Filmförderungsanstalt (FFA)Berlin
Beratungsleistungen zur Zukunftsanalyse von Förderdatenbanken für die Filmförderungsanstalt
Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungsleistungen zur Zukunftsanalyse der bestehenden Förderdatenbanken der Filmförderungsanstalt (FFA). Die FFA betreibt seit rund 15 Jahren zwei individuell entwickelte Microsoft-Access-Fachanwendungen, die zentrale Förderprozesse abbilden und on-premise betrieben werden. Eine vollständige technische ...
IT-Beratung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Filmförderungsanstalt (FFA)
- Veröffentlicht:
- 01. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- IT-Beratung
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungsleistungen zur Zukunftsanalyse der bestehenden Förderdatenbanken der Filmförderungsanstalt (FFA). Die FFA betreibt seit rund 15 Jahren zwei individuell entwickelte Microsoft-Access-Fachanwendungen, die zentrale Förderprozesse abbilden und on-premise betrieben werden. Eine vollständige technische Dokumentation liegt nicht vor, wodurch Risiken hinsichtlich Wartbarkeit, Weiterentwicklung und Know-how-Erhalt bestehen. Ziel der Leistung ist die ergebnisoffene Analyse und Bewertung möglicher Handlungsoptionen für die zukünftige Behandlung dieser Fachanwendungen. Die Beratung umfasst insbesondere: eine fachliche und technische Ist-Analyse der bestehenden Anwendungen unter Berücksichtigung der IT-Systemlandschaft (u. a. DMS, Kundenportal, Buchhaltung), die Bewertung unterschiedlicher Handlungsoptionen, z. B. Weiterbetrieb, Modernisierung, Neuentwicklung oder Einsatz marktverfügbarer Standardsoftware, die Betrachtung neuer Technologien (z. B. KI-gestützte Verfahren) auf konzeptioneller Ebene, eine Wirtschaftlichkeits- und Risikobetrachtung der realistischen Optionen einschließlich grober Kosten- und Aufwandsschätzungen. Die Ergebnisse sollen dem Auftraggeber eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Ausrichtung der Förderdatenbanken bieten. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Softwareentwicklung, Migration, technische Umsetzung oder der spätere Betrieb. # Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Lose
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Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzigFrist: 26. Juni1 Präambel In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) – derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 – geregelt. Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen – mit dem Bund als Alleingesellschafter – und Projektträger der Braunkohlesanierung mit. Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere: • Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung, • Genehmigung der Gesamtplanung, • Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung, • Erstellung der Finanzierungsplanung, • Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling), • Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, • Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und • Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich. Weitere Angaben zum StuBA und seiner Geschäftsstelle finden Sie unter https://www.braunkohlesanierung.de/ ; über die LMBV unter https://www.lmbv.de. 2 Leistungsbeschreibung Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland. Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden: 1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November) 2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen) 3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling 4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling 5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der geotechnischen Sanierung von Innenkippen Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem/-r Auftragnehmer/-in einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen. Der/Die Auftragnehmer/-in hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden. Der/Die Auftragnehmer/-in muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen. Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Filmförderungsanstalt (FFA).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.