förderangebote und Maßnahmen sind mit den Handreichungen der Bezirksregierung Münster und den Vorgaben des Landes NRW kompatibel. - Die Anwendungssoftware ist sowohl bei einem Schulwechsel als auch bei einem Wechsel des Förderortes nutzbar; relevante Daten können im Rahmen der rechtlichen Vorgaben übertragen und fortgeführt werden. Die Anwendungssoftware muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen: - Sie kann durch Lehrkräfte sowohl für die Förderplanung und Dokumentation als auch für die eigene Recherche zu konkreten Fragestellungen genutzt werden. - Durch digitale Instrumente (z. B. intelligente Such- und Filterfunktionen, ggf. KI-basierte Unterstützung) müssen die hinterlegten Inhalte sowohl in der Förderplanung für den Einzelfall als auch in der Nutzung durch Lehrkräfte zur professionellen Weiterentwicklung ihrer Fachlichkeit nutzbar sein. - Förderpläne müssen in geeigneter Form externen Stellen (z. B. der Schulaufsicht) zur Verfügung gestellt werden können. - Die Anwendungssoftware ist geräteunabhängig nutzbar. Die Eingabe erfolgt direkt im System; eine Bearbeitung ausschließlich in externen, editierbaren Word- oder PDF-Dateien ist nicht vorgesehen. Ein Datenexport und Ausdruck ist möglich. - Es besteht die technische Möglichkeit, die Anwendung an die von den Schulträgern installierten und von den Schulen genutzten Lernmanagementsysteme, wie beispielsweise LOGINEO NRW, I-Serv oder WebUntis, anzubinden. Dies geschieht über ein Single-Sign-On. - Das Verfahren muss OAuth- und OpenID-Connect-kompatibel sein, um das künftige Identitätsmanagement (IDM) des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) nutzen zu können.Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbadenDas Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 Nutzende registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Seit September 2022 können die Nutzenden über das Schulportal Hessen das Open Source Videokonferenzsystem (VKS) Big Blue Button nutzen, welches vollständig in das User Interface in PaedOrg integriert wurde. Um die Nutzung des VKS datensicher zu realisieren, erfolgt die Planung und Anmeldung von Videokonferenzen dabei nicht über einen Link, sondern vollständig über das User-Interface des SPH. Benötigt wird die Bereitstellung des Videokonferenzsystems Big Blue Button (BBB) auf einer Infrastruktur, die im Basisbetrieb bis zu 30.000 und im erweiterten Betrieb bis zu 300.000 Nutzerinnen und Nutzern (concurrent User) gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Verringerung der Performance (vgl. Ziffer 4.2) ermöglicht. Alle Lehrkräfte (ca. 100.000) können mit Moderationsrechten teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler (ca. 747.000) sowie deren Eltern (ca. 366.000) können nur mit eingeschränkten Rechten teilnehmen. Der jeweils vereinbarte Betriebszustand (Stufe 1 verpflichtend, Stufe 2 bei Beauftragung) muss vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit bereitgestellt werden und wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Die Pauschale richtet sich dabei nach der Anzahl an maximal Nutzenden, welche ohne Performanceeinbußen das VKS (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) nutzen können: Die Bereitstellung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Basis): Kapazität für bis zu 30.000 gleichzeitige Nutzende. Optionale Erweiterung innerhalb der Basisstufe in Schritten zwischen 10.000 und 90.000 gleichzeitigen Nutzenden Stufe 2 (optional): kurzfristige Erweiterung um 100.000 gleichzeitige Nutzende Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support (second- und third-level), der von dem Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr via Hotline oder Ticketsystem erreichbar sein. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: IT Architektur - Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren Cloud-Architektur für bis zu 300.000 gleichzeitige Nutzenden unter Berücksichtigung der Anforderungen an Skalierbarkeit. - Die Kapazität im Cluster muss dynamisch auf alle Schulen verteilbar sein, sodass auch bei starker Nutzung durch einzelne Schulen. - Auf den Endgeräten der Landesverwaltung sind standardmäßig nur HTTP(S) über TCP 80 und 443 freigeschaltet. - Die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Räume wird technisch nicht begrenzt. - Für jeden Videokonferenzraum wird eine an der Anzahl den Nutzenden orientierte Bandbreite von mindestens 0,5 Mbit/s pro Nutzerin bzw. Nutzer reserviert und zugesichert. - Software und Hardware-Infrastruktur müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Anbindung an das Schulportal Hessen - Zwingende Anbindung an das IDM des Schulportals zur Steuerung von Identifikation und Berechtigung. - Automatisierte Erstellung von Klassen- und Lerngruppenräumen anhand der Unterrichtsverteilung im Verbund LUSD/Schulportal über die API. - Möglichkeit zum individuellen Anlegen von dauerhaften Videokonferenzräumen für Gremien (z. B. Lehrerkonferenzen) und Arbeitsgruppen (z. B. Steuergruppe Schulentwicklung). - eigene Slides; Aufzeichnungen dürfen nicht möglich sein; keine Telefoneinwahl; kein Learning-Dashboard; SPH-Logo muss standardmäßig in BBB eingerichtet werden API - Bereitstellung einer dokumentierten, quelloffenen XML-basierten Schnittstelle (API), die per Schlüssel/Zertifikat abgesichert ist. - Für jede nutzende Schule müssen individuelle Zugangsdaten zur API bereitgestellt werden (Mandantenfähigkeit), um eine gegenseitige Einsicht oder Nutzung der Räume und Daten zu verhindern. - Es muss die Möglichkeit zur Integration der API in weitere Bereiche des Schulportals Hessen bestehen. - Die technische Beratung und Unterstützung beim Zugriff auf die API (z. B. für andere Bereiche des Schulportals Hessen) muss sichergestellt werden. Datenschutz und Datensicherheit Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung sind Hessisches Ministerium für Kultus Bildung und Chancen Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Standort des SPH-Teams der Hessischen Lehrkräfteakademie Lahnstraße 61 35398 Gießen Bezugs- und abrufberechtigt sind ausschließlich das Hessische Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie nachgeordnete Stellen im Auftrag. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bezirksregierung Münster.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.